Schwerhörigkeit <> Sprachstörungen?

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rhae
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Schwerhörigkeit <> Sprachstörungen?

#1

Beitrag von rhae »

Hallo,

gestern waren wir das erste Mal bei unserem Anwalt wegen der Klage vor dem Sozialgericht. Es geht ja bei uns darum, dass das VA (= Versorgungsamt) den Schwerbehindertenauweis auf einen GDB von 90 ohne Merkzeichen ausser RF kürzen wollte, davor hatten wir 100 und B,G,H.

Der Anwalt hat uns dann erklärt, dass anscheinend in einem der Gutachten die unsere Uniklinik ca. jedes halbe Jahr bei den Kontrolluntersuchungen macht, vergessen wurde die Sprachstörungen zu erwähnen und das VA deshalb davon ausgegangen war, dass sprachlich keine Defizite zu gleichaltrigen Kindern mehr bestünde. Zudem hatten wir zu diesem Zeitpunkt keine Logopädie mehr (3 Montatspause) und das führte wohl dazu, dass nur noch ein GDB von 70 für die Hörschädigung gegeben wurde und noch etwas mehr für eine chronische Bronchitis so dass die eben auf die 90 kamen.

In den aktuellen Gutachten steht die Sprachstörung wieder drin, so dass der Anwalt (und wir natürlich auch) kein Problem sehen das ganze Verfahren zu gewinnen. - Aber jetzt würde mich interessieren, ob es denn nicht selbstverständlich ist, dass bei einer starken Hörstörung ("an Taubheit grenzend") automatisch auch von einer Sprachstörung auszugehen ist? Sowas bräuchte man doch nicht extra nachweisen, die Aussprache und vor allen der Wortschatz hinken doch ganz gewaltig der normalen Entwicklung hinterher, oder?

Viele Grüße Ralph :computer:
Andrea Heiker
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Re: Schwerhörigkeit <> Sprachstörungen?

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Ralph,

wenn im gutachterlichen Sinne von Taubheit ausgegangen wird (also prozentuale Hörverluste beidseitig von >96%) und diese schwere Hörminderung schon vor Gebrut bestand, spielen Sprachstörungen im Prinzip keine Rolle weil sie implitzit angenommen werden.
Ees steht doch überall, dass folgende Personen "das voll Programm" bekommen, die eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:
- Taubheit
- an Taubheit grenzende (mit prozentualen Hörverlust zwischen 80% und 95%), die zusätzlich eine schwere SPrachstörungen besitzen.

in letztere Fall müssen die Sprachstörungen natürlich ärztlich dokumentiert sein.

Ärgerlich ist natürlich, dass die Ärzte von den Anhaltspunkten keine Ahnung haben und z.B. an Taubheit grenzed schreiben, obwohl die PAtienten im gutachterlichen Sinne schon lange taub sind. Das Gleiche gilt nat+ürlich für die Sprachstörungen....

Gruß
Andrea
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Birgit
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Re: Schwerhörigkeit <> Sprachstörungen?

#3

Beitrag von Birgit »

Hallo Ralph,
ich muss doch mal vorbeikommen. Dann können wir mal genau die Schwerhörigkeit Deiner Tochter anhand der Anhaltspunkte durchgehen...ich bin ganz gut im Argumentieren vor dem Sozialgericht :}
Hab ich ja inzwischen schon öter gemacht....
Vielleicht klappts ja nächste oche mal..Kommt drauf an, wieviel patienten ich hab (ich arbeite nämlich tatsächlich endlich in karlsruhe und nicht mehr in Bruchsal!)
tschüss
Birgit +
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rhae
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Re: Schwerhörigkeit <> Sprachstörungen?

#4

Beitrag von rhae »

Andrea Heiker hat geschrieben:Es steht doch überall, dass folgende Personen "das voll Programm" bekommen, die eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:
- Taubheit
- an Taubheit grenzende (mit prozentualen Hörverlust zwischen 80% und 95%), die zusätzlich eine schwere SPrachstörungen besitzen.

in letztere Fall müssen die Sprachstörungen natürlich ärztlich dokumentiert sein.
Naja das es überall steht halte ich für leicht übertrieben ;)

Unsere Tochter hat einen Hörverlust 91% und 96%, berechnet nach der 4-Frequenztabelle von Röser und hat damit den Status "an Taubheit grenzend schwerhörig". In den Anhaltspunkten steht dann der Satz:

Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen, angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben ... (bekommen einen GDB von 100)

Da steht jetzt nicht mit schweren Sprachstörungen und daher meinte unser Anwalt auch, dass schon ein Hinweis vom Kinderarzt, Logopäden oder einer anderen Stelle reicht, in der auf vorhandene Sprachstörungen hingewiesen wird und alle Voraussetzungen für das "volle Programm" sind gegeben. Ich gehe also in den nächsten Tagen zum Kinderarzt und hole mir ein neues Logopädierezept und alles ist OK :) (ob ich das Rezept wirklich nutze ist noch fraglich, unsere Tochter kommt jeden Tag erst um 16 Uhr von der Schwerhörigen- und Sprachheilschule, da bleibt nicht mehr viel Zeit für sowas).

Ich hatte eigentlich gedacht, dass es ausser Frage steht, ob ein über 80% hörgeschädigtes Kind auch Sprachstörungen hat - davon müsste doch automatisch ausgegangen werden.

Viele Grüße Ralph :computer:
Andrea Heiker
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Re: Schwerhörigkeit <> Sprachstörungen?

#5

Beitrag von Andrea Heiker »

Lieber Ralph,

nein man kann nicht davon ausgehen, dass ein Kind mit 80% Schwerhörigkeit automatisch Sprachstörungen hat. Manche Kinder mit diesem Schwerhörigkeitsgrad, die früh genug versorgt wurden und eine glatte Hörkurve haben, kommen sogar ohne großartige Logopädie in die Lautsprache rein. Es ist sicher nicht die Regel, aber kommt vor.

Gruß
Andrea
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Birgit
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Re: Schwerhörigkeit <> Sprachstörungen?

#6

Beitrag von Birgit »

Hallo Ralph,
also ich würd ja schon aus Prinzip kein Rezept holen, sondern eher ein Attest der schule anschleppen, in dem bescheinigt wird, dass Marlene einen Sprachrückstand hat.
Als Argument kannst Du auch anbringen, dass sie ohne Sprachrückstand selbstverständlich in Bruchsal zur Schule gehen würde, da sie schließlich dort auch in den Kiga ging.
erst mal stchüss Birgit
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