Antrag für einen GdB

emilsborg
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Re: Antrag für einen GdB

#26

Beitrag von emilsborg »

Pfadi_ hat geschrieben: 10. Mär 2024, 16:43
Eine Hörbehinderung unterscheidet sich von anderen Behinderungen. Denn bei einer Hörbehinderung gibt es klare Werte, die sich messen lassen und die in den Audiogrammen wiedergegeben werden.

Derartige „harte Fakten“ fehlen bei anderen Einschränkungen. So lässt sich eine psychische Erkrankung oder auch MS nicht messen und belegen.Es kommt daher auch darauf an, wie sehr sich die Behinderung im Alltag einschränkt.

Die Arbeit kannst du dir für deine Hörbehinderung meiner Ansicht nach sparen.
Ja und nein. So pauschal wäre ich vorsichtig zu behaupten, eine detaillierte Auflistung der Einschränkungen im Alltag wäre nicht hilfreich.

Denn wenn man bei den Tabellen auf den Grenzwerten landet, wäre es durchaus möglich dass die Beschreibung der Einschränkungen dann den entscheidenden Unterschied macht. Bei Sprachaudiometrie mit 5% Abstufung sind 20/40/60/80/95% die jeweiligen Grenzen zwischen verschiedenen Kategorien in Tabelle D, gehören also in der Tat zu zweit Kategorien, von denen jeweils die niedrigere einen deutlich geringeren GdB nach sich ziehen wird. Das sind von maximal möglichen 21 Werten bereits 5 aus 21, wenn man kein Sprachverständnis mit 0% und 100% Sprachverständnis mitzählen will. Also in fast 1 von 4 Fällen (je Ohr), womit die Chance bei fast 50% liegt bei zwei zu bewertenden Ohren, dass so ein Fall eintrifft und es relevant wird, in welche der beiden Kategorien es eingeordnet wird.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Dani!
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Re: Antrag für einen GdB

#27

Beitrag von Dani! »

Wenn man eine Stichprobe aus etlichen Audiogrammen macht, kommt man zum Ergebnis, dass 50 % maßlos zu hoch gegriffen ist. Rechne lieber nochmal nach.

Buddha hat ja ein konkretes Audiogramm geliefert. Zwischen welchen Werten schwankt denn der GdB hier?
Dominik
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Buddha
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Re: Antrag für einen GdB

#28

Beitrag von Buddha »

Dani! hat geschrieben: 8. Mär 2024, 20:32 Ich komme auf ein GdB von 30. Allerdings erscheinen mir die Werte für den Test mit Zahlen nicht ganz plausibel zu sein. Ich kann mich aber auch täuschen. Ich würde den Test bei einem anderen HNO wiederholen. Ansonsten sollte dieses Autogramm ausreichend sein.
Wie bitte kommst du hier auf 30 Grad. Wie komme ich meinem Sprachaudiogramm auf die 30 Grad. Vielleicht kann mir einer mal die Rechnung aufzeigen.
Dani!
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Re: Antrag für einen GdB

#29

Beitrag von Dani! »

Aus dem Sprachaudiogramm ist erkennbar, dass du bei den (ca.) Lautstärken 60, 80 und 100dB folgende Prozente an einsilbigen Wörtern verstanden hast:
Rechts: 0; 60; 95
Links: 35; 95 (; 95) (der Wert für 100dB fehlt hier, ich nehme aber einfach mal denselben Wert wie bei 80dB an)

Aus dem Sprachaudiogramm ist erkennbar, dass du bei folgender Lautstärke 50% der Mehrsilbern (Zahlen) verstandenhast:
Rechts: 70dB
Links: 60dB

Tabelle A (Kapitel 5.2.1)
Summe für rechts ist 0+60+95 = 155
Summe für links ist 35+95+95 = 225
Hörverlust Zahlen rechts: ab 50dB
Hörverlust Zahlen links: ab 40dB

Zusammen ergibt das nach Tabelle A ein Hörverlust von 70% rechts
Rechts besteht eine Hochgradige Schwerhörigkeit

Zusammen ergibt das nach Tabelle A ein Hörverlust von 50% links
Links besteht eine Mittelgradige Schwerhörigkeit

Daraus ergibt sich nach Tabelle D für den Hörverlust ein GdB 30
Dominik
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Ohrenklempner
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Re: Antrag für einen GdB

#30

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich würde lieber noch einmal neu messen lassen.

Bei 65 dB(i) (i = impulsbewertet!) 35% der Einsilber zu verstehen ist nicht plausibel, wenn dieser Pegel gerade mal knapp an der Hörschwelle kratzt. So gut kann auch kein Mensch raten. ;)
Buddha
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Re: Antrag für einen GdB

#31

Beitrag von Buddha »

Ich denke ich reiche jetzt erst einmal den Erstantrag ein und wenn die 30 GdB sich bestätigen, kann ich in einem Jahr ja immer noch einen Verschlechterungsantrag einreichen mit einem neuen Sprachaudiogramm.
Dani!
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Re: Antrag für einen GdB

#32

Beitrag von Dani! »

Warum nicht gleich alles richtig machen (wenn du nächstes Jahr vorhast, eine Verschlechter feststellen zu lassen) anstatt die Behörden doppelt zu belasten (und doppelt auf den Bescheid zu warten; dauert in manchen Bundesländern ziemlich lange, bei mir z.B. hat es über 1 Jahr gebraucht). Wenn die Behörde (wegen der eigenartigen Werte) den Antrag nach einem halben Jahr ablehnen, darfst du ohnehin nochmal ein plausibes Audiogramm erstellen lassen.
Dominik
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Buddha
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Re: Antrag für einen GdB

#33

Beitrag von Buddha »

Okay ich werde jetzt nochmal zu einem anderen HNO Arzt gehen und nochmal ein Audio- und Sprachaudiogramm machen lassen. Insofern dieser plausibler ausfällt, gebe ich nur diesen HNO beim Erstantrag an. Ich werde Euch auf den laufenden halten.
Buddha
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Re: Antrag für einen GdB

#34

Beitrag von Buddha »

Ein kleiner Tipp noch am Rande zu den Berechnungen. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat eine eigene Empfehlung für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) -Königsteiner Empfehlung- herausgebracht. Darin kann man sich die Grundlagen und Berechnung erklären.
Buddha
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Re: Antrag für einen GdB

#35

Beitrag von Buddha »

Die Ermittlungen des GdB aus dem Sprachaudiogramm sind hier sehr gut erklärt
Randolf
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Re: Antrag für einen GdB

#36

Beitrag von Randolf »

Hallo
,
Fülle den Antrag gut leserlich mit dem Füllhalter aus, überschlafe die Sache unnd gebe den
Antrag persönlich ab.
Sonst kommst du nicht in den Genuß der Steuervergünstigung.
Nach wenigen Tagen kommt die Antwort.
Buddha
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Re: Antrag für einen GdB

#37

Beitrag von Buddha »

Randolf hat geschrieben: 20. Mär 2024, 23:31 Hallo
,
Fülle den Antrag gut leserlich mit dem Füllhalter aus, überschlafe die Sache unnd gebe den
Antrag persönlich ab.
Sonst kommst du nicht in den Genuß der Steuervergünstigung.
Nach wenigen Tagen kommt die Antwort.
Ich verstehe deine Aussage nicht. Ich mache den Antrag online und persönlich passiert da nichts mehr. Die Steuervergünstigungen sind mir ehrlich gesagt egal. Viel Wichtiger ist mir die Anerkennung und die Anpassung meines Arbeitsplatzes
muggel
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Re: Antrag für einen GdB

#38

Beitrag von muggel »

vergiss einfach die Kommentare von Randolf. Es tut mir leid, sagen zu müssen, aber in über 90 % gehen diese einfach an dem eigentlichen Inhalt vorbei.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
emilsborg
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Re: Antrag für einen GdB

#39

Beitrag von emilsborg »

Dani! hat geschrieben: 10. Mär 2024, 20:19 Wenn man eine Stichprobe aus etlichen Audiogrammen macht, kommt man zum Ergebnis, dass 50 % maßlos zu hoch gegriffen ist. Rechne lieber nochmal nach.
Naja, wenn die Chance auf einer Grenze zu landen grob bei 25% liegt, dann ist bei zwei Ohren der Fall ohne Grenze 3/4x3/4=9/16 also in 56,25% der Fälle zutreffend und somit eine Grenze drin zu haben 43,75%
Das ist bei Vernachlässigung von 100 % verstanden und 0% verstanden sogar zu niedrig, weil nicht 5/21 sondern 5/19 und dann sind wir bei gut 45%… also „nur“ 9 aus 20 Fälle. Das ist für mich häufig…
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Buddha
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Re: Antrag für einen GdB

#40

Beitrag von Buddha »

Hallo liebe Community,

ich war letzte Woche wieder bei meinem HNO. Ich habe ihn nochmal um ein neues Ton- und Sprachaudiogramm gebeten, auch im Hinblick auf die vielen Kommentare hier. Ich habe hier auch offensiv die Sache mit der "Versorgungsmedizinischen Verordnung (VmV)" und den unscharfen Grenzen angesprochen. Mein HNO-Arzt war sehr erstaunt, wie ich mich (auch dank Euch :sm(89): ) in die Materie eingearbeitet habe und meinte, er würde mich hier unterstützen. Er hat dann persönlich (also nicht wie vorher mit der Arzthelferin) das Ton- und Sprachaudiogramm wiederholt. Ohne Scheiß: Ich musste ihn noch darauf hinweisen, dass ich beim Sprachaudiogramm die Werte bei 60/80/100 dB brauche, da diese in der VmV als Bewertung benötigt werden. Daraufhin sagte der HNO, dass er das jetzt so macht, dass ich keine Probleme mehr mit "unscharfen Grenzen" haben werde. Ergebnisse siehe Anhang. An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass ich kein Sozialschmarotzer bin und nur eine meiner Einschränkung entsprechende Anerkennung beim Versorgungsamt (bei uns in Bayern das ZBFS) haben möchte. An dieser Stelle ist es mir wichtig, noch einmal die beiden Welten zu unterscheiden: Es gibt die Welt des ZBFS und der VmV und auf der anderen Seite die Realität. Beide haben meiner Erfahrung nach nichts miteinander zu tun. Außerdem habe ich den HNO-Arzt darauf hingewiesen, dass neben dem Befund auch ein Bericht von Vorteil wäre, in dem er meine so genannten "Funktionseinschränkungen" im Alltag aufgrund meiner Behinderung beschreibt. Ich habe ihm auch gesagt, dass ich ihn dabei auch finanziell unterstützen möchte, da ich aus der Community weiß, dass ein Arzt dafür keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen kann. Mein HNO-Arzt hat mich dann gebeten, ihm aufgrund meiner Vorkenntnisse einen entsprechenden Entwurf zu schreiben. Ich habe einen solchen Entwurf geschrieben und an den Arzt geschickt. Er ist auch im Anhang zu finden. In diesem Entwurf konnte ich zum ersten Mal beschreiben, wie es mir wirklich geht. Das war sehr befreiend und auch mit einigen Tränen verbunden. Ich kann nur jedem, der an einer Hörschädigung leidet, Mut machen, sich zu öffnen und dies nicht als Stigma zu betrachten. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass man einen GdB-Antrag fast schon schamhaft offensiv angehen muss. Ich habe den Antrag jetzt online gestellt. Dabei habe ich auch gleich offensiv einen Antrag auf GdB 70 plus Merkzeichen "RF" und "GL" gestellt. Ich bin gespannt, was das ZBFS dazu sagt. Ich denke, ich werde bestimmt zum Amtsarzt eingeladen, aber das ist mir egal. Ich gehe jetzt offensiv vor.

Grüße an alle hier und
Frohe Ostern! :sonne1: :blume1: :blume2:
Dateianhänge
Entwurf für einen Bericht für das ZBFS.docx
(14.21 KiB) 32-mal heruntergeladen
Textlicher Befund.pdf
(348.11 KiB) 33-mal heruntergeladen
Audiogramme.pdf
(383.71 KiB) 53-mal heruntergeladen
muggel
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Re: Antrag für einen GdB

#41

Beitrag von muggel »

.. nur zur Korrektur: es heißt VersMedV.. das ist die ganz offizielle Abkürzung und nicht VmV.

Weiterhin fehlt im Audiogramm der Hörverlust für Zahlen.

Wenn ich mir das Audiogramm ansehe, dann komme ich nie im Leben auf eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, sondern auf eine hochgradige Schwerhörigkeit.
Naja... mal sehen, was das Amt mit den Sachen macht..
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Buddha
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Re: Antrag für einen GdB

#42

Beitrag von Buddha »

muggel hat geschrieben: 27. Mär 2024, 12:32 .. nur zur Korrektur: es heißt VersMedV.. das ist die ganz offizielle Abkürzung und nicht VmV.

Weiterhin fehlt im Audiogramm der Hörverlust für Zahlen.

Wenn ich mir das Audiogramm ansehe, dann komme ich nie im Leben auf eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, sondern auf eine hochgradige Schwerhörigkeit.
Naja... mal sehen, was das Amt mit den Sachen macht..
Wieso nur hochgradige Schwerhörigkeit. Ich habe alles durchgerechnet und verglichen mit den Tabelle in der VersMedV. Mit welchen Zahlen rechnest du?
Nele15
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Re: Antrag für einen GdB

#43

Beitrag von Nele15 »

Buddha hat geschrieben: 27. Mär 2024, 13:20
muggel hat geschrieben: 27. Mär 2024, 12:32 .. nur zur Korrektur: es heißt VersMedV.. das ist die ganz offizielle Abkürzung und nicht VmV.

Weiterhin fehlt im Audiogramm der Hörverlust für Zahlen.

Wenn ich mir das Audiogramm ansehe, dann komme ich nie im Leben auf eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, sondern auf eine hochgradige Schwerhörigkeit.
Naja... mal sehen, was das Amt mit den Sachen macht..

Wieso nur hochgradige Schwerhörigkeit. Ich habe alles durchgerechnet und verglichen mit den Tabelle in der VersMedV. Mit welchen Zahlen rechnest du?
Also ich komme anhand deiner Zahlen auch auf „an taubheit grenzende Schwerhörigkeit“ 🤷🏼‍♀️
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muggel
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Re: Antrag für einen GdB

#44

Beitrag von muggel »

mit welchem Hörverlust für Zahlen habt ihr denn gearbeitet?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Nele15
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Re: Antrag für einen GdB

#45

Beitrag von Nele15 »

muggel hat geschrieben: 27. Mär 2024, 15:36 mit welchem Hörverlust für Zahlen habt ihr denn gearbeitet?
Also ich habe die Werte von der neuen Hörkurve benutzt.
Habe bewusst abgerundet, wenn es zwischen zwei Werten war und bin dennoch auf die genannten Ergebnisse gekommen.
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muggel
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Re: Antrag für einen GdB

#46

Beitrag von muggel »

Ähm... auf dem Audiogramm sind keine Hörverluste für Zahlen eingetragen... daher die Frage.
Wenn du das Tonaudiogramm gemeint hast: das ist nicht das ausschlaggebende.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Re: Antrag für einen GdB

#47

Beitrag von Nele15 »

Ja, das ist nicht das Auschlaggebende für den GDB.
Dennoch gibt es ja den Rechner, wo man die Werte vom Tonaudiogramm reinschmeißen kann und der sagt „an Taubheit…..“
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Re: Antrag für einen GdB

#48

Beitrag von Dani! »

Nele15 hat geschrieben: 27. Mär 2024, 16:43 Ja, das ist nicht das Auschlaggebende für den GDB.
Dennoch gibt es ja den Rechner, wo man die Werte vom Tonaudiogramm reinschmeißen kann und der sagt „an Taubheit…..“
Und?
Wenn dieser Rechner zum Ergebnis kommt: "blind", dann ist Buddha nach deiner Definition blind?
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Re: Antrag für einen GdB

#49

Beitrag von Nele15 »

Dani! hat geschrieben: 27. Mär 2024, 18:21
Nele15 hat geschrieben: 27. Mär 2024, 16:43 Ja, das ist nicht das Auschlaggebende für den GDB.
Dennoch gibt es ja den Rechner, wo man die Werte vom Tonaudiogramm reinschmeißen kann und der sagt „an Taubheit…..“
Und?
Wenn dieser Rechner zum Ergebnis kommt: "blind", dann ist Buddha nach deiner Definition blind?
Auch wenn es Ironie deinerseits ist, keine Ahnung, ob es solche Rechner in einem Blindenforum gibt 🤷🏼‍♀️
Ich habe in diesem Forum den Rechner nicht erfunden, sondern lediglich die Werte eingegeben und das Ergebnis erhalten.
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Re: Antrag für einen GdB

#50

Beitrag von Dani! »

Ich meinte schon den Rechner hier.
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