Hörsystemverordnung

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Johannes B.
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Hörsystemverordnung

#1

Beitrag von Johannes B. »

moin,
darf ein HNO-Arzt ein ganz bestimmtes Hörsystemniveau (was muss es können) zum Zwecke individuell spezifischen Bedarfes mit individuell erheblichem Gebrauchsvorteil auf medizinisch-technisch aktuellem Stand aufzahlungsfrei verordnen,
und:
ist dieser Verordnung seitens des Hörakustikbetriebes unbedingt zu folgen?
wer weiß da was?
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Akustik Alex
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Re: Hörsystemverordnung

#2

Beitrag von Akustik Alex »

Hallo Johannes,

nein, er kann nur die Versorgungsform aufschreiben. Bspw. CROS, WHO4, Goldbeschichtung wg. Alergie o.ä.
Ein HNO ist kein Akustiker und die wenigsten haben überhaupt fundiertes Wissen über (aktuelle) Hörsysteme. Ein Arzt klärt nur den medizinischen Aspekt. Es wäre auch äußerst bedenklich, wenn er aufgrund von Messung und Blick ins Ohr ein Gerät bzw. eine Gerätegruppe empfehlen würde. Akustiker dürfen im Gegenzug auch keine medizinischen Diagnosen stellen. Sie dürfen nur hinweisen und verweisen.

Edit: Folgen muss der Akustiker dem auch nicht zwingend. Ich habe öfter den Fall gehabt, dass auf der VO "Cros-Versorgung" stand und der Kunde auf beschriebenem Ohr gar nicht taub und versorgbar war. Also hab ich das auch getan.

Frage geklärt.

Besten Gruß,
Alex
Zuletzt geändert von Akustik Alex am 19. Mär 2021, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
Johannes B.
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Re: Hörsystemverordnung

#3

Beitrag von Johannes B. »

nun, Alex, wenn der HNO - wie du schreibst - z.B. wg. Allergie auf eine besondere Versorgung verweisen darf, warum dann nicht auch aus anderen individuellen Gründen?

EDIT:
und da kann dann der Akustiker rechtlich einwandfrei sagen: "ich kann´s zwar nicht beurteilen, aber ich mach´s halt nicht wie verordnet"?
Frage eben noch NICHT beantwortet.

Johannes B.
Zuletzt geändert von Johannes B. am 19. Mär 2021, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Blümle
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Re: Hörsystemverordnung

#4

Beitrag von Blümle »

Vielleicht kann diese Frage sinnvollerweise oder besser oder zweifelsfreier von deren Verband beantwortet werden? -> https://www.hno-aerzte.de/verband/ansprechpersonen/
Akustik Alex
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Re: Hörsystemverordnung

#5

Beitrag von Akustik Alex »

Johannes B. hat geschrieben: 19. Mär 2021, 13:50 nun, Alex, wenn der HNO - wie du schreibst - z.B. wg. Allergie auf eine besondere Versorgung verweisen darf, warum dann nicht auch aus anderen individuellen Gründen?

EDIT:
und da kann dann der Akustiker rechtlich einwandfrei sagen: "ich kann´s zwar nicht beurteilen, aber ich mach´s halt nicht wie verordnet"?
Frage eben noch NICHT beantwortet.

Johannes B.
Wie gesagt: Der HNO kann nur medizinisch verordnen. Allergie ist medizinisch, reiner Hörbefund, Loch im Trommelfell etc. auch. Der Arzt macht aber keine Bedarfanalyse. Das ist nicht seine Aufgabe. Der TÜV stellt auch nur Mängel fest, reparieren tut der nichts. Genauso wie der Hausarzt dich zu Fachärzten weiterleitet, weil es ab einem bestimmten Punkt seine Kompetenz übersteigt. HNO ist kein Akustiker.

EDIT: Die Aufforderung einer CROS-Versorgung kann der Akustiker ja eben wohl prüfen und beurteilen. Daher auch sinnvoll anders handeln. Die Allergie hingegen nicht. Zumindest nicht medizinisch. Also muss er da nach der VO handeln.
Zuletzt geändert von Akustik Alex am 19. Mär 2021, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
KatjaR
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Re: Hörsystemverordnung

#6

Beitrag von KatjaR »

Lieber Johannes,
ich nehme das Stimmungsbild genau wie Radsport wahr, durch wirklich sehr zahlreiche Rückmeldungen, warum dem nicht Einhalt geboten wird. Es handelt sich nicht wirklich um eine neue Fragestellung, sondern um immer wieder dasselbe Thema im geringfügig veränderten Gewand. Das ermüdet und nervt viele.
Der Roman https://de.wikipedia.org/wiki/Don_Quijo ... es_Romanes enthält wirklich sehr viele Parallelen Johannes.
"Don Quijote ist ein seinen Ritterromanen verfallener Leser, der unfähig erscheint, zwischen Dichtung und Wahrheit zu unterscheiden. Er hält sich für einen stolzen Ritter, dem vermeintlich das Schicksal ein kühnes Abenteuer nach dem nächsten zu bestreiten auferlegt. Er steigt auf sein klappriges Pferd Rosinante und kämpft unter anderem gegen Windmühlen....."
"Von seinem Gehilfen begleitet, bricht Don Quijote zu seinem zweiten Ausritt auf. Hier ereignen sich jene Taten, für die der Roman berühmt ist. Don Quijote kämpft gegen Windmühlen, die ihm als Riesen erscheinen (der Ausdruck „gegen Windmühlen kämpfen“ geht auf diese Geschichte zurück), attackiert staubumwölkte Hammelherden, die für ihn mächtige Heere zu sein scheinen, jagt einem Barbier sein Rasierbecken ab, das für ihn den Helm des Mambrin darstellt, besteht einen „blutigen“ Kampf mit einigen Schläuchen roten Weines und dergleichen mehr. Häufig wird Don Quijote am Ende solcher Abenteuer von seinen Widersachern fürchterlich verprügelt oder kommt anders zu Schaden. Sancho Panza weist seinen Herrn stets auf die Diskrepanz zwischen dessen Einbildung und der Wirklichkeit hin. Für Don Quijote beruht sie jedoch auf der Täuschung durch mächtige, ihm feindlich gesinnte Zauberer. Diese haben, so glaubt er zum Beispiel, die Riesen in Windmühlen verzaubert. Don Quijote gibt sich auf Anregung seines Knappen den Beinamen „Der Ritter von der traurigen Gestalt“".

Die mächtigen Zauberer sind wohl die Akustiker und die Hötrgeräteindustrie.

Lies den Roman vielleicht mal und schau dann, ob du es nicht doch besser anders machen willst als Don Qichotte und deine Energie nicht nur in Endlosschleife hier einbringen willst.
" Auf dem Totenbett erkennt er plötzlich den Unsinn der Ritterbücher und beklagt, dass ihm diese Einsicht so spät gekommen sei".
An richtiger Stelle und mit den richtigen Ansprechpartnern könntest du durchaus etwas zum Positiven gestalten, aber mit dem x-ten Beitrag hier eher nicht.

LG
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
rabenschwinge
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Re: Hörsystemverordnung

#7

Beitrag von rabenschwinge »

Hmm, wüsste ich nicht erheblich besser, so würde ich sagen dass diese Fragen ein sehr naiver Neuling stellt.
Blo? ist der User kein Neuling sondern schon jahrelanges Mitglied in diesen Forum sowie im Pinboard des Schwerhörigenverbandes. In dem er ja auch mittlerweile Mitglied ist.

Somit ist die Fragestellung sehr sinnbefreit und eine Wiederholung der bisherigen Fragen dieses Users.
Wallaby
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Re: Hörsystemverordnung

#8

Beitrag von Wallaby »

@Johannes, deine Fragen wiederholen sich zum xten mal auch wenn du teilweise anders formulierst jedoch vom Inhalt sich nicht ändert.
Vor kurzem schrieb du, dass du bisher immer bei F warst und schonmal HG nach halben Jahr zurück gab, obwohl bereits durch KK abgerechnt war.
Bestimmt hast du dort erneut HG genommen und verstehst du damit nun besser? Aber wenn man nach deinem Posting geht bist du nicht zufrieden.....da von Dir immer wieder erneut auf gleichem wege die Fragen kommen mit den Antworten du nie oder freundlicher formuliert selten zufrieden bist.
Deine Auflistungen in div Thread was ein HG leisten sollte......ist unrealistisch und nicht auf jeden Hörstatus gemünzt.
Es gibt div Faktoren....nicht jede Hörende hört/versteht in allen Situation, bei Hörgeschädigte kommt oftmals dazu dass nicht auf Anhieb alles auffassen/verarbeiten kann, manche haben schlechte merkfähigkeit etc.
Es hängt viel mehr dran als das reine Hören/verstehen gibt

Gruß
Wallaby
Johannes B.
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Re: Hörsystemverordnung

#9

Beitrag von Johannes B. »

Akustik Alex hat geschrieben: 19. Mär 2021, 14:08
Johannes B. hat geschrieben: 19. Mär 2021, 13:50 nun, Alex, wenn der HNO - wie du schreibst - z.B. wg. Allergie auf eine besondere Versorgung verweisen darf, warum dann nicht auch aus anderen individuellen Gründen?

EDIT:
und da kann dann der Akustiker rechtlich einwandfrei sagen: "ich kann´s zwar nicht beurteilen, aber ich mach´s halt nicht wie verordnet"?
Frage eben noch NICHT beantwortet.

Johannes B.
Wie gesagt: Der HNO kann nur medizinisch verordnen. Allergie ist medizinisch, reiner Hörbefund, Loch im Trommelfell etc. auch. Der Arzt macht aber keine Bedarfanalyse. Das ist nicht seine Aufgabe. Der TÜV stellt auch nur Mängel fest, reparieren tut der nichts. Genauso wie der Hausarzt dich zu Fachärzten weiterleitet, weil es ab einem bestimmten Punkt seine Kompetenz übersteigt. HNO ist kein Akustiker.
ok Alex,
werden wir mal ganz konkret:
ich leide - wie auch andere hier im Forum - an sozialem Rückzug, der inzwischen bis zur Sozialphobie angewachsen ist, sowie an Depressionen. Ich erlebe einen Teufelskreis zwischen schlecht verstehen und schlecht verstanden werden (habe ich im Beitrag "Angsthase" genauer beschrieben). Ich weiß nicht, was Ursache und was Wirkung ist. Ist mein schlecht verstehen die Ursache meiner "Verhaltensauffälligkeit" (angstbedingte archaische Reaktionsmuster: entweder Flucht, oder Angriff), oder sind meine Angst und meine Depression Ursache für meine Verständnisprobleme?
Und jetzt kommt durch die um sich greifende Maskenpflicht eine weitere Erschwernis dazu, weil:
Ich sehe altersbedingt schlecht und muss deshalb Brille tragen. Das führt zu "Tunnelblick". Ich höre - auch altersbedingt - schlecht und muss deshalb Hörgeräte tragen, welche mittels Otoplastiken meine Ohren verstopfen. Seit Maskenpflicht herrscht, habe ich zusätzliche Atembeschwerden. Alles zusammen löst bei mir Panikattacken aus, weil ich mich mit dieser sensorischen Komplettabschottung wie unter einer Gasmaske fühle, was zu Flashbacks führt (begründet aus meiner Wehrdiensterfahrung mit Gasmasken).
Und daraus entsteht mein Wunsch, so offen wie möglich hörsystemmäßig versorgt zu werden OHNE frequenzgangmäßige weitere Einschränkungen hinnehmen zu müssen, weil meine Hörsysteme - ohne ohrverstopfende Otoplastiken - zu früh klirren (Rückkopplung).
Dieses könnte also ein - mMn - ausdrücklich beschriebener "spezifischer Bedarf und individuell erheblicher Gebrauchsvorteil" sein, wenn es inzwischen Hörsysteme gäbe, welche bei meinem konkreten Hörverlust offene Versorgung rückkopplungsfrei ermöglichen und Frequenzen nur temporär begrenzen.
Andere Hörbehinderte haben sicherlich andere "spezifische Bedarfe", die ebenfalls mit aktueller Hörsystemtechnik 2021 aufzahlungsfrei zu versorgen wären.
Mit anderen Worten:
Meine Eingangsfrage zielt in meinem konkreten Fall darauf ab, Hörsysteme zu verwenden, welche den Kommunikationsstress bestmöglich zu reduzieren in der Lage sind. Der Ohrenarzt soll also keinesfalls - wie von dir impliziert - Baugruppen oder gar Hörsysteme "vorschreiben".

VG
Johannes B.
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Radsport

Re: Hörsystemverordnung

#10

Beitrag von Radsport »

KatjaR hat geschrieben: 19. Mär 2021, 14:09 Lieber Johannes,
ich nehme das Stimmungsbild genau wie Radsport wahr, durch wirklich sehr zahlreiche Rückmeldungen, warum dem nicht Einhalt geboten wird. Es handelt sich nicht wirklich um eine neue Fragestellung, sondern um immer wieder dasselbe Thema im geringfügig veränderten Gewand. Das ermüdet und nervt viele.

LG
Katja
Hallo zusammen,

warum ist denn mein Beitrag, auf dem Bezug genommen wird, verschwunden ?

Gruß
Günter
Akustik Alex
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Re: Hörsystemverordnung

#11

Beitrag von Akustik Alex »

Johannes,

das ist alles sicher nicht leicht und möchte ich auch gar nicht klein reden, aber: Der HNO ist da der falsche Ansprechpartner. Was auch immer du für einen Mehrbedarf hast, wende dich an die Krankenkasse. Die kann dir sicher sagen, welche Instanz dir einen solchen bescheinigen muss. Bei Allergien gibt es klare Regeln. Wenn diese vom Arzt bescheinigt wurde, zahlt die Kasse die benötigte Beschichtung. Alles, was im Vertrag nicht geregelt ist, ist eine Einzelfallentscheidung. Auch der Akustiker kann dir da kaum helfen. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gutachten o.ä. dies klären müsste. Damit ist aber dennoch nicht gesagt, dass der Akustiker diesen Mehrbedarf auch kostenfrei abgeben muss, denn es geht um einen psychischen Mehrbedarf. Ich möchte wetten, dass diene Krankenkasse dir sagen wird, dass da eine Verhaltenstherapie sinniger ist und diese ohnehin auch kassenseitig gezahlt wird. Eine bessere Rückkopplungsunterdrückung löst nicht die Ursache und ist somit medizinisch nicht zweckmäßig. Die Wurzel des Problems liegt in der Psyche und der Ansprechpartner ist da ein Psychotherapeut oder Psychologe.

Besten Gruß,
Alex
Johannes B.
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Re: Hörsystemverordnung

#12

Beitrag von Johannes B. »

Hallo Alex,
ich stimme dir bedingt zu.
deshalb ja auch meine bevorstehende Reha.
Dass eine zeitgemäße Hörsystemversorgung meine Probleme nicht allein löst, das ist unbestritten.
Aber sie ist hilfreich (ihr Anteil) durch die Erfüllung eines "spezifischen Bedarfes" mit - wenn es denn so ist - "erheblichem Gebrauchsvorteil". Und DAS ist Vertragsvereinbarung.

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Akustik Alex
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Re: Hörsystemverordnung

#13

Beitrag von Akustik Alex »

Ja, aber "erheblicher Gebrauchsvorteil" muss ja bestätigt/begründet sein durch irgendwas oder irgendwen. Und wer das im Zweifel tun muss und was genau das ist, ist eben NICHT definiert. Du magst das als "erheblich" betrachten. Eine andere Instanz vielleicht nicht. Dir bleibt nur der Kontakt mit der Krankenkasse. Die haben die Formulierung gewählt, also müssen sie diese auch konkret benennen können und dir sagen, wer dies zu bestätigen hat.

Besten Gruß,
Alex
Johannes B.
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Re: Hörsystemverordnung

#14

Beitrag von Johannes B. »

du sagst damit, dass Kommunikationsstressverminderung aktueller Hörsysteme in diesem konkreten Fall kein "spezifischer Bedarf," und kein "erheblicher Gebrauchsvorteil "ist?
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
Akustik Alex
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Re: Hörsystemverordnung

#15

Beitrag von Akustik Alex »

Ich sage das nicht, ich sage nur, dass es durchaus andere Ansichten als deine in diesem Bezug geben kann. Vielleicht ist es auch nur ein Gebrauchsvorteil, aber kein erheblicher. ICH kann dir das nicht sagen und meine Meinung ist diesbezüglich ohnehin völlig irrelevant.
akopti
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Re: Hörsystemverordnung

#16

Beitrag von akopti »

Nein, sagt er nicht, sondern das das die Krankenkasse entscheidet, da es keine Definition für spezifische Bedarfe gibt.

Damit denke ich, das die Frage beantwortet ist und alles weiter zum drehen im Kreise führt .

Gruß
Dirk
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