ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Das Problem mit der Durchsetzung ist - wie bei zig Normen - dass es keine Instanz gibt, die auf korrekte Durchführung prüft!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
sollten wir beide uns echt mal einig sein?muggel hat geschrieben:Das Problem mit der Durchsetzung ist - wie bei zig Normen - dass es keine Instanz gibt, die auf korrekte Durchführung prüft!
wenigstens in dem einen Punkt?:
"wir leben zunehmend in einer s.t.a.o.-Gesellschaft"
(s.t.a.o. ist Abkürzung für so-tun-als-ob)
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
zeitlich verschoben um Missverständnisse zu vermeiden
Zuletzt geändert von Johannes B. am 14. Okt 2020, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
nö... denn das ist mir zu pauschal formuliert.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
ich fasse jetzt mal zusammen, was ich hier im Strang gerade von @muggel und @ohrenklempner verstanden zu haben glaube.
nämlich:
"es ist völlig unerheblich, was übergeordnet vertraglich vereinbart wird, es wird - zu Lasten des/der Betroffenen - stets genau das NICHT berücksichtigt, was die Durchsetzung eigener Interessen erschweren könnte."
habe ich das jetzt so richtig wiedergegeben?
nämlich:
"es ist völlig unerheblich, was übergeordnet vertraglich vereinbart wird, es wird - zu Lasten des/der Betroffenen - stets genau das NICHT berücksichtigt, was die Durchsetzung eigener Interessen erschweren könnte."
habe ich das jetzt so richtig wiedergegeben?
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Ich behaupte mal ganz frech, dass der zu Versorgende als einziger überhaupt fähig ist zu beurteilen, ob das Hörsystem für ihn geeignet ist oder nicht.Johns hat geschrieben: dann kann der zu Versorgende also seine Zufriedenheit nur mit dem einschränkenden Vorbehalt erklären, dass der verordnende HNO das Hörsystem als geeignet abnimmt?
Neeee.... die Hilfsmittelrichtlinien sind ja kein Vertrag, es sind Richtlinien. Die Verträge zwischen den Krankenkassen und den Akustikern sind verbindlich. Ich halte mich daran auch, denn ich habe kein Interesse an Vertragsstrafen oder dem Entzug meiner "Abrechnungserlaubnis". Die meisten Versicherten sind überdies froh, nicht extra noch einen Weg zum HNO-Arzt auf sich nehmen zu müssen, denn wir reden hier von Menschen, die zur Hälfte älter als 82 Jahre alt sind. Und JA, ich bin auch froh, nicht mehr jeder Abrechnung hinterherlaufen zu müssen!Johns hat geschrieben:"es ist völlig unerheblich, was übergeordnet vertraglich vereinbart wird, es wird - zu Lasten des/der Betroffenen - stets genau das NICHT berücksichtigt, was die Durchsetzung eigener Interessen erschweren könnte."
habe ich das jetzt so richtig wiedergegeben?
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
echt Ohrenklempner?
ist das so?
ich frage weil:
§ 1Ziel der Richtlinie(1)Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln.(2)Die Richtlinie ist für die Versicherten, die Krankenkassen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen sowie die Leistungserbringer verbindlich.
ist das so?
ich frage weil:
§ 1Ziel der Richtlinie(1)Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln.(2)Die Richtlinie ist für die Versicherten, die Krankenkassen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen sowie die Leistungserbringer verbindlich.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Für mich ist das wurscht, ich halte mich ja an die KK-Verträge und damit auch an die Richtlinien. Wenn die Richtlinien eine Abnahme des HNO vorschreiben, dann ist das eine Sache zwischen dem HNO und demjenigen, der die Hörgeräte trägt. Ich kann zwar sagen: Du, geh mit deinen Hörgeräten nochmal zum HNO, das ist so vorgeschrieben!, aber ich bin nicht schuld, wenn der Hörgeräteträger das am Ende nicht tut.
Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Hallo!
Früher war es mal so, das man, wenn man sich für ein HG entschieden hat noch mal zur Abnahme zum HNO musste. Das war Pflicht, denn sonst zahlte die Krankenkasse den Zuschuss nicht an den Akustiker.
Ist aber schon lange nicht mehr so.
Selbstverständlich kann natürlich jeder von sich aus noch mal hingehen.
Genau so wurde es mir mal von meinem Akustiker erklärt.
Gruß
sven
Früher war es mal so, das man, wenn man sich für ein HG entschieden hat noch mal zur Abnahme zum HNO musste. Das war Pflicht, denn sonst zahlte die Krankenkasse den Zuschuss nicht an den Akustiker.
Ist aber schon lange nicht mehr so.
Selbstverständlich kann natürlich jeder von sich aus noch mal hingehen.
Genau so wurde es mir mal von meinem Akustiker erklärt.
Gruß
sven
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
hallo Sven,svenyeng hat geschrieben:Hallo!
Früher war es mal so, das man, wenn man sich für ein HG entschieden hat noch mal zur Abnahme zum HNO musste. Das war Pflicht, denn sonst zahlte die Krankenkasse den Zuschuss nicht an den Akustiker.
Ist aber schon lange nicht mehr so.
Selbstverständlich kann natürlich jeder von sich aus noch mal hingehen.
Genau so wurde es mir mal von meinem Akustiker erklärt.
Gruß
sven
auch für dich hier nochmal die Hilfsmittelrichtlinie Ausgabe Oktober 2020.
besonders interessant die Paragraphen 1 + 2 + 6 + 19 + 30
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-22 ... -10-01.pdf
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Ich verliere langsam den Faden, worum geht's eigentlich?
Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Entweder um AHAB ähm APHAB, Masken oder 0-%-Finanzierung...Ohrenklempner hat geschrieben:Ich verliere langsam den Faden, worum geht's eigentlich?
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
es geht darum, dass ein zu Versorgender sich der Hilfe zur Durchsetzung eines zuzahlungsfreien und individuell bestmöglich geeigneten Hörsystems mittels eines APHAB-qualifizierten HNO´s bedienen kann, wenn er klug vorgeht und es dazu nicht mehr der Anrufung von Gerichten bedarf
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Es gibt aktuell einen Beschluss durch das Gesundheitsministerium, das die Abnahme durch den HNO nicht durchgeführt werden muss und der HGA völlig rechtskonform ohne erneute Prüfung durch einen HNO abrechnen darf.
Gruss Dirk
Allerdings sind wir inzwischen völlig OffTopic und ich bitte zum eigentlichen Thema zurück zu kehren.
Gruss Dirk
Allerdings sind wir inzwischen völlig OffTopic und ich bitte zum eigentlichen Thema zurück zu kehren.
Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Moin,svenyeng hat geschrieben: Selbstverständlich kann natürlich jeder von sich aus noch mal hingehen.
Genau so wurde es mir mal von meinem Akustiker erklärt.
Gruß
sven
mir haben zwei verschiedene Akustiker wie Sven schon schreibt auch gesagt das eine Abnahme durch den HNO nicht mehr Pflicht ist, sie haben es aber empfohlen das zu machen!
Dieser Empfehlung bin ich allerdings nicht gefolgt weil der HNO der mir nach langem Ringen eine Verordnung ausgestellt hat ein Vollidiot war, da nochmal freiwillig hin...nö Danke. :p
Andreas
Zuletzt geändert von Bachianer am 14. Okt 2020, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Hallo!
Und hört auf hier die Leute zu verunsichern.
Ein zuzahlungsfreies HG, welches zuzahlungsfrei ist kann der Akustiker frei entscheiden, bekommt man nur mit Klage.
Wer aber ein höhenwertiges HG benötigt, welches der Akustiker eben nicht ohne Zuzahlung rausgibt muss Anträge stellen und klagen.
Das ist Fakt und da brauchst Du hier auch keine Paragrafen verlinken.
Wenn ein HG Träger nur mit HGs für sagen wir mal 5.000 Euro klarkommt, dann zahlt die Kasse das nicht einfach so. Hier muss geklagt werden.
Dies dauert ggf. Jahre. So lange wartet kein Akustiker auf sein Geld, also musst Du in Vorklasse treten.
Gruß
sven
Noch mal, es geht nicht ohne Gericht, begreife es endlich.es geht darum, dass ein zu Versorgender sich der Hilfe zur Durchsetzung eines zuzahlungsfreien und individuell bestmöglich geeigneten Hörsystems mittels eines APHAB-qualifizierten HNO´s bedienen kann, wenn er klug vorgeht und es dazu nicht mehr der Anrufung von Gerichten bedarf
Und hört auf hier die Leute zu verunsichern.
Ein zuzahlungsfreies HG, welches zuzahlungsfrei ist kann der Akustiker frei entscheiden, bekommt man nur mit Klage.
Wer aber ein höhenwertiges HG benötigt, welches der Akustiker eben nicht ohne Zuzahlung rausgibt muss Anträge stellen und klagen.
Das ist Fakt und da brauchst Du hier auch keine Paragrafen verlinken.
Wenn ein HG Träger nur mit HGs für sagen wir mal 5.000 Euro klarkommt, dann zahlt die Kasse das nicht einfach so. Hier muss geklagt werden.
Dies dauert ggf. Jahre. So lange wartet kein Akustiker auf sein Geld, also musst Du in Vorklasse treten.
Gruß
sven
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
nun ja,
die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für die Hörsystemversorgung keinen Zuschuss, sondern einen Festbetrag.
was für diesen Festbetrag anzupassen ist, das beschreibt der § 19 der zwischen den zuständigen Verbänden verbindlich vereinbarten Hilfsmittelrichtlinie.
es hilft nix.
das ist nicht Verunsicherung, das ist geltende Rechtslage.
LG
Johns
die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für die Hörsystemversorgung keinen Zuschuss, sondern einen Festbetrag.
was für diesen Festbetrag anzupassen ist, das beschreibt der § 19 der zwischen den zuständigen Verbänden verbindlich vereinbarten Hilfsmittelrichtlinie.
es hilft nix.
das ist nicht Verunsicherung, das ist geltende Rechtslage.
LG
Johns
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Nein, das ist deine nicht juristische, fehlerbehaftete Interpretation und sonst nichts, denn sonst müssten sich ja nicht immer wieder Rechtsanwälte und Richter mit Einzelfällen befassen.
Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Das macht auch jeder Akustiker, bestmöglich dem Hörverlust anpassen.
Wenn du bei deinem Akustiker genauso in den Wald rufst, musst du dich nicht wundern, wenn er dich so schnell wie möglich aus dem Haus haben will. Keiner holt sich gerne eine Zecke ins Haus, von de man rechnen muss, dass die einen vir den Kadi zieht.
Wenn du bei deinem Akustiker genauso in den Wald rufst, musst du dich nicht wundern, wenn er dich so schnell wie möglich aus dem Haus haben will. Keiner holt sich gerne eine Zecke ins Haus, von de man rechnen muss, dass die einen vir den Kadi zieht.
Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Hallo!
Die Krankenkasse zahlt das nicht. Der Zuschuss von der Krankenkasse ist ein festgelegter Betrag. Und damit kann ein Akustiker kein teures HG einkaufen. Er würde Verlust machen.
Natürlich passt Dir jeder Akustiker ein HG ohne Zuzahlung an, aber das ist eben die sogenannte Grundversorgung. Hier bekommt man die günstigsten HGs, oft ältere Generationen die der Akustiker günstig beim Hersteller einkaufen kann.
Test einfach mal ein hochpreisiges HG, das ist kostenlos und unverbindlich.
Dann wirst Du mit Sicherheit sehr gut hören und verstehen können.
Wenn Du das gemacht hast, meldest Du Dich hier wieder und berichtest.
Bitte sperrt den Johns endlich, es nervt und nervt!!!
Gruß
sven
Wie immer totaler Schwachsinn und dummes Geschwätz, denn kein Akustiker passt Dir ohne Zuzahlung ein 5.000 Euro HG an. Das ist nun mal Fakt.nun ja,
die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für die Hörsystemversorgung keinen Zuschuss, sondern einen Festbetrag.
was für diesen Festbetrag anzupassen ist, das beschreibt der § 19 der zwischen den zuständigen Verbänden verbindlich vereinbarten Hilfsmittelrichtlinie.
es hilft nix.
das ist nicht Verunsicherung, das ist geltende Rechtslage.
Die Krankenkasse zahlt das nicht. Der Zuschuss von der Krankenkasse ist ein festgelegter Betrag. Und damit kann ein Akustiker kein teures HG einkaufen. Er würde Verlust machen.
Natürlich passt Dir jeder Akustiker ein HG ohne Zuzahlung an, aber das ist eben die sogenannte Grundversorgung. Hier bekommt man die günstigsten HGs, oft ältere Generationen die der Akustiker günstig beim Hersteller einkaufen kann.
Test einfach mal ein hochpreisiges HG, das ist kostenlos und unverbindlich.
Dann wirst Du mit Sicherheit sehr gut hören und verstehen können.
Wenn Du das gemacht hast, meldest Du Dich hier wieder und berichtest.
Bitte sperrt den Johns endlich, es nervt und nervt!!!
Genau so ist es.Nein, das ist deine nicht juristische, fehlerbehaftete Interpretation und sonst nichts, denn sonst müssten sich ja nicht immer wieder Rechtsanwälte und Richter mit Einzelfällen befassen.
Eben. Der Akustiker kann sich letztendlich seine Kunde aussuchen.Das macht auch jeder Akustiker, bestmöglich dem Hörverlust anpassen.
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
ok,akopti hat geschrieben:Nein, das ist deine nicht juristische, fehlerbehaftete Interpretation und sonst nichts, denn sonst müssten sich ja nicht immer wieder Rechtsanwälte und Richter mit Einzelfällen befassen.
ich stelle fest, dass du als Akustiker hier aktuell öffentlich erklärst:
1. die gesetzlichen Krankenkassen zahlen KEINEN Festbetrag für Hörsysteme.
2. der § 19 der jeweils gültigen Hilfsmittelrichtlinie beschreibt NICHT erschöpfend, was zuzahlungsfreie Hörsystemversorgung- und Anpassung zu leisten hat.
stimmt, ich lerne doch immer noch dazu.
LG
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
Auch hier interpretierst du falsch.Johns hat geschrieben:ok,akopti hat geschrieben:Nein, das ist deine nicht juristische, fehlerbehaftete Interpretation und sonst nichts, denn sonst müssten sich ja nicht immer wieder Rechtsanwälte und Richter mit Einzelfällen befassen.
ich stelle fest, dass du als Akustiker hier aktuell öffentlich erklärst:
1. die gesetzlichen Krankenkassen zahlen KEINEN Festbetrag für Hörsysteme.
2. der § 19 der jeweils gültigen Hilfsmittelrichtlinie beschreibt NICHT erschöpfend, was zuzahlungsfreie Hörsystemversorgung- und Anpassung zu leisten hat.
stimmt, ich lerne doch immer noch dazu.
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Der §19 zeigt das Versorgungsziel. Hierbei ist der Passus "soweit möglich" mehrfach erwähnt.
Der § 21 und 22 beschriebt näher wann das Versorgungsziel aus §19 erfüllt ist.
Du glaubst doch nicht, dass wenn ich ein zuzahlungsfreies=Fesbetrags- HG einstelle und der Kunde erreicht mehr als das was in §21 und 22 steht, das ich dann das Gerät wieder schlechter stelle.
Nein, dann freue ich mich mit dem Kunden, das wir zusammen so ein tolles Ergebnis erzielt haben.
[size=large]Denn genau diese Freude meines Kunde ist die Motivation die ich brauche, um täglich auf die Arbeit zu gehen. [/size]
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?
§ 21 und 22 beschreibt die VersorgungsVORAUSSETZUNGEN, welche mindestens gegeben sein müssen, um überhaupt zu Lasten der GKV versorgen zu können.
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