Verschlimmerungsantrag abgelehnt

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Eleanor
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Verschlimmerungsantrag abgelehnt

#1

Beitrag von Eleanor »

Guten Tag,

Ich habe einen Verschlimmerungsantrag bei dem Versorgungsamt gestellt der abgelehnt wurde da sich nichts wesentlich geändert hätte. Laut dem GDB Rechner hatte ich vorher eine mittlere Schwerhörigkeit links (Recht ist normal) und als ich den Antrag auf Verschlimmerung gestellt habe eine an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit links. Für mich persönlich hat sich da schon im wesentlichen was geändert. Wenn ich raus finde wie ich hier Bilder einfügen hänge ich mal den hörtest an. Hatte schon mal eine ähnliche Situation und hat Widerspruch eingelegt?

https://ibb.co/F3q626c

Bild]
Zuletzt geändert von Eleanor am 16. Jun 2021, 22:08, insgesamt 6-mal geändert.
Martin. G
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Re: Verschlimmerungsantrag abgelehnt

#2

Beitrag von Martin. G »

Hi Eleanor,
das ist aber nicht schön.....
Ich habe aktuell einen GdB von 30 (links mittelgradige / rechts hochgradig).
Aktuell hat sich mein Gehör auf rechts an Taubheit grezend und links hochgradig geändert und ich habe vor kurzen auch einen verschlimmerungsantrag gestellt und hoffe das ich zu meinen min.50 GdB komme obwohl ich lieber wieder normal hören würde/möchte... . . Aber 😢
Eleanor
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Re: Verschlimmerungsantrag abgelehnt

#3

Beitrag von Eleanor »

Martin. G hat geschrieben: 16. Jun 2021, 21:20 Hi Eleanor,
das ist aber nicht schön.....
Ich habe aktuell einen GdB von 30 (links mittelgradige / rechts hochgradig).
Aktuell hat sich mein Gehör auf rechts an Taubheit grezend und links hochgradig geändert und ich habe vor kurzen auch einen verschlimmerungsantrag gestellt und hoffe das ich zu meinen min.50 GdB komme obwohl ich lieber wieder normal hören würde/möchte... . . Aber 😢
Na klar wäre das normal hören das beste aber ich denke da kommen wir wohl nicht mehr hin ! Ich weiss auch das ich mit "nur" einem schlechten Ohr ganz gut bedient bin aber auf dem Ohr kommt halt nicht mehr viel , am schlimmsten ist es bei nebengräuschen z.b. beim Einkaufen an der Fleischtheke , da ist das Sprachverstehen für die Katz.
muggel
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Re: Verschlimmerungsantrag abgelehnt

#4

Beitrag von muggel »

Hallo,

bei einer einseitigen Taubheit steht einem ein GdB von 20 zu. Bei dir liegt ja noch keine Taubheit links vor, daher gehe ich davon aus, dass du auf einen GdB von 10 aufgrund der Hörschädigung kommst. Wenn du noch andere Beeinträchtigungen hast, dann fällt das nicht ins Gewicht, d.h. der Gesamt-GdB ändert sich nicht (zur Information: die Einzel-GdBs verschiedener Beeinträchtigungen addieren sich nicht).
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Eleanor
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Re: Verschlimmerungsantrag abgelehnt

#5

Beitrag von Eleanor »

muggel hat geschrieben: 16. Jun 2021, 22:46 Hallo,

bei einer einseitigen Taubheit steht einem ein GdB von 20 zu. Bei dir liegt ja noch keine Taubheit links vor, daher gehe ich davon aus, dass du auf einen GdB von 10 aufgrund der Hörschädigung kommst. Wenn du noch andere Beeinträchtigungen hast, dann fällt das nicht ins Gewicht, d.h. der Gesamt-GdB ändert sich nicht (zur Information: die Einzel-GdBs verschiedener Beeinträchtigungen addieren sich nicht).
Die mittlere Schwerhörigkeit damals wurde mit einem GDB von 10 gewertet. Wenn ich meine Daten bei dem GDB Rechner auf dieser Seite eingebe bekomme ich einen GDB von 20 angezeigt da das Ohr an taubheit grenzt
muggel
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Re: Verschlimmerungsantrag abgelehnt

#6

Beitrag von muggel »

Hallo,

auch ein Einzel-GdB von 20 erhöht nicht zwangsläufig den Gesamt-GdB. Da du ja ein Schwerbehindertenausweis hast (zumindest gehe ich davon aus), sind so "kleine" Einzel-GdBs nicht relevant, ausser du hättest einen GdB aufgrund von Sehbeeinträchtigungen erhalten, denn schlecht Hören wird durchs Sehen kompensiert und umgekehrt.
Aber um das konkreter zu sagen, müsste man wissen, welche Einzel-GdBs für was vergeben wurden.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Eleanor
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Re: Verschlimmerungsantrag abgelehnt

#7

Beitrag von Eleanor »

muggel hat geschrieben: 17. Jun 2021, 07:31 Hallo,

auch ein Einzel-GdB von 20 erhöht nicht zwangsläufig den Gesamt-GdB. Da du ja ein Schwerbehindertenausweis hast (zumindest gehe ich davon aus), sind so "kleine" Einzel-GdBs nicht relevant, ausser du hättest einen GdB aufgrund von Sehbeeinträchtigungen erhalten, denn schlecht Hören wird durchs Sehen kompensiert und umgekehrt.
Aber um das konkreter zu sagen, müsste man wissen, welche Einzel-GdBs für was vergeben wurden.
Ich habe einen GDB von 40 auf Niereninsuffiezens, Ich bin zwar Brillenträger aber die Brille wurde beim Versorgungsamt nie mit angegeben! Das Gehör hat sich letztes Jahr schlagartig verschlechtert, der Verschlimmerungsantrag wurde gestellt da ich im Februar 21 eine künstlich Hüfte bekommen habe und mir in der Reha dazu geraten wurde.
muggel
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Re: Verschlimmerungsantrag abgelehnt

#8

Beitrag von muggel »

Hallo,

sofern du nicht massive Einschränkungen mit dem Sehen hast, ist es auch gar nicht wichtig, ob du eine Brille hast oder nicht. Denn hier wird - im Gegensatz zum Hören - das Sehvermögen mit Brille und anderen Sehhilfen beurteilt. Da in den meisten Fällen die Brille das ausgleicht, bekommt man nur dann einen GdB wenn das Sehen wirklich stark beeinträchtigt ist.

Wesentlich für die Berechnung des GdB bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs. Bei dir sind da keinerlei Daten zu sehen. Wie ist denn das Sprachverstehen bei 60,80 und 100dB?
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muggel
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Re: Verschlimmerungsantrag abgelehnt

#9

Beitrag von muggel »

Ach so... eine Hüft-OP alleine ergibt auch keinen GdB. Nicht alle Einschränkungen sind gleich eine Behinderung, sondern nur dann, wenn dadurch das gesellschaftliche Leben beeinträchtigt ist.
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Eleanor
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Re: Verschlimmerungsantrag abgelehnt

#10

Beitrag von Eleanor »

muggel hat geschrieben: 18. Jun 2021, 08:22 Hallo,

sofern du nicht massive Einschränkungen mit dem Sehen hast, ist es auch gar nicht wichtig, ob du eine Brille hast oder nicht. Denn hier wird - im Gegensatz zum Hören - das Sehvermögen mit Brille und anderen Sehhilfen beurteilt. Da in den meisten Fällen die Brille das ausgleicht, bekommt man nur dann einen GdB wenn das Sehen wirklich stark beeinträchtigt ist.

Wesentlich für die Berechnung des GdB bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs. Bei dir sind da keinerlei Daten zu sehen. Wie ist denn das Sprachverstehen bei 60,80 und 100dB?
Ich habe beim Akustiker einen Test gemacht wo Wörter gesagt wurden und ich die Nachsagen musste , wenn ich die verstanden habe. Das war war ohne Hörgerät gefühlt eine katastrophe , mit Hörgerät ginges schon besser . Ich versuche den Test mal anzuhängen , ich werde daraus nicht schlau !

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