Schwerbehinderung und Mehrbedarf

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AnnaLavinia
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Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#1

Beitrag von AnnaLavinia »

Hallo an alle,
ich bin neu hier und habe auch gleich mal eine Frage.
Und zwar möchte ich gerne wissen, ob durch den Schwerbehindertenstatus dem Jobcenter gegenüber ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht.

Ich habe seit wenigen Wochen einen Schwerbehindertenausweis (GdB 70 aufgrund beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit). Leider bin ich vom Jobcenter abhängig („Hartz4“); nebenher führe ich schon seit Jahren einen kleinen Laden, der jedoch neben der - sehr günstigen - Ladenmiete kaum etwas einbringt. Das wurde vom Jobcenter bisher so geduldet, da ich als schwer vermittelbar gelte.

Meine Frage nach einem Mehrbedarf begründet sich darauf, da man ja z.B. ständig Hörgeräte-Batterien benötigt. Außerdem sehe ich das als „Nachteilsausgleich“. Durch den Schwerbehindertenausweis hatte ich bisher noch keinerlei Vorteile, mal abgesehen von der Rundfunkgebührenbefreiung, die mir durch „Hartz4“ allerdings auch schon vorher zustand.

Wer kann mir dazu etwas sagen?
Herzlichen Dank!
Tuchel48.1.1
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#2

Beitrag von Tuchel48.1.1 »

Hallo, Annat, soweit mir bekannt ist, kannst du lediglich bei der Steuer mehr absetzen (Hörgeräte, Batterien, Zubehör zum Hörgerät) solltest du für den Laden Hilfsmittel benötigen,kannst du dich ans Integrationsamt wenden, Leider hast du "nur" 70 % bekommen, denn bei 80% hättest du auch Freifahrt bekommen, denn vermutlich gehst du auch mal zu anderen Hörgeschädigten oder in spezielle Schwerhörigen-Gottesdienste.
Es gibt auch spezielle Beratungsstellen, die dich informieren und falls du für irgendwas zu wenig erhalten haben solltest, könnte die Beratungsstelle behilflich sein, damit du dein Recht bekommst.

viel Glück!
Gruß Hilde
KatjaR
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#3

Beitrag von KatjaR »

Hallo Anna,

gegenüber dem Jobcenter hast du keinen Anspruch auf Mehrbedarf wegen eines SBA´s.
Allenfalls mit Merkzeichen g hat man unter bestimmten voraussetzungen so einen, nicht aber mit RF.
Außer vergünstigten Eintritten oder Ähnlichem, hat man, wenn man nicht arbeitet und daher keine Steuern zahlt, mit dem SBA kaum Nachteilsausgleiche.

VG Katja
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Wallaby
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#4

Beitrag von Wallaby »

Hallo Hilda,

man sollte mit GdB 80 nicht verallgemeinern, da es bzgl. „Freifahrt“ nicht bei allen Zwangsläufig gegeben ist. Es hängt meines Wissens auch von Merkzeichen ab.
Ich kenne jedenfalls SchwebiPerson der GdB 80 hat aber keine „Freifahrt“ zugesprochen bekam.

Gruß
Wallaby
KatjaR
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#5

Beitrag von KatjaR »

Richtig Walaby, es hängt vom Merkzeichen Gl ab, und das bekommt man nur, wenn man alleine auf die Hörschädigung 80 GdB bekommt. Dies bekommt man nicht bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, die nicht schon vor dem 7. Lebensjahr vorhanden ist.
LG Katja
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Randolf
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#6

Beitrag von Randolf »

Hallo,

vorgetragenes Thema ist nicht die Freifahrt im ÖPNV, sondern die Vermittlung durch das Jobcenter in eine auskömmliche Erwerbstätigkeit, damit auch die Batterien vom eigenen Einkommen bezahlt werden können.
Die Unterstützung eines unwirtschaftlichen Ladens durch Sozialbehörden erscheint mir zumindest fragwürdig.
Ohne Angabe des (erlernten?) Berufs kann man keine Ratschläge erteilen.

LG Randolf
KatjaR
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#7

Beitrag von KatjaR »

Randolf,
"vorgetragenes Thema" ist ein Mehrbedarf, nicht die Vermittlung in eine "auskömmliche" Erwerbstätigkeit. Auch das Thema Nachteilsausgleiche allgemein wurde angesprochen.
Lies bitte selbst erstmal worum es der Fragestellerin geht. Da hier keine Eingliederungshilfe gezahlt wird, soweit ich das aus dem Thread herauslese, kommt hier auch kein Mehrbedarf in Frage.
§ 30 SGB 12 sieht keinen allgemeinen Mehrbedarf lediglich aufgrund eines SBA vor.
Gruß von Katja
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Randolf
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#8

Beitrag von Randolf »

Hallo,

ja, wenn die Fragestellerin ihren kleinen Laden liebt und nicht vom Jobcenter in eine Arbeit vermittelt werden möchte, dann ist doch alles in Ordnung. Batterien sind preiswert zu bekommen.

Gruß von Randolf
KatjaR
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#9

Beitrag von KatjaR »

Wieder mal eine nicht hilfreiche Antwort.....
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
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Ohrenklempner
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#10

Beitrag von Ohrenklempner »

Mit dem Mehrbedarf hat es ja wenig zu tun, aber weil die Fragestellerin die Batteriekosten angesprochen hat: Batterien sind wirklich sehr günstig zu haben. Wenn man Hörgeräte mit 13er Batterien hat (immer zu empfehlen, wenn es auf Batterielebensdauer ankommt!), kommt man mit 60 Batterien etwa ein Jahr lang hin. Kostenpunkt beim Brillenladen mit "F": 10 Euro pro Jahr.

Vielleicht hat sie die ja bisher bei ihrem Akustiker gekauft? Ich kenne Läden, da kostet ein 6er Päckchen um die 7 Euro. :eek:

Klar, ich hab's auch lieber, wenn meine Kunden die Batterien bei mir im Laden kaufen, aber wenn jemand echt wenig Kohle übrig hat, dann empfehle ich die Bestellung im Internet oder den Batteriekauf bei Fielmann.
Zuletzt geändert von Ohrenklempner am 26. Okt 2019, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
Randolf
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#11

Beitrag von Randolf »

Lieber Ohrenspengler,

ich möchte mich ganz herzlich für deine unterstützende Antwort bedanken.
Die Angabe ist absolut richtig.

Gruß von Randolf
Tuchel48.1.1
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#12

Beitrag von Tuchel48.1.1 »

Leute, ich kenne einen Laden,der schon vor mehreren Jahren 9 € pro 6er Pack verlangt hat. Das ist nicht gerade billig! Man könnte ja auch eine Kundenkarte kaufen, die Service und Batterien beinhaltet, die ist aber auch nicht gerade billig! für 1 Hörgerät wurden 50 € velangt, bei 2 HG 100 € pro Jahr! Namen will ich jetzt nicht nennen.
Randolf
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#13

Beitrag von Randolf »

Liebe Hilde, Batterien kosten 4 Stck. 1,12 im Supermarkt.
herby_nm
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#14

Beitrag von herby_nm »

Online bestellt kosten 60 Batterien ca. 13 Euro. Und Qualitatsunterschiede habe ich noch nicht bemerkt. Ich mische hin und wieder Batterien unterschiedlicher Hersteller und die halten bei mir gleich lang. Ob teuer oder billig
svenyeng
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#15

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Leute, ich kenne einen Laden,der schon vor mehreren Jahren 9 € pro 6er Pack verlangt hat.
Mal ehrlich, wer bitte kauft HG Batterienbeim Akustiker?
Die Preise die dort verlangt werden machen den Eindruck als wären die Batterien vergoldet.

Wenn ich HG Batterien benötige, dann schau ich per Google wo sie grade günstig zu haben sind. Dort bestelle ich dann 60 Stück und mehr.
So habe ich von Anfang an verfahren.
Oftmals haben die Akustiker sogar Batterien mit Ihren Farben und Ihrem Logo drauf. Ein Akustiker hier in der Ecke macht das.
Letztendlich zahlt das aber die Kunde mit.

Gruß
sven
Kaja
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#16

Beitrag von Kaja »

Hallo Anna,
AnnaLavinia hat geschrieben:Und zwar möchte ich gerne wissen, ob durch den Schwerbehindertenstatus dem Jobcenter gegenüber ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht.
Grundsätzlich kannst du versuchen, einen Mehrbedarf für die Anschaffung von Hörgerätebatterien über § 21 Absatz 6 SGB II durchzusetzen:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
Es gibt mit dem BSG (B 8 SO 32/07 R) aber auch den Weg über die Eingliederungshilfe:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=121251
Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Zahlung der Kosten für Hörgerätebatterien sind (...) §§ 53 Abs 1, 54 Abs 1 Satz 1 SGB XII ...

Ist das Hörgerät ein Hilfsmittel iS des § 55 Abs 2 Nr 1 SGB IX, sind notwendigerweise auch die Kosten für die Batterien im Rahmen der Eingliederungshilfe zu übernehmen. Zum Umfang der Versorgung mit Hilfsmitteln gehört nach § 10 Abs 3 Satz 1 Eingliederungshilfe-VO auch deren notwendige Instandhaltung oder Änderung. Der Begriff der Instandhaltung ist weit zu fassen. Er umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit das Hilfsmittel in einem gebrauchsfähigen Zustand bleibt oder in einen solchen versetzt wird...
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Fooly
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#17

Beitrag von Fooly »

@ Randolf, auch wenn der Laden nur wenig einbringt und vom Jobcenter aufgestockt werden muss ist er dennoch tragbar. Insbesondere wenn eine Vermittlung in eine andere Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt kaum möglich ist. Bitte schreib sowas nicht, wenn du von der Materie keine Ahnung hast. Im übrigen war das auch gar nicht das Thema. Leider können Hörgerätebatterien vom Jobcenter nicht als Mehrbedarf übernommen werden.
Fooly
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#18

Beitrag von Fooly »

AnnaLavinia es besteht von Seiten des Jobcenters keinerlei Möglichkeit für die Übernahme von Hörgerätebatterien. Auch nicht wenn man einen Schwervehindertenausweis hat.
Dani!
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Re: Schwerbehinderung und Mehrbedarf

#19

Beitrag von Dani! »

Fooly hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:45 AnnaLavinia es besteht von Seiten des Jobcenters keinerlei Möglichkeit für die Übernahme von Hörgerätebatterien. Auch nicht wenn man einen Schwervehindertenausweis hat.
Das wurde vor bald 4,5 Jahren schon geklärt.
Grab doch bitte nicht so alte Threads aus. Das ist jetzt schon der dritte. Du musst nicht alle Themen zum Jobcenter suchen und beantworten.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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