Frage zum Feststellungsbescheid GdB

achim911
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Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#1

Beitrag von achim911 »

Hallo zusammen,

mein Name ist Achim, bin 46 Jahre alt, glücklich verheiratet und habe 2 wundervolle Kinder und arrangiere mich seit Ende 2018 aktiv mit meiner Schwerhörigkeit und meinem Tinnitus. Ich selbst habe (nach meinem Empfinden) eine sehr gute Hörgeräteakkustikerin gefunden die mich bei der Suche bzw. beim Finden des für mich passenden HG bestens unterstützt hat...ich hätte nie im Traum daran gedacht, wie viel Lebensqualität derartige Geräte einem wieder zurückgeben können und ich Ohrfeige mich bereits jetzt, weil ich mich nicht schon wesentlich früher damit auseinandergesetzt habe...naja, sei´s drum :69:

Nun zu meiner Frage im Betreff:
• bei meinem letzten HNO Besuch im Nov. 2020 hatte ich die Thematik SchwB-Ausweis / GdB zur Sprache gebracht und dass ich einen enstpr. Antrag stellen möchte. Meine HNO´n beriet mich dahingehend, dass ich den Antrag stellen soll und die "behördlichen Instanzen" die benötigten Unterlagen bei ihr abfordern würden. Daraufhin wurden nochmals sämtliche Untersuchungen und Messungen vorgenommen, damit man für den Antrag mit aktuellen Werten glänzen könnte. Im Abschlussgespräch wurde mir dann nochmals ein Hörverlust von 75% rechts und 40% links sowie Tinnitus beidseits attestiert.

• Antragstellung erfolgte zeitnah nach meinem HNO Besuch im November; den Feststellungsbescheid hatte ich dann am Freitag den 12.02.2021 im Briefkasten - hier heißt es u.a. "dass von folgenden Beeinträchtigungen ausgegangen wird und man in Klammern den jeweiligen Einzel-GdB vermerkt hätte:
-Schwerhörigkeit > keine GdB Angabe!?!?
-Ohrgeräusche beidseits (30)
Ihr GdB beträgt somit 30.
Ein Schwerbehindertenausweis steht Ihnen nicht zu!"

Was mich nun sehr verwundert ist die Tatsache, dass ich bei der Aufzählung "Schwerhörigkeit" keine Angabe finde und mich das Gefühl beschleicht, dass hier irgendetwas "in die Hose" gegangen ist...!? :?

Meine Vermutungen:
> ich habe bereits ab und an gelesen, dass bei der Antragsbearbeitung seitens der Behörde teils fehlerhaft vorgegangen wurde > so dass z.B. der GdB ausschließlich nach den Meßergebnissen OHNE Hörhilfen bestimmt wird und nicht MIT Hörhilfe...

>ich habe den Fehler gemacht, mir seinerzeit das letzte, aktuelle Messprotokoll nicht aushändigen zu lassen, da auch die Ärzteschaft eine Fehlerquelle bildet indem hier unvollständige und nicht korrekt ausgefertigte Messprotokolle zur Antragsbearbeitung abgeleitet werden.
Ich habe hier konkret den Verdacht, dass die Angaben im Bereich "Sprachschallpegel / Verständlichkeit" nicht ausreichend bzw. unzureichend dargestellt sein könnten...sofern ich das als absoluter Laie auf dem letzten Protokoll deuten kann.

Ich würde hier gerne auch mein letztes Messprotokoll hier als Foto anhängen > nur weiß ich leider nicht wie... :oops:

Welchen Rat würden mir die Experten hier hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise geben?
• mal "Dumm" beim Versorgungsamt nachfragen, welche Messergebnisse hier zu Grunde liegen?
• direkt Einspruch einlegen?
• HNO´n kontaktieren und die letzten Messprotokolle anfordern und anschl. hier zur Prüfung posten?

Über Eure Erfahrungen bzw. Einschätzung / Feedback würde ich mich sehr freuen und wünsche Euch noch einen schönen Sonntag und bleibt gesund...beste Grüße

Achim
muggel
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,

ich würde an deiner Stelle zunächst Widerspruch mit den folgenden Zeilen einreichen:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 12.2.21 ein. Um den Widerspruch fundiert begründen zu können, benötige ich alle Unterlagen, die zu Grunde gelegt wurden. Ich bitte Sie, mir diese zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen,
....

Wenn du die Unterlagen hast, kannst du sie gerne hier einstellen (natürlich anonymisiert).

Grüße,
Miriam
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Randolf
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#3

Beitrag von Randolf »

Hallo Achim,

gib doch deine Daten mal in den GdB - Rechner ein!

LG Randolf
Tuchel48.1.1
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#4

Beitrag von Tuchel48.1.1 »

Hallo, hast du die Verordnung noch? Dann könntest du aus den Messwerten den GDB Rechner nutzen. Falls nicht, bitte doch den Akustiker, dir eine Kopie von der Verordnung zu geben. Mit dem GDB-Rechner kannst du evtl. mehr beim Versorgungsamt erreichen. Das muß aer schnell gehen. Soviel ich weiß, bleibt einem nur 1 Monat für den Widerspruch.
Du kannst dir auch helfen lassen beim Beratungsdienst für Hörgeschädigte, beim VDK oder DSB. Da weiß man Bescheid über sowas. Die Leute schicken dann einen qualifizierten Widerspruch zum Versosrgungsamt.

viel Glück beim Widerspruch!

Gruß Hilde
Randolf
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#5

Beitrag von Randolf »

Ganz genau. Hilde hat vollkommen recht. Hier ist Eile geboten.
Die Beratungsstellen des VDK helfen gerne weiter.

LG Randolf
achim911
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#6

Beitrag von achim911 »

Hallo zusammen,

zunächst einmal herzlichen Dank für Eure Infos und Tipps. Ein Doppel der Verordnung liegt mir noch vor - die hierin enthaltenen Daten ergeben im genannten Rechner einen GdB von 30 (sofern ich hier alle korrekt eingetragen habe...!?) Gerne würde ich die Verordnung auch hier anonymisiert posten wenn ich diese direkt hochladen könnte / dürfte :clap: , da meine Fotos etc. nicht auf einem öffentlich zugänglichen Server o.ä abgelegt sind.

Auch ist mir nicht ganz klar, ob man bei der Feststellung meine Schwerhörigkeit mit meinen beidseitigen Ohrgeräuschen kombiniert hat und daher auf einen GDB von 30 kommt...

Ferner bin ich nun etwas verunsichert ob ich nun Miriams Weg beschreiten soll (Einspruch in Eigenregie) o d e r eher den VDK mit einbinde...

Beste Grüße
Achim
muggel
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#7

Beitrag von muggel »

Hallo,

also VdK hängt sehr stark von der Ortsgruppe ab. Da gibt es einige gute, aber leider auch viele ohne Ahnung.
Prinzipiell ist erst mal wichtig, dass du die Widerspruchsfrist einhälst - was du mit den obigen Zeilen tust.
Dann ist es auch wichtig zu wissen, welche Unterlagen dem Amt zur Beurteilung vorgelegen haben.
Denn: in den versorgungsmed. Grundsätzen (das, woran sich Versorgungsämter zu halten haben!!) steht, dass zur Beurteilung der Verlust des Sprachgehörs relevant ist. Der GdB Rechner hier im Forum basiert jedoch einzig und alleine auf dem Tonaudiogramm, wodurch nur eine gribe Einschätzung / Richtung gegeben wird.

Grüße,
Miriam
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achim911
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#8

Beitrag von achim911 »

Hallo zusammen,

ein kurzer Zwischenstand:
• ich habe über den VDK Einspruch gegen den Bescheid einlegen lassen und zeitgleich mal beim HNO angeklopft m.d.B. mir
die Unterlagen zukommen zu lassen, welche die Ärzteschaft seinerzeitigen an das Versorgungsamt gesandt hat.
Bei der Order von Ton- und Sprachaudiogramm wurde mir (von der äußerst unfreundlichen HNO-Praxismanagerin :crazy: ) erläutert, dass man die Audiogramme aus 2018 & 2020 weitergeleitet habe > das würde schließlich immer so gemacht und ob ich denn beide haben möchte / müsste und warum überhaupt...!? Die Herausgabe derselben müsse sie jedoch noch vorher mit "der Frau Doktor" absprechen bevor man hier aktiv würde...

...fand ich alles schon ziemlich seltsam...naja; sei´s drum... :silent:

Anbei hier nun die Scans der Unterlagen - könnt Ihr Euch die bitte mal ansehen und mir hierzu Eure Einschätzung geben?
Sind hier alle für das V-Amt relevanten Daten genannt o d e r wurden hier ggf. Angaben vergessen bzw. unvollständig wiedergegeben!?
Auch kann ich als Laie mit den ganzen Zahlen nicht wirklich viel anfangen... :?

TA 2018.jpg
TA 2020.jpg
FS 2018.jpg
FS 2020.jpg


Ich bin gespannt und sage schon jetzt ein herzliches Dankeschön an alle und beste Grüße
Achim
muggel
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#9

Beitrag von muggel »

Mit diesen Tests kann man ja gar nichts anfangen.... das Sprachaudiogramm ist für die Ermittlung des GdB überhaupt nicht geeignet: es fehlen die Verständlichkeitswerte bei 60, 80 und 100 dB.
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achim911
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#10

Beitrag von achim911 »

Hallo Muggel,
vielen Dank für Deine Einschätzung...wobei: ich hatte derartiges irgendwie befürchtet.

Frage nun: wie würdet Ihr in diesem Fall weiter vorgehen? Welche DB-Werte müssen beim Sprachaudiogramm explizit genannt sein, damit es vom VA entspr. anerkannt wird!?

Ansch. ist meine HNO´n bei derartigem vollends im Tal der Ahnungslosen unterwegs...
muggel
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#11

Beitrag von muggel »

Hallo,

wie gesagt, es müssn neben dem Sprachverlust für Zahlen (bei wieviel dB versteht man 50% der Zahlwörter korrekt) auch die Einsilberverstehwerte bei 60. 80 und 100 dB vorhanden sein, um den GdB nach versorgungsmed. Grundsätzen zu ermitteln.
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achim911
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#12

Beitrag von achim911 »

Hallo zusammen,

ich habe heute über den VDK die entscheidungserheblichen Unterlagen aus meiner Akte erhalten; neben den hier bekannten Audiogrammen und den "unvollständigen" FB Sprachtests fanden sich noch die Gutachtliche Stellungnahme sowie "ein Bericht" der HNO Ärztin...ich habe diese hier einfach mal angehängt:
Gutachtliche Stellungnahme vom 01.02.2021.jpg
(271 KiB) Noch nie heruntergeladen
Bericht HNO.jpg
(126.22 KiB) Noch nie heruntergeladen
Anmerkung: Passus 1 vom HNO Bericht liest sich für mich irgendwie wie "Getuschel beim Kaffeekränzchen in mit 4711-getränkter Atmosphäre" bzw. den Wochenendbericht eines 2.Klässlers...

Der VDK empfiehlt nun, mit Haus- und Facharzt folgende Fragen zu besprechen:
•wurden alle Beeinträchtigungen in ihrem Ausmaß ausreichend berücksichtigt?
• wurden alle wichtigen fachärztlichen Befunde dem Amt vorgelegt? >>> M.E. nicht, da wie hier bereits erläutert das Sprachaudiogramm nicht aussagekräftig ist.
•von welchen Ärzten sollen aktuelle Befunde angefordert werden und warum? >>> Ich beabsichtige den HNO zu wechseln um u.a. einen neuen, korrekten FB Sprachtest durchführen zu lassen welcher auch die für die Bewertung erforderlichen Werte ausweist

Wie schätzt Ihr die Lage ein? Macht es hier e.E. Sinn, die von mir angedachten Schritte einzuleiten o d e r fällt das nach Eurer Erfahrung / Meinung nach in die Rubrik "vergebene Liebesmüh´" ?

Vorab ein herzliches Dankeschön an alle und beste Grüße
Achim
rabenschwinge
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#13

Beitrag von rabenschwinge »

Hmmm, wie hast Du beschrieben in welcher Form Dich was in Deinem Alltag einschränkt? Das eine sind ja die ärztlichen Atteste, das andere Deine Beschreibungen von dem Alltag mit den Einschränkungen.

Des weiteren kann ich nur empfehlen, wirklich alles an Einschränkungen und Erkrankungen anzugeben. Manchmal spielen Erkrankungen zusammen, die man so nicht in ihrer Zusammenwirkungen nicht unbedingt auf dem Schirm hat.
Randolf
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#14

Beitrag von Randolf »

Hallo, auch Ausbildung und Beruf spielen eine Rolle und sollten erwähnt werden, ebenso das Arbeitsverhältnis.
KatjaR
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#15

Beitrag von KatjaR »

Für den GdB für Hörschädigung zählt die Einschränkung im Sprachverstehen. Nicht mehr und nicht weniger, dabei ist es unerheblich ob man berufstätig ist oder nicht.
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Randolf
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#16

Beitrag von Randolf »

Hallo,
ich habe mich damals auf Befragen durch die Behörde freiwillig und kooperativ zu Ausbildung und Arbeitsplatz geäußert. Ich glaube nicht, dass das ein Fehler ist.
LG Randolf
KatjaR
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#17

Beitrag von KatjaR »

Es spielt aber überhaupt keine Rolle bei der Bewertung des GdB bei Hörschädigung Randolf.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
KatjaR
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#18

Beitrag von KatjaR »

Da laut Befund des HNO aber ein beidseitiger hochgradiger Hörverlust attestiert ist, sehe ich zumindest die Chance auf einen GdB von 50 als realistisch an.
Daher würde ich es mit Widerspruch, am besten mit einem vollständigen Sprachaudiogramm versuchen. Die Entscheidung für einen GdB von 30 ist aus meiner Sicht falsch. Evt. hat die Bemerkung dass du gut mit Hörgerät klar kommst zu der Bewertung geführt, das ist aber nicht zulässig, da für die Bewertung die nichtversorgte Situation maßgeblich ist.
Gruß
Katja
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(Rainer Maria Rilke)
Randolf
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#19

Beitrag von Randolf »

Das ist nun beim VdK in guten Händen.
Die Bewertung übernimmt ein Beamter, der Prozentrechnung kann.
Gruß
Randolf
achim911
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#20

Beitrag von achim911 »

Hallo zusammen,

zunächst ein herzliches DANKESCHÖN an alle für ihre wertvollen Tipps und Einschätzungen :yes: :prayer:

Ich habe heute ADHoc einen "anderen" HNO besuchen können zwecks neuem Ton- und Sprach-Audiogramm da ja = wie bereits mehrfach hier angemerkt = das Sprachaudiogramm meiner "bisherigen" HNO´n keine brauchbaren Werte enthielt.

Hier nun das "neue" Sprach-Audiogramm:
AudioG11052021.jpg
(100.26 KiB) Noch nie heruntergeladen
Da ich hier nur Kurven und Zahlen sehe die ich bisher nicht deuten kann, die Frage an die Experten:
• ob das neue SpAG nun so in seiner Form korrekt und vollständig ist...!?
• lässt sich hieraus evtl. der GdB auslesen / berechnen bzw. seht Ihr auf Grund der nun vorhandenen Werte die Chance welche einen höheren GdB rechtfertigen?
• das Tonaudiogramm erscheint mir (bezogen auf seine Kurven) leicht besser auszusehen als jenes welches dem Amt bereits vorliegt? Könnte das sich nachteilig die Bestimmung des GdB im Widerspruchsverfahren auswirken? Nicht das beim Amt jemand auf die Idee kommt aus den bisher gewährten 30% nur noch 20% zu machen...

Ich danke Euch bereits vorab - wünsche Euch noch einen schönen Abend :sm(110): und bleibt gesund! :sm(4):
Es grüßt
Achim
muggel
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#21

Beitrag von muggel »

Guten Morgen,

das Audiogramm genügt auf jeden Fall den Anforderungen.
Was mir auffällt: du verstehst vergleichsweise sehr schlecht für den Hörverlust.
Nun hat das Versorgungsamt zwei Möglichkeiten. Entweder wird die EInschätzung einzig und alleine aufgrund des Sprachaudiogramms berechnet. Dann hättest du Anspruch auf einen GdB von 70 (rechts hast du ein Gesamtwortverstehen (bei 60 dB - 0, 80 - 0, 100 - 25 ... 0+0+25=25) von 25 bei einem Zahlenverlust ab 35, links ein Gesamtwortverstehen von 45 (60 dB - 0, 80 - 0, 100 - 45; 0+0+45 = 100) bei einem Zahlenhörverlust ab 35 (siehe Tabelle A in der VersmedV Anhang Abschnitt 5). Das entspricht nach VersmedV Tabelle D eine beidseitige an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und folglich ein GdB von 70.
Wie gesagt, verstehst du deutlich schlechter als das Tonaudiogramm vermuten lässt. Daher kann das Versorgungsamt auch die Werte des Tonaudiogramms als Grundlage nehmen. Nach diesen hättest du gemäß Tabelle B der VersmedV Anhang Abschnitt 5 rechts einen Hörverlust von 73 % (500 Hz- 40dB, 1k - 60, 2k - 65, 4k - 70) und links einen Hörverlust von 68 % (500 - 40, 1k - 60, 2k - 60, 4k - 55), was gemäß Tabelle D einer beiseitige hochgradige Schwerhörigkeit entspricht. Damit hättest du Anspruch auf einen GdB von 50.

Kurz: mindestens GdB 50, maximal GdB 70 nach dem Audiogrammen mit Merkzeichen RF. Widerspruch also einlegen, mit einem GdB von 30 bist du definitiv nicht richtig eingeordnet worden.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
achim911
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#22

Beitrag von achim911 »

Guten Morgen,

@"Muggel": ich kann an dieser Stelle nur "WOW" und ein riesengroßes DANKESCHÖN sagen > Deine Einschätzung macht Mut und gibt Motivation hier in dieser Sache weiter zu kämpfen...

@"rabenschwinge": auch Dir ein riesengroßes DANKESCHÖN für Deinen Denkanstoß "Hmmm, wie hast Du beschrieben in welcher Form Dich was in Deinem Alltag einschränkt? Das eine sind ja die ärztlichen Atteste, das andere Deine Beschreibungen von dem Alltag mit den Einschränkungen." >
NEIN - ich habe seinerzeit / im Antrag keine Beschreibung der Einschränkungen in meinem Alltag abgegeben > diese jedoch mit meiner HNO´n besprochen! Es hat mich auch gewundert, dass Sie hat in ihrem Befund (welcher an das V-Amt ging) lediglich (fast) süffisant erwähnt (O-Ton) "das Hören sei bei mir auch nicht mehr gut, so dass er oft Probleme habe andere Menschen richtig zu verstehen. Mit den HG von 3/2019 komme gut zurecht!"

Ich werde nun versuchen, über den VDK im Nachgang hier auf meine Prob´s im Alltag zu verweisen und das "neue" Sprachaudiogramm geltend zu machen.

Hier aber noch ein paar kleine Geschehnisse am Rande:

Zum "neuen" Sprachaudiogramm kam vom "neuen" HNO noch der Hinweis, ich möge mich dem V-Amt hartnäckig gegenüber zeigen da man dort zunächst bei der %-Vergabe des GdB bei Hörstörungen gaaanz weit unten fahren würde!

Dann habe ich mich noch bei meiner "vorherigen" HNO´n erkundigt, weshalb man dem V-Amt ein unvollständiges und somit nicht aussagekräftiges Sprachaudiogramm übermittelt habe!? Als Antwort teilte man mir mit (O-Ton!), "das ausgestellte Audiogramm wäre ein Standard Sprachaudiogramm > das was ich meinen würde, wäre eines für einen Gutachter und hätte separiert in Auftrag gegen werden müssen!"
Hier stelle ich mir ernsthaft die Frage, wenn ich schon bei meiner Terminanfrage und beim Besuch in der Praxis ankündige, dass ich den GdB feststellen lassen / beantragen möchte, weshalb man hier nur "halbe Sachen" macht...Vermutlich Nicht-wissen oder Desinteresse oder Ignoranz? Wobei ich jetzt nicht weiß was schlimmer ist... KOPFSCHÜTTEL :crazy: :oops:

Am Mittwoch haben wir für ein kleines Gartenprojekt Baustoffe geliefert bekommen; als der LKW Fahrer "vom Bock kletterte" bemerkte ich hinter seinen Ohren 2 kleine "graue Bohnen" und sprach ihn daraufhin auf seine HG an (und natürlich auch auf meine ☺). Schnell entwickelte sich ein lebhaftes Gespräch über Hersteller, Modell, Zufriedenheit etc...angesprochen auf einen möglichen GdB gab er an, er würde "mit Mitte 40 ohne HG rein gar nichts mehr mitkriegen und sein GdB sei auf 30 eingestuft worden"... Das V-Amt ist identisch mit jenem, welches auch für mich zuständig ist :69: Muss final nix heißen - fand ich jedoch interessant :cheers:

Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag und ein ebenso schönes Wochenende - ich halte Euch auf dem Laufenden - es grüßt
ACHIM
Randolf
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#23

Beitrag von Randolf »

... wenn es durch ist, ist der Arbeitsplatz geschützt und eher in Rente ...
achim911
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#24

Beitrag von achim911 »

Hallo zusammen,

ich wollte mal einen kurzen Zwischenstand durchgeben:

• über den VDK hatte ich ja seinerzeit Widerspruch mit den neuen Audiogrammen und Beschreibung(en) meiner Einschränkungen im Alltag eingelegt. Am 26.08.2021 erhielt ich dann eine Einbestellung zu einem "begutachtenden Arzt" HNO in Koblenz...ein Grund für die Einbestellung war der Einladung nicht zu entnehmen. Da ich den angesetzten Termin zeitlich nicht halten kann, wandte ich mich = wie im Schreiben genannt = telefonisch an zust. Sachbearbeiterin des LA SJV (Ärztlicher Dienst). Die nette Dame zeigt sich kooperativ und auf meine Frage nach dem Grund der Einbestellung entgegnete sie zunächst (da 1. sie den Tag aus Urlaub zurück sei), dass sie vermuten würde, die Audiogramme = welche UNBEDINGT nach Bönninghaus-Röser erstellt sein müssten= vermutlich nach einem anderen Feststellungsverfahren ausgestellt seien (z.B: Freiburger Sprachtest). Nachdem Sie dann auch meine Akte gefunden hatte, stellte sie fest, dass von meiner 1. HNO-Ärztin (also jene mit den nicht brauchbaren Protokollen) KEIN Audiogramm o.ä. vorliegen würde...!?! Da mir ja mittlerweile sämtliche Doppel vorliegen, bot ich an ihr das fehlende Protokoll (und auch nochmals das neue von meinem jetzigen HNO Arzt) via eMail zukommen zu lassen, was sie auch dankend annahm....verbunden mit der Aussage "dass sie nochmals mit der Amtsärztin kontakten würde, ob die vorliegenden Protokolle nicht doch zu einer finalen Begutachtung reichen würden" (um mir u.a. auch die weiten Anreisen ersparen)... Den urspr. angesetzten Termin zur Begutachtung würde sie in meinem Namen stornieren und sofern dann doch noch ein neuer Termin fällig sein müsste, so würde man sich von ihrer Seite aus nochmals melden...

Also ist derzeit weiter Abwarten angesagt...

Allerdings stelle ich mir hier die Frage, ob in der VersMedV explizite darauf hingewiesen wird, dass ausschließlich Messprotokolle nach Bönninghaus-Röser vorgelegt werden müssen und keine nach der Freiburger Methode!? Oder liegt das im Ermessen des jeweiligen Amtsarztes?
Kann man aus meinen vorliegenden Protokollen eine Umrechnung/Ableitung nach Bönninghaus-Röser tätigen?

Ich wünsche Euch allen noch einen schönen Sonntag und bleibt gesund - es grüßt
Achim
muggel
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Re: Frage zum Feststellungsbescheid GdB

#25

Beitrag von muggel »

Hallo,
... also einen größeren Quatsch habe ich selten gelesen. Sorry.
Die AUSWERTUNG erfolgt nch Boennighaus und Röser, nicht jedoch die Tests selbst.
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