gestern waren wir das erste Mal bei unserem Anwalt wegen der Klage vor dem Sozialgericht. Es geht ja bei uns darum, dass das VA (= Versorgungsamt) den Schwerbehindertenauweis auf einen GDB von 90 ohne Merkzeichen ausser RF kürzen wollte, davor hatten wir 100 und B,G,H.
Der Anwalt hat uns dann erklärt, dass anscheinend in einem der Gutachten die unsere Uniklinik ca. jedes halbe Jahr bei den Kontrolluntersuchungen macht, vergessen wurde die Sprachstörungen zu erwähnen und das VA deshalb davon ausgegangen war, dass sprachlich keine Defizite zu gleichaltrigen Kindern mehr bestünde. Zudem hatten wir zu diesem Zeitpunkt keine Logopädie mehr (3 Montatspause) und das führte wohl dazu, dass nur noch ein GDB von 70 für die Hörschädigung gegeben wurde und noch etwas mehr für eine chronische Bronchitis so dass die eben auf die 90 kamen.
In den aktuellen Gutachten steht die Sprachstörung wieder drin, so dass der Anwalt (und wir natürlich auch) kein Problem sehen das ganze Verfahren zu gewinnen. - Aber jetzt würde mich interessieren, ob es denn nicht selbstverständlich ist, dass bei einer starken Hörstörung ("an Taubheit grenzend") automatisch auch von einer Sprachstörung auszugehen ist? Sowas bräuchte man doch nicht extra nachweisen, die Aussprache und vor allen der Wortschatz hinken doch ganz gewaltig der normalen Entwicklung hinterher, oder?
Viele Grüße Ralph