Fragen zu Reha/Kurantrag

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Melanie79
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Fragen zu Reha/Kurantrag

#1

Beitrag von Melanie79 »

Hallo,
ich habe eine Tochter die fast 3,5 Jahre ist und rechts eine leichte und links eine leicht-mittelgradige Schwerhörigkeit hat. Ich habe noch eine 2 Tochter die 18 Monate ist und eine mittelgradige Schwerhörigkeit an beiden Ohren hat.
Da ich mit der Kleinen noch in Erziehungszeit bin habe ich den Tipp bekommen eine Reha oder Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Mein Kinderarzt würde mir auch diese benötigten Formulare ausfüllen. Als ich mit meiner Krankenkasse gesprochen habe meinten die dass das über die Rentenversicherung läuft und wollen mir dazu Formulare für den Arzt zusenden. Sie meinten aber dass ich das normalerweise wohl nicht für die Jüngste sondern eher über die Älteste beantragen sollte.
Wie könnten meine Chanchen stehen ?
Ihr solltet dazu wissen dass meine Tochter ganz gute Hörtestergebnisse hatte mit dem Hörgerät 30-20-25-25-25 und sie auch keine Empfehlung für Logopädie bekommen hat , nur für ergotherapeutische Diagnostik weil sie manchmal etwas häufiger fällt. Einen Behindertenstatus wollen wir im Moment beantragen, den hat sie aber noch nicht .
Oder meint ihr ich sollte lieber über Mutter-Kind-Kur was beantragen?
Ich moechte aber auch nicht irgendwas beantragen was mir nicht zusteht, denn ich bin nicht irgendwie depressiv oder erschöpft und kann mit der Situation ganz gut umgehen .
Ich werde wohl erst mal diesen Antrag auf Schwerbehinderung machen und dann die Sache mit der Reha. Wisst ihr wie lange so etwas dauern kann bis dass alles durch ist ? Ich würde die Reha/Kur gerne 2015 machen. Danke für die Antworten. Lg Melanie
Coralie
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Registriert: 23. Dez 2009, 22:14
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Re: Fragen zu Reha/Kurantrag

#2

Beitrag von Coralie »

Naja, ich denke, Du solltest Dir zuerst mal Gedanken machen was Euch eine Reha bringen soll und vor allem wem, Dir selber oder Deinen Kindern, denn derzeit scheint es ja gar keine Probleme zu geben, die es zu rehabilitieren gibt, wie willst du dann etwas gezielt beantragen? Ich denke solche von der Allgemeinheit finanzierten Maßnahmen sollten die Menschen beantragen die auch tatsächlich Probleme haben, die ambulant nicht behebbar sind und nicht weil man das ja mal probieren kann wenn man schon mal den "Tipp" bekommen hat und in der Erziehungszeit hierfür noch Zeit ist im kommenden Jahr, das ist kein Urlaub den man bucht... ich denke Tipps für solche Anträge werden Dir andere liefern...
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Melanie79
Beiträge: 14
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Re: Fragen zu Reha/Kurantrag

#3

Beitrag von Melanie79 »

Hallo Coralie,
danke für dein Denkanstoß. Wie ich bereits geschrieben habe will ich nichts beantragen was mir nicht zusteht. Mir geht es auch gut.

Aber da ich 2 Kinder habe die schwerhörig sind und die Termine von der Kleinen nicht immer in die Zeit legen kann in der die Große morgens im Kiga ist und ich auch nicht immer eine 2. Person zum Helfen habe ( mein Mann arbeitet ja und meine Eltern , Oma können mir auch nicht immer helfen) ist die Rennerei zu den Terminen schon stressig. Sie sind ja auch noch so jung, da würde so etwas kurmäßiges/rehamäßiges natürlich wieder gut tun.
Ich hatte überlegt es einfach mal zu beantragen und wenn es nicht genehmigt wird nicht dagegen anzugehen.
Kaja
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Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Fragen zu Reha/Kurantrag

#4

Beitrag von Kaja »

Hallo Melanie,

eine Mutter-Kind-Kur soll vorrangig deine Gesundheit stärken. Therapien für die Kinder sind da eher Nebensache. Wenn es dir gut geht, ist diese Maßnahme nicht der richtige Weg.

Besser wäre eine Kinderreha für deine ältere Tochter mit dir als Begleitperson. Deine kleine Tochter ist für eine Reha wahrscheinlich noch zu jung - sie kann aber als Begleitkind mitfahren. Wenn für deine ältere Tochter die Sprachförderung nicht so erforderlich ist, kann es auch eine Klinik sein, die verschiedene Probleme angeht und ein abgestimmtes Konzept aus Ergotherapie und evtl. Logopädie und Physiotherapie. Für leicht entwicklungsverzögerte Kinder wäre vielleicht die Klinik Hochried in Murnau geeignet.

http://www.klinikhochried.de/de/kinderk ... ahmen.html

Kinderrehas können über die Rentenversicherungen, aber auch über die Krankenkasse laufen. Beide Leistungsträger stehen hier gleichberechtigt nebeneinander.

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 6_31R5.2.1
Der Vorbehalt des § 40 Abs. 4 SGB V, wonach die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nur nachrangig erbringen, gilt ausdrücklich nicht für Leistungen nach § 31 SGB VI. Dies bedeutet, dass für die Leistungen nach § 31 SGB VI eine Gleichrangigkeit zwischen den Trägern der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung besteht. Für Kinderrehabilitation ist demzufolge der Rehabilitationsträger zuständig, bei dem die Leistung beantragt wurde
Viele Grüße Kaja
Zuletzt geändert von Kaja am 7. Jul 2014, 22:26, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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