Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

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Rauschen
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Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#1

Beitrag von Rauschen »

Hallo,

ich bin in der Zwickmühle.

2018 habe ich den Ohrenarzt gewechselt.
Dankbarerweise hat der Doktor mich auf die Reise zu einer VSB geschickt. Ich würde sagen ansonsten, dass der Doktor die gängige Grundversorgung abdeckt.

Nur hört es da schon auf?

Schlechtes Hören hat seine sozialen Folgen. Das liest man nicht vom Audiogramm ab.
Hmmm.
Darf ich von einer gewissen Aufgeklärtheit des Arztes ausgehen?

Hintergrund ist, dass ich seit einigen Tagen eine Vibrant Soundbridge (links) habe. Auf Arbeit muss ich Telefondienste verrichten. Der Doktor verweigerte mir ein Attest. Das rechte Ohr sei doch gesund.
Zuvor war ich mit einem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät versorgt - da war ich regelmäßig platt und am Ende (vom Telefonieren) . Über die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten (50 Gdb) verfüge ich. Mein Arbeitgeber verweigert mir, dass ich von Telefondiensten entbunden werde. Schwerbehindertenvertretung ist eingeschaltet.

Nur darf ich doch erwarten, dass ein Ohrenarzt mich unterstützt?? Oder?
Zuletzt geändert von Rauschen am 3. Mär 2020, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.
Tuchel48.1.1
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#2

Beitrag von Tuchel48.1.1 »

Hallo, Sebastian, mir scheint, sehr viel Ahnung hat der Doktor nicht von der schwerhörigkeit. vielleicht solltet du dir einen anderen suchen.

Wenn du einen Job hast, bei dem du telefonieren mußt, ist es nicht sehr klug, nicht mehr telefonieren zu wollen. Das könnte dich den Job kosten. Oder eine Herabsetzung deines Berufes. Ob die Schwerbehindertenvertretung da helfen kann?
Wallaby
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#3

Beitrag von Wallaby »

Hallo Sebastian,

du trägst nur auf einer Seite das VS. Was ist mit anderem Ohr, ist dies in der Tat wie der Arzt sagte „gesund“ und somit Guthörend?

Gruß
Wallaby
Rauschen
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#4

Beitrag von Rauschen »

Hallo Wallaby,

das Ohr ist "gesund".

Aber ist am Audiogramm, der Hörkurve Schluss?

Schöne Grüße
rabenschwinge
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#5

Beitrag von rabenschwinge »

Nur um das jetzt richtig zu verstehen: Auf einem Ohr bist Du soundbridge versorgt und auf dem anderen normal hörend?
Rauschen
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#6

Beitrag von Rauschen »

Bin frisch mit der Soundbridge links versorgt.
Rechts, das Ohr ist vom Audiogramm her in Ordnung.
Mit konventioneller HG-Versorgung war ich rechts oft lautempfindlich und allgemein stets platt und müde.

Nun mag die VSB die Umstände wenigstens mildern...
Zuletzt geändert von Rauschen am 4. Mär 2020, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.
Rauschen
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#7

Beitrag von Rauschen »

Tuchel48.1.1 hat geschrieben:Hallo, Sebastian, mir scheint, sehr viel Ahnung hat der Doktor nicht von der schwerhörigkeit. vielleicht solltet du dir einen anderen suchen.

Wenn du einen Job hast, bei dem du telefonieren mußt, ist es nicht sehr klug, nicht mehr telefonieren zu wollen. Das könnte dich den Job kosten. Oder eine Herabsetzung deines Berufes. Ob die Schwerbehindertenvertretung da helfen kann?
Naja 😜. Manchmal weiß man eben nicht, ob ein Arztwechsel Sinn macht. Jedenfalls werde ich bald in einer anderen Praxis vorstellig. Als Ohrenpatient ist so ein HNO-Arzt ja wie ein zweiter Hausarzt.

Ja, gewiss für meinen derzeitigen Job ist das nicht telefonieren können/wollen nicht so gut.
Jubek
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#8

Beitrag von Jubek »

Hallo
Mein HNO , der mich auch Jahrelang kennt, hat mir aktuell bei meiner jetzigen ersten HG Versorgung gesagt, das er mir aus Medizinischen Gründen nur ein HG Verschreibt weil mein anderes Ohr noch zu Gut sei.
Da habe ich mir eine zweite Meinung von einem anderen HNO und HGAkku geholt und siehe da , der 2te HNO war anderer Meinung und sagte mir das beide Ohren mit HGs Versorgt werden sollten.
Was ich damit sagen möchte ist, im Zweifel zu einem anderen HNO und zweite Meinung einholen
Gruß Bernd
Hz __ 125 _250 _500 _1k __2k __3k __4k __6k __8k
dB L __30 __30 __35 __35 _40 __50 _55 __60 __85
dB R __25 __30 __35 __40 __30 __45 _45 _45 __65
Rauschen
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#9

Beitrag von Rauschen »

Hallo Bernd,

besten Dank.

Ich habe schon einen Termin in einer anderen Praxis. Noch ein bisschen hin. Meine Hoffnung ist eben auch eine ärztliche Versorgung zu genießen, die auch die sozialen Auswirkungen von Schwerhörigkeit im Blick hat.

Schöne Grüße

Sebastian
rabenschwinge
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#10

Beitrag von rabenschwinge »

Jahaaa, nur das kann schwierig werden. Ich würde erstmal schauen ( auch vielleicht mit einer Reha) wie ich mit der Versorgung klarkomme und nicht gleich sagen. Geht nicht. Kann ich nicht.

Warum gleich etwas ablehnen, was ich so noch nicht versucht habe?
Rauschen
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#11

Beitrag von Rauschen »

Sicher, dass ist richtig.

Ich bin wirklich kein Totalverweigerer.

Die Situation ist leider vorbelastet. Man ist sehr scharfzüngig mit mir umgegangen - würde Informationen bspw. nicht richtig weiter geben. Leider ist die Angelegenheit nicht "verhandelbar", im Sinne von ich probiere es jetzt einfach (mit der VSB versorgt) und äußere mich wenn es wirklich nicht geht...

Also neben der ohrenärztlichen Versorgung die zweite Zwickmühle :( . Aber auch diesbzgl. bin ich auf der Suche, nämlich nach einem neuen Arbeitgeber.
Ohrenklempner
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#12

Beitrag von Ohrenklempner »

Was mich nur etwas stutzig macht... wenn das rechte Ohr normal hört und auf dem linken Ohr ein Knochenleitungshörgerät arbeitet, gibt es doch ganz massive Überhöreffekte. Wie sieht denn das Audiogramm aus?
Rauschen
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#13

Beitrag von Rauschen »

Hallo,

die Vibrant Soundbridge ist ein Mittelohrimplantat.
Da gibt es diesen Effekt nicht.
rabenschwinge
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#14

Beitrag von rabenschwinge »

Ja, nur da kann Dir Ohrenarzt nicht wirklich bei weiterhelfen. Für ihn ist mit der Soundbridgeversorgung Schluß. Er hat die Voraussetzung geschaffen, dass Du mit der Versorgung Deinen Alltag ( auch beruflich) gebacken bekommst.

Was Du jetzt ansprichst geht eher in Richtung Mobbing und das ist eine psychische Belastung. Hier ist eher der Psychologe gefragt.
Ohrenklempner
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

Ah ok, wusste ich nicht. Danke!
Coralie
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#16

Beitrag von Coralie »

Wenn Du eine Schwerbehinderung hast von 50 mit einseitiger Schwerhörigkeit wirst Du noch Begleiterkrankungen haben. Grundsätzlich kannst du den Betriebsarzt und den Integrationsfachdienst einschalten. Es wirkt aber so, als wäre das eigentliche Problem aber gar nicht die Schwerhörigkeit …somit ist das Telefon wahrscheinlich auch nicht die Lösung.
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Rauschen
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#17

Beitrag von Rauschen »

Hallo,

ich bin knapp an den 50 GdB vorbei geschrammt 😎. Ja, habe Begleiterkrankungen. Und bin gleichgestellt. Habe auch schon mit dem Integrationsfachdienst mich auseinander gesetzt. Fühle mich von dort gut beraten.

Das ich einer betriebsärztlichen Untersuchung nicht im Wege stehe - habe ich meinem Arbeitgeber kommuniziert. Dazu rät auch der Integrationsfachdienst - nicht etwa zu einem Attest.

Über ein Solches verfüge ich seit gestern.
mirochen
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#18

Beitrag von mirochen »

Begleiterkrankungen zählen aber für die GdB-Einstufung nicht. Das höchste/schwerwiegendste wird berücksichtigt, nicht, ob man diverse Dinge hat.

Das war früher mal so - heute wird nicht mehr summiert.

Dir kann also eine Hand fehlen, hörst schlecht und kannst kaum laufen vor Schwindel (nein, ich beschreibe nicht mich!) - das Amt wertet alles einzeln und das "höchste gewinnt" für die Einstufung. So kommen Leute in den "Genuss" einer Einstufung unter 50 %, die nach allem Anschein eigentlich locker 150 % sein müssten (bisschen zynisch, ich weiß, aber dafür gibt es Gründe).

Wollte ich nur mal ergänzen, damit das hier nicht falsch/missverständlich im Archiv gammelt.
Zuletzt geändert von mirochen am 9. Okt 2020, 11:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Dani!
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#19

Beitrag von Dani! »

mirochen hat geschrieben:Begleiterkrankungen zählen aber für die GdB-Einstufung nicht. Das höchste/schwerwiegendste wird berücksichtigt, nicht, ob man diverse Dinge hat.

Das war früher mal so - heute wird nicht mehr summiert.

Dir kann also eine Hand fehlen, hörst schlecht und kannst kaum laufen vor Schwindel (nein, ich beschreibe nicht mich!) - das Amt wertet alles einzeln und das "höchste gewinnt" für die Einstufung. So kommen Leute in den "Genuss" einer Einstufung unter 50 %, die nach allem Anschein eigentlich locker 150 % sein müssten (bisschen zynisch, ich weiß, aber dafür gibt es Gründe).

Wollte ich nur mal ergänzen, damit das hier nicht falsch/missverständlich im Archiv gammelt.
Doch, natürlich zählen Begleiterkrankungen zum GdB. Es wird zwar nicht 1:1 aufsummiert, aber es ergibt sehr wohl eine Höhereinstufung. Mein vorletzter Bescheid enthielt GdB 50 fürs Hören und GdB 60 fürs Sehen, in Summe hatte ich GdB 80. Das war der Antrag von 2018.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
mirochen
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#20

Beitrag von mirochen »

Meine Auskunft (& auch Erfahrung) war da ganz eindeutig. Ich habe mehrere Behinderungen, alle für sich genommen unter 50 - aber im Ergebnis bin ich wegen Wegfall der Summierung nicht über 50 gekommen.

Noch nicht. Der aktuellste Versuch ist ja gerade in Arbeit.

Bitte vorsichtigt sein mit Hoffnungmachen, ich meine das wirklich nicht böse, aber ich kenne leider zu viele Leute, die dachten, "ach ich hab doch dies und jenes und überhaupt" und da kam es zu erheblichen Enttäuschungen (und großem Unverständnis, weil niemand diese Kriterien bzw. das Nichtsummieren wirklich verstehen kann).

Eigentlich müsste man das echt mit den entsprechenden Experten direkt besprechen, jeder Fall ist anders. Und nicht von ungefähr werden Schwerbehindertenvertretungen monatelang geschult.
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Dani!
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#21

Beitrag von Dani! »

Du hast geschrieben, nur die schwerwiegendste Erkrankung wird berücksichtigt. Das ist falsch und nur das habe ich richtig stellen wollen.
Dass Behindertenbeauftragte monatelang geschult werden dürfte nur in großen Unternehmen der Fall sein. Alle anderen machen das in mühevoller Fleißarbeit neben oder gar privat nach der Arbeit. Allerdings gebe ich dir Recht: man muss schon Pech haben, wenn man an einen Unfähigen dabei gerät.
Dominik
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L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Rauschen
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Re: Was darf ich von einem Ohrenarzt erwarten?

#22

Beitrag von Rauschen »

Hallo,

habe selbst eine zeitlang im Schwerbehindertenrecht gearbeitet. Ja, es wird nicht aufsummiert.
Die Versorgungsmedizinverordnung liefert halt je nach Erkrankung einen entsprechenden Rahmen für einen GdB. Bei Schwerhörigkeit ist das noch recht einfach. Letztlich soll das Zusammenspiel der einzelnen Behinderungen - wenn denn mehrere vorliegen, in die behördliche Entscheidung mit einfließen.

Naja. Begleiterkrankungen.
Mir wurde mal eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, die schablonenhaft zu einem unterversorgten Schwerhörigen passt. Damals wusste ich noch nicht das mein schlechtes Hören soviel beeinflusst.
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