Gebärdensprachkurs

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Woase
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Gebärdensprachkurs

#1

Beitrag von Woase »

Hallo,

ich hatte einen Antrag für einen Gebvärdensprachkurs bei der KK gestellt.

Sie sind nicht zuständig und der Antrag wurde an das Sozialamt weitergeleitet.

§ 54 SGB XII ist meiner Meinung nach nur anwendbar in Bezug auf das Berufsleben oder Schulausbildung.

Oder irre ich mich da?

Die Weiterleitung erfolgt in einen anderen Landkreis? :eek:

Was soll der Schei.. !!!

Hat jemand so etwas mal beantragt und wie war der Werdegang?

Danke

Uwe
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KatjaR
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Re: Gebärdensprachkurs

#2

Beitrag von KatjaR »

Ich habe meine Kurse selbst gezahlt, war nicht so teuer an der VHS.
Da ich privat versichert bin, sitze ich eh immer zwischen den Stühlen.
Bei gesetzlch Versicherten sollte das Urteil aber greifen. https://anwaltauskunft.de/magazin/leben ... t-bezahlen
Worüber du dir klar sein solltest ist, dass ein Kurs alleine (auch nicht mehrere) reicht um in die Sprache zu kommen. Man braucht dafür regelmäßige Gesprächspartner in DGS, sonst ist das Gelernte schnell wieder weg.
LG Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Woase
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Re: Gebärdensprachkurs

#3

Beitrag von Woase »

Eine Sprache muss gesprochen werden, damit man sie nicht verlernt.
Deshalb habe ich dedn Kurs für mich und meine nächste Bezugsperson ( Ehefrau) beantragt.
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muggel
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Re: Gebärdensprachkurs

#4

Beitrag von muggel »

Hallo,

die Zuständigkeit liegt tatsächlich beim Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe, da es sich ja hierbei um eine Maßnahme zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben handelt.
Warum bist du der Meinung, dass die Krankenkasse zuständig ist?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Woase
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Re: Gebärdensprachkurs

#5

Beitrag von Woase »

Die Begründung mit dem § 54 SGB XII trifft für schulische oder berufliche Dinge zu.

Da wird mir das nichts bringen, da meine Kunden sonst auch alle gebärden müssten.

Und in der Begründung vom S 14 KR 760/14 sehen ich das auch.

Warum soll ein anderer Landkreis für mich zuständig sein, daß sollen sie mir mal erläutern.
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KatjaR
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Re: Gebärdensprachkurs

#6

Beitrag von KatjaR »

Wenn jemand mitmacht, mit dem man das dann anwenden kann, sind die Aussichten schon besser. Habe ich auch mit meinem Mann gemacht als die Hörschädigung immer schlimmer wurde. Als ich dann CI bekam, haben wir aber bäldigst damit aufgehört, da es nicht mehr notwendig. Mir höre auch wenig von CI-Trägern, die bei Gebärden geblieben wären, wenn sie diese nicht schon von früh auf gelernt hätten.Ich persönlich kenne nur eine Person die als Spätertaubte gebärdet, bei der CI nicht gut geklappt hat, wegen Verknöcherung der Schnecke. Viel Erfolg wünsche ich.
LG Katja
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