KORREKTUR: Reparaturkosten eingeschlossen - was bedeutet das?

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Michael1
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KORREKTUR: Reparaturkosten eingeschlossen - was bedeutet das?

#1

Beitrag von Michael1 »

Zur Korrektur siehe ganz unten!
In der Hörgeräteversorgung, die ich von meiner Versicherung zum Kauf neuer Geräte erhalten habe, steht unten der Text: "Die Versorgung beinhaltet ... sowie Service und Reparaturkosten für einen Zeitraum von 6 Jahren."
Standardtext also.
Meine Frage: "und Reparaturkosten", schließt das Reparaturen ein, wenn das HG an den Hersteller eingeschickt werden muss? Oder einen defekten Lautsprecher?
Ich werde natürlich den Akustiker u. die Krankenkasse fragen. Aber vielleicht gibt es dazu Erfahrungen eurerseits. Die würde ich gerne vorher hören.
Gruß Michael
Nachtrag+Korrektur:
Habe übersehen, dass ich mit der Unterschrift beim Aku dort auch informiert wurde, dass bei Geräten mit Zuzahlung auch Reparaturmehrkosten zu meinen Lasten gehen.
Zuletzt geändert von Michael1 am 1. Jul 2018, 09:41, insgesamt 1-mal geändert.
svenyeng
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Re: Reparaturkosten eingeschlossen - was bedeutet das?

#2

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Bei zuzahlungsfreien HGs hat man immer für 6 Jahre das rundrum Sorglospaket.
D.h. Reparaturen usw. zahlt die Krankenkasse.

Bei HGs zu denen man selber was dazugezahlt hat kommt es drauf an wie der Akustiker das regelt. Ich bekam von Haus aus 6 Jahre Garantie.
Alles was mein Akustiker selber machen kann, kostet grundsätzlich nichts.

Mit defektem Lautsprecher meinst Du sicherlich einen externen Hörer.
Auch den wechselt mein Akustiker grundsätzlich kostenlos.

Gruß
sven
Michael1
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Re: Reparaturkosten eingeschlossen - was bedeutet das?

#3

Beitrag von Michael1 »

@sven
Meine HG sind nicht zuzahlungsfrei u. die Garantie beträgt 1 Jaht laut akustiker.
Aber meine Frage bezog sich auf die Leistung der Versicherung: "Die Versorgung beinhaltet ... sowie Service und Reparaturkosten für einen Zeitraum von 6 Jahren."
Sie ist Teil der HGversorgung. Es ist auch nicht die Rede vom Akustiker od. der Garantie des Herstellers und es spricht ganz allg. von Reparaturkosten.
Mir geht es hier auch nicht um juristische Auslegung, sondern um Erlebnisse. So wie der text Teil der HGversorgung (dieser Versicherung) ist, bin ich sicher nicht der einzige.
Oder doch?
Gruß Michael
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