was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
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was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
moin,
ich habe hier mal ein paar Fragen zu den Ex-Hörern bei RIC-Hörsystemen.
1. ich höre, dass so EIN Hörer schon mal bis zu 90 € kosten kann. Warum? (gute Ohrhörer kosten das Paar etwa 9 Euro)
2. was kostet den Betroffenen dieser Exhörerersatz (konkret DIESER Hörer) bei zuzahlungsfreier Versorgung?
3. was kostet dieser Exhörerersatz (der gleiche Hörer) bei einem Versorgungseigenanteil von 1.500.-€
4. was kostet dieser Exhörerersatz (der gleiche Hörer) bei einem Versorgungseigenanteil von 3.000.-€
danke für Info.
LG
Johns
ich habe hier mal ein paar Fragen zu den Ex-Hörern bei RIC-Hörsystemen.
1. ich höre, dass so EIN Hörer schon mal bis zu 90 € kosten kann. Warum? (gute Ohrhörer kosten das Paar etwa 9 Euro)
2. was kostet den Betroffenen dieser Exhörerersatz (konkret DIESER Hörer) bei zuzahlungsfreier Versorgung?
3. was kostet dieser Exhörerersatz (der gleiche Hörer) bei einem Versorgungseigenanteil von 1.500.-€
4. was kostet dieser Exhörerersatz (der gleiche Hörer) bei einem Versorgungseigenanteil von 3.000.-€
danke für Info.
LG
Johns
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
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Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
Hallo Johns,
ja, so ein Ex-Hörer kostet gern mal um die 125€ (VK). Davon geht ein Anteil, meist so um die 25€ durch die Reparaturpauschale runter. Ergo zahlt man selbst als Kunde um die 90 - 100€. Der Kundenanteil bleibt, ab 1€ Zuzahlung beim Hörgerät, gleich. Die ca. 25€ Abzug ebenso, weil es über die Reparaturpauschale der GKV läuft. Es gibt nur wenige Akustiker, die Ex-Hörer im Kassensegment anbieten. Wenn sie dies tun, müsste auch der Ex-Hörer im Reparaturfall da mit eingeschlossen werden und dürfte keine Zuzahlung kosten.
Warum das so teuer ist, wird zum Teil an der kleinen Bauweise liegen, zum anderen Teil an der Lukrativität und der (fast) Monopolstellung der Hersteller dieser Hörer. Mittlerweile gibt es glaube ich zwei?! Hersteller für Ex-Hörer. Man möge mich korrigieren
Besten Gruß,
Alex
ja, so ein Ex-Hörer kostet gern mal um die 125€ (VK). Davon geht ein Anteil, meist so um die 25€ durch die Reparaturpauschale runter. Ergo zahlt man selbst als Kunde um die 90 - 100€. Der Kundenanteil bleibt, ab 1€ Zuzahlung beim Hörgerät, gleich. Die ca. 25€ Abzug ebenso, weil es über die Reparaturpauschale der GKV läuft. Es gibt nur wenige Akustiker, die Ex-Hörer im Kassensegment anbieten. Wenn sie dies tun, müsste auch der Ex-Hörer im Reparaturfall da mit eingeschlossen werden und dürfte keine Zuzahlung kosten.
Warum das so teuer ist, wird zum Teil an der kleinen Bauweise liegen, zum anderen Teil an der Lukrativität und der (fast) Monopolstellung der Hersteller dieser Hörer. Mittlerweile gibt es glaube ich zwei?! Hersteller für Ex-Hörer. Man möge mich korrigieren
Besten Gruß,
Alex
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Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
Ich hab das vorhin erst in einem anderen Thema geschrieben, ich kopier es einfach mal hierher:
Wenn man bedenkt, dass die Hersteller-Listenpreise für einen Exhörer sich zwischen 20 und 40 Euro bewegen...ich hat geschrieben:Theoretisch dürfte der Akustiker dem Kunden nur den zusätzlichen Aufwand im Vergleich zu einem zuzahlungsfreien Gerät berechnen. Der Arbeitsaufwand ist der gleiche, nur die Materialkosten wären dem Kunden anrechenbar. 60 Euro sind da noch okay, aber es gibt Akustiker, die berechnen 80, 90 Euro und mehr, das ist dann schon echt frech.
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Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
Ja, das stimmt. Und, was man vielleicht auch noch anmerken sollte ist, dass auch auf ausgetauschte Ex-Hörer Garantie besteht. Bisher kenne ich da nur 6 - 12 Monate, aber immerhin.
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Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
Ich hab jetzt ganz vergessen, auf die ursprünglichen Fragestellungen einzugehen. Alsoooo...
Grundlage dessen ist die Formulierung in den Versorgungsverträgen, dass dem Versicherten Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden dürfen, die aus seiner Wahl für ein aufpreispflichtiges Hörgerät resultieren. Sprich: Alles, was aufwendiger zu reparieren ist als ein zuzahlungsfreies Hörgerät, darf dem Versicherten berechnet werden.
Das liegt an der Kalkulation des Akustikers und am Einkaufspreis der Hörer beim Hersteller.Johns hat geschrieben: 1. ich höre, dass so EIN Hörer schon mal bis zu 90 € kosten kann. Warum? (gute Ohrhörer kosten das Paar etwa 9 Euro)
Wenn der Hörer einfach so ohne ersichtlichen Grund kaputt ist, kostet der Austausch nichts. Wenn der aber mit Cerumen zugeschmaddert ist, darf Kollege Akustiker die Hand aufhalten und Geld verlangen.2. was kostet den Betroffenen dieser Exhörerersatz (konkret DIESER Hörer) bei zuzahlungsfreier Versorgung?
Wenn für das Exhörergerät ein Eigenanteil kassiert wurde (egal wie hoch dieser Eigenanteil ist), siehe mein vorheriger Beitrag.3. was kostet dieser Exhörerersatz (der gleiche Hörer) bei einem Versorgungseigenanteil von 1.500.-€
4. was kostet dieser Exhörerersatz (der gleiche Hörer) bei einem Versorgungseigenanteil von 3.000.-€
Grundlage dessen ist die Formulierung in den Versorgungsverträgen, dass dem Versicherten Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden dürfen, die aus seiner Wahl für ein aufpreispflichtiges Hörgerät resultieren. Sprich: Alles, was aufwendiger zu reparieren ist als ein zuzahlungsfreies Hörgerät, darf dem Versicherten berechnet werden.
Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
Kleiner Tipp am Rande. Als ich meine endgültigen Hörgeräte bekommen habe sollten die Test ex Hörer wohl mit weg. Habe dann gefragt ob die nicht auf die neuen Geräte können. Das wurde gemacht und die neuen ex Hörer werden wurden verwahrt.
Einer wurde getauscht war aber wohl nicht kaputt nur die Einstellungen komisch.
Einer wurde getauscht war aber wohl nicht kaputt nur die Einstellungen komisch.
Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
Hallo,
wenn die Hörer innerhalb der Garantiezeit defekt sind, dann ist der Austausch kostenlos, da Garantie?
Auf die Arbeit gibt es dann wieder Garantie?
Randolf
wenn die Hörer innerhalb der Garantiezeit defekt sind, dann ist der Austausch kostenlos, da Garantie?
Auf die Arbeit gibt es dann wieder Garantie?
Randolf
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Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
Hallo Randolf,
ja, so ist es. Es sei denn, dein Hund hat reingebissen oder es ist ins Klo gefallen etc. Eigenverschulden ist verständlicherweise oft davon ausgenommen. Manche machen es trotzdem aus Kulanz. Aber soweit ich weiß müssen sogar auf den getauschten Hörer mindestens 6 Monate erneute Garantie drauf.
Besten Gruß,
Alex
ja, so ist es. Es sei denn, dein Hund hat reingebissen oder es ist ins Klo gefallen etc. Eigenverschulden ist verständlicherweise oft davon ausgenommen. Manche machen es trotzdem aus Kulanz. Aber soweit ich weiß müssen sogar auf den getauschten Hörer mindestens 6 Monate erneute Garantie drauf.
Besten Gruß,
Alex
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Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
nun ja,
hier fühlt sich der "Klugscheizzer vom Dienst" gleich wieder herausgefordert.
So wie es keine "Kassengeräte" gibt (es gibt zuzahlungsfrei individuell geeignete Hörsysteme);
und die Kasse auch nicht "Hörgeräte bezuschusst" (die Beitragszahler einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen für einen kompletten Versorgungszeitraum das wirtschaftlich Ausreichende zum Hörverlustausgleich),
so gibt es auch kein "Muss für eine Garantie". Es gibt eine 6-monatige verpflichtende, gesetzliche Gewährleistungshaftung, die aber nix mit einer - stets freiwilligen - Garantie zu tun hat.
Ein Schelm, wer sich was dabei denkt, dass diese falschen Mythen stets in den Betroffenenköpfen verankert bleiben
LG
Johns
hier fühlt sich der "Klugscheizzer vom Dienst" gleich wieder herausgefordert.
So wie es keine "Kassengeräte" gibt (es gibt zuzahlungsfrei individuell geeignete Hörsysteme);
und die Kasse auch nicht "Hörgeräte bezuschusst" (die Beitragszahler einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen für einen kompletten Versorgungszeitraum das wirtschaftlich Ausreichende zum Hörverlustausgleich),
so gibt es auch kein "Muss für eine Garantie". Es gibt eine 6-monatige verpflichtende, gesetzliche Gewährleistungshaftung, die aber nix mit einer - stets freiwilligen - Garantie zu tun hat.
Ein Schelm, wer sich was dabei denkt, dass diese falschen Mythen stets in den Betroffenenköpfen verankert bleiben
LG
Johns
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
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Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
Hallo Johns,
ja, das mit Garantie und Gewährleistung stimmt. Da hab ich den falschen Begriff verwendet
Besten Gruß,
Alex
ja, das mit Garantie und Gewährleistung stimmt. Da hab ich den falschen Begriff verwendet
Besten Gruß,
Alex
Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
..,. danke, teste gerade sowas ... !
Re: was muss GKV-Zahler eigentlich bei kaputten Ex-Hörern zahlen?
Hallo!
Zur Ergänzung:
Es gibt auch Akustiker die tauschen defekten Ex-Hörer grundsätzlich kostenlos.
Meiner macht das z.B. Das ist immer Service bei ihm.
Müsste ich für defekte Ex-Hörer bezahlen, würde ich wohl wieder ein Schlauchsystem wollen.
Das ginge mir dann zu sehr ins Geld.
Gruß
sven
Zur Ergänzung:
Es gibt auch Akustiker die tauschen defekten Ex-Hörer grundsätzlich kostenlos.
Meiner macht das z.B. Das ist immer Service bei ihm.
Müsste ich für defekte Ex-Hörer bezahlen, würde ich wohl wieder ein Schlauchsystem wollen.
Das ginge mir dann zu sehr ins Geld.
Gruß
sven