GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

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Niber
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GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

#1

Beitrag von Niber »

Schönen guten Abend in die Runde,
ich betreue einen kurdischen Flüchtling. Nach mittlerweile 4 Tonaudiogrammen ergibt sich für ihn bds. ein Hörverlust zwischen 85 % und 96 %, was einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit mit GdB 70 entspricht. Nach Widerspruch beim Landesamt für soziale Dienste, weil zunächst die Hörkurve mit Hörgeräten genommen wurde (GdB 30), wird im zweiten Anlauf (nachdem die Klage bereits eingereicht ist), ein GdB von 50 zuerkannt werden (Auskunft am Tel.).
Begründung:" Maßgeblich ist ...die Herabsetzung des Sprachgehörs." (VersMedV) Ohne Sprachaudiogramm soll es keinen höheren GdB geben. Die Ärzte bescheinigten dem jungen Mann, dass kein Spr.Aud. möglich ist, weil er noch fast kein Deutsch spricht. -> Logopädie -> Probleme mit der Zungenmotorik, einige Buchstaben können noch nicht ausgesprochen werden. Ist das Sprachaudiogramm immer zwingend notwendig? Oder gibt es irgendwo in Schl-Holst. die Möglichkeit für ein Audiogramm in kurdischer Sprache? LG
KatjaR
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Re: GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

#2

Beitrag von KatjaR »

Puh, das ist wirklich ein rechtlicher Graubereich. Um zu entscheiden wie da am sinnvollsten vorzugehen ist, müßte man denke ich noch mehr Infos haben. Für was ist der SBA zur Zeit wichtig? Wie wichtig wäre eine Erhöhung von 50 auf 70 GdB und was würde das bringen. Sind die Probleme mit der Zungenmotorik eine von den Deutschkenntnissen unabhängig Beeinträchtigung? Käme für ihn dann evt. ein GL in Frage (An Taubheit grenzend schwerhörig mit schweren Sprachstörungen?) Möglich wäre erstmal eine Annhme des GdB von 50 (sinnvoll aus meiner Sicht, wenn damit aktuelle Probleme irgendwie besser angegangen werden könnten) und im 2. Schritt dann in einem halben Jahr einen Verschkechterungsantrag zu stellen. Oder Nichtannahme und Gerichtsverfahren, was sich länger hinziehen kann. Solange der Bescheid dann nicht gültig wird, liegt nach meiner Rechtsauffassung weährend der Dauer des Verfahrens noch kein Schwerbehindertenstatus vor.
Schön dass du dich um den Betroffenen kümmerst, ich wünsche euch viel Erfolg.
LG
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Dani!
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Re: GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

#3

Beitrag von Dani! »

Manchmal kann man an einer deutschen Verwaltung echt verzweifeln. Mich hat's da "gut" erwischt.
Mein Satzverständnis ist meiner Meinung nach gut. Der Einsilben-Test beläuft sich bei mir ohne HG hingegen auf 0%, obwohl ich die deutsche Sprache perfekt beherrsche. So gesehen ist bei mir ein Sprachaudiogramm auch "nicht möglich" und man müsste mir meinen GdB 70 verweigern. Wie es mein HNO-Arzt es damals verargumentiert hat, weiß ich leider nicht.
Zur weiteren Vorgehensweise würde ich mich hier Katja anschließen: Vorläufig 50 akzeptieren und später einen erneuten Versuch unternehmen.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Niber
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Re: GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

#4

Beitrag von Niber »

Danke für eure Antworten. Die Geschichte mit der Zungenmotorik und auch die Schwerhörigkeit sind höchstwahrscheinlich Folge einer schweren Neugeborenengelbsucht.(Keratinase ). Der höhere GdB ist wichtig, wenn es nach einem Jahr um die erneute Prüfung der Aufenthaltserlaubnis geht. Wenn die Behinderung nicht so stark ist, könnte er eher abgeschoben werden. Ich weiß nicht, ob er evtl. ein Zusatzzeichen bekommen könnte, dass er Vergünstigungen im ÖPNV erhält? Oder muss man dazu zusätzlich stark gehbehindert sein?
KatjaR
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Re: GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

#5

Beitrag von KatjaR »

GdB 50 reicht um eine anerkannte Schwerbehinderung als Status zu haben. Ich denke dass das erstmal entscheidend ist, darunter gibt es nur Bescheid, aber keinen Ausweis.
Ich persönlich glaube dass es für solche Verfahren wichtig ist, erstmal diesen Schutzstatus zu haben, ansonsten könnte sich das Verfahren länger hinziehen und es bestünde die Gefahr, dass solange dieses dauert, keine anerkannte Schwerbehinderung vorläge.
Wie es mit Abschiebung bei laufenden Verfahren aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Ein Merkzeichen, welches zur Berechtigung einer Wertmarke führt wäre das Gl. Nach der Schilderung könnte darauf ein Anspruch bestehen, da dies nicht nur Gehörlosen zusteht, sondern auch an Taubheit grenzend Schwerhörigen, wenn zusätzlich schwere Sprachstörungen vorliegen.
Die Komplexität des Sachverhaltes erfordert aus meiner Sicht die Unterstützung zweier Fachrichtungen. Einmal wie es mit Asyl, Schwerbehinderung, laufenden Verfahren etc. aussieht, und zum Zweiten, wie eine Anerkennung von an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, zusammen mit schweren Sprachstörungen diagnostiziert werden könnte.
Keine leichte Aufgabe, dafür würde ich mal die Beratungsstruktur (DSB, VDK, Pro Asyl etc.) in der näheren Umgebung abchecken. Good luck!
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Niber
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Re: GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

#6

Beitrag von Niber »

Endlich habe ich die schriftliche Feststellungsbegründung vorliegen. Ihr wurde die Stellungnahme eines ärztlichen Gutachters beigefügt. Dort heißt es unter anderem:" Unter der VersMedV B5 wird im Absatz 1 aufgeführt, dass die Sprachaudiogrammuntersuchung ohne Hörgeräte durchgeführt wird. Dies wird aber für das Tonaudiogramm, was hier erstellt wurde, nicht explizit genannt." Ist es wirklich so, dass je nach Lust und Laune ein Tonaudiogramm mit oder ohne Hörgeräten herangezogen werden kann? Mein Satzverständnis ist ein anderes. Zitat des oben genannten Absatzes: "Maßgebend...ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist.....Tabelle D zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten." Es wird auf eine Erläuterung (Kommentar) von Wendler 8. Aufl. S. 193 zur VersMedV hingewiesen. Hat die zufällig jemand aus der Runde?
Schon einmal Danke im Voraus.
incage
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Re: GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

#7

Beitrag von incage »

Wenn ich es richtig verstehe, wurde es wegen fehlenden Sprachaudiogramms auf 50 GdB reduziert.

Ich frage mich nur, was ihn daran hindert, zum Sprachaudiogramm zu kommen, auch wenn er keine deutsche Sprache kennt und nach meinem Verständnis 100% bekommen kann.

Wo heißt es, man muss vor dem Sprachaudiogramm Test Deutsch sprechen? Habe ich etwas übersehen?
Ich stelle diese Frage, weil ich in demselben Boot bin.

PS: I am German novice and used Google translator to post above response. Please pardon me with incorrect translation.
Zuletzt geändert von incage am 8. Sep 2018, 10:36, insgesamt 5-mal geändert.
Niber
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Re: GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

#8

Beitrag von Niber »

Hallo in die Runde,
ich möchte euch darüber informieren, wie es weiter ging. R. erhielt einen SBA mit GDB 50. Fast zeitgleich legten wir Widerspruch gegen diesen Feststellungsbescheid ein, der aber wiederum negativ beschieden wurde.

Dann reichten wir Anfang Oktober 2018 Klage ein (die ich nach bestem Wissen und Gewissen als juristischer Laie verfasst habe, da ja kein Rechtsanwaltszwang besteht). Die Begründung wurde nachgereicht. Gerade noch rechtzeitig gelang es durch Beziehungen, einen HNO Termin bei einem bisher unbekannten Arzt zu bekommen. Er versuchte wenigstens, ein Sprachaudiogramm anzufertigen. Da R. mittlerweile in den Logopädiestunden die Zahlen gelernt hatte, konnte wenigstens der Zahlentest durchgeführt werden. Der Worttest konnte nach wie vor nicht durchgeführt werden. Zusätzlich wurde noch ein DPOAE Test Report erstellt.

Außerdem ließ ich mir einige Zeilen von unserem Dolmetscher aufschreiben und die Logopädin schrieb einen kurzen Bericht über die Sprachschwierigkeiten.
"R. zeigt eine Hypotonie der orofazialen Muskulatur und eine deutlich auffällige Koordinationsfähigkeit der Zungen- und Lippenmuskulatur. Kraft und Koordination der Gesichtsmuskulatur ist deutlich eingeschränkt. Es zeigen sich bei der Artikulation von Lauten Suchbewegungen. Dies macht sich bereits in seiner Muttersprache bemerkbarund erschwert R. aktuell das Erlernen der Laute der Deutschen Sprache....Mit hilfe der Kieler Lautgebärden ist eine leichte Verbesserung der Artikulation zu erkennen. Das Verbinden zu richtig artikulierten Lauten gelingt nur schwer. R. kann erste einfache Dinge benennen bzw. nachsprechen. Eine adäquate Kommunikation mit R. ist nicht möglich. Ein langfristiger Behandlungsbedarf ist nötig."

Nun, Anfang Dezember 2018, werden wir vom Sozialgericht gefragt, ob wir mit einem Anerkenntnis des Landesamtes zufrieden sind und die Klage zurückziehen würden. Das Land verpflichtet sich, einen GDB von 70 anzuerkennen, allerdings kein Merkzeichen GL. Der Gutachter ist mit dem ermittelten Hörverlust für Zahlen ab 65 db bds zufrieden und erkennt die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit an. Allerdings geht er mit keinem Wort auf die beschriebenen Sprachprobleme ein.

Ich frage mich, ob ich die Klage in der Hinsicht falsch formuliert habe.

" Ich beantrage, den Bescheid vom ...aufzuheben und dem Beklagten aufzuerlegen, den Grad derBehinderung mit mindestens 70 zu bemessen und den Schwerbehindertenausweis entsprechend zu ändern bzw. einen neuen auszustellen.

Aufgrund des festzustellenden GDB dürfte der Kläger zudem die Voraussetzungen für die zusätzliche Zuerkennung des Merkzeichens GL erfüllen."

Der obere Absatz war fett gedruckt.
Spontan würde ich sagen, lass uns die Klage zurücknehmen. Aber vermassele ich R. damit die Chance auf das Merkzeichen GL? Wir wohnen auf dem Dorf, da schlägt eine Monatskarte mit 100€ pro Monat zu Buche.
muggel
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Re: GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

#9

Beitrag von muggel »

Hallo Niber,

bei der Sachlage (an Taubheit grenzende SH mit schweren Sprachstörungen) steht der GdB 80 und das Merkzeichen GL zu.

Ein Tipp für das nächste Mal: die richtige Forderung reinschreiben. Wenn du auf GdB 80 und GL aus bist, dann genau das schreiben!

Ich würde weiter klagen und erläutern, dass die Voraussetzungen für GL gegeben sind.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Hörer2019
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Re: GdB 50 statt 70, weil Sprachaudiogramm nicht möglich ist - Klage?

#10

Beitrag von Hörer2019 »

Ich habe nur überflogen. Doch würde ich mir genau überlegen, ob die bisher erzielten Erfolge nicht gesichert werden/bleiben sollten.
Für die Zukunft #9 Satz 2 unbedingt!

@incage: Das Sprachaudiogramm benutzt deutsche Wörter. Ohne Sprachkenntnis der deutschen Sprache hörst du nur Klangbilder, sounds, keine Wörter/ assoziierte Bedeutungen.
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