hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

AssiKatze
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#101

Beitrag von AssiKatze »

wie passend, wenn man immer nur einseitig "aus Genau das trifft" genau DAS mitkriegt, was einem so passt und das andere - leiderleider - nicht

Hallo Johns,

ausgerechnet du benutzt diesen Satz!!

Genau das trifft auf dich zu 100% zu, natürlich bis auf Berufstätigkeitsgründen :D

Du schreibst und antwortest nur auf das was dem "Genie" genehm ist.

Tatsachen die dir nicht passen (sie HG Eigentum), selbst Urteile von Richtern, akzeptierst du nicht, da

Genies immer Recht haben.

Ich wundere mich schon lange, das du hier überhaupt noch mit dem "niedrigen Volk" kommunizierst.

Gruß
Zuletzt geändert von AssiKatze am 20. Feb 2021, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
Blümle
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#102

Beitrag von Blümle »

Dass bei einer höherwertigen Versorgung auch „höherwertigere“ Reparaturen und somit höhere Reparaturkosten anfallen können, hat mir keine*r der vier Akus gesagt, die versucht haben, mich fachgerecht zu versorgen. Bei der letzten habe ich das dann bei der Unterschrift zum Kaufvertrag, Versicherteninfo, Dokumentation an die Krankenkasse usw. lesen und somit erfahren können.
(Ich habs dank meiner Fähigkeit sehr schnell verstehend auch rechtsdeutsch lesen zu können erfasst und auch unterschrieben. - Was hätte ich auch anderes machen sollen.....)

Aber meine gesamte „Versorgungsgeschichte“ ist eh ein Klatsche an die Branche..... :oops:
Da lief glaube ich nix so, wie es fachgerecht gewesen wäre. :(
Nichtsdestotrotz bin ich dankbar, :prayer: jetzt wieder akustisch meine Umwelt verstehen zu können, auch wenn der Preis in jeder Hinsicht sehr, sehr hoch war.

Aber immerhin hab ich dank der Odyssee hierher gefunden und hier viele nette und lustige Leute kennen gelernt. :lol:
Und das ist ja auch was wert, oder? :yes: :angel:

:sm(89): :blume1:

-> geht raus! Es frühlingt! :sonne1:
AssiKatze
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#103

Beitrag von AssiKatze »

Ohrenklempner hat geschrieben: 20. Feb 2021, 09:39
AssiKatze hat geschrieben: Wenn man ein HG kauft mit Zuzahlung, wird man gleich 2 mal "bestraft", man muß zuzahlen und evtl. die Reparaturen selbst bezahlen!
Muss man nicht, es ist die freie Entscheidung.
Wenn ein Akustiker dich allerdings erst nach Bezahlung darüber aufklärt, dann ist es ein Vertragsverstoß. Zu Beginn der Versorgung muss jeder Versicherte darüber bescheid wissen, dass mit der Anschaffung eines höherwertigen Hörgeräts auch Mehrkosten entstehen.
Hallo,

ich habe noch nie was mit einem HG zutun gehabt.

Deshalb war ich verwundert, das mit den 6J., sowas kannte ich nicht.

Ich ging selbstverständlich davon aus (bei beiden HG), das man nach der Garantie alles selbst bezahlen muß.

Kein Aku hat mich als Laie darüber informiert. Deshalb hatte ich auch das mit der Reparaturpauschale 6J. nicht verstanden.

Gruß
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#104

Beitrag von rhae »

> Deshalb war ich verwundert, das mit den 6J., sowas kannte ich nicht.

Wobei die Garantiezeit bei Hörgeräten nur 1 Jahr gilt, nicht wie sonst 2 Jahre (bzw. 6 Monate Gewährleistung plus 18 Monate Garantie). War mir vor unserer HG-Zeit auch nicht bekannt.

VG Ralph
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#105

Beitrag von Akustik Alex »

rhae hat geschrieben: 20. Feb 2021, 10:17 > Deshalb war ich verwundert, das mit den 6J., sowas kannte ich nicht.

Wobei die Garantiezeit bei Hörgeräten nur 1 Jahr gilt, nicht wie sonst 2 Jahre (bzw. 6 Monate Gewährleistung plus 18 Monate Garantie). War mir vor unserer HG-Zeit auch nicht bekannt.

VG Ralph
So ist es und das liegt daran, dass ein Hörgerät eben nicht als "Technik" definiert ist, sondern als Medizinprodukt. In der Beziehung zwischen Akustiker und Hersteller sieht das allerdings oft anders aus. Da sind die Garantiezeiten meist länger ;) Manche geben die auch kostenfrei an die Kunden weiter.

Besten Gruß,
Alex
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#106

Beitrag von AssiKatze »

rhae hat geschrieben: 20. Feb 2021, 10:17 > Deshalb war ich verwundert, das mit den 6J., sowas kannte ich nicht.

Wobei die Garantiezeit bei Hörgeräten nur 1 Jahr gilt, nicht wie sonst 2 Jahre (bzw. 6 Monate Gewährleistung plus 18 Monate Garantie). War mir vor unserer HG-Zeit auch nicht bekannt.

VG Ralph
Hallo Ralph,

bei mir steht:

Geld zurück Garantie

Zufriedenheitsgarantie

Drei Jahre Garantie

Da soll ein Laie noch durchblicken.

Gruß
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#107

Beitrag von Akustik Alex »

AssiKatze hat geschrieben: 20. Feb 2021, 09:37
Carla hat geschrieben: 20. Feb 2021, 08:32

Grundsätzlich kann ich aber verstehen, dass die Reparatur eines Smart deutlich günstiger ist als die eines Porsche.

Hallo,

hätte ich auch so gedacht.

Nur anscheinend beim HG trifft das nicht zu.

Wenn ich als Laie das P30 mit P90 (ca. 2000€ teurer) technisch vergleiche, finde ich keinen Unterschied.

Das P90 wurde nur durch Programmierung "aufgerüstet", oder sehe ich da was falsch?

Also müßte die Reparatur bei beiden das gleiche kosten?

Gruß
Hallo,

ja, so ist es auch. Die Bauteile sind exakt identsich und kosten bei Reparatur auch das gleiche. Mir ist in der Praxis jedenfalls keine Unterscheidung bekannt. Da das, wie schon mal erwähnt, eh meist Pauschalsätze (große und kleine Repartur) sind, macht es finanziell eh keinen Unterschied. Es sei denn, man hat beim Kauf eben nicht zugezahlt ;)

Besten Gruß,
Alex
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#108

Beitrag von Akustik Alex »

AssiKatze hat geschrieben: 20. Feb 2021, 10:50
rhae hat geschrieben: 20. Feb 2021, 10:17 > Deshalb war ich verwundert, das mit den 6J., sowas kannte ich nicht.

Wobei die Garantiezeit bei Hörgeräten nur 1 Jahr gilt, nicht wie sonst 2 Jahre (bzw. 6 Monate Gewährleistung plus 18 Monate Garantie). War mir vor unserer HG-Zeit auch nicht bekannt.

VG Ralph
Hallo Ralph,

bei mir steht:

Geld zurück Garantie -> (Wenn du das gleiche Produkt innerhalb von 6 Wochen woanders günstiger siehst, kriegst du dein Geld zurück oder der Preis geht 10% unter das Mitbewerberangebot)

Zufriedenheitsgarantie -> (Wenn du nicht zufrieden bist, kann du die Geräte jederzeit umtauschen)

Drei Jahre Garantie -> (Erklärt sich ja von selbst ;) )

Da soll ein Laie noch durchblicken.

Gruß
Hoffe, das erklärts :)
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#109

Beitrag von AssiKatze »

Wenn du das gleiche Produkt innerhalb von 6 Wochen woanders günstiger siehst, kriegst du dein Geld zurück oder der Preis geht 10% unter das Mitbewerberangebot

Wirklich?

Gilt das bei jedem Mitbewerber?

Gruß
Akustik Alex
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#110

Beitrag von Akustik Alex »

Ja, wirklich. Aber nein, nur bei Fielmann ist mir das so bekannt. Dachte, du hättest das von denen kopiert ;) Oder meinst du, ob die jeden unterbieten? Dann ja.
AssiKatze
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#111

Beitrag von AssiKatze »

Akustik Alex hat geschrieben: 20. Feb 2021, 11:28 ;) Oder meinst du, ob die jeden unterbieten? Dann ja.
Auch D-Onlinehändler?

Gruß
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#112

Beitrag von Akustik Alex »

Bisher war das so, ja. Ich kann mir aber vorstellen, dass die da mittlerweile differenzieren (müssen), weil die ja mitunter viel weniger Leistungen anbieten. Einfach mal probieren ;)
Dani!
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#113

Beitrag von Dani! »

AssiKatze hat geschrieben: 20. Feb 2021, 10:50
rhae hat geschrieben: 20. Feb 2021, 10:17 > Deshalb war ich verwundert, das mit den 6J., sowas kannte ich nicht.

Wobei die Garantiezeit bei Hörgeräten nur 1 Jahr gilt, nicht wie sonst 2 Jahre (bzw. 6 Monate Gewährleistung plus 18 Monate Garantie). War mir vor unserer HG-Zeit auch nicht bekannt.

VG Ralph
Hallo Ralph,

bei mir steht:

Geld zurück Garantie

Zufriedenheitsgarantie

Drei Jahre Garantie

Da soll ein Laie noch durchblicken.

Gruß
Du lebst aber schon in Deutsch-

land, oder? Das ist doch überhaupt

nix anderes als wie in jeder anderen

Brosche. Sie slle verwenden Bullshitbingo

Begriffe, um ihren Kunden den Mund wäs-

srig zu machen, wo nix dahinter. Manch-

mal bin ich echt erstaunt über die Gutgläu-

bigkeit hier. Und wenn man was unterschr-

eibt, dann liest man das doch vorher durch.

Nach dem Kauf sußer die Empfangskwittung

aber hoffentlich nix mehr.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
rabenschwinge
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#114

Beitrag von rabenschwinge »

;) es ist das, womit das F. wirbt.

Ist nur die Preisfrage, ob es denn im Zweifelsfall so ist oder ob es sich dann mit dem Werbeslogan hat.
Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#115

Beitrag von Johannes B. »

rabenschwinge hat geschrieben: 20. Feb 2021, 20:58 ;) es ist das, womit das F. wirbt.

Ist nur die Preisfrage, ob es denn im Zweifelsfall so ist oder ob es sich dann mit dem Werbeslogan hat.
also ich habe bei denen 2013 - nachdem sie die damals neue HilfsM-RL nicht buchstabengetreu einhalten konnten - 6 Monate NACH endgültiger Übernahme des Hörsystems reibungslos rückabwickeln können, obwohl alles bereits mit Krankenkasse abgerechnet war. ;-)
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#116

Beitrag von Johannes B. »

update:
moin,
mich treibt ja der Gedanke um, wieso es so schwierig ist, eine vereinbarungsgemäße Versorgungsleistung für 6 Jahre dann auch wirk-lich (wirksam wirkend) zu bekommen.
Da fällt mir jetzt ein Grundsatz aus der Technik ein, welcher hier strikt missachtet wird.
Der Grundsatz lautet: "4-Augen: wer fertigt, der darf nicht prüfen - wer prüft, der darf nicht fertigen". Fertig.
Dieser Grundsatz wird hier aber absolut unbeachtet gelassen.
Der am Hörsystemverkauf interessierte Hörhandwerker ist in Personalunion:
Ermittler der Bedarfe,
Konfigurierer der Technik,
Prüfer der Ergebnisse,
und Verkäufer der Geräte,
die er letztlich als "bestmöglich geeignet" vom HörHilfeBedürftigen absegnen lässt.
Kurz:
der Betroffene bestätigt etwas, was ihm vorgegeben wird, ohne es selbst geprüft haben zu können.
Daher empfehle ich:
1.
bei der Restverstehkompetenzermittlung (Prüfung wird mit 20 Einsilberworten über Kopfhörer auf´s Ohr gebracht) darauf bestehen, dass es eine Möglichkeit gibt, das Verstandene selbst mit dem entsprechenden Wortkatalog zu vergleichen (Tonaufzeichnung, schriftlich anstelle mündlich, mitschreibende Vertrauensperson des HörHilfeBedürftigen)
2.
bei dem vorgeschriebenen Freifeldtest im Störschall zur Ergebniskontrolle ebenfalls die gleiche, eigene Kontrollmethode
3.
den inzwischen in der Hilfsmittelrichtlinie erwähnten APHAB-Fragebogen als Ergänzung zu den Tests unter "Laborbedingungen" anwenden, um die tatsächliche Nützlichkeit der Hörsysteme im tatsächlichen Alltag beurteilen zu können.
4.
eine Empfangsbestätigung solange NICHT unterzeichnen, wie man noch NICHT den Eindruck hat, dass man mit dieser Versorgung nun tatsächlich "bestmöglich" versteht.

freundliche Grüße
Johannes B.
Zuletzt geändert von Johannes B. am 6. Mär 2021, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#117

Beitrag von ossi67 »

Hallo Johannes,

Da gibt es nur ein Problem…….bin ich in der Lage beurteilen zu können wann
und wie das Optimum Passend für meine Behinderung Technisch erreicht ist oder ob es erreicht werden kann.

Es hat einen Grund warum ich auch mit Hörgeräten einen Schwerbehindertenausweis habe,
das muss ich bei meinen Bemühungen berücksichtigen.

Gruß
Klaus
Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#118

Beitrag von Johannes B. »

ossi67 hat geschrieben: 6. Mär 2021, 10:09 Hallo Johannes,

Da gibt es nur ein Problem…….bin ich in der Lage beurteilen zu können wann
und wie das Optimum Passend für meine Behinderung Technisch erreicht ist oder ob es erreicht werden kann.

Es hat einen Grund warum ich auch mit Hörgeräten einen Schwerbehindertenausweis habe,
das muss ich bei meinen Bemühungen berücksichtigen.

Gruß
Klaus
moin Klaus,
wenn du überprüfst, wie dein dBopt ermittelt wird,
wenn du überprüfst, wie dein Sprachverstehen im Störschall beurteilt wird,
wenn du dein Hörerleben im Alltag mit verschiedenen Hörsystemen - auf verschiedenen Technikleveln und aktuellster Technik - vergleichst, dann hast du schon deutlich bessere Beurteilungskriterien als derjenige zu Versorgende, der nix kontrolliert und sich anstelle dessen vorsagen lässt, "besser geht nicht mit Kassengeräten und mehr zahlt auch Kasse nicht, deshalb ist das jetzt "bestmöglich", bitte hier quittieren" ;-)

Verbindlicher Gruß
Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#119

Beitrag von Johannes B. »

aber um beim Ursprungsthema zu bleiben.

vom Beitragszahler mit seinen Krankenkassenbeiträgen bezahlt ist und daher vom Hörakustiker in Deutschland aufzahlungsfrei zu leisten ist:
das Hörsystem muss im Ergebnis den Kommunikationsstress bestmöglich reduzieren.

das bedeutet im Einzelnen u. ist höchstrichterliche Rechtsprechung und Versorgungsziel nach § 19 HilfsM-RL aktueller Stand
(möglichst weitgehend - soweit möglich - bestmöglich):
also:
OHNE ÜBERDURCHSCHNITTLICHE (sic) Höranstrengung:
- Zwiegespräche in üblicher Lautstärke auch bei Hintergrundmusik o. ä. führen zu können,
- Gleiches bei Wind, bei Wellenrauschen, am Straßenrand oder Bahnsteigkante,
- Gleiches im hallenden Treppenhaus, Bahnhof, hohen oder gekachelten Räumen, Kirche o.ä.,
- in größeren Gruppen noch verstehen, wie z.B. Meetings, Führungen, Restaurant, Feierlichkeit,
- Natur- Umwelt- und Umfeldgeräusche weitgehend unverfälscht wahrnehmen können,
- mit jedem Telefon, Handy, Smartphone telefonieren können,
- TV ohne Untertitel u. Radio in Normallautstärke verstehen,
- Schallquelle orten können und sich z.B. nicht im Verkehr ständig erschrecken müssen,
- registrieren, wenn man - ohne Sichtkontakt - (z.B. von hinten) angesprochen wird,
- während einer Auto-, Bus- oder Fahrradfahrt direkt nebenan verstehen können,
- und das alles so offen und natürlich, ohne Artefakte, und so rückkopplungsfrei wie möglich.
kurz:
an den auditiven Selbstverständlichkeiten des Alltags bestmöglich teilhaben zu können.

Anpassung deshalb strikt nach Buchstaben u. Geist der aktuellen HilfsM-RL § 19 u. § 30 RN4

Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#120

Beitrag von rhae »

Mit der Zeit wird's langweilig ...

VG Ralph
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#121

Beitrag von Ohrenklempner »

Und richtiger wird's durch Wiederholung auch nicht. :D

Huch, jetzt war ich aber ungewohnt provokant.
Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#122

Beitrag von Johannes B. »

Ohrenklempner hat geschrieben: 18. Mär 2021, 16:20 Und richtiger wird's durch Wiederholung auch nicht. :D
ist das so?
weil:
höchstrichterlich:
Bundessozialgericht vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R):
GKV-Versicherte haben Anspruch auf die Hörgeräteversorgung, die die nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt, soweit dies im Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil bietet.

aktuelle Versorgungsverträge zum Beispiel vdek oder AOK:
vdek (verkürzter Versorgungsweg seit 2018)
Versorgungsvertrag, Anlage 1, § 2, Unterpunkt 2:
Die Versorgungsziele orientieren sich an dem BSG-Urteil vom 17.12.2009 (B 3 KR20/08 R) und der Hilfsmittel-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Der Leistungserbringer und der mitwirkende HNO-Arzt leisten zum Vertragspreis eine aufzahlungsfreie Versorgung mit modernen Hörsystemen, die geeignet sind, die individuelle Hörminderung des Versicherten im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs bestmöglich auszugleichen und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen.

AOK BW:
Die Versorgungsziele orientieren sich an dem BSG-Urteil vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R) und der Hilfsmittel-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Der Leistungserbringer leistet zum Vertragspreis eine aufzahlungsfreie Versorgung mit modernen Hörsystemen, die geeignet sind, die individuelle Hörminderung des Versicherten im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs möglichst weitgehend auszugleichen. Die Versorgung muss ausreichend und zweckmäßig sein; das Wirtschaftlichkeitsgebot ist zu beachten. Je nach Bedarf kommen dabei auch Hörsysteme zum Einsatz, die neben der im Festbetragsgruppensystem genannten Mindestausstattung, z. B. über Mehrmikrofontechnik und/oder weitere Programme, automatische Verstärkungsregelung, T-Spule oder akustisches Telefonprogramm, Audioeingang und/oder Nano-Beschichtung verfügen

übrigens: "z.B." heißt "zum Beispiel" und NICHT "ausschließlich" ;-)

so, und in der Hilfsmittelrichtlinie in aktueller Fassung sind die - aufzahlungsfrei - zu erbringenden Versorgungsziele inzwischen (NACH dem Urteil von 2009) ziemlich erschöpfend beschrieben, nämlich:
§ 19 Versorgungziele
1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts,

a) ein Funktionsdefizit des Hörvermögens möglichst weitgehend auszugleichen und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen,

b) durch eine beidohrige Versorgung, soweit möglich, auch das räumliche Hören zu verbessern,

c) die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern. Weitere spezifische Bedarfe aufgrund der Gesamtbetrachtung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 sind zu berücksichtigen, wenn dadurch ein erheblicher Gebrauchsvorteil erreicht werden kann.

Frage:
wo bleibt denn da noch argumentative Luft für Aufzahlung, wenn´s um den reinen auditiven Defizitausgleich geht?
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#123

Beitrag von rhae »

Hast Du nicht mal gesagt, Du kennst Dich mit Gesetzen etwas aus? Mir scheint das nicht so, sonst würdest Du die Formulierungen in Verordnungen und Gesetzen nicht nach eigenen Vorlieben umdeuten. Alles was Du oben zitiert hast ist rechtlich einwandfrei formuliert und lässt trotzdem Spielraum für die bekannte Zuschuss-Versorgung der Krankenkassen. Ist mir wirklich ein Rätsel warum Dir das Verständnis dafür fehlt :roll:

VG Ralph
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#124

Beitrag von Johannes B. »

rhae hat geschrieben: 18. Mär 2021, 17:08 Hast Du nicht mal gesagt, Du kennst Dich mit Gesetzen etwas aus? Mir scheint das nicht so, sonst würdest Du die Formulierungen in Verordnungen und Gesetzen nicht nach eigenen Vorlieben umdeuten. Alles was Du oben zitiert hast ist rechtlich einwandfrei formuliert und lässt trotzdem Spielraum für die bekannte Zuschuss-Versorgung der Krankenkassen. Ist mir wirklich ein Rätsel warum Dir das Verständnis dafür fehlt :roll:

VG Ralph
sei mal bitte so nett und nenne mir aktuelle Beispiele für den von dir behaupteten Zuschuss-Spielraum, wenn die GKV das Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 SGB V) auch 2021 beachten muss (deutlich später als die HilfsM-RL von 2004 auf die das BSG im Jahr 2009 nur Bezug nehmen konnte). Insbesondere in Kenntnis des Punktes "c" im Absatz 1 des § 19 der aktuellen HilfsM-RL:
Zitat:
c) die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern. Weitere spezifische Bedarfe aufgrund der Gesamtbetrachtung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 sind zu berücksichtigen, wenn dadurch ein erheblicher Gebrauchsvorteil erreicht werden kann.
Zitat Ende.

VG
Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#125

Beitrag von rhae »

Bundessozialgericht vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R): GKV-Versicherte haben Anspruch auf die Hörgeräteversorgung, die die nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt, soweit dies im Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil bietet.
Die bestmögliche Anpassung im Alltagsleben bedeutet nicht die beste Anpassung in allen Lebenslagen. Und das "Wirtschaftlichkeitsgebot" der Krankenkasse läuft letztendlich auf das Zuschuss-System hinaus. Eigentlich ganz einfach ;)


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