macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

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stefan-e
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macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#1

Beitrag von stefan-e »

meine Fakten:
Der Hörverlust rechts ist: 87 % An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
Der Hörverlust links ist : 98 % Taubheit
Das entspricht einem GdB von 70/80 Merkzeichen: (GL*), RF
die Taubheit links bekam ich etwa in Alter von 2 o. 3 Jahren

Den Hörverlust rechts durch zwei Hörsturze - einmal mit Mitte 30 und der zweite vor 1,5 Jahren

Dies scheint ja für einen Antrag zu sprechen.

ABER:
Der Punkt "Sprachstörungen" trifft auf mich absolut NICHT zu! Höchstens nach ner Flasche Wein. ;-)

Macht es da überhaupt Sinn, die Prozedur dieses Antrages anzugehn?
muggel
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#2

Beitrag von muggel »

Die Grundlage für die Berechnung des GdB stellt das Sprachaudiogramm und nicht das Tonaudiogramm dar.
Die obigen Werte scheinen jedoch den Hörverlust gemäß Tonaudiogramm zu zeigen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
britta.b
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#3

Beitrag von britta.b »

Ich weiß nicht nach welchen genauen Kriterien dem GdB bei Schwerhörigkeit heute beurteilt und der Schwerbehindertenausweis vergeben wird, kann Dir aber raten diesen zu beantragen.
Ich bin schon sehr lange hochgradig schwerhörig, Hörgeräteträgerin, und auch schon sehr lange zufriedene „Besitzerin“ eine Schwerbehindertenausweises.
Und dieser brachte mir bisher nur Vorteile und keinerlei Nachteile.
Dani!
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#4

Beitrag von Dani! »

So wie stefan-o den Beitrag aufgebaut hat, geht es wohl um das Merkzeichen Gl. Das zu beantragen macht mit dem „guten“ anderen Ohr keinen Sinn.

https://www.betanet.de/merkzeichen-gl.html
Das Merkzeichen Gl wird erteilt bei
  • Gehörlosigkeit
    oder
  • an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung. Das sind in der Regel Menschen, bei denen die Schwerhörigkeit angeboren ist oder in der Kindheit erworben wurde.
Das liegt beides nicht vor.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Randolf
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#5

Beitrag von Randolf »

Ein SbA kann auch ohne Gl Sinn machen.
stefan-e
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#6

Beitrag von stefan-e »

Dani! hat geschrieben: 22. Aug 2022, 16:39 So wie stefan-o den Beitrag aufgebaut hat,
Hä, was habe ich aufgebaut?
geht es wohl um das Merkzeichen Gl.
Was ist das Merkzeichen GI?
EDIT: inzwischen unter Deinem Link (Danke!) nachgelesen.
Das zu beantragen macht mit dem „guten“ anderen Ohr keinen Sinn.

https://www.betanet.de/merkzeichen-gl.html
Das Merkzeichen Gl wird erteilt bei
  • Gehörlosigkeit
    oder
  • an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung. Das sind in der Regel Menschen, bei denen die Schwerhörigkeit angeboren ist oder in der Kindheit erworben wurde.
Das liegt beides nicht vor.
Hast Du meinen Beitrag eigentlich gelesen??
Ich schrieb,
- Hörlosigkeit in Kindheit erworben
- kene Sprachstörung.
Ohrenklempner
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#7

Beitrag von Ohrenklempner »

Stefan, deine Fragestellung war nicht ganz eindeutig und Dani hat daraufhin vermutet, dass es dir um das Merkzeichen "Gl" (=Gehörlos) ging, zumal du auch den Begriff "Sprachstörungen" einwarfst.
Muggel hat auch schon geantwortet, dass die Grundlage zur GdB-Berechnung das Sprachaudiogramm ist. Nur die Prozentzahlen aus dem GdB-Rechner sind nicht aussagekräftig und lassen im Dunkeln fischen.
Hast du vielleicht ein Audiogramm vorliegen? Das würde bei der Beurteilung weiterhelfen.
Und immer dran denken: Der Ton macht die Musik! :)
Dani!
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#8

Beitrag von Dani! »

stefan-e hat geschrieben: 10. Okt 2022, 14:20 Hast Du meinen Beitrag eigentlich gelesen??
Ich schrieb,
- Hörlosigkeit in Kindheit erworben
- kene Sprachstörung.
Ah Okay, jetzt hab ich es verstanden. Hier die korrekte Antwort:
Nein, es macht keinen Sinn, Antrag für Schw.behind.Ausweis. Du schreibst ja selbst "keine Sprachstörung". Und die "Hörlosigkeit in Kindheit erworben" trifft nur auf 1 Ohr zu. Diese Angaben extra zu erwähnen macht nur beim Merkmal "Gl" Sinn, das dir aber unter deinen Voraussetzungen wie gesagt nicht zugeteilt werden kann.

Danke dafür, dass du dich auch mal nach fast 2 Monaten erbarmst, auf Missverständnisse einzugehen....

EDIT:
weil du in einem anderen Thread von futurezone.at (also Österreich) sprichst, stellt sich für mich die Frage, ob du überhaupt deinen Wohnsitz in Deutschland hast (weil du auf s*h*f*.DE postest). Oder ob du dich auf die österreichische Gesetzeslage berufst. Dann ist das hier alles obsolet.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
stefan-e
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#9

Beitrag von stefan-e »

Ohrenklempner hat geschrieben: 10. Okt 2022, 14:43 Stefan, deine Fragestellung war nicht ganz eindeutig
Sorry! Hat sicher auch damit zu tun, daß ich mich in dieser Thematik und den Begrifflichkeiten immernoch zu wenig auskenne.

Mir hatte jemand geraten, diesen Antrag auf BA unbedingt vor Renten-Antragstellung zu machen. Da ich aber der Meinung war, daß nicht alle Kriterien auf mich zutreffen, habe ich meine Fakten kurz & knapp (und ich dachte somit eindeutig ;-) ) skizziert und die Frage gestellt: "macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?"

und Dani hat daraufhin vermutet, dass es dir um das Merkzeichen "Gl" (=Gehörlos) ging, zumal du auch den Begriff "Sprachstörungen" einwarfst.
Dieser Begriff ist nicht von mir, sondern steht in den Unterlagen für den BA bzw. Erklärungen zum Antrag als eine Bedingung für die Gewährung.

Muggel hat auch schon geantwortet, dass die Grundlage zur GdB-Berechnung das Sprachaudiogramm ist. Nur die Prozentzahlen aus dem GdB-Rechner sind nicht aussagekräftig und lassen im Dunkeln fischen.
Hast du vielleicht ein Audiogramm vorliegen? Das würde bei der Beurteilung weiterhelfen.
Nach Muggels Antwort damals kam das Stichwort "audiogramm" zwar in meine ToDo-Liste, aber aufgrund div. Folgen meines Zwangsumzugs (getürkter Eigenbedarf), der folgenden Notwendigkeit, meine Selbstständigkeit in komplett neuem Umfeld ziemlich neu auszurichten UND dann dem plötzlich zu stellenden Rentenantrag und weiteren Anträgen ... drängelten sich immer wieder andere Punkte auf der Liste vor. In den letzten drei Monaten habe ich idR jeden Tag 10-12 h gearbeitet, hatte kein einziges freies Wochenende, ich war richtig dicht!
Am Freitag konnte ich alle Anträge einreichen - und wäre gerne sofort in Urlaub gefahren...

Am Wochende stellte ich fest, daß das letzte Audiogramm von einem HNO-Arzt ein reines Ton-Diagramm ist.
Und das aktuellste vom Sommer diesen Jahres wollte mir Amplifon erst geben, wenn ich den Kauf des HGs vollzogen habe!

Jetzt muß ich das Ton- u. Sprach-Audiogramm, welches der Arzt direkt nach meinem Hörsturz machte, erst noch anonymisieren, bevor ich es hochlade.
stefan-e
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#10

Beitrag von stefan-e »

Dani! hat geschrieben: 10. Okt 2022, 15:25
stefan-e hat geschrieben: 10. Okt 2022, 14:20 Hast Du meinen Beitrag eigentlich gelesen??
Ich schrieb,
- Hörlosigkeit in Kindheit erworben
- kene Sprachstörung.
Ah Okay, jetzt hab ich es verstanden. Hier die korrekte Antwort:
Nein, es macht keinen Sinn, Antrag für Schw.behind.Ausweis. Du schreibst ja selbst "keine Sprachstörung". Und die "Hörlosigkeit in Kindheit erworben" trifft nur auf 1 Ohr zu. Diese Angaben extra zu erwähnen macht nur beim Merkmal "Gl" Sinn, das dir aber unter deinen Voraussetzungen wie gesagt nicht zugeteilt werden kann.
Danke, Dani!
Danke dafür, dass du dich auch mal nach fast 2 Monaten erbarmst, auf Missverständnisse einzugehen....
Diese (feine ironische) Kritik nehme ich vorbehaltlos an!!!
Ich habe es einfach nicht eher geschafft! Vielleicht gewährst Du mir "mildernde Umstände" - s. meine Situationsbeschreibung im vorigen Post.

DANKE AN ALLE, DIE MIR HIER DENNOCH (trotz meiner große Pause) GEANTWORTET HABEN!!
EDIT:
weil du in einem anderen Thread von futurezone.at (also Österreich) sprichst, stellt sich für mich die Frage, ob du überhaupt deinen Wohnsitz in Deutschland hast (weil du auf s*h*f*.DE postest). Oder ob du dich auf die österreichische Gesetzeslage berufst. Dann ist das hier alles obsolet.
Jetzt muß ich aber schmunzeln... Wenn ich morgen was aus Timbuktu zitiere ....

Nee, nee, in irgendeinem Thread schrieb ich was von 200 km bis Berln.
Dani!
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#11

Beitrag von Dani! »

stefan-e hat geschrieben: 11. Okt 2022, 01:09 Jetzt muß ich aber schmunzeln... Wenn ich morgen was aus Timbuktu zitiere ....
Lach ruhig. Hier gibt es immer wieder mal Beiträge aus A oder CH auch zum Thema Schwerbehindertenausweis. Sind ja schließlich auch deutschsprachige Länder.
Nee, nee, in irgendeinem Thread schrieb ich was von 200 km bis Berln.
Ach stimmt, wer erinnert sich nicht daran! Wolsztyn in Polen also.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
stefan-e
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#12

Beitrag von stefan-e »

Heute nacht hat es nicht geklappt mit dem Hochladen des Audiogramms. Da nahm ich an, es liege an meinen Augen - weil die kaum noch offen waren...

Aber auch jetzt klappt es nicht. Das Hochlad-Auswahlfenster zeigt nur Bilddateien an, aber nicht die A.pdf-Datei.
Kann dieses Forum keine pdf?

----
EDIT:
Wer mal vor dem gleichen Problem steht: https://tools.pdf24.org/de/pdf-in-bilder

Audiogramm:

Im Dateianhang wird meine Datei mit der Größe 395 KB angezeit. Dennoch kommt diese Fehlermeldung;

"Fehler
Die Datei ist zu groß. Die maximal erlaubte Dateigröße ist 512 KiB.
"
stefan-e
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Re: macht Antrag für Schw.behind.Ausweis Sinn?

#13

Beitrag von stefan-e »

Mal sehen, ob es jetzt klappt...


... Die jpg-Datei wird, wenn ich sie unter Dateianhänge hinzufüge, mit der Größe von 301 KB angezeigt.
Dann kommt aber die tolle Fehlermeldung "Datei zu groß. -- max 512 KB"

Kann mir jemand sagen, wo der Fehler setckt?
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