Hörgerät und Führerschein

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Frank Oberst
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Hörgerät und Führerschein

#1

Beitrag von Frank Oberst »

Hallo zusammen,
:help:
ich habe noch mal einige Fragen.
Kann mir jemand sagen, ob die Hörgeräte im Führerschein eingetragen werden müssen, so wie bei einer Brille?
Schließlich ist Hören ja genau so wichtig wie Sehen!

Zudem würde ich gerne wissen ob bzw. ab wann eine Hörminderung als eine Behinderung gilt und ob es dort Hilfen, Vergünstigungen oder aber auch Einschränkungen (z.B. im Beruf, Freizeitaktivitäten) im täglichen Leben gibt?
Wer von euch hat schon einmal diskriminierende oder abwertende Erlebnisse aufgrund der Hörgeräte gehabt und wie seit ihr damit umgegangen?

Liebe Grüße,
Frank
Momo
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Re: Hörgerät und Führerschein

#2

Beitrag von Momo »

Hallo

ob das eingetragen wird im FS weiss ich nicht.

Zum Thema Behinderung: guck mal in den FAQs.

Diskriminierende Erlebnisse: ja leider immer mal wieder. Aber mein Sohn hört meist drüber hinweg (bewusst).

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
franzi
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Re: Hörgerät und Führerschein

#3

Beitrag von franzi »

Hallo

bei mir steht es net im FS das ich hgs tragen muss beim autofahren. Aber ob das in jedem bundesland so ist weiß ich net. Frag doch mal deinen fahrlehrer ob das auch eingetragen wird, aber ich denke eher net weil sonst müsste ja jeder einen hörtest machen bevor er den FS macht.

Gruß Franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
SusanneL
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Re: Hörgerät und Führerschein

#4

Beitrag von SusanneL »

Hallo!

Meine Brille steht auch nicht im Führerschein. Muss das?

Ich muss mich direkt mal erkundigen, wie das in Niedersachsen ist! Auch wegen Höhrgeräten (die ich ja vielleicht demnächst haben werde). Aber bisher fahre ich ohne Hörgeräte und das ist ja eigentlich "schlimmer".
Liebe Grüße, Susanne rechts: taub nach Akustikusneurinom OP 10/2006
links: leichte Schwerhörigkeit mit dezenter Progredienz
Frank Oberst
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Re: Hörgerät und Führerschein

#5

Beitrag von Frank Oberst »

Ja das mit der Brille ist so. Die wird eingetragen. Wenn du einen Unfall baust und keine Brille trägst wenn sie eingetragen ist, bekommst du eine Teilschuld.
Mit dem Hörtest hast du recht. Den muss man ja vor dem Führerschein gar nicht machen, komisch. Dabei ist das Hören doch genau so wichtig wie sehen. Ich finde es auch schlimm, wenn man beim Fahren nicht richtig hören kann.
franzi
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Re: Hörgerät und Führerschein

#6

Beitrag von franzi »

Hallo

die brille wird auch nur ein getragen wenn man entweder schon eine hatte bevor man den FS macht oder wenn man beim sehtest für den FS durch fliegt. Die hgs werden sicher net nach getragen wenn man den FS schon hat, ist ja bei der brille ja auch so das die net nach getragen wird.

Das hören ist zwar wichtig aber glaub so wichtig au net den sonst dürften keine gl autofahren und die leute die die musik so laut haben das sie jeder hört an denen die fahrer vorbei fahren, hören ja au nix.

Gruß Franzi
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Jatrix
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Re: Hörgerät und Führerschein

#7

Beitrag von Jatrix »

Also die Hörgeräte werden definitiv nicht im Führerschein eingetragen. Fänd ich auch quatsch, denn so sehr ist man beim Autofahren nun wirklich nicht aufs Hören angewiesen. Maximal, wenn ein Krankenwagen kommt, und selbst der hat Blaulicht.

Mein Arzt hat mir einen Schrieb ausgestellt, dass ich problemlos Auto und Motorrad fahren kann (ich glaube, das war damals wegen der Versicherung, damit es da im nachhinein keine Probleme gibt, ganz sicher bin ich aber nicht mehr), ich darf nur nicht im Personentransport arbeiten. Eine Laufbahn als Busfahrerin wird mir also leider für immer verschlossen bleiben :D
Jerry
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Re: Hörgerät und Führerschein

#8

Beitrag von Jerry »

Obwohl es bei mir selbst nicht drin steht, kenne ich einige Leute, bei denen im neuen EU-Führerschein an der dafür vorgesehenen Stelle die "02" steht. "02" bezieht sich auf "12. Beschränkungen/Zusatzangaben" und bedeutet sinngemäß: "muss beim Fahren Hörgeräte tragen".
Das gibt es also doch...
Als ich damals meinen Führerschein gemacht habe musste ich lediglich ein Attest vorlegen, das mir die Tauglichkeit zum Führen von PKWs bestätigt hat.
franzi
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Re: Hörgerät und Führerschein

#9

Beitrag von franzi »

ah ok das wusste ich gar net. Ich musste damals gar nichts mit bringen für den FS in sachen shigkeit.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
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guenter k.
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Re: Hörgerät und Führerschein

#10

Beitrag von guenter k. »

Hi Leute,

es gibt Menschen die sind stocktaub und dürfen Führerschein machen und auch nachher Auto fahren- :) Man braucht zum fahren das Gehör micht! Sonst müsste man Autoradios komplet verbieten.

Wenn die Sh sichtbar uder bemerkbar ist, schickt der Fahrlehrer den Kandidaten zum Arzt.

Dieser überprüft in der Regel, ob der Gleichgewichtssinn ok ist und das wars dann. Bei hochgradigkeit kann die Einschränkung mit dem Nein zum Gewerblichen Personenverkehr noch attestiert werden (erscheint auch im FS) Das hängt allerdings vom Arzt ab. Deshalb hat es der Eine, der Andere hat es nicht vermerkt.

LG,

Günter
Zuletzt geändert von guenter k. am 6. Mai 2009, 21:23, insgesamt 2-mal geändert.
maxipuppe
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Re: Hörgerät und Führerschein

#11

Beitrag von maxipuppe »

Hallo
Ich habe mal in meinen Führerschein reingeschaut.
Als ich diesen bekam, war ich schon schwerhörig, aber ohne Hörgeräteversorgung.

Folgende Einträge stehen drin:
Beim Fahren ist geeignete Sehhilfe zu tragen
KFZ muß mit einem rechten Außenspiegel ausgestattet sein.

Nun, heutzutage habe ja alle PKW´s einen zweiten Spiegel.

Aber ich habe keine Einschränkung bezüglich Beifahrer.

Gruß Sigrid
Tingabell
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Re: Hörgerät und Führerschein

#12

Beitrag von Tingabell »

Also zu der Frage ob Hören als Behinderung gilt :
Eigentlich schon, ich kenne einige die aus diesem Grund einen Schwerbehindertenausweis haben. Aber der wurde vor vielen jahren beantragt; heute ist es sehr sehr schwierig auf grund einer Hörminderung einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen.

Übrigens, bei mir im Führerschein sind die Hg auch nciht eingetragen. Denke nicht dass das unbedingt notwendig ist ;)

lg Tingabell
Momo
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Re: Hörgerät und Führerschein

#13

Beitrag von Momo »

Tingabell hat geschrieben:Also zu der Frage ob Hören als Behinderung gilt :
Eigentlich schon, ich kenne einige die aus diesem Grund einen Schwerbehindertenausweis haben. Aber der wurde vor vielen jahren beantragt; heute ist es sehr sehr schwierig auf grund einer Hörminderung einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen.
Hallo Tingabell
das stimmt so nicht: Für die Bestimmung des Grads der Behinderung gibt es ganz feste Regeln, zumindest was die Behinderung aufgrund eines Hörverlusts angeht. Schau mal in die FAQs, da gibt es eine Tabelle nach der man seinen GdB allein aufgrund des Hörverlusts errechnen kann. Andere Behinderungen kommen dann noch dazu, z.B. Schwindel, Gleichgewichtsprobleme, schlechte Sprache usw.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Tingabell
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Re: Hörgerät und Führerschein

#14

Beitrag von Tingabell »

Hallo Momo

Kannst du mir mal einen Link schicken wo das was du meintest genau steht !? Weil als ich vor einem halben Jahr einen Schwerbehindertenausweis beantragt habe wurde ich nicht über 50 % eingestuft obwohl ich schwergradig schwerhörig bin und meine Schwindelanfälle noch dazu kommen.
Lg
Tingabell
Momo
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Re: Hörgerät und Führerschein

#15

Beitrag von Momo »

Hallo Tingabell

gerne. Hier findest du eine Zusammenfassung und die Tabellen aus denen man seinen Hörverlust errechenen kann und den dan zustehenden Grad der Behinderung allein aufgrund des Hörschadens:
http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf

Natürlich muss das nachgewiesen werden, entweder indem Befunde beigelegt werden oder aber indem du dafür den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbindest und die Stelle sich die nötigen Befundberichte dort anfordert.

Erscheint dir der GdB zu niedrig kannst du Widerspruch einlegen.

Wenn du Hilfe beim Errechnen der Werte brauchst, brauche ich deine Hörwerte bei den Frequenzen 500, 1000, 2000 und 4000 Herz.

Viele Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Benedikt
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Re: Hörgerät und Führerschein

#16

Beitrag von Benedikt »

Hallo Tingabell,

wenn hier im Forum jemand die FAQs anspricht, dann sind die gemeint, die am linken Rand unter FAQ zu finden sind.
Momo hat also jetzt im Forum ein PDF-Dokument aus dem Forum noch mal verlinkt.
Unter FAQ steht noch mehr Interessantes. Deshalb der Hinweis.

Freundliche Grüße

Benedikt
Tingabell
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Re: Hörgerät und Führerschein

#17

Beitrag von Tingabell »

danke für die Tips. :angel:

Das mit den FAQ wusste ich nicht und hab es deshalb auch nicht gleich verstanden....
Pam
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Re: Hörgerät und Führerschein

#18

Beitrag von Pam »

Hallo,
soweit ich weiß müssen die HGs nicht eingetragen werden. Weder bei meinem Mann noch bei mir sind sie eingetragen. Mein Schwager hingegen hat den Eintrag. In meinem Freundeskreis gibt es Einige, die verpflichtet sind HGs beim Fahren zu tragen, aber beim Großteil ist nichts vermerkt.
Es kam auch schon vor, dass ich ohne HGs gefahren bin. Beim Autofahren spielt das Hören wirklich nur eine sehr geringe Rolle. Man bemerkt das Hupen eines Anderen nicht, allerdings ist man aufmerksamer und sieht mehr. Ansonsten unterscheidet sich in meinen Augen das Fahrgefühl nicht sonderlich.
Viele Grüße Pam
-------------------
Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
Resthörig: links 120dB, rechts 110dB, LS DGS ASL kompetent.
Dorothea33
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Re: Hörgerät und Führerschein

#19

Beitrag von Dorothea33 »

Hörgerät und Straßenverkehr da hab ich ne böse Erfahrung gemacht.Ich bin vor ca einem Jahr der Fahrerflucht angezeigt worden.An diesem Tag hatte ich mein Hörgerät wegen einer Entzündung nicht getragen.Das war ein echter Stress für mich da ich keine Angaben machen konnte.Es handelte sich um einen Bagatellschaden (super minimale Kratzer auf der Stoßstange,lt Polizei einfach albern für eine Anzeige..).Es stellte sich heraus das meine Unfallgegnerin einen ganz anderen Schaden auf meine Kosten sanieren wollte...aber egal-es hieß,das ich die Kollision hätte hören können...bis heute weiß ich nicht ob ich überhaupt einen Schaden beim Ausparken verursacht habe...falsche Angaben der Gegnerin lassen mich heut noch denken,das sie mich vielleicht "gerackt" haben könnte...
Mein Anwalt hatte mir derzeit dazu geraten die Sache auf sich beruhen zu lassen da die fehlende Hörhilfe für ihn auch Neuland war..
War ne dumme Sache damals-hat mich sehr viele Nerven gekostet...
lb.Gruß Andrea
Cloudy
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Registriert: 5. Jul 2005, 19:27
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Re: Hörgerät und Führerschein

#20

Beitrag von Cloudy »

hi,

mal das thema hochschieb.

Ich habe einen Führerschein gemacht und lebe in baden württemberg und bei mir wurde brille und Hörgerät eingetragen.

Nun das große Problem: Möchte Roller fahren und habe einen Helm nach dem anderen anprobiert und jedesmal ein pfeifen was nervt und auf die geräte drückt. Nun meint mein Mann ich brauch eine Sondergenehmigung damit ich ohne Hörgeräte fahren darf??

Ich sagte ihm es gibt genug Gehörlose die dürfen ohne HG fahren.

Wer kann mir genaueres zur Rechtslage sagen?

Danke für die Info

Gruß Cloudy
Selene
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Re: Hörgerät und Führerschein

#21

Beitrag von Selene »

Hallo Cloudy,

bei mir im Führerschein wurde zwar nichts vom HG eingetragen, aber da ich im Sommer wieder Motorrad fahren möchte und es mir unter dem Helm zu still ist ohne HG, habe ich mal überlegt, so einen Hörverstärker zu testen:
http://www.techno-hilfe.de/epages/62736 ... /THHVS0068
Wenn der in die Jackentasche kommt, dürften Windgeräusche wegfallen, aber der Straßenverkehr würde genügend übertragen werden. Vermute ich.
Wenn du sowas auf dem Roller tragen würdest, kämst du vielleicht deiner Pflicht HG zu tragen nach.
Die Ohrstöpsel lassen sich unter dem Helm noch recht gut tragen.
Oder man schließt dieses hier an:
http://www.amazon.de/7-5ft-3-5mm-Motorr ... utsprecher was in den Helm eingeklebt wird.

Viele Grüße,
Selene
Tinnitus (früher Morbus Meniere), durch Hörstürze beidseits ca. 50-70 dB Schwerhörig. Seit dem 11. Oktober 2017 Trägerin von Oticon opn 1 mit T-Spule Ex-Hörer mit geschlossenen Schirmchen. :idee:
santiago
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Re: Hörgerät und Führerschein

#22

Beitrag von santiago »

Hallo!
Ich fahre jetzt seit 30 Jahren Motorrad und das geht schon wenn der Helm im Ohrenbereich genug Freiraum bietet. Mir passen die Helme von Shoei sehr gut aber es gibt auch genug andere Marken welche im Ohrenbereich keine starke Polsterung besitzen.

Wegen der Rückkopplung habe ich bei den Naidas weniger Probleme da sie ein sehr gutes Rückkopplungsmanagement besitzen. Alleine schon wegen den sehr lauten Windgeräuschen bei höheren Geschwindigkeiten würde ich die HG aber sowieso leiser stellen weil sonst ist man nach einer längeren Fahrt praktisch taub und braucht einige Zeit bis man wieder nur schlecht hört :}

Von externen Hörverstärkern halte ich als HG-Träger eher wenig und würde da eher, wie schon geschrieben, einfach die HG leider drehen und dann pfeift bei einem passenden Helm auch nichts mehr.

Gruß
santiago
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