Akustiker beantrag ohne mein Wissen Hörgerät

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Freak C
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Akustiker beantrag ohne mein Wissen Hörgerät

#1

Beitrag von Freak C »

Liebe Gemeinde,

mein erster Aku war fürchterlich - arrogant und teuer. Nun habe ich bei meinem dritten Aku mein Hörgerät bekommen. Er hat es bei der KK eingereicht, und ich bekomme eine Ablehnung, dass der Antrag bereits im Mai für Nr. 1 genehmigt wurde. Leider habe ich nie von der KK Nachricht erhalten.

Frage: ist das normales Verhalten? Darf der das? Er hatte eine Kopie der Verordnung. Er hat gleich nach dem ersten Gespräch eingereicht. Eigentlich bin ich ziemlich sauer.
svenyeng
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Re: Akustiker beantrag ohne mein Wissen Hörgerät

#2

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Komische Sache.
Ruf mal Deine KK an und erkläre den Sachverhalt.
Die müssen ja nachschauen können ob im Mai abgerechnet wurde.
Wenn das so sein sollte kannst Du ja erklären das Du im Mai kein HG bekommen hast.
Das mit der Kopie hast Du richtig gemacht.
Zum Abrechnen ist meines Wissens das Original nötig.

Gruß
sven
Der Akustiker
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Re: Akustiker beantrag ohne mein Wissen Hörgerät

#3

Beitrag von Der Akustiker »

Freak C hat geschrieben:Liebe Gemeinde,

mein erster Aku war fürchterlich - arrogant und teuer. Nun habe ich bei meinem dritten Aku mein Hörgerät bekommen. Er hat es bei der KK eingereicht, und ich bekomme eine Ablehnung, dass der Antrag bereits im Mai für Nr. 1 genehmigt wurde. Leider habe ich nie von der KK Nachricht erhalten.

Frage: ist das normales Verhalten? Darf der das? Er hatte eine Kopie der Verordnung. Er hat gleich nach dem ersten Gespräch eingereicht. Eigentlich bin ich ziemlich sauer.
Ja, er darf das. Eine Verordnung hat nur eine Gültigkeit von 29 Tagen. Innerhalb dieser 29 Tage muss eine Versorgungsanzeige an die KK gestellt werden. Allerdings muss diese den Kunden schriftlich benachrichtigen. Bzw. so ist es üblich.

Wenn man den Antrag nicht innerhalb der 29 Tage stellt, muss eine neue Verordnung her.

Das Problem bei den Krankenkassen ist, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere macht. Die wissen nicht, dass nichts abgerechnet worden ist, weil die eine beschissenes Computerprogramm haben, was nichts mit einander verknüpft.
Hören kann man mit jeden System...Verstehen nur, wenn das Gehirn es akzeptiert und trainiert ist! Akustiker aus Leidenschaft...
Freak C
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Re: Akustiker beantrag ohne mein Wissen Hörgerät

#4

Beitrag von Freak C »

Dann bin ich beruhigt. Die KK hat auch gleich einen entsprechenden Vermerk eingetragen.

Abgerechnet hat der Aku nicht, sonst hätte er mächtig Ärger am Hals.

Danke für die Info!

Die KK hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Belege elektronisch übermittelt werden; ein Original ist nicht mehr notwendig.
Ohrenklempner
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Re: Akustiker beantrag ohne mein Wissen Hörgerät

#5

Beitrag von Ohrenklempner »

Die Originale sind für die Abrechnung notwendig, genau wie eine Empfangsbestätigung von dir und deine Unterschrift auf der Rückseite der originalen Verordnung. Darum kann bis zum Abschluss einer Versorgung auch nichts abgerechnet werden.
Akustik Alex
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Re: Akustiker beantrag ohne mein Wissen Hörgerät

#6

Beitrag von Akustik Alex »

Hallo,

also ich kenne das auch so als gängige Praxis. Der Akustiker muss sich ja auch rückversichern, dass im Falle eines Kaufs eine Zahlung der KK stattfindet. Es gibt nur wenige KK die ihren Versicherten noch postalische Genehmigungen/Ablehnungen zukommen lassen. Das läuft (bis zuletzt auf die LKK) elektronisch und ist auch mit Kopie der Vordnung möglich.
Soweit ist das nicht schlimm, da die 1. Genehmigung einen Akustiker-Wechsel nicht ausschließt. Der neue Akustiker kann sich dennoch eine neue Genehmigung für sein Fachgeschäft einholen.
Die 28-Tage-Regel gilt übrigens nur für die DAK. Andere beschränken die Gültigkeit einer Verordnung nicht so rapide. Bei der elektronischen Einreichung werden automatisch (technisch) bereits bestimmte Kriterien abgeklopft. Ist da etwas nicht konform, lehnt das System die Versorgungsanzeige ab, ohne dass die je ein Sachbearbeiter gesehen hat. In deinem Fall war wohl bereits eine Genehmigung hinterlegt und somit erfolgte eine Ablehnung.

Dein jetztiger Akustiker kann also einreichen/abrechnen.

Besten Gruß,
Alex

Edit: Auch hier gibt es natürlich Abweichungen je nach KK bzw. elektronischem Abrechnungssystem!
Zuletzt geändert von Akustik Alex am 14. Dez 2020, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
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