Volle Kostenübernahme - Frist zur Entscheidung

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Colonel
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Volle Kostenübernahme - Frist zur Entscheidung

#1

Beitrag von Colonel »

Hallo und ein frohes neues Jahr.

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Fristen, in welchem über ein Antrag auf volle Kostenübernahme entschieden werden muss.
Kurz zum Sachverhalt:

Am 16.09.2020 habe ich einen Antrag über die volle Kostenübernahme für Hörgeräte bei meiner Krankenkasse gestellt.
Dieser wurde am 30.09. schriftlich abgelehnt.
Am 20.10. habe ich schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung eingereicht.
Am 27.10. hat mir meine Krankenversicherung mitgeteilt, das sie per Amtshilfeersuchen die Deutsche Rentenversicherung eingeschaltet hat, da ich auch im Beruf auf höherwertige Hörgeräte angewiesen bin.
Am 26.11. hat meine KK mir dann einen Fragebogen der DRV zugesandt welchen ich ausfüllen sollte.
Diesen habe ich am 07.12. ausgefüllt per E-Mail an meine KK zurückgeschickt.
Seitdem habe ich nichts mehr von irgendeinem Kostenträger gehört.

Wie sieht es denn hier mit den Fristen aus? Ich habe mal was von drei bzw. fünf Wochen gehört.
Muss die DRV bzw. die KK denn nun nicht mittlerweile über meinen Antrag entschieden haben?
Randolf
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Re: Volle Kostenübernahme - Frist zur Entscheidung

#2

Beitrag von Randolf »

Hallo,

das schickst du als E-mail?
Du musst nachweisen, dass die Unterlagen mit Original - Unterschrift beim Kostenträger eingegangen sind.
Hat der Kostenträger keine Adresse, wo man hinfahren oder ein Einschreiben / Rückschein hinschicken kann?

LG Randolf
Colonel
Beiträge: 27
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Re: Volle Kostenübernahme - Frist zur Entscheidung

#3

Beitrag von Colonel »

Die KK hat mich in dem Schreiben extra darauf hingewiesen, das ich den Fragebogen gerne per E-Mail bei ihr einschicken kann.
Diesen werde sie dann an die DRV weiterleiten.
Weil die KK mir dies angeboten hat, habe ich das auch per E-Mail eingeschickt.
muggel
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Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
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Re: Volle Kostenübernahme - Frist zur Entscheidung

#4

Beitrag von muggel »

Hallo,

im Widerspruchsverfahren gibt es keine Fristen.
Nach 3 Monaten Untätigkeit kann man eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einleiten. Hier muss man aber auch nachvollziehbar darlegen, dass tatsächlich 3 Monate nichts getan wurde, dh bei dir ist dieses frühestens Mitte März der Fall, sollte sich die KK bis dahin nicht regen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
svenyeng
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Re: Volle Kostenübernahme - Frist zur Entscheidung

#5

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Durch Corona ist derzeit vieles anders.
ich würde einfach mal anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen.

Die RV wird aber sicherlich nicht die vollen Kosten übernehmen.
Ich habe bei meinen derzeitigen Hörgeräten vor 3 Jahren auch einen Antrag an die RV gestellt und bekam von denen einen Zuschuss für die HGs und für Zubehör.

Gruß
sven
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