Neuer User mit Frage zu Behörden/ GdB und Schwerbehindertenausweis

Hier kann man sich vorstellen oder eigene Erlebnisse berichten
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tanjaby
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Neuer User mit Frage zu Behörden/ GdB und Schwerbehindertenausweis

#1

Beitrag von tanjaby »

Hallo an alle :} ,

ich bin neu hier; beidseitig HG-Träger (seit Ende der 90er Jahre nur rechts, ab 2004 auch links), Ende Februar hatte ich vom HNO-Arzt folgende Testergebnisse:
Laut Audiogramm rechts einen Hörverlust von 84%, links 71%. Im Sprachaudiogramm folgende Werte:

Rechts: Sprachpegel 70db: 0
Sprachpegel 80db: 20
Sprachpegel 95db: 80

Links: Sprachpegel 55db: 0
Sprachpegel 65db: 20
Sprachpegel 80db: 95
Sprachpegel 95db: 90

Der Hörverlust bei Zahlen liegt rechts bei 52db, links dann 37db.

Bisher habe ich einen GdB von 30. Ich möchte prüfen, ob eine Aufstockung auf GdB 50 (oder mehr?) Sinn macht. Aber eine Arzthelferin aus der Praxis meint, dass mein zuständiges Versorgungsamt (Nordbayern) so gut wie nie auf GdB 50 aufstockt, unabhängig von den Hörtests.
Macht ein Antrag auf Höherstufung in meinem Fall Sinn? Wenn nicht, welche Gründe sprechen dagegen? Hat jemand dazu Erfahrung, auch für den Fall, falls ich doch Antrag stelle und meine 30 GdB beibehalte, ob ein Widerspruch Sinn macht?

Zu weiteren Info: ich bin in einer Beratungsstelle tätig mit viel persönlichen und telefonischen Kontakten. Die größten Verständigungsschwierigkeiten habe ich bei Personen mit ungenügenden Deutschkenntnissen oder wenn sie Worte nicht (ganz) richtig aussprechen (aber da bin ich zum Glück nicht alleine im Kollegenkreis ;) ) In solchen Fällen verwende ich meine Konzentration im Gespräch darauf, so viel wie möglich zu verstehen bzw. den Sinn der Sätze anhand einzelner Worte zu erfassen. Da schaffe ich es bis jetzt nur sehr wenig, herauszufinden, woran es hapert, damit der Hörgeräteakustiker nachjustieren kann.

So, ich hoffe dass dies für den ersten Input ausreicht. Falls nicht beantworte ich gerne weitere Fragen. Schon mal jetzt vielen lieben Dank für alle Antworten!
Pfefferminze
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Registriert: 24. Mär 2014, 21:24
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Re: Neuer User mit Frage zu Behörden/ GdB und Schwerbehindertenausweis

#2

Beitrag von Pfefferminze »

Hallo Tanjaby,

im Hauptmenü findest du einen GdB-Rechner. Anhand deines Audiogramms kannst du dir damit den dir zustehenden GdB ausrechnen und ggf. einen Höherstufungsantrag stellen.

Gruß Pfefferminze
li. Taub mit CI MED-EL Sonnet, EA am 25.07.14
re. an Taubheit grenzend SIEMENS INTUIS PRO DIR :wilma:
muggel
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Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
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Re: Neuer User mit Frage zu Behörden/ GdB und Schwerbehindertenausweis

#3

Beitrag von muggel »

Hallo,

der GdB Rechner bezieht sich nur auf das TonAudiogramm, jedoch ist die Herabsetzung des Sprachgehörs relevant.

Wie man aus den oben angegebenen Daten den Hörverlust und damit den GdB berechnen kann, steht in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
Mit den oben angegebenen Zahlen kann man nicht wirklich viel anfangen, da für die Berechnung das Einsilberverstehen bei 60, 80 und 100 dB, jeweils für das rechte und linke Ohr getrennt, erforderlich ist.

Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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tanjaby
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Registriert: 12. Mär 2020, 18:51
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Re: Neuer User mit Frage zu Behörden/ GdB und Schwerbehindertenausweis

#4

Beitrag von tanjaby »

Hallo Pfefferminze, hallo muggel, hallo an alle,

vielen Dank für eure Rückmeldungen. Ich habe jetzt trotzdem mal den Antrag auf Höherstufung gestellt, mal sehen, was raus kommt.
Viele Grüße, Tanja
TomOle
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Re: Neuer User mit Frage zu Behörden/ GdB und Schwerbehindertenausweis

#5

Beitrag von TomOle »

Ich gehöre zur Gruppe der Schwerbehinderten. Ich weiß, dass wenn jemand nicht schwerbehindert ist, im Rahmen des Gesetzes, also unter einem MdE von 50 liegt, gibt es die Möglichkeit der Gleichstellung durch das Arbeitsamt. Wie genau der Ablauf ist, kann ich nicht sagen, aber über den Link unten gibt es weitere Informationen.

Und noch ein Thema. Jeder, der einen Schwerbehindertenausweis beantragt, sollte bedenken, dass der nicht nur Vorteile bringt. Der SBA kann auch zum Hindernis bei einer Bewerbung werden, weil nicht alle Arbeitgeber mit den für den Mitarbeiter geltenden gesetzlichen Vorteile einverstanden sind.

Schwerbehinderung und Gleichstellung
https://www.arbeitsagentur.de/menschen- ... chstellung
bisher getestet:

IdO: „Bernafon Zerena 1 II 85
HdO: "Signia Pure 312 2X M"
IdO: "Signia Active"
IDO: Starkey Evolv AI 1000 CIC 10 NW

Rechts: 20 – 25 – 35 – 60 – 65 – 70 – 70 – 70
Links: 20 – 25 – 35 – 45 – 60 – 70 – 60 – 65
muggel
Beiträge: 1485
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
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Re: Neuer User mit Frage zu Behörden/ GdB und Schwerbehindertenausweis

#6

Beitrag von muggel »

a) Es gibt nur den GdB beim Schwerbehindertenausweis. Der MdE (Minderung der Erwerbstätigkeit!) ist etwas anderes.
b) Ein schwerbehinderter Angestellter hat keine Vorteile, sondern höchstens Nachteilsausgleiche.
c) Bei einer Bewerbung muss man nicht angeben, dass man schwerbehindert ist. Je nach Behinderung sollte man diese angeben, wenn sie Einfluss auf die Tätigkeit hat -- was es bei Hörgeschädigten, die einen GdB >50 aufgrund der Hörschädigung haben, IMMER ist (Stichwort Kommunikationsprobleme, Missverständnisse usw)
d) eine Gleichstellung erhält man nur, wenn die Arbeitsstelle aufgrund der Behinderung gefährdet ist oder man sonst keine entsprechende Tätigkeit erlangen kann. Beantragen kann man diese bei der Arbeitsagentur, wenn man einen GdB von mindestens 30 erhalten hat (d.h. bei einem GdB von 20 erhält man keine Gleichstellung!!!)
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Wallaby
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Registriert: 23. Jun 2015, 18:17
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Re: Neuer User mit Frage zu Behörden/ GdB und Schwerbehindertenausweis

#7

Beitrag von Wallaby »

Nur Hinweis zu Muggels Posting zu Punkt C
Um ggf. die Chance zu Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, kann man in Bewerbung je nach Behinderungsart weglassen und beim Bewerbungsgespräch entsprechend erwähnen. Das können die Hörgeschädigtegruppe tun die im normalen Alltag trotz HG/CI auch mit Fremde Personen noch Kompensieren können. Das sollte man bedenken und abwägen.
Da es um Nachteilsausgleich geht heißt auch, wenn man nicht erwähnt, dann auf zb. „Mehrurlaub“, Hilfsmittel welches zb. Über Integrationsamt/inklusionsamt für Erleichterung im Job beantragen könnte dann keine Ansprüche stellen kann. Das erhält man nur wenn man SchwebiAusweis vorlegt.
Falls später AG merkt, dass die Arbeit aufgrund nicht erwähnte „Behinderung“ nicht zu bewältigen ist kann fristlose Kündigung geben.

Daher finde ich immer wieder nicht so gut, wenn manche Betroffene von Vorteile „sprechen“ anstatt Nachteilsausgleich!
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