Studium mit Schwerhörigkeit

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Butterfly91
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Studium mit Schwerhörigkeit

#1

Beitrag von Butterfly91 »

Hallo Zusammen,

Ich habe ein paar Fragen an jetzige Studenten oder an diejenigen die mal studiert haben.

Muss ich bei einer Bewerbung für einen Studienplatz angeben das ich Hörgeräte trage und wenn ja verringert das meine Chancen aufgenommen zu werden?

Wenn ich aufgenommen werden würde und ich diese Information während des Studiums angeben müsste, bekäme ich dann hinterher Probleme?

Ich weiß das sind komische Fragen aber ich trau mich nicht die Unis selbst zu fragen. Es ist auch kein Studienfach über Musik oder so ^^.

Vielen Dank im voraus

Butterfly91
Janneken
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Re: Studium mit Schwerhörigkeit

#2

Beitrag von Janneken »

Hallo Butterfly,
hast du einen Schwerbehindertenausweis? In diesem Fall könntest du beim Aufnahmeverfahren sogar Vorteile haben...
wenn nicht: ich denke nicht, dass du es angeben musst. Hängt wohl ein bisschen von der jeweiligen Uni und dem auszufüllenden Bewerbungsformular ab!
Lg
Sandra

Re: Studium mit Schwerhörigkeit

#3

Beitrag von Sandra »

Hallo Butterfly,

schau mal unter dem Link www.bhsa.de rein und die bieten meines Wissens auch Seminare für Hörgeschädigte Studienanfänger an!

Gruß
Sandra
JND
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Registriert: 1. Jun 2010, 19:38
13

Re: Studium mit Schwerhörigkeit

#4

Beitrag von JND »

Hallo Butterfly,

ich musste weder bei der Immatrikulation zum Bachelorstudium noch zum Masterstudium angeben, dass ich schwerhörig bin.

Dennoch ist es ganz gut, wenn zumindest die Komillitonen und bei kleinen Seminaren/Vorlesungen die Tutoren/Profs wissen, dass man schwerhörig ist. In den großen Vorlesungen mit 50+ Leuten würde ich einfach stärker auf die Verwendung des Mikrofons drängen, die meisten Hörsääle sind mitterweile so gut technisiert. Häufig verstehen auch die "gut hörenden" akustisch zu wenig vom Prof:)

Es kann vorteilhaft sein die Behinderung anzugeben, wenn für den gewählten Studiengang ein Härtefallantrag möglich ist (vor allem bei zulassungsbeschränkten Studiengängen).
Hier helfen die Behindertenbeauftragten der Unis weiter. Einfach auf der Uni-Seite danach suchen, dann findest du weitere Informationen.

Wenn noch weitere Fragen aufkommen, frage ruhig,
JND
KatjaR
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Re: Studium mit Schwerhörigkeit

#5

Beitrag von KatjaR »

BHSA ist eine gute Anlaufstelle und die Einführungsseminare sehr zu empfehlen. Angeben dass du Hörgeräte hast musst du natürlich nicht, aber wenn du beispielsweise klinische Linguistik studieren wolltest, könntest du Problem bekommen bei der vollen Anerkennung.
Vielleicht schreibst du einfach mal (gerne auch per PN) was du wo studieren möchtest. Wenn ein Härtefall beantragt werde sollte ist es wichtig das vorab zu machen(man muss die Begründung nach sehr ausgewählten Aspekten formulieren), manche Unis beraten diesbezüglich gut,andere haben keine Ahnung. Gut dass du vorab Erkundungen einholst. Für NRW gibt es sogar eine länderweite Beratungsstelle für solche Fragen (kombab)
Ich weiß nicht ob das in anderen Bundesländern auch der Fall ist. LG und viel Erfolg
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
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Roja
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Re: Studium mit Schwerhörigkeit

#6

Beitrag von Roja »

Hallo,

du musst es grundsätzlich nicht angeben.
Allerdings kannst du Probleme bekommen, wenn du plötzlich Dinge wie Nachteilsausgleich, etc., haben möchtest. Das kann sein, dass dann nicht zuerkannt wird - bzw. es nur nach langem Hin und Her, anerkannt wird, wenn sich dein Zustand nicht verschlechtert hat.

Schlechtere Chancen auf ein Studium hast du nicht, da die Unis nach anderen Kriterien (NC,etc.) vorgehen und nicht erst die Akten nach Hörgeschädigten durchsuchen und die rauskicken ;)

Toi toi toi!
Zuletzt geändert von Roja am 26. Feb 2015, 20:56, insgesamt 1-mal geändert.
Enjoy the silence 8-)
KatjaR
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Re: Studium mit Schwerhörigkeit

#7

Beitrag von KatjaR »

Hi Roja,
Nachteilsausgleich kann man immer beantragen.
Das ist unabhängig davon wann eine Beeinträchtigung bekannt wird. Wichtig ist da nur, dass man zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme eine studienbeeinträchtigende Auswirkung einer Behinderung/chron. Erkrankung vorliegt. Das kann immer durch ein aktuelles fachärztliches Attest bescheinigt werden. Alles was damit zu tun hat wird heute sehr individuell beurteilt und muss daher am besten nach guter Beratung angegangen werden.
LG
Katja
Zuletzt geändert von KatjaR am 26. Feb 2015, 23:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Chocolate
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Re: Studium mit Schwerhörigkeit

#8

Beitrag von Chocolate »

Hi,
ich bin jetzt im 3. Bachelor Semester und musste nirgends was von meiner SH angeben.
ich habe mich aber im Vorfeld bei der Behindertenbeauftragten der Uni gemeldet und sie ein wenig ausgefragt.
Ich bin hochgradig sh, ein Nachteilsausgleich ist bisher aber nicht von nöten gewesen (studiere Chemie)
Bei meinen profs und dozenten gehe ich recht offen damit um, und bisher gab es dadurch auch keine sonderlichen Probleme.
lg
Beidseits mittlerweile hochgradig bis an Taubheit-grenzend SH
(Progredient, "Badewannen"kurve)
Versorgt mit (re) Marvel CI von AB 03/23 und (li) Phonak Naida Link M
Roja
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Re: Studium mit Schwerhörigkeit

#9

Beitrag von Roja »

Nachteilsausgleich kann man immer beantragen.
Das ist unabhängig davon wann eine Beeinträchtigung bekannt wird. Wichtig ist da nur, dass man zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme eine studienbeeinträchtigende Auswirkung einer Behinderung/chron. Erkrankung vorliegt. Das kann immer durch ein aktuelles fachärztliches Attest bescheinigt werden. Alles was damit zu tun hat wird heute sehr individuell beurteilt und muss daher am besten nach guter Beratung angegangen werden.
Das stimmt im Allgemeinen aufjedenfall - ich wollte nur darauf hinweisen, dass das ganze Prozedere länger dauern könnte, als wenn man das sofort beantragt. Gerade in meinem Umfeld ist es oft passiert, dass es teilweise sogar erst zum Studium beantragt wurde, obwohl schon in der Schule die Hörschädigung vorlag. Teilweise wurde hier argumentiert mit ,,In der Schule ging es doch auch ohne, warum denn jetzt auf einmal?". Stieß oftmals auf UNverständnis - obwohl dies, auch aus meiner Sicht, eigentlich nicht gerechtfertigt ist.
Enjoy the silence 8-)
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