Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

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mama-mietze
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Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#1

Beitrag von mama-mietze »

Hallo Zusammen
Mein Sohn (18 Monate) ist an Taubheit grenzend schwerhörig. Links taub! Dies' wurde durch zwei BERA festgestellt und selbst mit Hörgeräten ist es nicht wirklich besser nur minimal. Er kann sich schwer orientieren und ist zudem motorisch behindert.

Nun gut. Wir haben den SchBA beantragt und aufgrund seiner Blutungen 100% bekommen, Rf, G, B und H.
Ich legte Widerspruch ein.
1. Gl und er ist auch nachweislich taub bzw rechts an Taubheit angrenzend (Wir brauchen es auch um eine Gebärdeschulung bezahlt zu bekommen)
2. aG da wir auf spezielle Rehabuggys und ortsnahe Parkmöglichkeiten angewiesen sind.
3. Rückdatierung ab Geburt und nicht ab Antragstellung.

2 und 3 haben wir nach 4 Monaten (nach Einreichung des Widerspruchs) durch bekommen. Nun kam die Begründung zu Gl, Ich zitiere:

"Die Voraussetzung für die Feststellung des gesundheitlichen Merkmals 'Gl' sind derzeit nicht gegeben (aus Altersgründen noch nicht beurteilbar)."

Kann das so angehen? Ich werde jedenfalls erneut widersprechen! Wie taub soll mein Sohn denn noch werden? :(

Hattet ihr das Problem auch?

Liebe Grüße Mietze
pascal2
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#2

Beitrag von pascal2 »

Hallo,
ich kann aus Erfahrung berichten.
Weil ich taub bin.
Ich bekam das GL erst, nachdem ich wirklich 100% ertaubt war.
Zuvor war ich einseitig taub und und auf der anderen Seite an Taubheit grenzend schwerhörig.
Keine Chance das GL zu bekommen.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
KatjaR
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#3

Beitrag von KatjaR »

Ist falsch. Bei Kindern reicht eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vor dem 7. Lebensjahr aus für das Gl. Dafür braucht man keine Sprachermittlung. Ich schicke die heute Abend noch Genaueres per PN. LG Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Katja_S
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#4

Beitrag von Katja_S »

Hallo,
ich kann dir leider nicht wirklich weiterhelfen. Mein Sohn (auch mehrfach behindert und damals beidseitig mit der Diagnose "an Taubheit grenzend schwerhörig" (bei der Bera waren allerdings bis 100 dB keine Reaktionen messbar und er war damals einseitig CI versorgt-was ja eher für "gehörlos" spricht) hat mit 1 1/2 Jahren problemlos as GL (wie auch das aG, aber das hat ja mit der Hörschädigung nichts zu tun) zugesprochen bekommen. Einen Nachteilsausgleich haben wir durch das Gl aber nicht wirklich.
Das kommt, befürchte ich, sehr auf das Versorgungsamt oder sogar den einzelnen Sachbearbeiter an, was genehmigt wird und was nicht- bei so vielen unterschiedliche n Erfahrungen (bei ähnlichem Behinderungsbild), die es gibt.
Es kann natürlich auch sein, dass dein Sohn auf dem "guten" (in dicken Anführungszeichen) Ohr doch noch zu viel hört für das MZ Gl? Mit dem "noch nicht beurteilbar" meinen sie sicherlich, dass man bei ihm mit 18 Monaten noch nicht beurteilen kann, inwiefern bei ihm Probleme bei der Sprachentwicklung dazu kommen.
Könnte euch jemand vom SPZ/ der Pädaudiologie oder der Hörfrühförderung beim Widerspruch helfen?
Ich drücke euch die Daumen, dass ihr das Gl zugesprochen bekommt! Zustehen würde es euch sicherlich!
Viele Grüße
Katja
Zuletzt geändert von Katja_S am 10. Nov 2018, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
Katja mit Erik (geb. 2008), mehrfachbehindert, u.a. sehbehindert und gehörlos
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Kaja
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo,

https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html
Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl)
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.
Das ist die Arbeitsgrundlage des Versorgungsamt und daran hat sich der Sachbearbeiter zu halten.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Randolf
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#6

Beitrag von Randolf »

Hallo,

ich glaube nicht, dass Kleinkinder aufgrund einer Hörbehinderung das MZ aG bekommen.
In der Stadt möchte wohl jeder einen Parkplatz vor der Haustür haben! (Ich auch!)

LG Randolf
Kaja
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#7

Beitrag von Kaja »

Hallo Randolf,
mama-mietze hat geschrieben:Wir haben den SchBA beantragt und aufgrund seiner Blutungen 100% bekommen, Rf, G, B und H.
die TE verweist auf (zusätzliche) Hirnblutungen, die zur erheblichen Einschränkungen der Gehfähigkeit führen können. Ist die (Art der) Behinderung von derartigen Auswirkungen auf die Gehfähigkeit, dass Erwachsene ein "aG" erhalten können, müssen dies auch Kinder erhalten.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
KatjaR
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#8

Beitrag von KatjaR »

Randolf, es ging ja nicht um die Hörbehinderung beim antrag auf aG und aG ist ja bereits durch, jetzt geht es nur noch um Gl.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Katja_S
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#9

Beitrag von Katja_S »

Hallo Randolf,
natürlich bekommen Kleinkinder nicht aufgrund einer Hörbehinderung das MZ aG (hatte ich ja auch so geschrieben, dass das nichts mit der Hörbehinderung zu tun hat).
Mein Sohn (und wohl auch der Sohn von mama-mietze) ist mehrfachbehindert und hat auch eine Körperbehinderung (meiner kann bis heute nicht frei laufen und hat einen Rollstuhl). Deshalb hat er das aG bekommen. Und so ist es beim Sohn der Threaderstellering wohl auch (sie schreibt ja vom Rehabuggy).
Es geht hier ja aber auch um das Merkzeichen Gl (und das können auch "nur" hörbehinderte Kleinkinder durchaus bekommen).
Von daher verstehe ich deinen Einwand hier nicht wirklich.
Viele Grüße
Katja
Zuletzt geändert von Katja_S am 10. Nov 2018, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
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rabenschwinge
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#10

Beitrag von rabenschwinge »

Hirnblutungen können durchaus zu Spastiken aber auch Plegien und Paresen führen. Diese zeitigen durchaus in erheblichen Bewegungseinschränkungen, sodass G. B.H und aG berechtigt sind.

Bei GL sehe ich das so wie Katja und Kaja. Durch das Rest"hörvermögen ist das zumindest momentan nicht drin.
Randolf
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#11

Beitrag von Randolf »

Liebe Katja,

dies ist ein Forum für Hörbehinderte, ich habe nur vom aG geschrieben, das Gl habe ich mit keinem Wort erwähnt.

LG Randolf
mama-mietze
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#12

Beitrag von mama-mietze »

Es geht doch gar nicht um aG (?)
Ich habe es nur erwähnt um den ganzen Sachverhalt da zu stellen. Mein Sohn ist motorisch behindert und bekam nach dem Widerspruch das MZ aG und die Rückdatierung ab Geburt (aus steuerlichen Gründen) zugesprochen, nur das (und um darum geht es hier) Gl nicht obwohl seine Kurven deutlich unter 100dB liegt und er auch ohne Geräte keine wirkliche Reaktion auf Geräusche zeigt. Ich habe mir die Verordnungen durch gelesen auf welche sich die Ämter beziehen, sehe aber keinen Grund darin uns das Zeichen nicht geben zu können.
Wir können leider nicht widersprechen sondern müssen klagen. Willkommen in Deutschland :D.
Werde nächste Woche mich mit den VdK und unserer Sprachtherapeutin zusammen setzen.

Danke für eure Antworten.
Hörer2019
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#13

Beitrag von Hörer2019 »

Wenn wirklich eine rechtliche Beschwer vorliegt, ist eine Klage auch nicht verkehrt. Guck mal bei Gerichtkosten die Höhe und Anwaltskosten ggflls. Und es gibt: https://www.frag-einen-anwalt.de
Setz deine Frage ein und lobe den geringsten Betrag dafür aus, das ganze lohnt, um sich zu festigen.
Kaja
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#14

Beitrag von Kaja »

Hallo,
Hörer2019 hat geschrieben:Wenn wirklich eine rechtliche Beschwer vorliegt, ist eine Klage auch nicht verkehrt. Guck mal bei Gerichtkosten die Höhe und Anwaltskosten ggflls. Und es gibt: https://www.frag-einen-anwalt.de
Setz deine Frage ein und lobe den geringsten Betrag dafür aus, das ganze lohnt, um sich zu festigen.
im Sozialrecht fallen keine Gerichtsgebühren an. Es besteht kein Anwaltszwang. Die TE hat auf den VDK verwiesen, so dass sie darüber ohne zusätzliche Anwaltskosten Klage einreichen kann.
mama-mietze hat geschrieben:Wir können leider nicht widersprechen sondern müssen klagen
Es gibt alternativ noch die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag (nicht Verschlimmerungsantrag) nach § 44 SGB X zu stellen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
mama-mietze
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#15

Beitrag von mama-mietze »

Da lese ich mich gleich mal ein Kaja.

Was ich evtl auch machen könnte ist, in 6 Monaten noch einmal den Ausweis zu beantragen.
Kaja
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Re: Kein Merkzeichen 'Gl' bekommen...

#16

Beitrag von Kaja »

Hallo,
mama-mietze hat geschrieben:Ich habe mir die Verordnungen durch gelesen auf welche sich die Ämter beziehen, sehe aber keinen Grund darin uns das Zeichen nicht geben zu können
das sehe ich auch so. Die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit ist vor Vollendung des 7. Lebensjahres eingetreten. Damit ist in der Regel das Merkzeichen "Gl" zu gewähren. Ist die Behörde anderer Meinung, muss sie BEWEISEN, dass bei euch ein atypischer Fall vorliegt, bei dem von der regelhaften Gewährung des Merkzeichens abgesehen werden kann.

Deshalb wäre es bei euch auch der bessere Weg, Klage einzureichen. Das kannst du fristwahrend erst einmal selbst machen und ankündigen, die Begründung nachzureichen. Wenn du es dir selbst nicht zutraust, das Schreiben aufzusetzen, kannst du mit den Unterlagen zur Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts gehen, das für euren Wohnort zuständig ist (müsste auch in der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheides stehen). Dort nimmt der zuständige Sachbearbeiter die Klage auf.

Eigentlich ist auch die Klagebegründung nicht schwer. Ihr müsst nur darlegen, dass euer Kind unter 7 und mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig ist.

Ein Verschlimmerungsantrag nach 6 Monaten bringt m. E. keine wirklichen Vorteile. Insbesondere wird das Gl dann wahrscheinlich ab dem Datum der neuen Antragstellung gewährt und nicht ab dem Datum, zu dem ihr den jetzt laufenden Antrag gestellt habt.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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