Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

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ConnyK.
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Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#1

Beitrag von ConnyK. »

Ich bin 60 Jahre und habe eine beidseitige mittlere Schwerhörigkeit. Zur zeit kämpfe ich darum, dass die KK den Zuschuss über den Festbetrag übernimmt, gibt es denn hier Erfahrungswerte? Ich bin zuständig für Kleinstkinder und somit auf jedes Geräusch angewiesen, würde mich freuen von Euch zu lesen
RemyRiver
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#2

Beitrag von RemyRiver »

ConnyK. hat geschrieben:Ich bin 60 Jahre und habe eine beidseitige mittlere Schwerhörigkeit. Zur zeit kämpfe ich darum, dass die KK den Zuschuss über den Festbetrag übernimmt, gibt es denn hier Erfahrungswerte? Ich bin zuständig für Kleinstkinder und somit auf jedes Geräusch angewiesen, würde mich freuen von Euch zu lesen
Bin auch Erzieherin, AÜ von 0-6 Jahren, einseitig Schwerhoerig aber noch auf der suche. Dem nach kann ich dir nicht viel helfen, meine KK meinte aber das sie fuer die Arbeit Zuschuss zahlen wuerden.

Dennoch wurde mir empfohlen mich auch nochmal bei der RV zu erkundigen.

http://m.volksstimme.de/nachrichten/sac ... eraet.html

Was fuer ein HG hast du dir denn raus gesucht? Hab jetzt von Daily 50, Resound, Starkey En Ear ueber Unique 110... bis jetzt bleibt ein ausreichendes Sprachverstaendnis bei gutem Umgebungsgeraeuschverstaendnis aus.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 22. Apr 2017, 11:55, insgesamt 2-mal geändert.
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pascal2
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#3

Beitrag von pascal2 »

Hallo !

60 Jahre.......... ??????
Dann bleibe Zuhause, du kannst unter den Bedingungen nicht arbeiten.
Lass sie durch die Blume wissen, dass du nicht mehr arbeitest, wenn sie nicht zahlen.
Oder die volle Erwerbsgemindertenrente beantragst.
Dir steht die volle Kostenübernahme für das HG zu, dass dein Defizit am ehesten ausgleicht.
Nicht alles gefallen lassen, sonst wird es immer schlimmer und sie machen mit uns was sie wollen.

Die Strategie habe ich auch angewendet, als die Kasse wegen dem zweiten CI rumzickte.
Das CI hatte ich dann ruckzuck, mußte nicht wie andere langwierig vors Sozialgericht.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
RemyRiver
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#4

Beitrag von RemyRiver »

pascal2 hat geschrieben:Hallo !

60 Jahre.......... ??????
Dann bleibe Zuhause, du kannst unter den Bedingungen nicht arbeiten.
Lass sie durch die Blume wissen, dass du nicht mehr arbeitest, wenn sie nicht zahlen.
Oder die volle Erwerbsgemindertenrente beantragst.
Dir steht die volle Kostenübernahme für das HG zu, dass dein Defizit am ehesten ausgleicht.
Nicht alles gefallen lassen, sonst wird es immer schlimmer und sie machen mit uns was sie wollen.

Die Strategie habe ich auch angewendet, als die Kasse wegen dem zweiten CI rumzickte.
Das CI hatte ich dann ruckzuck, mußte nicht wie andere langwierig vors Sozialgericht.
interessant was 30 Jahre Altersunterschied ausmachen bzgl. der Reaktion von anderen.

Im KK Thread wurde mir noch gesagt ich solle doch nicht erwarten das die Allgemeinheit dafuer aufkommt das ich als Erzieherin arbeite.
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pascal2
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#5

Beitrag von pascal2 »

Tja Remy,

dazu kann ich dir jetzt keine klare Antwort geben, weil ich sonst bei manchen Leuten der alte, männliche Na.zi bin. Ist wohl heute ein Generationenproblem.

Aber so viel will ich dir verraten, besser du oder der TO bekommt das Geld, als sonst wer........
Und wenn manche jungen hörgeschädigten meinen, es müsse für irgend was oder jemanden gespart werden, der sollte mal an seinem verkorksten Weltbild arbeiten.
Selbstgeiselung ist auch eine Form von Krankheit.
Geld ist in Deutschland in Hülle und Fülle vorhanden, man muss nur den Mund auf machen.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
rokaluwe
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#6

Beitrag von rokaluwe »

Hallo,

die Krankenkasse ist verplichtet, nach Eingang des Antrages auf Kostenübernahme, zu prüfen wer zuständig ist. Wenn du in deiner Begründung angibst, dass du die Geräte für die Berufsausübung benötigst, dann muß die Kasse den Antrag an die Rentenversicherung innerhalb 2 Wochen weiterleiten. Der Verweis der Versicherte soll sich dort erkundigen ist nicht richtig. Die Erfahrung st, dass die RV meist die Übernahme der Kosten ablehhnt und den Antrag an die KK zurückgibt. Besser ist es die allgemeinen Gebrauchsvorteile des ausgewählten Hörgerätes im täglichen Leben ( z. B. besseres Verstehen im Störschall gegenüber Festbetragsgerät,) zu begründen. Schau mal unter www.schwerhörigennetz.de da gibt es Informationen zur Hörgeräteversorgung und eine Beratungsrichtlinie mit guten Hinweisen. Du hast Anspruch auf eine Versorgung mit einem Hörgerät das die Behinderung bestmöglichst ausgleicht.

MfG Uwe
RemyRiver
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#7

Beitrag von RemyRiver »

rokaluwe hat geschrieben:Hallo,

die Krankenkasse ist verplichtet, nach Eingang des Antrages auf Kostenübernahme, zu prüfen wer zuständig ist. Wenn du in deiner Begründung angibst, dass du die Geräte für die Berufsausübung benötigst, dann muß die Kasse den Antrag an die Rentenversicherung innerhalb 2 Wochen weiterleiten. Der Verweis der Versicherte soll sich dort erkundigen ist nicht richtig. Die Erfahrung st, dass die RV meist die Übernahme der Kosten ablehhnt und den Antrag an die KK zurückgibt. Besser ist es die allgemeinen Gebrauchsvorteile des ausgewählten Hörgerätes im täglichen Leben ( z. B. besseres Verstehen im Störschall gegenüber Festbetragsgerät,) zu begründen. Schau mal unter www.schwerhörigennetz.de da gibt es Informationen zur Hörgeräteversorgung und eine Beratungsrichtlinie mit guten Hinweisen. Du hast Anspruch auf eine Versorgung mit einem Hörgerät das die Behinderung bestmöglichst ausgleicht.

MfG Uwe
Mir wurde die Uebernahme wegen Beruf zugesagt, in welcher Hoehe nicht, aber eine generelle (vorzeitige) Neuversorgung ja mit der Aussage "Ja dafuer brauchen sie natuerlich bessere Geraete.". Auf meine Nachfrage ob das die KK auch uebernimmt wenn's fuer den Beruf ist antwortete sie "Natuerlich".

Die RV bezog sich auf das linke Ohr und HG Versorgung statt "nur Tinnitusmasker" ist aber auch irrelevant, weil es mit diesem Thema nichts zu tun hat.

Fazit ist: Antragstellen und ggf. sich von der KK fuer die RV einen Antrag abholen sollten sie den ersten ablehnen und nicht nach geben. Das ganze kann sich ueber Monate ziehen, eine Freundin von mir hatte schon wieder eine Neuversorgung als endlich ihr alter Antrag genehmigt wurde.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 23. Apr 2017, 20:42, insgesamt 1-mal geändert.
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pascal2
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#8

Beitrag von pascal2 »

Und wenn es mit der Unterversorgung oder gar nicht Versorgung beim Arbeiten nicht geht, dann bleibt man Zuhause.
Krankenschein, ALG1 oder ALG2 usw.
Beim HNO, Arzt, Sachbearbeiter bei der Kasse, Rentenanstalt oder sonstigem Amt ohne Gerät aufkreuzen, man ist ja schließlich total unterversorgt.
Dann ganz laut: KÖNNEN SIE BITTE LAUTER SPRECHEN, ICH KANN SIE NICHT HÖREN !!!!!!!
Das verkürzt die Wartezeit enorm.
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KatjaR
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#9

Beitrag von KatjaR »

Ich kann allen nur abraten bei der Kostenübernahme von Hörgeräten durch die KK mit dem Berufsbedarf zu argumentieren. Nur weil das im Einzelfall mal jemand durchbekommen hat (in welcher Höhe steht wohl noch nicht fest) entspricht das nicht den allgemeinen Regelungen und wird im Normalfall mit diese Begründung gnadenlos abgeschmettert. Falls man mir da nicht Glauben schenkt bitte an den DSB wenden und da nachfragen, bevor man hier völlig in die Irre läuft mit so einem Antragsverfahren.

Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
RemyRiver
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#10

Beitrag von RemyRiver »

KatjaR hat geschrieben:Ich kann allen nur abraten bei der Kostenübernahme von Hörgeräten durch die KK mit dem Berufsbedarf zu argumentieren. Nur weil das im Einzelfall mal jemand durchbekommen hat (in welcher Höhe steht wohl noch nicht fest) entspricht das nicht den allgemeinen Regelungen und wird im Normalfall mit diese Begründung gnadenlos abgeschmettert. Falls man mir da nicht Glauben schenkt bitte an den DSB wenden und da nachfragen, bevor man hier völlig in die Irre läuft mit so einem Antragsverfahren.

Gruß Katja
solange es medizinisch begruendet ist zahlt die KK.

Bei extra Features und evtl mehrkosten (die keine medizinische begruendung haben) gehts dann darum ob RV oder KK zahlt, das muessen die aber unter sich klaeren. Bei beruflichen aspekten koennen das z.B. BT sein oder hgs mit denen man bestimmte signaltoene hoert. (Klassisches bsp fuer RV)

Und von "Einzelfaell" zu sprechen wenn ich oben bereits auf einen Link verwiesen hab wo eine Erzieherin das komplett von der KK erstattet bekommen hat ist schon etwas uneinsichtig.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 25. Apr 2017, 23:55, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#11

Beitrag von KatjaR »

Der Bezug auf ein einzelnes Berufsbild ist ein Einzelfall und daher keinesfalls obligatorisch auf alle anderen Berufe zu übertragen. Eine berufsspezifische Notwendigkeit für Blutooth dürfte schwer zu begründen sein. Wie bereits erwähnt, möge sich jeder an den DSB wenden wer das nicht glaubt.
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#12

Beitrag von RemyRiver »

KatjaR hat geschrieben:Der Bezug auf ein einzelnes Berufsbild ist ein Einzelfall und daher keinesfalls obligatorisch auf alle anderen Berufe zu übertragen. Eine berufsspezifische Notwendigkeit für Blutooth dürfte schwer zu begründen sein. Wie bereits erwähnt, möge sich jeder an den DSB wenden wer das nicht glaubt.
Es geht hier aber um Erzieher im speziellen und gerade der Beruf sollte aus mehrfachen Gruenden gesondert gesehen werden.

Erzieher sind im Beruf A) viel mit Alltagsbelastung Ausgesetzt, wenn auch diese Anforderungen ans HG extremer sind. Der B) Sprachfilter muss technisch eine viel groessere Herausforderung meistern als jeder Restaurantbesuch (dabei muss ich immer muede Laecheln wenn Akustiker davon Schwaermen wie "gut" das HG trotzdem in Restaurants funktioniert) sie bieten koennte, aber aehnliche Ansprueche bzgl. dessen was es regulieren muss in der Situation. Gerade wenn du viele Sprach auffaellige Kinder hast ist es umso wichtiger ein Hoergeraet zu haben das moeglichst gut kompensiert. Da hast du nicht nur das Ratespiel durch den Hoerverlust bspw. Sondern noch zusaetzlich das, was das Kind nicht kann.

C) geht es um viel Verantwortung und aehnlich wie bei Pflegepersonal im KH auch darum Signaletoene gut verstehen (in dem Fall schreien/weinen von Kindern) und orten zu koennen.

Die Berufe werden von KK und RV auch immer in Einzelfaellen beurteilt, da kannste keine pauschal Aussage treffen vor allen Dingen nicht "sobald beruf faellt zahlt die kk nicht".
Zuletzt geändert von RemyRiver am 26. Apr 2017, 08:29, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#13

Beitrag von pascal2 »

Es gibt einfach Berufe, die absolut nicht für Hörbehinderte geeignet sind.
Das muss man auch mal den Fallentscheidern bei der AfA klar machen.
Selbst das tollste Hörgerät bringt einem nicht mehr die Leistung eines gesunden Ohres zurück.
Ich stand auch mal vor der Frage, mach ich im erlernten Beruf weiter ?
Nein, es war einfach zu gefährlich mit der Hörbehinderung.
Wenn irgendwas passiert wäre, ist es viel zu gefährlich persönlich in Regress genommen zu werden.
Schon mal erkundigt, wie und ob der Arbeitgeber überhaupt ausreichend abgesichert ist ?
Ich bin deshalb zum damaligen Arbeitsamt gegangen, habe die Situation geschildert und auf Umschulung gedrängt.
Ich war halt damals 30, mit 60 macht das natürlich kaum noch Sinn.
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#14

Beitrag von KatjaR »

Ist aber so Remy, der Artikel ist sehr schlecht recherchiert.
Mal Auszüge aus der Rechtsprechung:
c) Dies gilt entgegen einer als überholt anzusehenden (BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr 2, RdNr 17) Entscheidung des 13. Senats des BSG vom 21.8.2008 (BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr 7 - digitales Hörgerät für Lagerarbeiter) auch für Gebrauchsvorteile im Beruf. Seiner Ansicht nach sollten die Krankenkassen auch für Hilfsmittel in Anspruch genommen werden können, die (nur) für die Berufsausübung erforderlich sind (aaO, RdNr 43). Dem ist nicht zu folgen, weil Auswirkungen bei der oder auf die Berufsausübung für die Hilfsmittelgewährung nach dem SGB V grundsätzlich unbeachtlich sind. Für Leistungen der medizinischen Rehabilitation und demgemäß nach § 26 Abs 2 Nr 6 SGB IX auch für die Versorgung mit Hilfsmitteln sind die Krankenkassen nicht allein zuständig, sondern ebenso Rehabilitationsträger wie ua die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl §§ 9 Abs 1 S 1, 15 Abs 1 S 1 SGB VI iVm § 31 SGB IX) und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl § 31 Abs 1 S 1 SGB VII). Dies rechtfertigt die Leistungsbegrenzung in der GKV auf solche Hilfsmittel, mit denen die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder gemildert werden können und die damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betreffen (stRspr; vgl zuletzt BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr 7, RdNr 12 - schwenkbarer Autositz bei Wachkomaversorgung; BSGE 91, 60 RdNr 9 = SozR 4-2500 § 33 Nr 3 RdNr 10 - Rollstuhl-Ladeboy; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 31 S 185 - Rollstuhl-Bike; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 32 S 191 - Therapie-Tandem). Die demgegenüber vom 13. Senat des BSG angeführte und noch zu §§ 182, 182b Reichsversicherungsordnung ergangene frühere Rechtsprechung (insbesondere BSG SozR 2200 § 182b Nr 36 und BSG SozR 2200 § 182 Nr 116) ist unter Geltung des SGB V nicht weiterverfolgt worden. Hätte die GKV heute auch noch jenseits des elementaren Basisausgleichs für den Ausgleich jeglicher mittelbarer Behinderungsfolgen aufzukommen, wäre die überkommene und im SGB IX ausdrücklich bekräftigte (vgl § 6 Abs 1 und 2, § 7 S 2 SGB IX) Aufgabenteilung zwischen den Krankenkassen einerseits sowie den Trägern ua der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung andererseits auf dem Gebiet der medizinischen Rehabilitation hinfällig. Ausschließlich berufliche und arbeitsplatzspezifische Gebrauchsvorteile sind demgemäß für die Hilfsmittelversorgung nach dem SGB V grundsätzlich unbeachtlich. Ist ein Versicherter für die Anforderungen des allgemeinen Alltagslebens ausreichend versorgt, kommt es auf etwaige zusätzliche Nutzungsvorteile im Erwerbsleben ohnehin nicht an. Umgekehrt kann ein Hilfsmittelanspruch gegen die GKV nicht auf ausschließlich berufliche Nutzungsvorteile gestützt werden, wenn das Hilfsmittel ansonsten keine allgemeinen Grundbedürfnisse betrifft und seine Nutzung die Auswirkungen der Behinderung nicht im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert.
Zuletzt geändert von KatjaR am 26. Apr 2017, 18:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#15

Beitrag von KatjaR »

In Kürze:
Aus der andererseits formulierten weitgehenden Leistungspflicht der Krankenkassen
ist aber im Umkehrschluss zu folgern, dass die Krankenkassen nur dann nicht aufzukommen haben,wenn die zusätzlichen Leistungen ausschließlich beruflich bedingt sind ("Ausschließlich berufliche und arbeitsplatzspezifische Gebrauchsvorteile sind demgemäß für die Hilfsmittelvesorgung nach dem SGB V grundsätzlich unbeachtlich."
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#16

Beitrag von RemyRiver »

KatjaR hat geschrieben:In Kürze:
Aus der andererseits formulierten weitgehenden Leistungspflicht der Krankenkassen
ist aber im Umkehrschluss zu folgern, dass die Krankenkassen nur dann nicht aufzukommen haben,wenn die zusätzlichen Leistungen ausschließlich beruflich bedingt sind ("Ausschließlich berufliche und arbeitsplatzspezifische Gebrauchsvorteile sind demgemäß für die Hilfsmittelvesorgung nach dem SGB V grundsätzlich unbeachtlich."
Die Krankenkasse zahlt so lange es das Hilfsmittel medizinisch indiziert ist und fuer den Alltag und Beruf gebraucht wird. Ein ausschliesslich "beruflicher Gebrauch" laege nur vor wenn du z.B. bei nicht vorhandenen Hoerverlust ein HG beantragen willst. DAS muesste die RV komplett bezahlen. Bei allen anderen muessen sich RV und KK einigen.

Ein Hoergeraet das du sowohl ausserhalb als auch bei der Arbeit benutzt wuerde die KK bezahlen. Wenn es jetzt um Zusaetze geht wie z.B. BT die Arbeitstechnisch nur gebraucht werden dann waere das ein Fall fuer RV, bei allen anderen Aspekten die ich oben genannt habe trifft das aber bei Erziehern nicht zu -- zumal Erzieher im Grunde "nur" in einer noch extremeren "Restaurantumgebung" arbeiten und das HG damit klar kommen muss.

Das der Artikel schlecht recherchiert ist, ist eine laecherliche Aussage da er sich lediglich auf schreiben von KK und RV bezieht. Aber sicherlich hast du da bessere Einsicht als der Addressant der Briefe. :)

Wenn du das Thema noch weiter ausdiskutieren willst gerne per PM, aber so langsam muesstest du es ja leid sein staendig falsch zu liegen.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 26. Apr 2017, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#17

Beitrag von KatjaR »

Habe ich Remy, der DSB hat nämlich erst 2016 seine Richtlinien aktualisiert und daraus geht eindeutig hervor dass beruflich bedingte Mehrkosten für den Festbetrag übersteigende Preise Sache der Rentenversicherung sind und nicht die der KK, tut mir leid wenn du das nicht verstehen willst, ich kann nur weiter allen abraten mit beruflich bedingter Notendigkeit zu argumentieren, wenn es um die Kostenübernahe von höherwertigeren Hörgeräten geht. Googel dazu mal die gängige Rechtsprechung, dann weißt du wer falsch liegt.
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#18

Beitrag von KatjaR »

"Deshalb ist es wichtig, dass diejenigen, die ihre Leistungsansprüche gegen die GKV geltend machen (weil sie z.B. Teilhabeansprüche gegen andere Versicherungsträger nicht geltend machen können), Tatsachen darlegen und beweisen, dass sich die zusätzlichen Nutzungsvorteile des gewählten Hörgerätes nicht nur beruflich auswirken, sondern vielmehr die Auswirkungen der Hörbehinderung im gesamten Alltagsleben mindern. Dieser Bezug zum Alltagsleben muss von den Leistungsberechtigten dargestellt werden. Werden Tatsachen dazu nicht festgestellt, kann der Leistungsanspruch gegen die Gesetzliche Krankenversicherung auf das Festbetragshörgerät beschränkt sein (so im von mir besprochenen BSG-Fall). Wird allerdings dargelegt und bewiesen, dass die begehrte Hörhilfe nicht nur zum Ausgleich einer Behinderung für eine bestimmte Berufsausübung, sondern generell für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erforderlich ist (so erfolgreich gelungen im Fall des LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013, Az.: L 13 R 2607/10, Rn. 57 ff., wo mit einem Festbetragshörgerät lediglich 80% Sprachverständnis, mit dem selbstbeschafften Hörgerät hingegen ein 95%iges Sprachverständnis erreicht werden konnte, vgl. a.a.O. Rn. 61), dann kann der Leistungsanspruch erfolgreich direkt auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V ungeachtet der Festbetragsgrenzen durchgesetzt werden".
Wenn allerdings schon der Vorteil im Sprachverständnis nachgewiesen werden kann, erübrigt sich die Argumentation mit dem Beruf, was verhindert, dass es zu einer Streitigkeit u die Zuständigkeit geht. Wenn nämlich der Rententräger zuständig wird aufgrund dieser Argumentation, muss man wieder darlegen warum die Höranforderungen da so hoch sind, das muss man bei Finanzierung über KK nicht, warum also alles unnötig kompliziert machen wenn es nicht nötig ist und in Gefahr laufen dass die RV die berufliche Notwendigkeit nicht anerkennt?
Zuletzt geändert von KatjaR am 26. Apr 2017, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#19

Beitrag von RemyRiver »

KatjaR hat geschrieben:Habe ich Remy, der DSB hat nämlich erst 2016 seine Richtlinien aktualisiert und daraus geht eindeutig hervor dass beruflich bedingte Mehrkosten für den Festbetrag übersteigende Preise Sache der Rentenversicherung sind und nicht die der KK, tut mir leid wenn du das nicht verstehen willst, ich kann nur weiter allen abraten mit beruflich bedingter Notendigkeit zu argumentieren, wenn es um die Kostenübernahe von höherwertigeren Hörgeräten geht. Googel dazu mal die gängige Rechtsprechung, dann weißt du wer falsch liegt.
Du raetst Leuten auch von ab eine Neuversorgung ueberhaupt zu beantragen, vor ablauf der 6 Jahre, weil es beruflich nicht ausreicht. Das sind so beispiele die mir einfach verdeutlichen das du deinen senf zu gibst ohne dich mit dem thema auseinanderzusetzen/ahnung von zu haben.

Siehe der Fall in dem von mir verlinkten Link und mein Gang zur KK: die krankenkasse uebernimmt die hg kosten bei medizinischer indikation. Inwiefern die Mehrkosten beruflich bedingt sind bei der Erzieherin ist nochmal was anderes als bei dem Telefonisten oder Lagerarbeiter. Da du selber nie als Erzieher gearbeitet hast, erwarte ich nicht das du das verstehst da du die Anforderungeen nicht kennst, was ich aber erwarte ist das du endlich aufhoerst Unwissen zu verbreiten. Ich habs dir oben schon versucht mehrfach zu erklaeren warum Erzieher eben beruflich und privat kaum zu trennen ist, aber wer immer wieder irgendwelche Faelle aus anderen Berufssparten ausgraebt anstatt Texte zu lesen kann da natuerlich zu keinerlei Schlussfolgerung gelangen.

Die KK uebernimmt die HG kosten, bis zu welcher Summe und welchen Umfang muss, wie ich von Andang angesagt habe, ggf mit der RV ausgehandelt werden aber das ist nicht unsere Sache, sondern von den Aemtern.

Deswegen sollte man sicherheitshalber gerade bei teureren Geraeten darauf einstellen auch bei der RV einen antrag zu stellen.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 27. Apr 2017, 01:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#20

Beitrag von monif »

Hallo zusammen
Muss dem @ RemyRiver recht geben. Aus simplen Gründen; ich meine es kann doch nicht sein, wenn wir einen Beruf ausüben und gerade so Berufe die anspruchsvoll sind , sollte es selbstverständlich sein, dass alles übernommen wird! Hin oder her wer es bezahlt. Es sind Berufe, die nun mal etwas mehr fordert; sprich auch eine Lehrerin hat das zugut. Auch Leute, die in Lärm ausgesetzt sind , haben spezielle Anforderungen und es soll kein Thema sein! Mich nervt das ungemein! Ich arbeite auch mit hg und erwarte das meine Behinderung bezahlt wird. Hab genug zu knabbern!Steuern bezahle ich auch, können sie froh sein, dass wir alle arbeiten.
Schöne Grüße

Monif
KatjaR
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#21

Beitrag von KatjaR »

Hast du überhaupt verstanden worum es ging Remy?
Ich habe niemandem abgeraten eine Neuversorgung zu beantragen, sondern nur davon das mit beruflich bedingter Notwendigkeit zu begründen. Natürlich zahlt die KK einen Zuschuss, nämlich den Festbetrag, hier ging es aber um die Mehrkosten bei höherwertiger Versorgung und diese zahlt die KK nur bei nachgewiesener besserer Sprachverständlichkeit, nicht wegen beruflich bedingter Besonderheiten.
Die KK freut sich natürlich, wenn du ihr durch die Begründung mit Beruf schon gleich die Argumentation lieferst, dass sie für Mehrkosten nicht zuständig ist, denn dann kann sie an die RV weiterverweisen. Bei der muss man dann aber nachweisen, dass die Notwendigkeit berufsbedingt ist, was die Sache nur unnötig verkompliziert.
Jedem der vor der Frage steht, rate ich wie Uwe dazu die Richtlinien vom DSB zu lesen dazu.
Im Übrigen möcht ich dich um sachliche Argumentation bitten und von persönlichen Wertungen und Beleidigungen Abstand zu nehmen.
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
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RemyRiver
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#22

Beitrag von RemyRiver »

KatjaR hat geschrieben:Hast du überhaupt verstanden worum es ging Remy?
Ich habe niemandem abgeraten eine Neuversorgung zu beantragen, sondern nur davon das mit beruflich bedingter Notwendigkeit zu begründen. Natürlich zahlt die KK einen Zuschuss, nämlich den Festbetrag, hier ging es aber um die Mehrkosten bei höherwertiger Versorgung und diese zahlt die KK nur bei nachgewiesener besserer Sprachverständlichkeit, nicht wegen beruflich bedingter Besonderheiten.
Die KK freut sich natürlich, wenn du ihr durch die Begründung mit Beruf schon gleich die Argumentation lieferst, dass sie für Mehrkosten nicht zuständig ist, denn dann kann sie an die RV weiterverweisen. Bei der muss man dann aber nachweisen, dass die Notwendigkeit berufsbedingt ist, was die Sache nur unnötig verkompliziert.
Jedem der vor der Frage steht, rate ich wie Uwe dazu die Richtlinien vom DSB zu lesen dazu.
Im Übrigen möcht ich dich um sachliche Argumentation bitten und von persönlichen Wertungen und Beleidigungen Abstand zu nehmen.
Gruß Katja
Du hast mir damals mehrfach gesagt das ich von der KK gar nichts bezahlt bekaeme bei einer vorzeitigen Neuversorgung (aus beruflichen Gruenden) was einfach nicht stimmt. Inhaltlich gleiches Thema und gleiche Fehlinformation die du verbreitest.

Ich hab dich nirgends persoenlich angegriffen, wenn du das gelten lassen von Urteilen fuer andere Berufe als solches wertest, dann ist das dein Problem. Such doch einfach welche bezogen auf Erzieher raus, denn darum geht es hier: Erzieher. Und auch die KK entscheidet das nicht pauschal, sondern betrachtet den Einzelfall.

Komm wieder wenn du in einer Kita gearbeitet hast und mit reden kannst, so redest du als Verfechter der biblischen Entstehungsgeschichte darueber ob Dinosaurier jetzt Schuppen oder Federn hatten.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 28. Apr 2017, 06:02, insgesamt 1-mal geändert.
Hz 125 250 500 750 1000 1500 2000 3000 4000 6000 8000
dbR 20_25_35_60__60__60__60__50_25___5__15
dbL 10_10_10_10___5___5___5___5___5___5__15
muggel
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#23

Beitrag von muggel »

Hallo Remy,

habe ich das richtig verstanden? Du bekommst mit der Begründung "brauche berufsbedingt andere/neue Hörgeräte" einen Zuschuss von der Krankenkasse zu neuen Hörgeräten, obwohl sich dein Hörverlust nicht verändert hat und die letzte Hörgeräteversorgung noch keine 6 Jahre zurückliegt?
Wenn ja: hast du diese Aussage schriftlich oder nur mündlich am Telefon erhalten?

Es würde mich (und auch bestimmt andere) die genaue Begründung ggü der GKV interessieren, um in einem solchen Fall (ausser Verlust,nicht mehr zu reparieren und aufgrund von Hörverschlechterung nicht mehr ausreichend) die medizinische Notwendigkeit neuer HGs zu begründen. Oder anders: wie hast du nachgewiesen, dass die Hörgeräte berufsbedingt nicht ausreichen - hast du dafür spezielle Hörtests machen lassen? Oder glaubt die Krankenkasse das aufgrund deiner Schilderung?

Grüße,
Miriam
Zuletzt geändert von muggel am 28. Apr 2017, 07:02, insgesamt 1-mal geändert.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
monif

Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#24

Beitrag von monif »

@muggel
Hallo Muggel

Ich kann nur von der Schweiz schreiben. Es gibt ein Ermessensspielraum ; was da alles überprüft wird und entschieden wird, hängt von jedem einzelnen ab. Meine Erfahrung ist - wer gut begründet ist im Vorteil. Ich kann mir das in D genauso vorstellen. A propos; die Verbände sind nicht so hilfreich, denn sie beruhen sich auf übliche Normen. 😉
Meinst du es gibt kein Ermessenspielraum in D ?

Gruß

Monif
edit: bei Dinos gibt es Pflanzenfresser oder Fleischfresser 😄😂😂😩@ RemyRiver , das wollte ich loswerden 😂😂
Zuletzt geändert von monif am 28. Apr 2017, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
KatjaR
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Re: Erzieherin mit mittlerer Schwerhörigkeit sucht Gleichgesinnte zum Austausch

#25

Beitrag von KatjaR »

Remy, meine Arguemntation hier in diese Thema bezog sich auf die Standardversorgung bei Indikation, wenn der Zuschuss der KK überhaupt nicht in Frage gestellt ist. Das war nämlich die Fragestellung hier.
Was deinen Fall angeht würde ich erstmal abwarten ob und wieviel die KK wirklich bei vorzeitige Versorgung und mit deiner Begründung dazu bezahlt. Bei der von dir geschilderten Sachlage besteht keine rechtliche Verpflichtung der KK da etwas zuzuzahlen.
Wenn dies nicht der Fall ist tun das die KKs im allgemeinen auch nicht. Wenn sie es bei dir trotzdem tut (worauf ich ich noch nicht verlassen würde) kannst du froh sein, ich wende aber in der Beratung das an, was letztendlich auch vor einem Gericht als rechtliche Argumentation Bestand hat. Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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