hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

ossi67
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#51

Beitrag von ossi67 »

rabenschwinge hat geschrieben: 18. Feb 2021, 13:52
ossi67 hat geschrieben: 18. Feb 2021, 13:50 Und zum Thema….

Dafür das das meine gekauften Geräte sind, habe ich als Besitzer wenig Mitsprache rechte,
es ist ja alles vordefiniert und geregelt, was ich mit meinem Besitz alles machen darf und was nicht,
ich fühle mich beim AKU häufig entmündigt.

Gruß
Hmm, was regelt wer, was ich mit meinen Hörgeräten machen darf? Die Aussage verstehe ich nicht wirklich.
Ich hatte mal meine HGs in Reparatur, nach zwei Wochen fragte ich bei meinem AKU was denn aus meinen HGs wurde, der meinte das das bei Phonak länger dauern würde, weil die Reparatur der Naidas in England gemacht werden würde, daraufhin habe ich mich bei Phonak beschwert, die sagten mir das das nicht an Phonak liegen würde, mehr Infos durfte man mir nicht geben, Info wurde aber mit meinem AKU ausgetauscht, erst danach durfte mir Phonak mitteilen wo das Problem lag.

Das Problem verursachte mein AKU, weil er den Kostenvoranschlag für die anstehende Reparatur abgelehnt und sie dann ganz vergessen hatte und Phonak durfte dem Besitzer nicht Mitteilen was geschehen war ?? Bitte ??

Warum ohne meines Wissens Reparaturen abgelehnt wurden, habe ich nicht erörtert bekommen, oder was genau defekt war und was es Netto gekostet hat wurde mir nicht Mittgeteilt, auf der Rechnung für mich, stand nur Reparaturpauschale 3 oder so, bei nachfrage sagte man mir in etwa was alles Gewechselt wurde und so wurde bei mir immer verfahren, eine vollständige Rechnung habe ich noch nie bekommen.

Gruß
rabenschwinge
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#52

Beitrag von rabenschwinge »

DAS kann Dir bei jedem anderen Reparaturfall ebenso passieren und ist nicht an den Akustiker gebunden.
ossi67
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#53

Beitrag von ossi67 »

Das sehe ich anders, bei meinen Auto Reparaturen werde ich immer gefragt was gemacht werden darf und was nicht und wenn der TÜV was bemängelt werde ich umgehend Informiert, auf der Rechnung wird mir auch die kleinste Kleinigkeit mittgeteilt, bei meinen HGs bin ich immer so uninformiert und ich weiß eigentlich nur das was mir der AKU mitteilen möchte.
Akustik Alex
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#54

Beitrag von Akustik Alex »

ossi67 hat geschrieben: 18. Feb 2021, 15:38 Das sehe ich anders, bei meinen Auto Reparaturen werde ich immer gefragt was gemacht werden darf und was nicht und wenn der TÜV was bemängelt werde ich umgehend Informiert, auf der Rechnung wird mir auch die kleinste Kleinigkeit mittgeteilt, bei meinen HGs bin ich immer so uninformiert und ich weiß eigentlich nur das was mir der AKU mitteilen möchte.
Hey Ossi,

da bin ich ganz bei dir. Der Akustiker sollte aufschlüsseln, was genau er berechnet. In der Praxis sah das bei mir bspw. so aus:

Diagnose
Kleinmaterial (Schrauben, Splinte usw.)
Gehäuseteile
Außen- und Innenreinigung
Austausch Mikrofon
Austausch Mikrofonlagerung
Leistungskontrolle
Versand

In meiner Laufbahn habe ich bisher keinen Betrieb kennen gelernt, der da nur etwas Pauschales anführt. Aber soll es geben und finde ich auch nicht korrekt.

Besten Gruß,
Alex
ossi67
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#55

Beitrag von ossi67 »

Hallo Alex

ja erst bei Vitakustig und jetzt bei Geers, ich habe es in den letzten Jahren nicht anders kennen gelernt, deshalb die Angabe das ich mich bei meinem HGs Entmündigt fühle.

Gruß
Klaus
Ohrenklempner
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#56

Beitrag von Ohrenklempner »

Johns hat geschrieben: 18. Feb 2021, 14:47 moin Ohrenklempner,
wie du das handhabst, das ist deine Kanne Bier.
Juristisch bin ich als rein zu Versorgender nicht befugt, dich in Regress zu nehmen.
Eben WEIL ich NICHT dein Vertragspartner bin, sondern nur ein Vertragsverhältnis mit meiner Krankenkasse habe.
Es mag übrigens Akustiker hier geben, die genau DAS sehr begrüßen mögen ;-)
Der KK-Versorgungsvertrag und der Kaufvertrag sind zwei paar Schuhe.
Der Käufer erwirbt das gerät, egal ob er was dazubezahlt hat oder nicht, und damit hat er auch sämtliche Gewährleistungsansprüche.

Ich hab mal im vdek-Referenzvertrag 11 gem. § 127 Abs. 2 SGB V Vertrag zur Komplettversorgung mit Hörhilfen nachgesehen:
§4 Abs. 2 hat geschrieben: Der Mitgliedsbetrieb gewährleistet die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Produkte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 hat geschrieben: Haftung und Gewährleistung
1. Gewährleistung und Haftung der Mitgliedsbetriebe richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit der Vertrag nichts anderes bestimmt.
2. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Tag der endgültigen Auslieferung und Annahme des Hilfsmittels durch den Versicherten bzw. einer durch ihn bevollmächtigten Person (Leistungserbringungsdatum). Gewährleistungsarbeiten sind nicht gesondert vergütungsfähig.
3. Die Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.
ossi67 hat geschrieben: ja erst bei Vitakustig und jetzt bei Geers, ich habe es in den letzten Jahren nicht anders kennen gelernt, deshalb die Angabe das ich mich bei meinem HGs Entmündigt fühle.
Keine weiteren Fragen.
SCNR ;)
Dani!
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#57

Beitrag von Dani! »

ossi67 hat geschrieben: 18. Feb 2021, 15:38 Das sehe ich anders, bei meinen Auto Reparaturen werde ich immer gefragt was gemacht werden darf und was nicht und wenn der TÜV was bemängelt werde ich umgehend Informiert, auf der Rechnung wird mir auch die kleinste Kleinigkeit mittgeteilt, bei meinen HGs bin ich immer so uninformiert und ich weiß eigentlich nur das was mir der AKU mitteilen möchte.
Im Begriff "Reparaturpauschale 3" steht der Begriff "Pauschale". Da wird grundsätzlich nicht aufgeschlüsselt, was gemacht wurde. Warum auch.
Bei Reparaturen beim Auto habe ich bislang noch nie Erfolg damit gehabt, nur eine Pauschale zu leisten, um das komplette Auto wieder fit zu haben oder gar komplett getauscht zu bekommen.

Und trotzdem beantwortet das nicht die Frage, die rabenschwinge gestellt hat. Du schriebst:
"es ist ja alles vordefiniert und geregelt, was ich mit meinem Besitz alles machen darf und was nicht"

Was darfst du denn als Besitzer deiner HGs machen und was nicht? Wer schreibt dir das denn vor?
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#58

Beitrag von Johannes B. »

moin Ohrenklempner,
das ändert aber nix an der Feststellung, dass der Vertragspartner die Krankenkasse und nicht der zu Versorgende ist.
LG
Johannes
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Ohrenklempner
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#59

Beitrag von Ohrenklempner »

Ja, das ist dann eben so. Hat aber auch nichts mit der Zuzahlung zu tun.
ossi67
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#60

Beitrag von ossi67 »

Dani! hat geschrieben: 18. Feb 2021, 16:21
ossi67 hat geschrieben: 18. Feb 2021, 15:38 Das sehe ich anders, bei meinen Auto Reparaturen werde ich immer gefragt was gemacht werden darf und was nicht und wenn der TÜV was bemängelt werde ich umgehend Informiert, auf der Rechnung wird mir auch die kleinste Kleinigkeit mittgeteilt, bei meinen HGs bin ich immer so uninformiert und ich weiß eigentlich nur das was mir der AKU mitteilen möchte.
Im Begriff "Reparaturpauschale 3" steht der Begriff "Pauschale". Da wird grundsätzlich nicht aufgeschlüsselt, was gemacht wurde. Warum auch.
Bei Reparaturen beim Auto habe ich bislang noch nie Erfolg damit gehabt, nur eine Pauschale zu leisten, um das komplette Auto wieder fit zu haben oder gar komplett getauscht zu bekommen.

Und trotzdem beantwortet das nicht die Frage, die rabenschwinge gestellt hat. Du schriebst:
"es ist ja alles vordefiniert und geregelt, was ich mit meinem Besitz alles machen darf und was nicht"

Was darfst du denn als Besitzer deiner HGs machen und was nicht? Wer schreibt dir das denn vor?

Die Frage habe ich schon Beantwortet, bei der Reparatur meiner HGs hatte ich kein Mitspracherecht ich durfte nur mittfahren und Bezahlen.

Dasselbe ist mir bei den cShells letztes Jahr auch passiert, Reparatur hat jetzt nur gute 5 Monate Zeit gekostet und ich musste den AKU wechseln, darf mich bei Phonak nicht mehr melden, weil ich nachgefragt habe, warum der Lautsprecher 10mm weiterweg vom Trommelfell installiert wurde, weder der AKU noch Phonak wollten dazu stellungbeziehen.

Phonak hat mir klar gesagt, dass sie nicht für Endkunden da wären, bei Problemen sollte ich mich an den AKU wenden.

Ich würde meine Geräte gerne selber einstellen, da gibt mir der AKU bestimmt was mit und nach einem Jahr möchte ich doch von der Stufe 50 in die Stufe 90 wechseln, da hilft mir der AKU bestimmt auch, sind ja schließlich meine Geräte oder nicht.
ossi67
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#61

Beitrag von ossi67 »

Muss noch anmerken das man meine cShells leider nicht wieder richtig zum Laufen bringen konnte,
nach dem erneuten einschicken bekam ich unaufgefordert neue cShells und bei der einen seite passt die cShell nicht gut,
so das ich mit Rückkopplung zu tun habe, hatte ich vorher nicht, die waren super Rückkopplungs fest.
Zuletzt geändert von ossi67 am 18. Feb 2021, 18:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#62

Beitrag von Treehugger »

Johns hat geschrieben: 18. Feb 2021, 16:23 moin Ohrenklempner,
das ändert aber nix an der Feststellung, dass der Vertragspartner die Krankenkasse und nicht der zu Versorgende ist.
LG
Johannes
Damit möchtest du was sagen?

Es gibt eine Versogungsvertrag zwischen Akustiker und Krankenkassen - Das sind die beiden Vertragspartner
Es gibt einen "Krankenkassenvertrag" zwischen Krankenkassen und zu Versorgendem - Das sind die beiden Vertragspartner
Es gibt einen Kaufvertrag zwischen Akustiker und zu Versorgendem - Das sind die beiden Vertragspartner

Nich deine Krankenkasse kauft das Hörgerät sondern du.
Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#63

Beitrag von Johannes B. »

Treehugger hat geschrieben: 18. Feb 2021, 18:25
Johns hat geschrieben: 18. Feb 2021, 16:23 moin Ohrenklempner,
das ändert aber nix an der Feststellung, dass der Vertragspartner die Krankenkasse und nicht der zu Versorgende ist.
LG
Johannes
Nich deine Krankenkasse kauft das Hörgerät sondern du.
Hallo Treehugger,
ich habe noch nie Hörgeräte bei einem Hörakustiker gekauft, sondern war immer nur zu Versorgender eines mit meiner Krankenkasse vertraglich vereinbarten Versorgungsumfanges für 6 Jahre.
Zu diesem Zweck unterschrieb ich eine Empfangsbestätigung der dazu erforderlichen Hörsysteme und erhielt eine Abrechnungsübersicht und eine Quittung über die vereinnahmten 20.-€ "Rezeptgebühr".
Einen Kaufvertrag für Hörgeräte gab´s bei mir - in den bisher 3 Versorgungszyklen - nie.
LG
Johns
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#64

Beitrag von Akustik Alex »

Treehugger hat geschrieben: 18. Feb 2021, 18:25
Es gibt eine Versogungsvertrag zwischen Akustiker und Krankenkassen - Das sind die beiden Vertragspartner
Es gibt einen "Krankenkassenvertrag" zwischen Krankenkassen und zu Versorgendem - Das sind die beiden Vertragspartner
Es gibt einen Kaufvertrag zwischen Akustiker und zu Versorgendem - Das sind die beiden Vertragspartner

Nich deine Krankenkasse kauft das Hörgerät sondern du.
Genau und ein Kaufvertrag kommt auch zustande, wenn man Ware auf ein Kassenband legt. Das bedarf ja keiner Schriftform.
Carla
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#65

Beitrag von Carla »

Hier meine Frage: Ich habe Hörgeräte gekauft, natürlich dazu gezahlt, weil ich bestimmte Wünsche hatte.

Zwischenzeitlich wechselte ich den AKU. Wie sieht es da mit der Reparatur aus? Ich weiß, es gibt eine Reparaturpauschale von 250 Euro für 6 Jahre, der neue AKU kann anteilsmäßig anfordern.

Aber was ist, wenn die Reparatur diesen Betrag übersteigt? 250 Euro ist ja deutlich wenig. Dann kann ich doch beim neuen AKU zuzahlen, oder geht das nicht? Oder müssen die Geräte wieder an AKU 1 zurück geschickt werden?

Ich dachte, es wäre einfacher. Ich gehe hin, kaufe die Hörgeräte, und wenn eine Reparatur fällig wird, gehe ich zum Akustiker. Der wird es richten. Nun frage ich mich, wer wem was berechnet durch meinen Wechsel.
Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#66

Beitrag von Johannes B. »

Akustik Alex hat geschrieben: 19. Feb 2021, 11:00
Genau und ein Kaufvertrag kommt auch zustande, wenn man Ware auf ein Kassenband legt. Das bedarf ja keiner Schriftform.
das gilt für Kunden, aber eben nicht für "zu Versorgende".

Beispiel:
kaufe ich für meine Frau ein Auto, welches sie sich selbst aussuchte und auch selbst abholte und auch die Bereitstellungskosten bezahlte, so ist sie immer noch NICHT der Vertragspartner des Autohauses.

LG
Johns
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#67

Beitrag von Alex68 »

:popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn: schade - war ein gutes Thema und schon wird hier wieder der übliche Kram gefaselt ohne jeden Zusammenhang oder Gebrauchsvorteil
HV 125hz 500hz. 1khz. 2khz. 3khz. 4khz. 6khz. 8khz.
R. 20. 15. 25. 20. 30. 40. 40. 80
L. 20. 20. 20. 20. 25. 35. 40. 50
HG seit Dez.20 aktuell Phonak P50
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#68

Beitrag von Akustik Alex »

Carla hat geschrieben: 19. Feb 2021, 11:28 Hier meine Frage: Ich habe Hörgeräte gekauft, natürlich dazu gezahlt, weil ich bestimmte Wünsche hatte.

Zwischenzeitlich wechselte ich den AKU. Wie sieht es da mit der Reparatur aus? Ich weiß, es gibt eine Reparaturpauschale von 250 Euro für 6 Jahre, der neue AKU kann anteilsmäßig anfordern.

Aber was ist, wenn die Reparatur diesen Betrag übersteigt? 250 Euro ist ja deutlich wenig. Dann kann ich doch beim neuen AKU zuzahlen, oder geht das nicht? Oder müssen die Geräte wieder an AKU 1 zurück geschickt werden?

Ich dachte, es wäre einfacher. Ich gehe hin, kaufe die Hörgeräte, und wenn eine Reparatur fällig wird, gehe ich zum Akustiker. Der wird es richten. Nun frage ich mich, wer wem was berechnet durch meinen Wechsel.
Hey Clara,

es ist eine Pauschale. Die braucht sich offiziell nie auf und die verrechneten Anteile bleiben auch immer gleich. Sie wird vom neuen Akustiker anteilig übernommen, richtig. D.h. es gibt einen Jahressatz. Die noch verbleibenden Jahre berechnet der neue Akustiker dem alten. Somit übernimmt er alle Serviceleistungen und Reparaturen. Generell gilt aber natürlich: Wenn du bei den Hörgeräten zugezahlt hast, dann wirst du auch bei Reparaturen einen Eigenanteil haben.

Besten Gruß,
Alex
Dani!
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#69

Beitrag von Dani! »

Johns hat geschrieben: 19. Feb 2021, 11:31 das gilt für Kunden, aber eben nicht für "zu Versorgende".
So schwer zu verstehen? Der zu Versorgende IST Kunde.
Johns hat geschrieben: 19. Feb 2021, 11:31 Beispiel:
kaufe ich für meine Frau ein Auto, welches sie sich selbst aussuchte und auch selbst abholte und auch die Bereitstellungskosten bezahlte, so ist sie immer noch NICHT der Vertragspartner des Autohauses.
Was meinst du mit "kaufe ich". Wenn du unterschreibst, bist du der Vertragspartner, wenn deine Frau unterschreibt und du zahlst, ist sie dennoch Vertragspartner. Genau wie bei der Hörgeräteversorgung auch: der Kunde unterschreibt, die Versicherung zahlt.

Hast du deinem neuen Auto in den ersten 6 Monaten einen Totalschaden zugefügt, so bezahlt die Vollkasko wieder ein neues Auto komplett (je nach Ausgestaltung der Vollkasko). Du bist immer noch SCHON der Vertragspartner des Autohauses. Gleiches Spiel, wenn du bei einem unverschuldeten Unfall einen Gutachter einschaltest. Du bist Vertragspartner, bezahlt wird er von der gegnerischen Versicherung.
Die gesetzliche Krankenkasse macht es dir nur einfacher, dass sie das Geld direkt an den Akustiker überweist und nicht dich als Durchlaufposten nutzt, so wie es bei privaten Krankenkassen üblich ist.

Johns,
lass die Finger von den Rechtsvorschriften, du hast ja doch keine Ahnung, wie sie anzuwenden sind. Und wie mal wieder bilderbuchmäßig zu sehen, zerschießt du einen eigentlich interessanten Thread vollkommen widersinnig für ein komplett fremdes Thema.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
AssiKatze
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#70

Beitrag von AssiKatze »

Beispiel:
kaufe ich für meine Frau ein Auto, welches sie sich selbst aussuchte und auch selbst abholte und auch die Bereitstellungskosten bezahlte, so ist sie immer noch NICHT der Vertragspartner des Autohauses.

Schon wieder Schwachsinn!

Deine Frau bekommt erst gar nicht das Auto, da sie kein Vertragspartner ist und nicht bezahlt hat!!

Nur du bekommst das Auto, aber nur wenn du Vertragspartner bist. Nur mit der Vollmacht von dir, darf sie

dann das Auto abholen. So ähnlich ist es bei HG Kauf.

Dein Ohrenarzt verschreibt dir ein Hörgerät und du beauftragst dein Aku dir ein passendes ohne Zuzahlung

zu besorgen. Ohne Zuzahlung heißt nicht, das du für dieses HG nichts bezahlst, sondern durch deine

Beiträge hast du eigentlich im Voraus es schon bezahlt. Deswegen muß man je 10€ zuzahlen, damit

erkennt man die Vertragsbedingungen an und bist automatisch der Besitzer. Wäre es nicht der Fall,

müßtest du dein HG nach 6 J. an die KK zurücksenden! Hast du jemals deiner KK das HG, das ja angeblich

nicht dir gehört, zurück geschickt?

In deinem Fall könntest du Recht haben, da Hartz 4 evtl. nichts in die KK bezahlen (habe keine Ahnung),

könnte man wirklich nicht der Besitzer sein, da sie ja keine Beiträge bezahlen. Aber durch die Zuzahlung

von je 10€ entsteht wieder ein Vertrag und schon ist der Hartz 4 Empfänger der Besitzer.

Gruß
Zuletzt geändert von AssiKatze am 19. Feb 2021, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
Akustik Alex
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#71

Beitrag von Akustik Alex »

AGBs audibene:
"1 Allgemeines
1.1 Vertragspartner im Rahmen der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die audibene GmbH und der Kunde. [...]
"

Übrigens wird auch in Rechtsurteilen im Bezug auf Hörgeräte häufig das Datum des "Kaufvertrags" zwischen Akustiker und Kunde angeführt. Egal, ob Aufzahlung oder nicht. Wenn es keinen gäbe, könnte man auch nicht davon zurücktreten oder ihn im Rechtsstreit anführen. Rechtlich handelt es sich um Privatrecht und das Hörsystem geht nach dem Erwerb in den Besitz des Käufers über. Was Audibene da schreibt ist Standard. Die AGBs beziehen sich ja nicht auf die Krankenkasse, dafür gibt es ja Verträge.

Bsp. aus SG Nürnberg, Urteil v. 18.01.2019 – S 21 KR 363/17:

"Die Klägerin kann sich auch nicht darauf berufen, dass sie keine Kaufabsicht gehabt habe. Tatsache ist, dass zwischen den der Klägerin und Frau D. ein Vertrag zustande gekommen ist aufgrund dessen Frau D. die Hörgeräte bei S. bestellt hat und den Festbetrag von der Krankenkasse erhalten hat. [...]"

Bsp. aus Amtsgericht Limburg Az: 4 C 1289/13 Urteil vom 19.02.2014:

"Die Parteien schlossen schließlich einen Kaufvertrag über das Hörgerät [...]"
Johannes B.
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#72

Beitrag von Johannes B. »

Amtsgerichtsurteile sind stets die Beurteilung des Amtsrichters, der wiederum in seiner rechtlichen Beurteilung frei ist.
Dreimal darf geraten werden, warum hier keine Rechtsmittel eingelegt wurden ;-)
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
Nanni
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#73

Beitrag von Nanni »

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 929 Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

§ 854
Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

Eigentum und Besitz sind rechtlich unterschiedliche Verhältnisse. Z.b. steht der Eigentümer einer Wohnung im Grundbuch, der Mieter ist der Besitzer. Schwierig wird es, wenn etwas auf Kredit gekauft wird; dann gibt es noch den - erweiterten - Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung.
Bei Fahrzeugen wird es schwierig: Wer den KFZ-Brief in Händen hält, ist klar im Vorteil.

Und HartzIV-Empfänger zahlen auch in die gesetzlichen Krankenkassen ein, das wird automatisch vom Jobcenter weitergeleitet.
Carla
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#74

Beitrag von Carla »

Bitte noch eine Frage: Wenn ich den Akustiker wechsle und er keine Frage Reparaturpauschale anfordert (aus welchen Gründen auch immer), wer ist denn dann mein Vertragspartner? Ist es AKU 1, weil er noch nichts vom Wechsel weiß oder AKU 2, wenn er mit der KK abrechnet? Oder bin ich das, weil ich die Kosten übernehme?

Das hat mich hier ziemlich wuschig gemacht mit Vertragspartner, Kaufvertrag und zu Versorgende :? . Welches Recht hat meine KK an meinen Hörgeräten? Ich bin ja bereit, die Kosten zu tragen. Wo also wären die Probleme?
Nanni
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Re: hören Sie schlecht? Abhilfe 2021

#75

Beitrag von Nanni »

Ich hatte mal bei meiner KK angerufen und gefragt, was ich mit den Hörgeräten machen soll (nach Vertragsabschluss) und ich doch nicht damit zurecht komme. Als Antwort bekam ich zu hören, dass müsse ich mit dem Akustiker klären, die KK wäre raus.
Die Hörgeräte gehören Dir, Du hast ja den Vertrag mit dem Akustiker abgeschlossen; die Krankenkasse hat lediglich einen Zuschuss dazu bezahlt.
Gesperrt