Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

Muss nichts mit Hören zu tun haben, kann aber ...
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Silviiie
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Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#1

Beitrag von Silviiie »

Hallo All@ 😊

Hab da mal spontan eine Frage
Gehört nicht wirklich hier ins Forum deswegen es unter Smalltalk poste

Betriebsstillegung nicht zu verwechseln mit Betriebsschliessung !!

Kein Betriebsrat !! :oops:

Ohne Betriebsrat keinen Sozial Plan .. ohne Sozial Plan keine Abfindung :oops:

Das Integrationsamt muss einer Kündigung aufgrund der Firmenstillegung zusagen :oops:

Soweit bin Ich gekommen

Aber Ich bin ein Sturkopf wie Ihr vieleicht bemerkt habt ;)

Ich suche einen Weg um zur Abfindung zu kommen

Und Ich bin zuversichtlich ihn zu finden 8-)

Und wenn Ich,sollten alle Stricken reißen,
Mit geladenem Gewehr nach oben stiefel um Mir die Abfindung in Bar in die Hand blättern zu lassen :animiertes-gefuehl-smilies-bild-0426:

Was meint Ihr ?

Kennt sich damit jemand aus ??
Grüssle von Silviiie :wave:
svenyeng
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#2

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich würde vorschlagen, das Du Dir einen Rechtsanwalt nimmst.
Zu mindest erst mal eine juristische Beratung bei einem Anwalt. Das dürfte nicht so teuer sein und man kann ja vorher fragen was das kostet.
Das sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht sein.
Nur so bekommst Du eine richtige und korrekte Information was man tun kann, wie man vorgeht etc.
Vermutlich wird man das eh nur durch einen Anwalt sauber hinbekommen.

Heutzutage kann ich nur empfehlen eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abzuschließen.
Wenn man Anwaltskosten selber zahlen muss kann das sehr teuer werden.
Selber hat man i.d.R. eh nicht die Kraft sich mit einem Arbeitgeber im Streitfall auseinanderzusetzen.

Gruß
sven
Silviiie
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#3

Beitrag von Silviiie »

Danke @Sven 😊

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kommt auf jeden Fall dazu nur leider fehlt die Rechtsschutzversicherung :oops:
Grüssle von Silviiie :wave:
Johannes B.
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#4

Beitrag von Johannes B. »

"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
rabenschwinge
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#5

Beitrag von rabenschwinge »

und erstmal die öffentliche Rechtsauskunft um überhaupt mal abzuklopfen, wie die Chancen sind?
Silviiie
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#6

Beitrag von Silviiie »

Hi all 😊

Ja damit bin Ich momentan beschäftigt googeln googeln googeln öffentliche Rechtsauskunft @rabenschwinge,hab auch ähnlichen Link gefunden @Johannes B. .. meine Rechte und Infos und geeignete Arbeitsämter @sven

Zwischen durch hier spontan den Beitrag geschrieben um mal zu lesen was Ihr dazu sagt

Hab schon einiges an Info gefunden und speichere von überall wo Ich es finde hilfreiches ab

Danke Schön sag fürs schreiben und helfen

Und nun schau ma mal wie es weiter geht .. :roll:
Grüssle von Silviiie :wave:
muggel
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#7

Beitrag von muggel »

Hallo Silviie,
es wäre auch wichtig zu wissen, wie alt du bist und wie lange du schon im Betrieb tätig bist.
Welchen GdB hast du?
Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Silviiie
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#8

Beitrag von Silviiie »

Das gebe Ich alles beim googeln mit ein weils wirklich nen Unterschied macht und es darauf an kommt ...

ABER bei Betriebsstillegung und dazu ohne Betriebsrat sieht es wirklich schlecht aus ...

Aber Ich googel weiter und werde schlussendlich einen Rechtsanwalt hinzu nehmen
der kann es wirklich mit Lupe durch leuchten
und findet für Mich vieleicht ein kleines Schlupf Loch um an die Abfindung heran zu kommen @muggel
Grüssle von Silviiie :wave:
Randolf
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#9

Beitrag von Randolf »

Hallo,

ein Arbeitsvertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden, ohne Abfindung.

Eine Abfindung bekommen alle Mitarbeiter, die ausscheiden oder keiner.

Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, muss ihn auch bezahlen.

Bei Schwerbehinderten AN wird zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des Integrationsamtes benötigt.

Gruß
Randolf
Silviiie
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#10

Beitrag von Silviiie »

Hi Randolf 😊

Ich sehe es etwas anders
Die Firma ist clever und hat echt nen guten Schachzug gemacht indem Sie Betriebsstillegung und nicht Betriebsschliessung geschrieben hat

Dazu wurde zwar einmal eine Umfrage gemacht wen Wir im Betriebsrat haben wollen aber das wurde dann wieder fallen gelassen und so gabs und gibt es keinen Betriebsrat was der Firma nun zum Schluss wieder zugute kommt

In meiner Firma gibt es zig Fälle in welcher die Firma die Abfindung nicht bezahlen wollte und die Arbeitnehmer bis zu 2 Jahre dafür kämpfen mussten ehe die Firma dann Zähne knirschend auszahlte weil nämlich musste..

Nun werden auch zu 90% der Kollegen in meiner Firma die Kündigung unterschreiben,nehmen und gehen wenn der Zeitpunkt gekommen ist

Ohne Widerspruch und ohne klagen

Ich aber möchte erst sicher gehen ob die Abfindung wirklich Pfusch ist oder ob es doch einen Weg gibt das Mir diese ausgezahlt werden muss

Was haben Menschen bereits an Geld verloren das Ihnen Zustand aber Sie wussten es nicht und die Firma tanzt Freudestänze weil wieder die Dummen ausgetrickst

Deshalb möchte Ich es richtig wissen
und wenn es eine Chance gibt
dann ziehe Ich es auch durch
und hole Mir was Mir zusteht ...

Noch weiß Ich nichts zu 100% aber bald

Danke auch für deine Zeilen
Grüssle von Silviiie :wave:
svenyeng
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#11

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Wie lange arbeitest Du denn schon bei de Firma?

Gruß
sven
Silviiie
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#12

Beitrag von Silviiie »

Laaaaange schon @sven

So das sich ein Kampf um die Abfindung lohnen würde

Den freiwillig zahlt meine Firma garnichts und das hat Sie immer wieder in gewissen Fällen gezeigt und bewiesen

Egal ob der Arbeitnehmer ein Recht darauf hatte oder nicht,die Firma zahlte erst dann wenn man um sein Recht kämpfte

Ein Satz eines Richters der Mir zugetragen wurde

Oh je schon wieder Firma ... :o
Grüssle von Silviiie :wave:
Johannes B.
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#13

Beitrag von Johannes B. »

nun,
es ist stets eine rein betriebswirtschaftliche Abwägung.
was kostet weniger: das Recht be- oder missachten.
Mir sagte mal ein schlaues Anwaltköpfchen:
"Man gewinnt nicht, weil man Recht hat, oder so brillant ist, sondern meist wegen Formfehlern der Gegenseite" ;-)
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svenyeng
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#14

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Dann wird sich der Anwalt auf jeden Fall lohnen, auch ohne Rechtsschutz.
Und ich kann Dir nur empfehlen sofort eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Erkundige Dich mal, evtl. gibts auch ne Rechtsschutz die nach Abschluss sofort zahlt.
Bei den meisten hat man eine Wartezeit von einigen Monaten.

Gruß
sven
Silviiie
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#15

Beitrag von Silviiie »

Genau darum lege Ich alles unters Mikroskop @Johannes B. und Ich kenne meine Firma und Ihre Eigengesetze welche außer denen keinem bekannt ist ..

und welche je nach Sachlage umgewandelt werden wie es halt gerade am besten passt ..

und wen Sie täglich das Gesetz dazu ändern,meine Firma (er) findet immer Gründe (Ausreden)
für Alles und Jenen egal was ...

Ich kenne die Firma und die sogenannten
die da oben
nur all zu gut und hab selbst schon etliches durchgemacht was keiner je mir glauben würde den sowas gibt es nur bei Uns

Drum also bin Ich auf der Suche nach dem Schlupf Loch in meinem Sinne und geb keine Ruh bis Ich es finde ..
Grüssle von Silviiie :wave:
Silviiie
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#16

Beitrag von Silviiie »

svenyeng hat geschrieben: 27. Aug 2021, 23:13 Hallo!

Dann wird sich der Anwalt auf jeden Fall lohnen, auch ohne Rechtsschutz.
Und ich kann Dir nur empfehlen sofort eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Erkundige Dich mal, evtl. gibts auch ne Rechtsschutz die nach Abschluss sofort zahlt.
Bei den meisten hat man eine Wartezeit von einigen Monaten.

Gruß
sven
Sehr gut 👍 @sven
Wenn das nachträglich noch geht und vorher noch geschieht dann googel ich danach mal weiter

Danke für dennTip
Grüssle von Silviiie :wave:
Johannes B.
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#17

Beitrag von Johannes B. »

svenyeng hat geschrieben: 27. Aug 2021, 23:13 Hallo!

Dann wird sich der Anwalt auf jeden Fall lohnen, auch ohne Rechtsschutz.
Und ich kann Dir nur empfehlen sofort eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Erkundige Dich mal, evtl. gibts auch ne Rechtsschutz die nach Abschluss sofort zahlt.
Bei den meisten hat man eine Wartezeit von einigen Monaten.

Gruß
sven
ich kenne keine Rechtsschutzversicherung, welche nicht von vornherein Fälle ausschließt, die sich bereits vor Abschluss der Versicherung anbahnten. Zusätzlich natürlich zur Karenzzeit von meist 3 Monaten.
Aber:
ein guter Anwalt löst Probleme außergerichtlich inkl. Übernahme seiner Kosten ;-)

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: Betriebsstilllegung Abfindung für Behinderte ??

#18

Beitrag von Silviiie »

Guten Morgen all 😊

Die meisten Versicherungen wirken nicht rückwirkend wie gestern gegoogelt andere wenige welche man rückwirkend haben kann schließen außer Verkehrddelikte alles andere rückwirkend aus

Und eine habe Ich gefunden welche zwar rückwirkend Arbeit/Beruf beinhaltet nicht aber wie hier geschrieben Fälle übernimmt welche vor der abschleßung der Versicherung bereits eingetreten sind ..

Schade aber trotzdem wieder etwas gelernt ...
Grüssle von Silviiie :wave:
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