Frage zu GdB

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Kali
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Frage zu GdB

#1

Beitrag von Kali »

Liebes Forum,

ich habe Anfang des Jahres einen gdb beantragt. Der zuständige HNO sagte mir, ich bekäme zweifelsfrei 30% für meine Schwerhörigkeit, wenn das nicht klappt, solle ich noch einmal wieder kommen.

Den Antrag habe ich zusammen mit meiner Hausärztin gestellt, die zusätzlich noch was zu einer anderen chronischen Erkrankung geschrieben hat.

Nun kam Post vom Amt, mir wird ein gdb von 30% anerkannt, die Schwerhörigkeit wurde aber nur mit 20% bewertet und nicht berücksichtigt.

Ich wollte den gdb eigentlich wegen der Schwerhörigkeit haben, weil das für mich berufsbedingt mal ein Problem werden könnte. Die andere Erkrankung ist egal, die schränkt mich im Job nicht ein. Ich bin auch "erst" 42 und habe noch einige Jahre Job vor mir, in denen das Gehör noch schlechter werden kann/wird ... Was würdet ihr machen? Nochmal nachhaken, oder ist es am Ende egal, für welche Erkrankung mir der gdb anerkannt wurde? Ansich bringen mir die 30% ja ohnehin erstmal nicht viel (außer Kündigungsschutz, der mir wichtig war).

Vielen Dank für euren Rat! Gruß, Kali
Silviiie
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Re: Frage zu GdB

#2

Beitrag von Silviiie »

Hi Kali 😊

Du sagst es ist Dir wichtig wegen der Arbeit
das Deine Schwerhörigkeit hervorsticht
und richtig angegeben wird
und das finde Ich auch den eben weil Du es für die Arbeit brauchst früher oder später
und die nicht damit kommen Können das das doch nur nichtssagende 20% sind
und Du deswegen nicht privilegiert wirst u.a

Ich würde auf jeden Fall denen schreiben und auf den Fehler hinweisen dazu warum es dringend notwendig für Dich ist es richtig anzugeben

Fehler können passieren so denke Ich bei Dir war das einer in der Bearbeitung bei der Behörde

So also ein Schreiben zusammen fassen und es an die Behörde senden.Am besten als Einschreiben und mit der Bitte um Info das es angekommen ist

Am besten über Email das Eintreffen deines Briefes bestätigen lassen und die Antwort und Berichtigung kommt dann per Post

Ps: Bei Mir wurde auch ein Fehler gemacht aber habe diesen nicht korrigieren lassen weil der Mir zu Gute kommt ;)
Grüssle von Silviiie :wave:
Wallaby
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Re: Frage zu GdB

#3

Beitrag von Wallaby »

Hallo Kali,

aus Deinem Eingangsposting kann keiner ohne Audiogrammwerte hierzu schreiben, ob dies richtig bewertet wurde. Und wenn mehrere „Einschränkungen“ angegeben wurde, wird der GdB nicht einfach addiert.
Ich selbst weiß nur grob wie es läuft aber kann es nicht bewerten. Am besten stellst deinen Audiogrammwerte anonymisierten ein, es gibt hier Usern die besser einschätzen können

@silviie: So einfach zu schreiben, dass man versuchen könnte ist es nicht. Hierbei kann man einiges falsch machen und daher sollte schon genauer schlau machen wie man es beantragen tut

Gruß
Wallaby
KatjaR
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Re: Frage zu GdB

#4

Beitrag von KatjaR »

Hallo Kali,
ich stimme da Wallaby zu. Einfach ins Blaue gegen vorgehen ist meistens nicht zielführend.
Leider haben HNO-Ärzte mitunter nicht viel Ahnung was Sachen von Schwerbehindertenausweisen und GdB betrifft.
Meistens reichen sie nicht mal die dafür nötigen Sprachaudiogramme mit ein.
Daher wäre es wirklich am besten so ein Audiogramm zu erstellen zu lassen (wenn noch nicht erfolgt) und hier einzustellen.

Leider ist es wirklich so, dass nur die Einschränkung mit dem höchsten GdB zählt und weitere Probleme, die nur mit 10 oder 20 GdB gewichtet sind nicht zusätzlich zählen. Was anderes gilt nur, wenn sich die Einschränkungen gegenseitig verstärken, bzw Kompensation erschwert wird. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Hören und Sehen betroffen ist.

Man kann sich mit einem GdB von 30 gleichstellen lassen, dann hat man erhöhten Kündigungsschutz und kann ggf. auch Zusatzbehör oder Ähnliches finanziert bekommen. Außerdem wird ein Ausweis nicht ausgestellt zur Aussicht auf zukünftige mögliche Verschlechterungen, sondern auf den Ist-Zustand und auch nicht vor allem auf Einschränkungen im Beruf, sondern auf Selbstbestimmung und Teilhabe im gesamten Leben. Einen Verschlechterungsantrag kann man immer wieder stellen.

Priveligiert ist man durch einen SBA auch nicht grade, in verschiedenen Bereichen kann man Nachteilsausgleiche beantragen, auf den beruflichen Kontext bezogen, hält sich das aber meiner Erfahrung nach auch eher in Grenzen.
Pro forma kannst du jetzt erstmal einen Widerspruch noch ohne Begründung einreichen, damit hast du erstmal die Frist gewahrt. Dann kannst du in Ruhe recherchieren, ob deine Schwerhörigkeit richtig bewertet wurde oder nicht, der Arzt hatte dir ja gesagt, dass du dich wieder an ihn wenden kannst. Er soll dir mal zeigen was er eingereicht hat zur Bewertung, auch Akteneinsicht kann man beim Versorgungsamt beantragen.
Kali, was konkret erhoffst du dir von einer höheren Bewertung der Hörschädigung? Den GdB von 50 wirst du auch mit GdB 30 auf Hörschädigung eher noch nicht knacken, also keinen SBA erhalten.
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Silviiie
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Re: Frage zu GdB

#5

Beitrag von Silviiie »

Hi Wallaby 😊

Was kann man falsch machen wenn man das Amt neutral und freundlich darauf hinweist das da wohl ein Fehler unterlaufen ist und ob dieser bitte korrektiert werden kann?

Soviel Ich weiß werden bei mehreren Einschränkungen das mit dem höchsten Grad übernommen

Das wäre im Fall von Kali@ die Schwerhörigkeit von 30%

Das 2. nicht so wichtige wird wahrhaftig nicht dazu addiert auch wenn es geringer eingestuft wird dann müsste es widerrum mindestens 30% am Ende dabei raus kommen eben wegen der Schwerhörigkeit

@Kali

Wenn Du denkst das da was falsch ist dann solltest Du nicht zu lange warten

Ich würde unverbindlich einfach mal nach fragen und hören wie deren Antwort lautet

Wenn die sagen das hat alles seine Richtigkeit Du das aber Selbst nicht so empfindest dann kannst Du Widerspruch einlegen

Aber wie gesagt darfst Du nicht zu lange warten sondern musst innerhalb 4Wochen nach Erhalt des Bescheides handeln
Grüssle von Silviiie :wave:
KatjaR
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Re: Frage zu GdB

#6

Beitrag von KatjaR »

Silviie,
um hinweisen zu können dass es einen Fehler bei der Bewertung gab,sollte man sich aber vorab vergewissern,ob dem tatsächlich so ist.
Anscheinend wurde die andere Beeinträchtigung von Seiten des Amtes als die gravierendere eingeschätzt.
Ich persönlich sehe da keine negativen Folgen, ob ein GdB auf die Hörschädigung mit 20 oder 30 GdB bewertet wurde.
Einne Ausweis gibt es in beiden Fällen nicht und ich glaube nicht, dass es am Arbeitsplatz von Belag ist, ob ein GdB von 20 oder 30 auf die Hörschädigung vergeben wurde.
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
mirochen
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Re: Frage zu GdB

#7

Beitrag von mirochen »

Da ich etwas ähnliches durchmache, kann ich drei Dinge bestätigen:

1. Verschiedene Behinderungen werden nicht (mehr) addiert (das war früher mal so, schon lange nicht mehr). Im Grunde zählt das mit der höchsten Einstufung. Ausnahme, wie Katja gesagt hat, wenn sich die Dinge gegenseitig erschweren, dann kann es - muss aber nicht, ist eine Sachbearbeiterentscheidung... - berücksichtigt werden.

2. Ich bin Sehbehindert und Hörbehindert. Meine Sehbehinderung (ein Auge blind) alleine ist mit 30% eingestuft, die Hörbehinderung (INKL!! starkem Schwindel, den ich bei Antrag und Widerspruch noch hatte - soll hier aber auch keine Rolle spielen, dass sich das zwischenzeitlich geändert hat, geht mir darum, dir ein paar Infos zukommen zu lassen) mit weiteren zusätzlichen 10% (da erschwerend) - insgesamt 40%.

3. Mindestens Katja hat wirklich Ahnung :D

Natürlich läuft bei mir ein Widerspruch, da von ca. 10 angegebenen Ärzten nur zwei vom Amt angeschrieben wurden (und andere Aspekte, die für dich egal sind, aber der Teil der Begründung könnte mal nützlich sein) - und damit ist es meiner Ansicht nach keine angemessene Würdigung (ob das Amt zustimmt, wird man sehen, der Widerspruch läuft seit Ende April).

Ich will dich damit weder demotivieren noch sonst etwas, aber so hast du mal einen Eindruck, wie es laufen kann. Bin übrigens Mitte 40, hab also mein halbes Berufsleben auch noch vor mir. Die "Gleichstellung auf Antrag" könnte mal nützlich sein. Lieber wäre mir aber, 50%, weil damit handfeste Vorteile verbunden sind (für nix anderes braucht man das... Steuererleichterung ist eh nen Witz, wenn ich da mal so frech sein darf).
42
Wallaby
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Re: Frage zu GdB

#8

Beitrag von Wallaby »

@silviie: Um auf evtl. Fehler hinzuweisen ist immer von Vorteil, wenn man sich wenn auch nur etwas damit auskennt. Bei Widerspruch muss man begründen können sonst kannst du sein lassen. Aufgrund der Erfahrungen durch Austausch mit andere Betroffene erlebt man schon, dass Ärzte und auch Sachbearbeiter vom Versorgungsamt und andere instutionen nicht allwissend sind.
Hab ich sogar beim Ausweiswechsel von Papierform in Scheckkarteform erlebt und argumentieren musste…hierbei ging allerdings nicht um GdB.
Silviiie
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Re: Frage zu GdB

#9

Beitrag von Silviiie »

Unverbindlich einfach mal nach fragen ob das so seine Richtigkeit hat

Und wenn die Ja sagen aber @Kali anderer Meinung ist dann kann er Widerspruch einlegen wenn er das möchte

Wie kann nachfragen den falsch sein? Kann man überall tun heutzutage

Es sind ganz normale Menschen die dort arbeiten

Und überall können Fehler passieren,wie erwähnt wurde auch bei Mir ein Fehler gemacht

Einfach mal anfragen und abwarten was die sagen,danach sieht man weiter ..

Wäre doch lustig wenn es am Ende hieße

Oooops Ich habe einen Fehler gemacht,haben Sie es bemerkt?

Ja warum haben Sie den nichts gesagt ?
Grüssle von Silviiie :wave:
KatjaR
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Re: Frage zu GdB

#10

Beitrag von KatjaR »

Dafür muss man aber fundiert begründen können wo der Fehler liegt Silvie, nur das haben wir hier nahe gelegt, sich das anzueignen.
Willst du da anrufen und sagen, sie haben was falsch beurteilt, warum das so ist weiß ich aber nicht?
Ach ja,hat mein Arzt auch gesagt...
Aufgrund dessen Schreiben ist doch der GdB vergeben worden. Also muss man a) erstmal wissen was der geschrieben hat und b) warum das was von denen deswegen vergeben wurde nicht passt.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
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Rondomat
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Re: Frage zu GdB

#11

Beitrag von Rondomat »

Hier steht, wie das vor sich geht:

https://www.ifb.de/schwerbehindertenver ... gsamt.html

Vor allem die Fristen sind einzuhalten, das ist wichtig. Ich habe das Ganze auch hinter mir.

@Silviie: Einfach mal da anrufen ist keine gute Idee, Du weisst ja auch nicht, wer da am anderen Ende der Leitung ist. Man sollte, wie Katja schon geschrieben hat, Widerspruch einlegen und darin kann man begründen, dass und warum man mit der Einstufung des GdB nicht einverstanden ist, auch wenn das nicht zwingend vorgeschrieben ist (siehe in meinem Link ziemlich unten beschrieben).
Viele Grüsse, Rainer
_________________________________ Ich habe dauernd Med-el's im Kopf ....
Kali
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Re: Frage zu GdB

#12

Beitrag von Kali »

Hallo zusammen,

ich traue mich kaum es zu sagen nach der ganzen Antwortdiskussion auf meine Frage, aber außer Katja habt ihr alle meine Frage falsch verstanden.
Ich versuche hier mal alles aufzugreifen:
- Dass sich die Prozente nicht addieren ist mir klar, so komme ich ohnehin nicht über 30% hinaus. Meine Frage zielte darauf ab, ob es sich lohnt die 30% für die mir wichtigere Schädigung zu erkämpfen, oder ob das am Ende lachs ist.
- Ich weiß nicht, wie das gängige Prozedere ist. Aber ich habe vom Versorgungsamt einen unabhängigen HNO zugewiesen bekommen, der mit mir Hörtests gemacht hat. Der selbst sagte zu mir: "ohne Zweifel 30%. Wenn ihnen das nicht anerkannt wird, kommen sie wieder, dann legen wir zusammen Einspruch ein!" Von daher wüsste ich auch, was ich als nächstes tun müsste, nämlich einen Termin mit dem entsprechenden Arzt machen. Aber lohnt sich das überhaupt?
- Dann hätte ich zwei Einschränkungen mit 30%, würde das irgendwas ändern?

Habt ihr Erfahrungen, ob es vielleicht mal wichtig sein könnte, dass mir im Jahr 2021 die 30% Hörbehinderung anerkannt wurden, falls ich zB mal eine Reha machen will oder sich mein Gehör so verschlechtert, dass ich meinen Job aufgeben muss? Oder macht das keinen Unterschied ob da steht 20% oder 30% Hörbehinderung, wenn ich ohnehin 30% anerkannt bekommen habe, wenn auch für eine andere Krankheit?

Vielleicht finden wir das ja noch gemeinsam heraus ;)
Nanni
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Registriert: 6. Feb 2019, 22:20
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Re: Frage zu GdB

#13

Beitrag von Nanni »

Hi,
für eine Reha ist der GdB nicht ausschlaggebend, jeder gesetzlich versicherte hat alle 4 Jahre Anspruch auf eine Reha. Und ich musste lernen, dass es „nur“ für Schwerhörigkeit keine Reha gibt. Da muss man schon mit Erschöpfung, psychischen Problemen etc. argumentieren.
Bei einer Rente kommt es auf die Arbeitsfähigkeit an. Ich habe auch einen GdB von 50%, bin aber mehr als 6 Stunden arbeitsfähig, da gibt es keine Erwerbsminderung.
Ich war im Januar zur Reha und habe mich entsprechend erkundigt. Mir wurde auch gesagt, dass ich mit meinen 50% gut bedient bin und keine schlafenden Hunde wecken soll. Es wäre möglich, dass die Einstufung rückwirkend gemindert werden kann.
Letztendlich ist egal worauf sich die 30% beziehen. Widerspruch wäre nur dann sinnvoll, wenn gravierende Einschränkungen vorliegen, wofür ein hörerer Grad angemessen wäre.
Wenn man hörtechnisch weiteres Zubehör benötigt, kann man das über die Rentenversicherung separat beantragen.
VG Nanni
muggel
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Re: Frage zu GdB

#14

Beitrag von muggel »

Hallo,
also... nun mische ich mal mit :)
Zunächst einmal: wenn ein Arzt sagt, dass du 30% bekommst, dann hat er auf jeden Fall eins: keine Ahnung! Der GdB ist nämlich keine Prozentangabe, sondern schlichtweg die Abkürzung von "Grad der Behinderung". Und wie bei anderen Grad-Angaben wird das ohne % angegeben (oder sagt man neuerdings 87 % Grad Celsius? Oder 70 % g Butter??)
Zweitens: auch Gutachter vom Versorgungsamt sind oft niedergelassene Ärzte. Ich selbst habe noch keinen (!) HNO-Arzt kennengelernt, der die VersMedV tatsächlich kennt - und die stellt nun halt die bundesweite gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des GdB fest.
Ob dir also tatsächlich ein GdB wegen der Schwerhörigkeit anerkannt werden muss, kann ich dir nur dann verbindlich sagen, wenn ich das vom Versorgungsamt zur Beurteilung herangezogene Audiogramme vorliegen habe - das kann man über Akteneinsicht erhalten.
Drittens: mal angenommen, die Aussage mit dem GdB von 30 ist korrekt. Dann würde sich in dem Bescheid vom Versorgungsamt die Liste der anerkannten Einschränkungen nicht ändern, da ja die Schwerhörigkeit anerkannt wurde (nämlich mit einem Einzel-GdB von 20). Lediglich die Einzel-GdB- Einstufung würde sich ändern.
Dies könnte (nicht muss!) zur Folge haben, dass der Gesamt-GdB auf maximal 40 angehoben wird.
Unabhängig davon bist du damit dennoch nicht als schwerbehinderte Person eingestuft worden (hierfür benötigt man mind GdB 50).
Solltest du Probleme aufgrund deiner Einschränkungen im Job haben, so dass dein Arbeitsplatz gefährdet ist (und nur dann), kannst du dich vom Arbeitsamt gleichstellen lassen. Dies kannst du jedoch auch schon bei einem Gesamt-GdB von 30:
https://www.arbeitsagentur.de/menschen- ... chstellung
Kurzum: ohne Gleichstellung kannst du spezielle Angebote wie zB die Einschaltung des Integrationsfachdienstes eh nicht nutzen und für eine Gleichstellung ist es egal, ob du einen Gesamt-GdB von 30 oder 40 hast. Wesentlich ist vielmehr die Gefährdung des Arbeitsplatzes aufgrund der Einschränkungen!

Zusammengefasst: ob du nun einen GdB von 20 oder 30 auf die Hörschädigung anerkannt bekommst, ist nur einzig und alleine für die Steuererklärung relevant, da du mit einem GdB einen geringfügig höheren Steuerfreibetrag (bei Gesamt-GdB von 30 sind es 620 Euro, bei einem Gesamt-GdB von 40 sind es 860 Euro).
Hilfen (wie ggf technische Ausstattung wie eine FM-Anlage) bekommst du grundsätzlich erst durch eine Gleichstellung, die du eh beantragen musst. Unabhängig ob GdB 20 oder GdB 30 muss dann eh individuell geprüft werden, ob das entsprechende Hilfsmittel geeignet ist.
Kurzum: bis auf - unter Umständen einer Erhöhung des Gesamt-GdB von 30 auf 40 und damit einem höheren Steuerfreibetrag ändert sich nichts.

Ob sich der Aufwand lohnt, kannst nur du beurteilen.
Wenn du meinst, dass du unbedingt einen GdB von 30 anerkannt haben willst, dann solltest du formlos Widerspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen, das der Berechnung zu Grunde gelegte Audiogramm erhalten und gemäß den VersMedV den GdB anhand dieser ermitteln. Hiermit hast du dann auch (sofern die Berechnung des GdB für die Schwerhörigkeit tatsächlich falsch war) auch gleich die Begründung deines Widerspruchs!

Wie Katja schon schrieb, wird nur der Ist-Zustand bewertet. Mögliche Verschlechterungen in der Zukunft sind irrelevant. Sollte deine Schwerhörigkeit sich jedoch verschlechtern, dann hast du jederzeit das Recht, einen so genannten Verschlimmerungsantrag zu stellen. Dann wird - basierend auf den dann aktuellen Hörstatus - der GdB erneut ermittelt!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Kali
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Re: Frage zu GdB

#15

Beitrag von Kali »

Vielen Dank Nanni und Muggel,

Fragen haben sich nun geklärt. Ob ich nun Einspruch einlege, überlege ich mir übers Wochenende, bin mir unschlüssig ob sich das in meinem Fall lohnt.

Danke und viele Grüße, Kali
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