Jobsuche mit HG

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wallesch_1402
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Jobsuche mit HG

#1

Beitrag von wallesch_1402 »

Hallo,

Aktuell arbeite ich in einem minijob,bei dem Telefonieren nicht nötig ist.Habe aber Kauffrau für Bürokommunikation gelernt und möchte irgendwann auch wieder zurück ins Büro.

Aber ich habe gefühlt schon x Bewerbungen geschrieben (habe dort erwähnt, dass ich Hörprobleme habe,diese mit einem guten Headset oder direkt an die HG bestens ausgeglichen werden)
Alles absagen.
Wie handhabt ihr das?Erwähnt ihr es oder verschweigt ihr es?
Bin ja eher für sofort,so kann jeder gleich wissen worauf man sich einlässt?!Habt ihr eventuell Tipps?


Danke für eure Erfahrungen
jguther
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Registriert: 18. Okt 2023, 18:47
1

Re: Jobsuche mit HG

#2

Beitrag von jguther »

Ich habe in den letzten Jahren über 200 Mitarbeiter eingestellt und entsprechend viele Gespräche geführt. Dabei waren auch Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen.

Aus dieser Erfahrung heraus empfehle ich, das erst im Vorstellungsgespräch zu erwähnen. Dann sieht Dein Interviewer, dass Du dank Hörgeräten ausreichend hörst, um den Job zu machen.

Ansonsten wird er Dich aus Unsicherheit erst gar nicht einladen, das hast Du ja schon erlebt.

Viel Erfolg!
- self fitter -
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misterref
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1

Re: Jobsuche mit HG

#3

Beitrag von misterref »

Meine Meinung? Nie erwähnen, ausser es behindert dich bei der Ausführung der Tätigkeit. Die meisten würden bei mir nicht mal merken das ich ein HG trage, also weshalb soll ich die darauf aufmerksam machen? Und wenn sie das dann sehen und dennoch bedenken haben kann man es bei einem 1zu1 besser erklären.
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KatjaR
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12

Re: Jobsuche mit HG

#4

Beitrag von KatjaR »

Erwähnen würde ich die Hörschädigung schon, aber wie schon von Jguther erwähnt erst beim Vorstellungsgespräch.
Geübte Augen sehen Hörgeräte, später braucht man vielleicht Rücksichtnahme oder spezielle Arbeitsplatz-
ausstattung. Da fände ich es nur fair es vorab auch zu kommunizieren.
Eine selbstbewusst erklärte Hörschädigung, gepaart mit offensichtlich trotzdem vorhandener Kommunikationskompetenz,
kommt aus meiner Sicht besser an, als Verstecktaktik.
Mich persönlich würde es verunsichern, wenn ich als Hörgeschädigter im Vorstellungsgespräch auf hörgesund simulieren würde
und die vielleicht verzögerten Antworten, das Kleben am Mundbild oder sonstiges verändertes Verhalten, würde ich lieber auf
die Hörschädigung geschoben bekommen, als auf andere Möglichkeiten wie "lange Leitung".
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Pfadi_
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Re: Jobsuche mit HG

#5

Beitrag von Pfadi_ »

Hallo,

du schreibst, dass du schon x Bewerbungen geschrieben hast und führst die Ablehnung auf deine Hörbehinderung zurück.

Hast du schon mal daran gedacht, dass ggfs. die Tatsache, dass du aktuell „nur“ im Minijob arbeitest ein Grund für die Ablehnung ist.

Ich sichte ebenfalls unzählige Bewerbungen im kaufmännischen Bereich und führe Auswahlverfahren durch. Ein lückenhafter Lebenslauf führt dabei definitiv regelmäßiger zu einer Absage.

Vielleicht prüfst du auch mal, womit du den Minijob begründest.

Viel Erfolg

Pfafi
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svenyeng
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Re: Jobsuche mit HG

#6

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Also ich würde es immer davon abhängig machen wo ich mich bewerbe.
Im öffentlichen Dienst würde ich es immer in die Bewerbung schreiben, da Schwerbehinderte Personen (bist Du Schwerbehindert) bei gleicher Eignung bevorzugt werden.
Wenn Du keine Schwerbehinderung hast würde ich nichts in die Bewerbung schreiben und auch nichts sagen.
Notfalls im Gespräch, wie jguther richtig sagt.
Aber auch da muss man es nicht zwingend sagen, wenn das mit den HGs alles super geht.

Gruß
sven
wallesch_1402
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Re: Jobsuche mit HG

#7

Beitrag von wallesch_1402 »

Pfadi_ hat geschrieben: 13. Apr 2025, 19:47 Hallo,

du schreibst, dass du schon x Bewerbungen geschrieben hast und führst die Ablehnung auf deine Hörbehinderung zurück.

Hast du schon mal daran gedacht, dass ggfs. die Tatsache, dass du aktuell „nur“ im Minijob arbeitest ein Grund für die Ablehnung ist.

Ich sichte ebenfalls unzählige Bewerbungen im kaufmännischen Bereich und führe Auswahlverfahren durch. Ein lückenhafter Lebenslauf führt dabei definitiv regelmäßiger zu einer Absage.

Vielleicht prüfst du auch mal, womit du den Minijob begründest.

Viel Erfolg

Pfafi
Lückenhaft ist er nicht,minijob hab ich weil meine Kinder noch klein waren und mein Mann Vollzeit dafür arbeiten war.
Nun sind die Kinder größer und ich kann/will wieder mehr arbeiten ,bin ja erst 37,hab also noch einige Jahre vor mir in der Arbeitswelt.
Kolja
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Re: Jobsuche mit HG

#8

Beitrag von Kolja »

Ich würde auch erst im Vorstellungsgespräch meine Hörschädigung erwähnen. Und das da auch nicht gleich sofort, aber im Laufe der Gesprächsmitte schon bald.
Verschweigen würde ich sie definitiv nicht, auch wenn man sie nicht bemerken würde:
Denn mit Schwerbehindertenausweis ab GdB von 50 genießt man auch besonderen Kündigungsschutz und bekommt 5 Tage zusätzlichen Urlaub wegen der Schwerbehinderung.
Eine Behinderung zu verschweigen – aber dann daran gebundene Rechte in Anspruch nehmen zu wollen, finde ich dem Arbeitgeber auch unfair gegenüber.
"Musik drückt das aus, worüber nicht gesprochen werden kann, und worüber zu schweigen unmöglich ist." Victor Hugo
"Das Gefühl von Gesundheit erwirbt man sich nur durch Krankheit" Georg Christoph Lichtenberg
emilsborg
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Re: Jobsuche mit HG

#9

Beitrag von emilsborg »

Kolja hat geschrieben: 14. Apr 2025, 07:20 Denn mit Schwerbehindertenausweis ab GdB von 50 genießt man auch besonderen Kündigungsschutz und bekommt 5 Tage zusätzlichen Urlaub wegen der Schwerbehinderung.
Eine Behinderung zu verschweigen – aber dann daran gebundene Rechte in Anspruch nehmen zu wollen, finde ich dem Arbeitgeber auch unfair gegenüber.
Ja und nein. Ich würde es auch im ersten Gespräch einfließen lassen. ABER, wenn die Schwerbehinderung nicht bekannt ist bekommt man natürlich auch nicht den zusätzlichen Urlaub. Zwar könnte man, wie im Falle der Kündigung bei noch nicht festgestellter Schwangerschaft, unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises versuchen rückwirkend zumindest die Konsultation des Integrationsfachdienstes zu erreichen, ich glaube aber dass in diesem Fall dann das Arbeitsgericht dem Arbeitgeber zugute hält, dass der Arbeitnehmer sich früher damit melden müssen (was im Falle der Schwangerschaft nachvollziehbar zum Teil schlecht geht). Erst kürzlich gab es Berichte zu dieser Situation mit einem Urteil, dass somit die verspätete Kündigungsklage trotzdem zulässig war:

https://www.mdr.de/ratgeber/recht/schwa ... l-100.html
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Kolja
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Re: Jobsuche mit HG

#10

Beitrag von Kolja »

Natürlich kann man ja auf gesonderte Rechte verzichten, aber insbesondere auf 1 Woche zusätzlichen Urlaub würde ich persönlich doch eher ungern verzichten… 🙂
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Randolf
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Re: Jobsuche mit HG

#11

Beitrag von Randolf »

Hallo!

Entweder gibt man die Behinderung an oder man lässt es und verzichtet auf alle Nachteilsausgleiche.
Der Steuerfreibetrag kann dann mit der Steuererklärung verrechnet werden.
Ich habe auch die Stelle gewechselt, mit Behinderung, ohne SBA.
Tempest
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Re: Jobsuche mit HG

#12

Beitrag von Tempest »

Bei meinem letzten Jobwechsel (öD) hat das Auswahlgremium gerade honoriert, dass ich offen mit meiner Schwerhörigkeit umgegangen bin.

Kommen im Auswahlgespräch Fragen wie etwa "Haben Sie schon mal eine besondere Schwierigkeit erlebt und wie sind Sie damit umgegangen?" habe ich schon mal Probleme mit dem Hören erläutert, aber auch, wie ich sie in den Griff bekommen habe (z.B. Schriftdolmetscher, etc.).
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