GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

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Windy Miller
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GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#1

Beitrag von Windy Miller »

Moin Zusammen!

Habe neulich meinen Feststellungsbescheid GdB bekommen, und nach dem festgestellten GdB zu verurteilen, ermittelt das Amt mein Hörverlust nach der Hörkurve (Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm, 4-Frequenztabelle nach Röser 1973) statt nach dem Zahlen- und Wortverstehen (prozentualen Hörverlustes aus den Werten der sprachaudiometrischen Untersuchung nach Boenninghaus u. Röser 1973).

Damit habe ich viel weniger Punkte, und ich würde natürlich gerne wissen, ob ich da irgendwelche Handhabe habe, die Behörde dazu zu bringen, nach dem Wort- und Zahlenverstehen Ergebnisse meinen GdB zu ermitteln? Sprich, lohnt sich eine Akteneinsicht und ein Einspruch?

Danke für Eure Einschätzungen!
emilsborg
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#2

Beitrag von emilsborg »

Hallo Windy Miller,
Wäre es möglich Ton- und Sprachaudiogramm mit uns anonymisiert zu teilen? Dann könnte man es besser beurteilen. Generell steht in der Versorgungsmedizinverordnung dass das Sprachaudiogramm zählt.
Viele Grüße
Christian
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Windy Miller
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#3

Beitrag von Windy Miller »

emilsborg hat geschrieben: 19. Nov 2024, 11:57 Generell steht in der Versorgungsmedizinverordnung dass das Sprachaudiogramm zählt.
Das habe ich auch gedacht, aber als ich in die Verordnung reingeschaut habe, fande ich erstens nur:

"Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten." (VersMedV, Para 5)

und dann:

"5.2.2 Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve" (VersMedV, Para 5.2.2)

Jetzt zweifele ich daran, dass ich mit einem Einspruch Erfolg haben kann :(

Versorgungsamt hat mir ein GdB 30 herausgerechnet.
Dateianhänge
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Ohrenklempner
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Ein "unregelmäßiger" Verlauf sieht aber anders aus.

Zum Beispiel so:
Screenshot 2024-11-19 123106.jpg
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! :wave: – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
emilsborg
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#5

Beitrag von emilsborg »

Schau hier ganzem Anfang (https://versorgungsmedizinische-grundsa ... A4tze.html):
Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.

Das ist doch recht deutlich. Ich habe deine Sprachaudiogramme noch nicht im Detail ausgewertet, aber es sieht für mich spontan eher nach >GdB 30 aus.
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emilsborg
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#6

Beitrag von emilsborg »

Wenn ich mir dein Sprachaudiogramm anschaue und mit Tabelle A in diesem Abschnitt 5 vergleiche, komme ich mit dem Zahlenverstehen (linken Schnittpunkte mit der Mittellinie) mit knapp über 50 dB Verlust auf Minimum 70% Hörverlust für Sprache und damit in Tabelle D am Kreuzungspunkt beider Ohren auf einen GdB von 50. Mit dem Gesamtwortverstehen von 100 ändert sich daran nichts, da immer noch 70% dort stehen (erst bei noch weniger steigt es weiter).

Daher würde ich mit Verweis auf die Versorgungsmedizinverordnung Widerspruch einlegen und dies so darlegen. Kein Gutachter der pragmatisch ist lehnt eine Übernahme der Argumentation einfach ab, wenn diese so detailliert vorgegeben wird und deine Linie stützt.
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Windy Miller
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#7

Beitrag von Windy Miller »

emilsborg hat geschrieben: 19. Nov 2024, 16:57 Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.

[...]

Das ist doch recht deutlich. Ich habe deine Sprachaudiogramme noch nicht im Detail ausgewertet, aber es sieht für mich spontan eher nach >GdB 30 aus.
Habe ich dich dann richtig verstanden, nämlich, dass diese Formulierung in der Verordnung ("Herabsetzung des Sprachgehörs") ausreichen wird, um das Versorgungsamt zu zeigen, dass sie eher Tabelle A als Tabelle B hätten nehmen sollen?

Dazu kann ich natürlich auch darauf hinweisen, dass ich keinen unregelmässigen Verlauf der Hörkurve habe und es deswegen kein Grund gibt, die Tabelle B zu nehmen. (Danke, @Ohrenklempner für die Aufklärung, wie ein "unregelmässiger Verlauf" aussieht).
Randolf
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#8

Beitrag von Randolf »

Was möchtest du denn damit erreichen?
Das ist doch durch das Versorgungsamt korrekt berechnet.
emilsborg
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#9

Beitrag von emilsborg »

Windy Miller hat geschrieben: 19. Nov 2024, 17:28
Habe ich dich dann richtig verstanden, nämlich, dass diese Formulierung in der Verordnung ("Herabsetzung des Sprachgehörs") ausreichen wird, um das Versorgungsamt zu zeigen, dass sie eher Tabelle A als Tabelle B hätten nehmen sollen?

Dazu kann ich natürlich auch darauf hinweisen, dass ich keinen unregelmässigen Verlauf der Hörkurve habe und es deswegen kein Grund gibt, die Tabelle B zu nehmen. (Danke, @Ohrenklempner für die Aufklärung, wie ein "unregelmässiger Verlauf" aussieht).
Für Hörverlust für Sprache ist NUR Tabelle A relevant, Tabelle B und C sind für Bewertung des Tonaudiogramms anwendbar. Tabelle C gilt nur für Lärmschwerhörigkeit, wenn die nicht vorliegt bin ich geneigt Tabelle B den Vorzug zu geben.
Nach Tabelle A bist du bei 70% auf beiden Seiten und damit nach Tabelle D bei einem GdB von 50.
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Windy Miller
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#10

Beitrag von Windy Miller »

Randolf hat geschrieben: 19. Nov 2024, 18:07 Was möchtest du denn damit erreichen?
Das ist doch durch das Versorgungsamt korrekt berechnet.
Die Frage zu beantworten, ob das Versorgungsamt korrekt berechnet hat oder nicht, ist ja quasi Zweck dieses Threads.



Ich habe jetzt den Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Mal sehen, wie sie was und mit welcher Tabelle sie ermittelt haben.

Danke für die bisherige Antworten.
Dani!
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#11

Beitrag von Dani! »

Ich komme auch auf einen GdB 50

Erst war ich stutzig, weil das Ton Audiogramm gar nicht so schlecht erscheint. Aber hier muss man berücksichtigen, dass auch das Mittelohr stark geschädigt ist. Ich halte GdB 50 für sehr plausibel.
Dominik
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Vorsicht bissig.
emilsborg
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#12

Beitrag von emilsborg »

Dani! hat geschrieben: 19. Nov 2024, 20:10 Ich komme auch auf einen GdB 50

Erst war ich stutzig, weil das Ton Audiogramm gar nicht so schlecht erscheint. Aber hier muss man berücksichtigen, dass auch das Mittelohr stark geschädigt ist. Ich halte GdB 50 für sehr plausibel.
Wenn mit Tabelle B gerechnet wird komme ich rechts auf einen Tonhörverlust von 59% und links auf einen von 60%. Da aber der Hörverlust für Sprache eindeutig bei 70% nach Tabelle A liegt und damit kein Grenzfall in Tabelle D zu beurteilen ist, kann ich nicht erkennen wie das Amt entschieden haben will. Akteneinsicht ist hier der richtige Weg. Damit kann der Widerspruch gut begründet werden (muss vorher gar nicht sein) und ein klarer Verweis auf die einleitenden Worte von Abschnitt 5 sollte auch klarstellen was entscheidend ist, und zwar das Sprachverstehen.
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Randolf
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#13

Beitrag von Randolf »

... das wird spannend! :yes:
Windy Miller
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#14

Beitrag von Windy Miller »

So ... nach etwas hin und her, Akteneinsicht und Telefonate, hat das Versorgungsamt doch eingesehen, dass mein GdB 50 und nicht 30 wird.

Ich weiss zwar immer noch nicht genau, wie das Amt auf 30 kam, aber es hat jetzt alles seine Richtigkeit. Danke an allen hier für euren Rat und Infos! :blume1:
Orni
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Re: GdB nach Hörkurve ermittelt - rechtens?

#15

Beitrag von Orni »

Ich glaube das Versorgungsamt versucht sehr oft erstmal einen niedrigeren GdB anzusetzen. In der Hoffnung das viele Leute keinen Einspruch einlegen.
War bei mir auch so, allerdings nicht wegen Schwerhörigkeit sondern einer anderen chronischen Krankheit.
Ging dann über den VDK zum Sozialgericht. Davor nichtmal 5 Minuten Gespräch mit dem Amtsarzt und die Verhandlung hat 2-3 Minuten gedauert und ich hatte den GdB 50.
War also bei mir durch die Aktenlage eindeutig GdB 50, aber das Versorgungsamt hat auf nicht nachvollziehbare Weise GdB 30 vorgegeben.
Die vom VDK meinten das ist leider üblich so.
Links
250/500/750/1K/1,5K/2K/3K/4k/6K/8K
10dB/10dB/10dB/10dB/10dB/15dB/30dB/55dB/50dB/35dB
Rechts
250/500/750/1K/1,5K/2K/3K/4K/6K/8K
5dB/5dB/5dB/5dB/10dB/15dB/45dB/50dB/60dB/55dB
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