Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

akopti
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Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#1

Beitrag von akopti »

Diese Frage wird hier immer wieder gestellt.

Ich versuche dies mit ein paar Zeilen zu beantworten, ohne jetzt hier zu jeder meiner Aussagen den genauen Gesetztestext heraus zu suchen, denn da müsste ich eine Buch schreiben.

Die Krankenkassen dürfen per Gesetzt seit April 2007 Hilfsmittel ausschreiben.
Was bedeutet das. Hilfsmittellieferanten müssen Angebote an die Krankenkassen abgeben. Die Krankenkasse prüft die Angebote und schließt mit den günstigsten einen Liefervertrag. Der Lieferant ist dann der einzigste, der das Hilfsmittel leifern darf und kein anderer Mitbeweber.
Was passiert. Aktuell gibt es 109 Krankenkasse.

Jetzt begrenzen wir das ganze auf die Hörgeräte. 109 Krankenkassen schreiben Hörgeräte aus.
Bei Krankenkasse A gewinnt der Lieferant A die Ausschreibung. Dieser Lieferant gewinnt eventuell noch bei weiteren 5 Krankenkassen die Ausschreibung
Die Krankenkasse L schließt mit Lieferant RF einen Vertrag da er der Gewinner der Ausschreibung ist.
u.s.w

Der Schwerhörige ist bei Krankenkasse Z versichert und wohnt Pilsting. Keine zwei Häuser weiter ist ein sehr guter Akustiker, der von allen Freunden und Bekannten sehr gelobt wird. Er/Sie geht dort hin und möchte sich versorgen lassen. Leider ist er für die Krankenkasse Z nicht lieferberechtigt. Er/Sie ruft bei iherer Krankenkasse an und erfährt, dass sie zum Akustiker L muss dieser ist aber 80 km entfernt.

Damit dies nicht passiert, hat die Bundesinnung beim Gesetzgeber darum gekämpft, dass Ausschreibungen für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsaufwand nicht ausgeschrieben werden dürfen. Der Gesetzgeber hat dies aufgenommen, aber im dazugehörigen Gesetz keinen Ausschluss der Ausschreibung festgeschrieben, sondern nur ein "sollte nicht ausgeschrieben werden" und nicht "darf nicht ausgeschrieben werden. D.h. die Krankenkasse dürfen Hörgeräte immer noch, wenn sie wollen, ausschreiben.

Des weiteren hat die Bundesinnung versucht einen möglichst guten Vertrag auszuhandeln. Jetzt darf man sich aber nicht vorstellen, das bei diesen Verhandlungen Partner auf Augenhöhe am Tisch sitzen, denn die Krankenkasse haben immer noch das Druckmittel der Ausschreibung in der Hand.

Inzwischen hat der Gesetzgeber die Ausschreibung entgültig gekippt. Das hat sich aber noch nicht in neuen, besseren Verträgen wieder gespiegelt. Wenn Krankenkassen Verträge kündigen, dann nur um den Festbetrag weiter herabzuschrauben.
Wenn es also zu Ausschreibungen gekommen wäre, hätten im größten Teil die großen Konzerne diese gewonnen. Allerdings sind die Geschäfte der großen Konzerne meist nicht in den kleinen und mittleren Städten vertreten.
Wenn der Schwerhörige mit einem Akustiker nicht zufrieden ist, kann er nicht einfach zum anderen Akustiker gehen, um dort zu testen, da der andere nicht lieferberechtigt für seine Krankenkasse ist.

Damit wäre der Wettbewerb zwischen den einzelnen Lieferanten nicht mehr vorhanden.
Der Gewinner: die Konzerne
Der Verlierer: der Schwerhörige

Vielen Dank fürs lesen.

Gruß

Dirk

PS: Inzwischen hat der Gesetzgeber die Ausschreibung entgültig gekippt. Das hat sich aber noch nicht in neuen, besseren Verträgen wieder gespiegelt. Wenn Krankenkassen Verträge kündigen, dann nur um den Festbetrag weiter herabzuschrauben.
Zuletzt geändert von akopti am 8. Feb 2020, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
Perzeptionist

Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#2

Beitrag von Perzeptionist »

moin akopti,
das was du hier schreibst, mag ja interessant wirken, aaaber:
das alles rechtfertigt NICHT, dass nun seinerseits der Hörgerätevertrieb (früher mal ein Handwerker, heute ein computerbedienender Verkäufer) seinerseits seinen Informationsvorsprung gegenüber seinen Kunden zu Lasten der Kunden und zum Zwecke eigener Gewinnmaximierung dahingehend auslebt, dass er den zu Versorgenden mit irreführenden Formulierungen zu Leistungsbezahlungen (ver-)führt, welche bereits seitens der gKV abgedeckt sind.
Beispiel:
Störgeräuschunterdrückung und Rückkopplungsunterdrückung aller Art dürfte "aktueller Stand der Technik sein".
Binauralität zur Versteherleichterung dürfte "aktueller Stand der Technik" sein.
"Kassengeräte" gibt es sowieso nicht.
Oldenburger Satztest ist vertraglich - als Alternative zum Freiburger Test - ausdrücklich vereinbart, wird aber schlicht verweigert.
der APHAB-Fragebogen wird tunlichst nicht aktiv zur Nutzung gefördert.
es wird stets so getan, als müsse der Krankenkassenbeitragszahler den völlig unkalkulierbaren, beschwerlichen juristischen Rechtsweg streitig gegen seine Krankenkasse beschreiten, wenn er vertragsgemäß versorgt werden will.
Tatsächlich reicht aber schon die Versorgungsvertragseinhaltung des Hörgerätevertriebs (früher Hörgeräteakustikhandwerk) nach Buchstaben und Geist, um den zu Versorgenden im Sinne der Vertragsvereinbarung zu versorgen.
Kurz:
Fairness reicht, mehr braucht´s nicht.
eigentlich ganz einfach ;-)
akopti
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#3

Beitrag von akopti »

Bevor wir weiter diskutieren, bitte ich doch um Beachtung:
Hörakustiker/in ist ein anerkannter Beruf nach der Handwerksordnung mit 3-jähriger Ausbildung
Perzeptionist

Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#4

Beitrag von Perzeptionist »

lieber akopti,

jetzt mal ganz im Ernst:
wie würdest du heutzutage z.B. Apotheker empfinden:
a) selbstständige Arzneimittelanmischer,
b) freie Pharmaindustrieproduktevertriebler?

ich mache ja gar keinen Vorwurf - ist stelle nur fest.
aber es gibt eben keine Verpflichtung zur Irreführung - mMn ;-)

LG
Johannes
akopti
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#5

Beitrag von akopti »

Die Krankenkasse definiert:

Aufzahlungsfreie Hörgeräte sind hochwertige, moderne und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Hörgeräte, für die Ihnen, mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung, keine Kosten entstehen. Die Geräte verfügen über folgende Mindestausstattung:
-digitale Signalverarbeitung
-Mehrkanal-Verstärkertechnik, mindestens 4 Kanäle
-Rückkoppelungsunterdrückung
-Ströschallunterdrückung
-Mehrmikrofontechnik und/oder weitere Programme
-automatische Verstärkungsleistung
-T-Spule oder akustisches Telefonprogramm
-Audioeingang und/oder Nano-Beschichtung
-offene Bauweise

Das erfüllen die vom Akustiker angebotenen Hörsysteme die ohne privaten Eigenanteil angeboten werden.

Alle weiteren Features, die Hörgeräte heute anbieten können, können in einzelnen individuellen Fällen eine zusätzliche Hilfe sein, müssen es aber nicht.
Deshalb muss dieser zusätzliche individuelle Bedarf bei der Krankenkasse beantragt werden.

Da die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist die Ausgaben aus den Beträgen der Solidargemeinschaft auch wirtschaftlich ein zusetzen, muss eine unabhängige Schiedsstelle, sprich Sozialgericht prüfen, ob der individuelle Anspruch gerechtfertigt ist. Dazu werden Gutachten angefordert, wobei dann auch APHAB und Satzteste verwendet werden, die vom Akustiker erstellt werden.
Da dies aber individuelle Einzelfälle sind, werden diese Test nicht bei jedem durchgeführt, da in den meisten Fällen der Freiburger Test ausreichend ist.
Ich habe so machen Kunden kennen gelernt, der schon mit der Durchführung ( wichtig: ich meine Ablauf, nicht das Verstehen) überfordert sind.
Perzeptionist

Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#6

Beitrag von Perzeptionist »

lieber akopti,
dass du den § 21 der HilfsM-RL herunterbetest, das kann ich - zur Vertretung der Vertriebsinteressen - sehr gut verstehen, der definiert aber nur die absolute Mindestanforderung bei zu Versorgenden, bei denen es technisch sogar noch einfacher wäre.
Keinesfalls ersetzt dieser Paragraph den Paragraphen 19, welcher darstellt, was - im individuellen Interesse der zu Versorgenden - Phase zu sein hat.
Und der ständige Verweis auf den Rechtsweg gegen die Krankenkassen ist mMn ebenfalls eine bewusste Irreführung der zu Versorgenden, welche auch durch ständige Wiederholung nicht weniger irre (ver-)führt.
LG
Johannes
muggel
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#7

Beitrag von muggel »

Hallo,

das Satzkonstrukt "aktueller Stand der Technik"
gibt es auch in vielen anderen Normen, wie zB der Din 18040.
Dies bedeutet nicht, dass das Neuste von Neusten mit allen Schnickschnack sein muss, sondern das, was "mindestens Standard" ist.
Im Bezug auf Hörgeräte gibt es keine klare Definition der Mindestanforderungen. Ein Hörgerät darf natürlich mehr bieten als diese, jedoch muss mehr dann "medizinisch notwendig" sein. Da Akustiker keine Ärzte sind, können Sie diese medizinische Notwendigkeit nicht bescheinigen, sondern nur die gemäß Vorsorgungsrichtlinie notwendigen Tests durchführen. Letztendlich liegt es am Patienten, die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen, zumindest wenn die gewünschten Hörsysteme mehr als den Kassenzuschuss kosten.
Hier ist jedoch die Krankenkasse Ansprechpartner, wie bei allen anderen Hilfsmitteln auch.

Bitte Gewichtl, les bitte endlich einschlägige Gerichtsurteile und erkundige dich, wie die Hilfsmittelversorgung allgemein abläuft!
Gegenfragen, die nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben und Herabsetzen von Meinungen anderer gehen nicht!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Perzeptionist

Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#8

Beitrag von Perzeptionist »

moin Muggel,

inwieweit definiert akopti hier - mittels Zitat des §21 HilfsM-RL - denn NICHT ausdrücklich die Mindestanforderungen?
ich frage, weil du gerade behauptest:
ich zitiere dich:
"in Bezug auf Hörgeräte gibt es keine klare Definition der Mindestanforderungen".
Zitat Ende.
und was einschlägige Gerichtsurteile anbelangt, da dürften die wohl zumeist eher meine Sichtweise bzgl. "individuell hören und verstehen" bestätigen, falls ich mich recht erinnere ;-)
Der einzige Knackpunkt ist, dass der zu Versorgende NICHT der Vertragspartner des Hörgerätevertreibers ist, und somit keinen direkten Anspruch diesem gegenüber hat.
DAS ist aber eben ein reines "de jure-Problem" und zwingt natürlich NICHT zu Unredlichkeit und mangelnder Fairness gegenüber dem zu Versorgenden, was aber eben branchenüblich - und branchenübergreifend - zunehmend Wirklichkeit ist.
Oder sehe ich da etwas anders als du es wahr nimmst?

LG
Johannes
muggel
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#9

Beitrag von muggel »

Ich meinte: es gibt eine klare Definition der Mindestanforderungen. Sorry, für den kleinen Vertipper.

Unredlich sehe ich nur dich hier. Alle Akustiker sind böse, stellen Hörgeräte falsch ein, verweigern Tests etc pp. Darauf gehe ich nicht ein.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Perzeptionist

Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#10

Beitrag von Perzeptionist »

übrigens akopti:
in deinem Startbeitrag schreibst du im ersten Drittel, dass die Krankenkassen Hilfsmittel ausschreiben dürfen und erklärst dann das damit zusammenhängende Erpressungspotenzial (ohne es so deftig als solches zu benennen).
Im letzten Absatz beschreibst du, dass das aktuell aber NICHT der Fall sei.
zwei Fragen dazu:
erste Frage:
was ist dann dein ganzer Aufsatz Anderes als Irreführungsabsicht?
zweite Frage:
WARUM führt dieser Wegfall des Erpressungspotenzials NICHT zu angepassteren Verträgen???
akopti
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#11

Beitrag von akopti »

Weil die Änderung recht neu ist. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Verhandlungspartner nicht auf Augenhöhe am Tisch sitzen. Ich kenne nicht alle Details der Verhandlungen, wie du sie auch nicht kennst, denn ich glaube kaum, dass du dabei warst oder bist.
Trotzdem bin ich so fair, diesen Punkt nicht unter den Tisch gekehrt zu haben.
NRE
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#12

Beitrag von NRE »

Hallo,

als an Taubheit grenzend Schwerhöriger (WHO4) bin ich auf Powergeräte wie z. B. Phonak Naida oder Oticon Xceed angewiesen. Diese gibt es aber nirgendwo ohne Zuzahlung. Kann ich somit nicht in den Genuss einer zuzahlungsfreien Versorgung kommen? Bin Rentner.

Grüße
Norbert
Perzeptionist

Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#13

Beitrag von Perzeptionist »

Hallo NRE,

du verknüpfst 2 Themen unzulässig miteinander.
Thema 1:
selbstverständlich hast du Anspruch auf zuzahlungsfreie Powergeräte, wenn diese für dich individuell erforderlich sind und du Beitragszahler einer gesetzlichen Krankenversicherung bist.
Thema 2:
du hast KEINEN Anspruch auf ein konkret benanntes Hörsystem.

LG
Johannes
NRE
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#14

Beitrag von NRE »

Ok, aber wie muss ich das dann sehen? Haben Akustiker zuzahlungsfreie Powergeräte, welche auf den Herstellerseiten nicht vorgestellt werden?
Ohrenklempner
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Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

Auf den Herstellerseiten wird am erster Stelle immer der neueste Shit vorgestellt, der normalerweise nicht ohne Zuzahlung zu haben ist. Einige (nicht alle) Hersteller haben aber auch günstige Geräte im Sortiment, die auch als WHO4-Variante erhältlich sind.
NRE
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#16

Beitrag von NRE »

Ist es dann einem Akustiker überlassen, ob er zuzahlungsfreie Geräte anbietet?
Perzeptionist

Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#17

Beitrag von Perzeptionist »

es gibt keine zuzahlungsfreie Geräte
es gibt für kassenzugelassene Hörgeräteakustiker die Verpflichtung zu zuzahlungsfreier Versorgung.
LG
Johannes
Zuletzt geändert von Perzeptionist am 8. Feb 2020, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
NRE
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#18

Beitrag von NRE »

Ok, danke verstanden.
svenyeng
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#19

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
es gibt keine zuzahlungsfreie Geräte
es gibt für kassenzugelassene Hörgeräteakustiker die Verpflichtung zu zuzahlungsfreier Versorgung.
Lange nicht mehr so gelacht. Wenn ein Akustiker zuzahlungsfrei versorgt, tut er das mit HGs die er ohne eine Zuzahlung durch den Kunden verkauft.

Welche HGs der Akustiker dem Kunden als zuzahlungsfrei anbietet ist alleine dem Akustiker überlassen.
Und da sind eben auch Grenzen, denn kein Akustiker verkauft ein HG unter seinem EK, sonst könnte er ja gleich Insolvenz anmelden.
Die KK zahlt einen festgelegten Betrag pro Ohr. Damit muss der Akustiker eben klar kommen und schauen was er dafür für HGs an den Kunden geben kann.

Zuzahlungsfrei gibt es dann eben oft HGs die nicht brandaktuell sind.
Wenn HGs 2 Jahre alt sind und die Anforderungen erfüllen, die die KK an zuzahlungsfreien HGs stellt, kann so ein HG eben als zuzahlungsfrei rausgegeben werden.

Gruß
sven
Perzeptionist

Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#20

Beitrag von Perzeptionist »

moin,
worin, Sven,
unterscheidet sich der sachliche Teil deiner Aussage von meiner Aussage?

LG
Johannes
urlaubsreif
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#21

Beitrag von urlaubsreif »

das Satzkonstrukt "aktueller Stand der Technik
Stammt aus einem Urteil des Bundessozialgerichts in 2009, ist also im Kontext des Urteils zu lesen und zu verstehen; damit keineswegs geeigneter Gegenstand vergleichender linguistischer Betrachtungen ;)

Es heißt dort: "unter Berücksichtigung des medizinischen und technologischen Fortschriits"

Fakt ist: die Festbeträge sind offenkundig zu niedrig, als dass der medizinische und technologische Fortschritt ausreichend durch die Aku's berücksichtigt werden könnte. Oder aber die VK's für HG's zu hoch. Vielleicht etwas von beidem ;)

Fakt ist: die KKn sind zu einem umfassenden Behinderungsausgleich verpflichtet. Sie sind deshalb verpflichtet, die Festbeträge entsprechend hoch auszulegen. Ebenfalls ein BSG Urteil aus 2014.

Wollte ein Aku sich an die höchstrichterliche Rechtsprechung halten, er wäre bald pleite bei den Kassensätzen. Gucken wir uns die hier genannten Empfehlungen an, wobei davon ausgegangen werden muss, dass diese Geräte vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen von unseren Aku's als tauglich anzusehen sind, so liegen die bereits im ordentlichen Zuzahlungsbereich.

Die KKn umgehen die Rechtsprechung vorsätzlich und wissentlich. Und die Innung macht sich zum Komplizen. Auch wenn's hart klingt.
_Hz 125 250 500 1000 2000 3000 4000 6000 8000
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dbL 65__75__75__80__75___65__75___70__70
rabenschwinge
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#22

Beitrag von rabenschwinge »

Dann urlaubsreife auf. Hier schimpfen ist das eine sich ernsthaft zu engagieren das andere. Der Bund der Schwerhörigen wie auch der Taubenschlag bspw. brauchen durchaus kompentente und streitbare Unterstützung.
urlaubsreif
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#23

Beitrag von urlaubsreif »

Gib mal in einer Suchmaschine deiner Präferenz irgendwas mit Hörgerät, Schwerhörig, Rechtsprechung und Krankenkasse ein.

Schon bald landest du in diesem Forum.
Insofern nicht die schlechteste Plattform für Aufklärung.

Unabhängig davon: das Thema wird hier diskutiert! Jetzt, in diesem Augenblick.
Ich bin es leid, mir anzuhören, diese Klarstellungen würden nicht in ein Forum passen, das sich an Schwerhörige richtet. Siehe: Erfahrungen mit KKn, Akustikern und Behörden!
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rabenschwinge
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#24

Beitrag von rabenschwinge »

Also lieber doch nur schimpfen aber nichts aktiv ändern wollen.
urlaubsreif
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Re: Warum haben die Akustiker so einen Vertrag abgeschlossen?

#25

Beitrag von urlaubsreif »

Aufklärung für die, die's betrifft, ändert schon eine ganze Menge. Wie hier immer wieder deutlich wird, kennen sehr viele diese Rechtsprechung überhaupt nicht. Geschweige denn die Handreichung des DSB.

Mit dem DSB bin ich ansonsten in einigen Punkten nicht d'accord. Insofern nicht mein Verein!
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