neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

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Johannes B.
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neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#1

Beitrag von Johannes B. »

ich lese gerade folgenden Hinweis vom User @ akopti im Strang "APHAB und MNS":
Zitat:
Es gibt aktuell einen Beschluss durch das Gesundheitsministerium, das die Abnahme durch den HNO nicht durchgeführt werden muss und der HGA völlig rechtskonform ohne erneute Prüfung durch einen HNO abrechnen darf.

Gruss Dirk

Hallo Dirk,
magst du mal die Quelle verlinken?

LG
Johannes
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Johannes B.
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#2

Beitrag von Johannes B. »

das ist jetzt deshalb so wichtig, weil es mir neu ist, dass ein Bundesministerium verbindliche Verbändevereinbarungen punktuell obsolet machen kann.
ist das so?
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Bachianer
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#3

Beitrag von Bachianer »

https://www.meinhoergeraet.de/de/news/h ... oeglich/68

"Für Folgeversorgungen ist ein erneuter Besuch beim HNO-Arzt nicht mehr nötig. Das spart den Gesetzlichen Krankenkassen das Arzthonorar für den erneuten Besuch des HNO-Arztes und den Hörgeräteträgern Zeit und Aufwand."

Andreas
mirochen
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#4

Beitrag von mirochen »

Eigentlich erstaunlich, wenn man bedenkt, dass so ein Hörtest nun nicht gerade tausende kostet... ein Diabetiker (Typ-1 - unheilbar) darf jedes Quartal Rezepte für Insulin holen (Dauerrezept ist nicht) - die natürlich ein paar Euro kosten -, aber ein Arztbesuch alle 6 Jahre ist jetzt zu teuer?

Manchmal kommt man aus dem Staunen nicht mehr raus.
Zuletzt geändert von mirochen am 14. Okt 2020, 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
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akopti
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#5

Beitrag von akopti »

Dafür gibt es keine Quelle oder einen Link, es gibt ein Schreiben meines Berufsverbands, in dem es uns mitgeteilt wurde. Dieses Schreiben habe ich zur Kenntnis genommen und in die Ablage A gegeben.
Johannes B.
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#6

Beitrag von Johannes B. »

akopti hat geschrieben:Dafür gibt es keine Quelle oder einen Link, es gibt ein Schreiben meines Berufsverbands, in dem es uns mitgeteilt wurde. Dieses Schreiben habe ich zur Kenntnis genommen und in die Ablage A gegeben.
wie jetzt?
dein Berufsverband teilt seinen Mitgliedern mit, dass Teile dessen, was er selbst vereinbart hat, nicht beachtet werden müssen, weil Unbeteiligte das so beschließen?
leben wir in Absurdistan?
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svenyeng
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#7

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Kann bitte endlich eine Sperre für den Johns erfolgen!?
Es nervt einfach nur noch ein begreift einfach nichts.
Weiterhin verunsichert er nur neue User hier im Forum.
"Für Folgeversorgungen ist ein erneuter Besuch beim HNO-Arzt nicht mehr nötig. Das spart den Gesetzlichen Krankenkassen das Arzthonorar für den erneuten Besuch des HNO-Arztes und den Hörgeräteträgern Zeit und Aufwand."
So ist es.
Und wenn es nicht so wäre hätte die Akustiker, sind ja einige hier im Forum, schon große Probleme bekommen.
Es macht vor allem auch grade unter Corona Sinn, wenn man wegen sowas nicht unnötig in eine Arztpraxis muss.
Und wie schon gesagt, wer gerne die HGs vom HNO abnehmen lassen will darf das freiwillig gerne tun.

Gruß
sven
Johannes B.
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#8

Beitrag von Johannes B. »

es geht in diesem Strang NICHT um die FOLGEversorgung, sondern um die Einmischung Außenstehender in die ERST-Versorgung.

LG
Johns
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akopti
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#9

Beitrag von akopti »

Johns hat geschrieben:
akopti hat geschrieben:Dafür gibt es keine Quelle oder einen Link, es gibt ein Schreiben meines Berufsverbands, in dem es uns mitgeteilt wurde. Dieses Schreiben habe ich zur Kenntnis genommen und in die Ablage A gegeben.
wie jetzt?
dein Berufsverband teilt seinen Mitgliedern mit, dass Teile dessen, was er selbst vereinbart hat, nicht beachtet werden müssen, weil Unbeteiligte das so beschließen?
leben wir in Absurdistan?
Die Heil und Hilfsmittelrichtlinie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.
Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung

Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Mit der Aufgabe, den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu konkretisieren, hat der Gesetzgeber den G-BA als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung betraut. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr.

Der G-BA wird von den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem gebildet:

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten, besitzen im G-BA entsprechend den Vorgaben des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.
Also nicht von meinem Berufsverband der BIHA.

Wenn man schon so auf die Pauke haut, sollte man sich mit den Dingen auskennen und nicht nur seine lückenhafte Interpretation als einzige Wahrheit herausposaunen.
Zuletzt geändert von akopti am 14. Okt 2020, 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
Johannes B.
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#10

Beitrag von Johannes B. »

aha,
der BIHA ist also völlig unbeteiligt an den ihn betreffenden Paragrafen.
und "Rechtsaufsicht" bedeutet die unmittelbare Konterkarierung gerade veröffentlichter Vereinbarungen der zuständigen Gremien.
das ist NICHT Absurdistan?

DAS hier schreibt Wikipedia zu den Eingriffsbefugnissen des Ministeriums:
Zitat:
Die Entscheidungen des G-BA müssen dem BMG zur Prüfung vorgelegt werden. Die Überprüfung des Ministeriums ist allerdings auf das rechtlich korrekte Zustandekommen der Beschlüsse beschränkt. Eine fachlich-inhaltliche Überprüfung durch das Ministerium ist laut Gesetz nicht vorgesehen.
Zuletzt geändert von Johannes B. am 14. Okt 2020, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#11

Beitrag von akopti »

Entschuldigung, aber anscheinend kannst du nicht lesen. Wo steht, das die Berufsverbände der diversen Gesundheitshandwerker (Biha, ZVA, VDZI,BIV-OT u.s.w.)in die Verhandlungen involviert sind.
Ich kann das nirgenwo lesen.
svenyeng
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#12

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Bitte den Johns sperren!
Es nervt einfach nur noch!

Gruß
sven
Nanni
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#13

Beitrag von Nanni »

Johns,
hast du noch mehr Rechtswissen, Jura-Studium o.ä, oder reicht es nur für das auswendig lernen der Hilfsmittelrichtlinie?
Der Gesetzgeber gibt ein Gesetz vor; gelebt, praktiziert und ggf. angepasst oder aufgehoben wird es durch Kommentare, Rechtsprechungen und letztinstanzlich durch BGH-Entscheidungen (oder BFH, BSG).
Das ganze ist ziemlich komplex und für den Laien nicht immer nachvollziehbar und manchmal auch nicht mit gesundem Menschenverstand zu erklären.
Wenn du da irgendwas ändern, bewegen willst, musdt du dich in die Thematik tief einlesen und an den richtigen Stellen was bewegen wollen.
Dein Gepoche auf den Aphab hier im Forum wird dir nicht weiterhelfen.
Es macht auch keinen Sinn, hier alles umzudrehen und nur das zu lesen, was du lesen willst und den Rest einfach wegzulassen.
Du machst den Eindruck, dass du heute nicht mehr weißt, was du gestern geschrieben hast.
Johannes B.
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#14

Beitrag von Johannes B. »

akopti hat geschrieben:Entschuldigung, aber anscheinend kannst du nicht lesen. Wo steht, das die Berufsverbände der diversen Gesundheitshandwerker (Biha, ZVA, VDZI,BIV-OT u.s.w.)in die Verhandlungen involviert sind.
Ich kann das nirgenwo lesen.
ich kann bei Wikipedia lesen, dass 5 involvierte Leistungserbringer sich durch zwei anderweitige Stimmberechtigte vertreten lassen (in demselben Artikel, der die Einflussmöglichkeiten des Gesundheitsministeriums beschreibt).
schau an:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsam ... mensetzung
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#15

Beitrag von Johannes B. »

@Nanni,
es ist nicht zielführend, wenn du immer wieder die Schiene der persönlichen Diskreditierungsversuche fährst.
Probier doch einfach mal sachlich-inhaltliche Argumentation, statt überwiegend Argumentum ad hominem.

LG
Johns
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#16

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Bitte den Johns sperren!
Es nervt einfach nur noch!

Gruß
sven
Nanni
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#17

Beitrag von Nanni »

und wieder beantwortest du die Frage nicht
Nanni
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#18

Beitrag von Nanni »

und du diskreditierst hier die Akustiker
Ohrenklempner
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#19

Beitrag von Ohrenklempner »

Naja. So heiß ist die Kartoffel nicht gerade. Akustiker können schon seit 2013 abrechnen, ohne dass der HNO die Versorgung abgenommen hat. Es ändert sich für die Akustiker also nichts. Ob eine Abnahme jetzt Pflicht ist (oder war), ist nur eine Randnotiz.
Johannes B.
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#20

Beitrag von Johannes B. »

nun ja, es hilft nix,
ich muss hier aber noch einmal nachhaken.
sowohl @akopti, als auch @ohrenklempner, denen ich beiden für ihre nicht seltene Hilfe dankbar bin, äußern hier unisono, dass ihnen die verbindlichen Regelungen der aktuellen Hilfsmittelrichtlinie, was die HNO-Überprüfung bei Erstversorgung GKV-Versicherter anbelangt, faktisch "schnurz" sei.
Leute, könnt ihr mir dazu mal eure Sichtweise zur Rechtstreue und Redlichkeit erklären?
Funzt in eurem Gewerbe tatsächlich: "legal - illegal - sche...egal"?
Und ihr begründet das damit, dass ihr von eurer Bundesinnung die Info habt, dass das zuständige Ministerium abnickt, dass die Kassen "durchwinken", was deutlich anders vereinbart ist?
Ist DAS wirklich euer Ernst?
Und mir wird - des insistierens wegen - dann "Akustikerdiskreditierung" vorgeworfen?
Bitte rückt mal gerade,was hier gerade schief läuft.
Herzlichen Dank
Johns
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Bachianer
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#21

Beitrag von Bachianer »

Johns hat geschrieben: sowohl @akopti, als auch @ohrenklempner, denen ich beiden für ihre nicht seltene Hilfe dankbar bin, äußern hier unisono, dass ihnen die verbindlichen Regelungen der aktuellen Hilfsmittelrichtlinie, was die HNO-Überprüfung bei Erstversorgung GKV-Versicherter anbelangt, faktisch "schnurz" sei.
Kann Ihnen doch auch schleiß egal sein, der Kunde hat zu entscheiden ob er nochmal zum HNO geht oder eben auch nicht!!!
https://hoergeraete-info.net/muss-ich-z ... -hno-arzt/
"Man hat inzwischen eingesehen, dass die Kernkompetenz der Hörakustiker vollkommen ausreicht, um aufgrund der ärztlichen Verordnung eine regel- und sachgerechte Hörmittelversorgung zu leisten.
Deshalb kann diese Nachkontrolle auch entfallen. Der Hörakustiker selbst führt ja genügend Nachkontrollen im Rahmen der Feinanpassung durch.
Es kann aber auch sein, dass der Hörakustiker von sich aus auf die fachkundige Meinung des HNO-Arztes als Qualitätskontrolle Wert legt.
Dann können Sie diese machen lassen, müssen es aber nicht."
Johns hat geschrieben:Bitte rückt mal gerade,was hier gerade schief läuft..."legal - illegal - sche...egal"?
:help: Dies ist ein Scheit, ein Schleißenscheit, ein wohlgeschlissenes Schleißenscheit, im Walde frisch geschlissen, von der Frau Weiß der Scheitschleisserin und Ihr Mann der Hofscheitschleißer, sitzt zuhause hinterm Ofen und hat, obwohl noch nichts gegessen, schon einen großen Haufen Scheite geschnitzt und geschlissen. :f_ck:

Was läuft hier gerade schief... :idee:

Andreas
Zuletzt geändert von Bachianer am 15. Okt 2020, 18:11, insgesamt 2-mal geändert.
Johannes B.
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Re: neuer Beschluss des Gesundheitsministeriums nach 01.Okt.2020

#22

Beitrag von Johannes B. »

Hallo Andreas,
als ich hier kürzlich mal wagte, in einem Kommentar auf eine Frage zu antworten, die ausdrücklich nicht mir gestellt war, da wurde ich umgehend gerügt.

mal schaun, ob´s dir auch so ergeht 😉

Übrigens:
Ein GKV-Versicherter mit zuzahlungsfreien Hörgeräten ist beim Akustiker eben genau NICHT Kunde, sondern "zu Versorgender". Das ist ein (ohn-)mächtiger Unterschied für ihn.

LG
Johns

edit:
ich lese gerade deine Verlinkung und kopierte hier den letzten Satz heraus:
hier ist er:
DER OBIGE ARTIKEL GIBT ALLEIN DIE PERSÖNLICHE MEINUNG DES AUTORS WIEDER
Zuletzt geändert von Johannes B. am 15. Okt 2020, 18:13, insgesamt 2-mal geändert.
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