Sprachaudiogramm auswerten

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#Peter
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Sprachaudiogramm auswerten

#1

Beitrag von #Peter »

Hallo, ich habe einen GDB Antrag gestellt, Ergebnis GDB 30. Nach Tonaudiogramm habe ich errechnet. rechts 59% links 57%, siehe Anhang
Mein Sprachaudiogramm kann ich nicht auswerten. Kann mir da jemand weiterhelfen ?
Ich möchte Einspruch einlegen.
Danke und Grüße
Dateianhänge
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muggel
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Re: Sprachaudiogramm auswerten

#2

Beitrag von muggel »

Beim Sprachaudiogramm komme ich auf einen Hörverlust von ca. 50% beidseitig, also -- wie auch beim Tonaudiogramm -- eine beidseitige mittelgradige Schwerhörigkeit und damit GdB 30 nach VersMedV.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
#Peter
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Re: Sprachaudiogramm auswerten

#3

Beitrag von #Peter »

Vielen Dank !

Gibt es hier im forum oder irgendwo einen Beitrag mit Erklärung zur Auswertung des Srachdiagrammes?
Jobr1ch
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Re: Sprachaudiogramm auswerten

#4

Beitrag von Jobr1ch »

Hier (in der Schweiz) ist der CPT-AMA-Wert massgebend für die Beurteilung der Hörverlustes in %. Siehe:
Audiometrie Infos

Dieser wird aus einer Tabelle errechnet wie im oberen Link erklärt wird.
muggel
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Re: Sprachaudiogramm auswerten

#5

Beitrag von muggel »

In Deutschland ist in der VersMedV festgelegt, wie der GdB aufgrund des Sprachaudiogramms ermittelt wird.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
emilsborg
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Re: Sprachaudiogramm auswerten

#6

Beitrag von emilsborg »

Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
muggel
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Re: Sprachaudiogramm auswerten

#7

Beitrag von muggel »

Ich habe gerade mal geschaut. In der Schweiz wird mit dem CPT-AMA das Tonaudiogramm genommen und damit den prozentualen Hörverlust ermittelt. In Deutschland ist jedoch der Verlust des SPRACHgehörs relevant. Daher wird in Deutschland der GdB anhand des Sprachaudiogramms und nur in Grenzfällen oder in Fällen, wo kein Sprachaudiogramm ermittelt werden kann, das Tonaudiogramm herangezogen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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