Auszug aus §4 des vdek-Versorgungsvertrags:
Und das ist noch nicht alles.Im Einzelnen erbringt der Mitgliedsbetrieb folgende Leistungen:
- Anamnese, Daten zur Schwerhörigkeit, Erfassung der sozialen Umfeldsituation, Dokumentation durch den Hörgeräteakustiker
- Betrachtung der äußeren Ohren, der Gehörgänge und der Trommelfelle,
- Ermittlung der akustischen Kenndaten des Gehörs, Audiometrie,
- Kontrollotoskopie,
- Otoplastik,
- Auswahl des geeigneten Hörsystems unter Berücksichtigung der audiologischen Erfordernisse,
- Voreinstellung der ausgewählten Geräte: z. B. Dynamikanpassung (z. B. PC, AGC), Frequenzanpassung, Kanaligkeit etc.,
- Maßnahmen zur Rückkopplungsunterdrückung,
- Anpassung störschallreduzierender Technologien,
- Fertigung/Lieferung der Otoplastik beziehungsweise Fertigung/Lieferung der Gehäuseschale für das IO-Gerät,
- Fertigung (bei Eigengeräten) beziehungsweise Bereitstellung (bei Fremdgeräten) des Hörsystems
- Programmierung des Hörsystems aufgrund der audiologischen Daten,
- erste Einweisung im Rahmen der Hörgeräteauslieferung, Bedienung und Handhabung,
- Durchführung der vergleichenden Anpassung mit optimal eingestellten Hörsystemen im Anpassraum. Die Optimierung der vergleichenden Anpassung erfolgt unter Einbeziehung der jeweils alltagsrelevanten Hörsituationen.
- mehrtätige Testung des individuell geeigneten Hörgerätes im Alltag1, für das sich der Versicherte voraussichtlich entscheidet
- Optimierung der Feineinstellung,
- gegebenenfalls Neufertigung beziehungsweise Nachbesserung der Otoplastik bei nicht optimalem Sitz,
- Wartungs- und Reparaturleistungen,
- Ton- und Sprachaudiometrie sowie, soweit audiologisch erforderlich, weitere überschwellige Hörtests (bei fehlendem Sprachverstehen ist das audiologische Messverfahren mittels Aufblähkurve durchzuführen),
- 30 Batterien
Bestandteil der Vergütung ist darüber hinaus die Instandhaltung des Hörsystems
(...)
Die Nachbetreuung umfasst die Einweisung des Versicherten in den sicheren und korrekten Gebrauch des Hörsystems, die gleitende Anpassung (Rehaphase – „wieder Hören lernen“) des Hörsystems an das akustische Umfeld sowie die turnusmäßige Überprüfung und Wartung des Hörsystems und der Otoplastik.
Der Mitgliedsbetrieb übernimmt für die Dauer von sechs Jahren(...) alle für eine einwandfreie Funktion des jeweiligen Produkts notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (…) Hierzu zählen auch Arbeiten an der Otoplastik sowie erforderliche Nachversorgungen mit Otoplastiken. Die Reparaturpauschale umfasst alle Dienstleistungs- und Materialkosten; weitere Kosten können der Ersatzkasse nicht in Rechnung gestellt werden. Zudem müssen die abgegebenen Hörsysteme über eine ausreichende Verstärkungsreserve von mind. 10 dB verfügen, um die in der Regelgebrauchszeit zu erwartende, progrediente Hörverschlechterung auszugleichen.
Klar, man kann auf all diese Leistungen verzichten und sich von irgendwo "über den Ladentisch" ein Hörgerät viel günstiger kaufen. Dann sollte man sich aber im Klaren sein, dass man dann mit dem Hörgerät alleine da steht und schlimmstenfalls feststellt, dass das gekaufte HG eigentlich gar nicht zu einem passt.
Aber trotzdem kein Grund zur Schwarzmalerei. Wie schon gesagt, frag ein paar Akustiker in deiner Umgebung, was die für die Anpassung eines Fremdgeräts verlangen. Vielleicht bekommst du gleich noch nen kleinen Service mit dazu. Und das nächste Hörgerät kaufst du dann wahrscheinlich auch beim netten Akustikladen in deiner Nähe.