GdB 30 korrekt?

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Pfadi_
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GdB 30 korrekt?

#1

Beitrag von Pfadi_ »

Hallo in die Runde,

ich habe, aufgrund einer anderen Erkrankung, beim Versorgungsamt Akteneinsicht genommen.
Für meine Schwerhörigkeit mit beidseitigem Tinnitus erkennen sie einen GdB von 30 an.

Das habe ich nie infrage gestellt, obwohl der Tinnitus dabei wohl eher unbeachtet bleibt.

Leider ist es mir trotz regelmäßiger Erklärungen hier im Forum noch nicht gelungen, die Methodik auf mein Audiogramm zu übertragen.

Es wäre super toll, wenn ihr mal draufschauen könnt.

Grüße

Pfadi
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emilsborg
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Re: GdB 30 korrekt?

#2

Beitrag von emilsborg »

Guten Morgen Pfadi_

Zumindest auf den ersten Blick sieht das Tonaudiogramm kompatibel aus zu einem GdB von 30 (schau mal in Tabelle B in Abschnitt 5 von Teil B mit den Tabellen in der Versorgungsmedizinverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html).
Auch das Sprachaudiogramm ist (wenn leider nicht gut lesbar) durchaus passend zu GdB 30, da du bereits bei 80 dB 95% verstehst wie bei 100 dB und somit in Tabelle A im gleichen Abschnitt auf jeden Fall in einer der unteren 3 Zeilen landest und dein Zahlhörverlust bei 50% Verstehensquote grob nahe 40 dB liegt und somit bei ab 35/40 dB ein Hörverlust von 40/50% abzulesen ist in Tabelle A.
Mit den 50% gehst du dann in Tabelle D im gleichen Abschnitt und suchst dort den Kreuzungspunkt von beiden Prozentwerten (einer je Ohr), was bei 40% bzw. 50% gut mit GdB 30 vereinbar ist.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
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