Sprachaudiogramm für Behörde

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Sebastian
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Sprachaudiogramm für Behörde

#1

Beitrag von Sebastian »

Guten Tag Ihr Lieben.
Ich muss mich mit einer dringenden Bitte an euch wenden.
Ich habe im Januar die Feststellung GdB beantragt.
Nun sollte ich nochmal zum HNO um ein aktuelles Sprachaudiogramm erstellen zu lassen.
So weit so gut.
Bin heute hin und hab es machen lassen. Wir sind Wortgruppen (einsilbig) und Zahlen durchgegangen.
Ein normales Tonaudiogramm kann ich lesen und auswerten bezüglich GdB. bei diesem hier allerdings komme ich nicht weiter.
Könnte mir jemand bitte erklären wie ich von diesen Messwerten auf den GdB komme?
Vielen Dank!!!!
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muggel
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Re: Sprachaudiogramm für Behörde

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,

entschuldige, dass ich mich erst jetzt melde, aber auf dem Smartphone war das Audiogramm nicht lesbar.

Zur Ermittlung des Hörverlustes aus dem Sprachaudiogramm ist der Hörverlust für Zahlen interessant. Das sind die Kreuze auf der 50% Verstehensquote. Diese sind bei dir sowohl rechts als auch links bei ca. 55. Für die Berechnung des GdB (gemäß Tabelle A der versorgungsmedizinischen Grundsätze) die Einträge für den Hörverlust für Zahlen ab 50 dB.

Deine Verstehensquote für Einsilber ist:
Rechtes Ohr:
60 dB - 0
80 dB - 50
100 dB - 70
Das einfache Gesamtwortverstehen beträgt somit 120 (alle Werte addiert). Mit einem Hörverlust von Sprache ab 50 dB ergibt dieses also einen Hörverlust von 70% für das rechte Ohr.
Linkes Ohr:
60 dB - 0
80 dB - 35
100 dB - 65
Das einfache Gesamtwortverstehen beträgt somit 100 und es ergibt auch hier ein Hörverlust von 70%.
Gemäß Tabelle D der versorgungsmedizinischen Grundsätze bist du damit beidseitig hochgradig schwerhörig und dir muss ein GdB von 50 alleine auf die Hörschädigung anerkannt werden.
Unter Umständen kann es auch sein, dass der Gutachter vom Amt den Zahlenverlust "ab 55" nimmt. Dann hättest du beidseitig ein Hörverlust von 80 % und der Gesamt-GdB wäre dann mit 60 korrekt.

Grüße,
Miriam

PS: Dein HNO versteht offenbar sein Handwerk! Nur wenige HNO stellen für das Versorgungsamt Sprachaudiogramme mit den relevanten Werten aus!
Zuletzt geändert von muggel am 16. Mai 2019, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Sebastian
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Re: Sprachaudiogramm für Behörde

#3

Beitrag von Sebastian »

Vielen Dank für die extrem umgangreiche Antwort!
Ich hab recht lange gebraucht die Markierung Für die Zahlen zu finden. Bin inzwischen auch durchgestiegen. Laut tonaudigramm komme ich auch auf 50 GfB. Bin jetzt mal gespannt was das amt daraus macht Amt . Hab so aber selber etwas in der Hand und kann die Beurteilung bzw. Berechnung selber nachvollziehen und Ggf Widerspruch einlegen.
Vielen Dank für deine Hilfe
muggel
Beiträge: 1474
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
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Re: Sprachaudiogramm für Behörde

#4

Beitrag von muggel »

Hallo,
wenn auch das Tonaudiogramm auf GdB 50 hinweist, dann ist es unwahrscheinlich, dass der Gutachter dann auf einen höheren GdB kommt.
Wenn du meine Erklärungen auch verstanden hast, dann ist das super! Somit weisst du, dass mindestens ein GdB von 50 herauskommen muss, sowie das Merkzeichen RF.
Ich drücke dir die Daumen, dass es ohne Probleme klappt (bei Ämtern weiss man ja nie...)

Grüße,
Miriam
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