Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

Johannes B.
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Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#1

Beitrag von Johannes B. »

moin,
hier im Forum flammt ja immer wieder die Streitfrage auf, was der HörHilfeBedürftige auf seiner vorgeschriebenen Empfangsbestätigung für aufzahlungsfreie Versorgung mit seiner schriftlichen Bestätigung "bestmöglich" eigentlich attestiert.
a)
attestiert er, dass er mit dem ihm angepassten "Kassengerät" die Freiburger-Test-Minimalanforderung übertroffen hat (Hilfsm-RL § 21)?
oder:
b)
attestiert er, dass er mit keinem getesteten Hörsystem - gleichgültig auf welcher Technikstufe - seine individuellen Hör- u. Verstehdefizite besser ausgleichen konnte als mit dem empfangenen Hörsystem.
Und zwar auf Basis seiner subjektiven Empfindung im realen Erleben, dokumentiert z.B. mit dem APHAB-Formular (HilfsM-RL § 19 i.V. mit § 30 RN 4)?
Ich freue mich über eindeutige Antworten, welche mit Quellen unterlegt sind und damit ein für alle Male dieses leidige Thema aus der Welt schaffen.
Vielen Dank.
LG
Johns
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Petra71
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#2

Beitrag von Petra71 »

Fakt ist doch das wenn ich richtig verstanden habe das fast alle Kassengeräte weit mehr bieten als die Mindestanforderungen. Will heißen das sich die Hersteller durchaus bemühen besser zu werden.
Johannes B.
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#3

Beitrag von Johannes B. »

Fakt ist, dass es keine Kassengeräte gibt, sondern nur Geräte, die der einzelne Hörakustiker - nach seinem freien wirtschaftlichen Ermessen - als solches anpasst.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
rabenschwinge
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#4

Beitrag von rabenschwinge »

Dein Problem liegt hier?
was hat geschrieben: 27. Feb 2021, 17:57
Johns hat geschrieben: 27. Feb 2021, 07:48 moin "was",
ich danke dir für deine betont sachlich vorgetragene Sicht der Dinge.
ich nehme daraus mit, dass du glaubst:
a) es gibt Kassengeräte und diese müssen nur die von dir dargestellten Mindestvoraussetzungen erfüllen "und gut ist".
b) neuere und schnellere Chips bringen zur Verstehbarkeit keinen Mehrwert.
c) mehr individuell anpassbare Kanäle bringen auch keinen Mehrwert, jedenfalls nicht generell.
d) verstärkbarer Frequenzbereich geht oft auch noch über die Datenblattangabe hinaus.
ich möchte dir erwidern:
ich glaube:
a) es gibt gar keine Kassengeräte, sondern nur die Vertragsvereinbarung, den HörHilfebedürftigen hinsichtlich seines Hör-u. Verstehdefizits ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich (wörtlich): "BESTMÖGLICH" über einen Vertragszeitraum von 6 Jahren zu versorgen. Das "bestmöglich" hat der Empfänger der Hörgeräte schriftlich zu bestätigen. Das was du beschriebst, das ist "schlechtestmöglich" ;-)
b) schnellere Chips können mehr rechnen in gleicher Zeit und folglich auch "feiner anpassen" .
c) je mehr individualisierbar, um so individueller, umso geeigneter.
d) bezüglich des rückkopplungsfrei verstärkbaren Frequenzbereiches ist aber noch deutlich "Luft nach oben" (wortwörtlich) ;-)
und was die Verkaufsformulierungen anbelangt:
Kein Profi wird - aus o.g. Gründen - das Wort "Kassengerät" schreiben. Folglich braucht´s Ersatzbegriffe um verschiedene "Ausbau- besser Freischaltstufen" rechtlich unanfechtbar und psycho-logisch darzustellen. Und da ist "Basis", "Einstieg", "Mittelklasse", "Premium" und "highend" doch ganz geschickt, weil sich dort jederman frei(und)willig selbst "einsortieren" kann ;-)
LG
Johns
Na da hast du ja manches, das ich geschrieben habe, frei(und)zügig uminterpretiert.

Ich glaube nicht, sondern bin davon überzeugt, dass

a) es "Kassengeräte" gibt, mit Hilfe derer der Schwerhörige ein gutes Sprachverstehen erreichen kann
b) mittlerweile auch die Chips der letzten Generation, die üblicherweise in "Kassengeräten" zum Einsatz kommen, "schnell" genug sind
c) mehr Kanäle in der Praxis nicht unbedingt zwangsläufig einen Mehrwert bieten müssen (können Sie natürlich in speziellen Einzellfällen, das muss man dann überprüfen)
d) der vom Hersteller angegebene Frequenzbereich (obere und untere Grenze) nicht immer dem entspricht, was tatsächliche Messungen ergeben (da widersprechen sich teils schon die Datenblätter selbst)

Zu deinen Einlassungen dazu:

a) "den HörHilfebedürftigen hinsichtlich seines Hör-u. Verstehdefizits ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich (wörtlich): "BESTMÖGLICH" über einen Vertragszeitraum von 6 Jahren zu versorgen" <-- Worauf genau bezieht sich das von dir zitierte "bestmöglich"? Auf die Technologie des Hörgerätes oder vielleicht (auch?) auf die Aufgabe des Akustikers, der das Gerät "bestmöglich" einstellen und die "bestmöglichen" Otoplastiken auswählen soll? Für die Krankenkasse ist es relevant, dass du ein gutes Sprachverstehen erreichst. Das lässt sich einfach in einem Sprachtest nachweisen (ob es damit dann "ausreichend" ist).
Solltest du also mit einem vermeintlich "besseren" (in deinem Fall vermutlich zuzahlungspflichtigen) Gerät in einem solchen Sprachtest tatsächlich ein signifikant besseres Sprachverstehen erreichen, dann hättest du auch ein valides Argument, deine Krankenkasse darum zu bitten, höhere Zuzahlungen zu leisten
Solltest du aufgrund deiner beruflichen Situation besondere Anforderungen haben, z.B. ein möglichst gutes Sprachverstehen im Störgeräusch, eine möglichst gute Impulsschallunterdrückung etc., dann wäre auch hier ein Vorteil des zuzahlungspflichtigen Gerätes nachzuweisen (Sprachtest im Störgeräusch, diagnostizierte Hyperakusis etc.) und dann wären auch höhere Zuzahlungen möglich - nur ist hier dann die Krankenkasse nicht der richtige Ansprechpartner. sondern die Rentenversicherung.

b) "schnellere Chips können mehr rechnen in gleicher Zeit und folglich auch "feiner anpassen" <-- die Anpassung an die Hörkurve hat mit der Schnelligkeit der Signalverarbeitung an sich erstmal nichts zu tun. Von welchen Latenzen reden wir denn hier bei zuzahlungsfreien Geräten? Welche Latenzen haben z.B. große PA Lautsprecher mit schweren Magneten, angeschlossen an Analogequipment, im Vergleich? Ich bin u.a. Musiker und auch in dem Bereich ist das Thema Latenz bei digitalen Geräten schon seit Jahren nicht mehr wirklich ein Thema - es sei denn, man arbeitet ganz gezielt damit, z.B. mit der Simulation verschiedener Raumakustiken (kleine Gummizelle vs. Tiefgarage)

c) "je mehr individualisierbar, um so individueller, umso geeigneter" <-- was für dich "geeignet" ist, lässt sich im schon genannten Sprachtest ermitteln. Gutes Sprachverstehen = "geeignet"

d) "bezüglich des rückkopplungsfrei verstärkbaren Frequenzbereiches ist aber noch deutlich "Luft nach oben" (wortwörtlich)" <-- die Rückkopplungsunterdrückung sollte meines Erachtens so wenig wie möglich eingreifen (müssen). Eine möglichst offene Versorgung ist je nach Hörverlust zum einen gar nicht sinnvoll, zum anderen anderen muss dir auch klar sein, dass eine aktive Rückkopplungsunterdrückung immer zu Lasten des Klangs geht, da sie (je nach technischer Methode des Herstellers) den "Original"-Ton moduliert bzw. verfälscht (z.B. durch Tonhöhenverschiebung, Phasenauslöschung usw.). Ich habe deshalb z.B. im Musikprogramm gar keine Rückkopplungsunterdrückung aktiviert und hätte sogar gerne eine Möglichkeit gesehen, im normalen "Alltagsprogramm" die Rückkopplungsunterdrückung manuell noch etwas zu reduzieren (man könnte ggf. das Programm austricksen, wenn man eine Otoplastik mit fast verschlossener Luftbohrung zum Rückkopplungstest nutzen würde).
Johannes B.
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#5

Beitrag von Johannes B. »

moin "rabenschwinge",
inwieweit ist dein copy and paste jetzt eine fundierte Antwort auf meine Frage?
Und:
inwieweit siehst du hier MEIN Problem?
Ist es nicht eher ein Branchenproblem, welches ich nur transparent mache?
LG
Johns
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#6

Beitrag von rhae »

Das Problem ist, dass es viele Hörgeräte zum Kassenpreis gibt, die die Vorgaben der Krankenkassen erfüllen. Leider erfüllen sie aber oft nicht die Erwartungen der Kunden und so greifen diese dann gezwungenermaßen zu Modellen mit Aufpreis.

VG Ralph
rabenschwinge
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#7

Beitrag von rabenschwinge »

rhae hat geschrieben: 27. Feb 2021, 21:15 Das Problem ist, dass es viele Hörgeräte zum Kassenpreis gibt, die die Vorgaben der Krankenkassen erfüllen. Leider erfüllen sie aber oft nicht die Erwartungen der Kunden und so greifen diese dann gezwungenermaßen zu Modellen mit Aufpreis.

VG Ralph
tja weißt Du, manchmal ist es so, dass sich Kunden auch nicht mehr leisten können und froh sind, dass es überhaupt Geräte zum Preis der Rezeptgebühr gibt. Andernfalls bliebe diese Behinderung dezent unversorgt.

Und mit Verlaub, wer denn Ansprüche darüber hinaus hat und es sich leisten kann, der möge doch bitte zahlen und nicht auf hohem Niveau jammern.
was
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#8

Beitrag von was »

@Johns

Das ist jetzt eine ziemlich merkwürdige Strategie von dir, diesen neuen Thread zu eröffnen, nachdem du den anderen Thread, der im Grunde das gleiche Thema behandelt hat, gerne als abgeschlossen sehen wolltest (ich habe dir dort übrigens trotzdem nochmal geantwortet).

Oder machst du jetzt so lange neue Threads zum gleichen Thema auf, bis dir die Antworten gefallen bzw. dort argumentativ möglichst wenig Kritik zu deinen Behauptungen zu finden ist? :D
rabenschwinge
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#9

Beitrag von rabenschwinge »

@was ja, das ist typisch dieser User.
Nanni
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#10

Beitrag von Nanni »

Hier „flammt“ nicht immer wieder was auf, du - Johns - bist der „Brandstifter“
Johannes B.
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#11

Beitrag von Johannes B. »

keiner der bisherigen Kommentare beantwortet meine Frage.
und auch diese Einlassung lenkt nur ab:
rhae hat geschrieben: 27. Feb 2021, 21:15 Das Problem ist, dass es viele Hörgeräte zum Kassenpreis gibt, die die Vorgaben der Krankenkassen erfüllen. Leider erfüllen sie aber oft nicht die Erwartungen der Kunden und so greifen diese dann gezwungenermaßen zu Modellen mit Aufpreis.

VG Ralph
weil:
es geht nicht um die Erwartungshaltung des zu Versorgenden in diesem Strang, sondern um die eindeutig fixierte Definition meiner konkret und unmissverständlich formulierten Frage im Startbeitrag dieses Threads:
was gilt?
a, oder b - und wo steht das?

LG
Johns
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#12

Beitrag von rhae »

Frag doch Deine Krankenkasse. Die Richtlinien der AOK Baden-Würtemberg sind z.B. hier: https://www.aok.de/gp/hoerhilfen/vertra ... #Anker3049

Auszug aus den Richtlinien
AOK BW hat geschrieben:Die Versorgungsziele orientieren sich an dem BSG-Urteil vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R) und der Hilfsmittel-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Der Leistungserbringer leistet zum Vertragspreis eine aufzahlungsfreie Versorgung mit modernen Hörsystemen, die geeignet sind, die individuelle Hörminderung des Versicherten im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs möglichst weitgehend auszugleichen. Die Versorgung muss ausreichend und zweckmäßig sein; das Wirtschaftlichkeitsgebot ist zu beachten. Je nach Bedarf kommen dabei auch Hörsysteme zum Einsatz, die neben der im Festbetragsgruppensystem genannten Mindestausstattung, z. B. über Mehrmikrofontechnik und/oder weitere Programme, automatische Verstärkungsregelung, T-Spule oder akustisches Telefonprogramm, Audioeingang und/oder Nano-Beschichtung verfügen
Den Rest fragst Du, wie gesagt, am Besten Deinen Krankenkassenberater ...

VG Ralph
akopti
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#13

Beitrag von akopti »

Johns hat geschrieben: 27. Feb 2021, 20:44 moin,
hier im Forum flammt ja immer wieder die Streitfrage auf, was der HörHilfeBedürftige auf seiner vorgeschriebenen Empfangsbestätigung für aufzahlungsfreie Versorgung mit seiner schriftlichen Bestätigung "bestmöglich" eigentlich attestiert.
a)
attestiert er, dass er mit dem ihm angepassten "Kassengerät" die Freiburger-Test-Minimalanforderung übertroffen hat (Hilfsm-RL § 21)?
oder:
b)
attestiert er, dass er mit keinem getesteten Hörsystem - gleichgültig auf welcher Technikstufe - seine individuellen Hör- u. Verstehdefizite besser ausgleichen konnte als mit dem empfangenen Hörsystem.
Und zwar auf Basis seiner subjektiven Empfindung im realen Erleben, dokumentiert z.B. mit dem APHAB-Formular (HilfsM-RL § 19 i.V. mit § 30 RN 4)?
Ich freue mich über eindeutige Antworten, welche mit Quellen unterlegt sind und damit ein für alle Male dieses leidige Thema aus der Welt schaffen.
Vielen Dank.
LG
Johns
Hier der Orginaltext (aus dem VDEK-Vertrag) der auch in den anderen Verträgen so ähnlich drin steht.
Ich bin über das qualitativ hochwertige Angebot einer aufzahlungsfreien Versorgung (ohne Aufzahlung, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung) informiert worden. Mit dem(n) getesteten aufzahlungsfreien Hörsystem(en) habe ich -soweit möglich –sowohl bei störenden Umgebungsgeräuschen als auch in größeren Räumen und größeren Personengruppen ein bestmögliches Sprachverstehen erreicht.
Hier steht schon drin, dass man nach subjektiven Gefühl entscheidet. Allerdings kann man -soweit möglich - nur mittels eines reproduzierbaren Testverfahrens verifizieren und evaluieren.

Der Freiburger Test ist der einzige Test, der die maximale Diskrimination bei dB-opt (ohne Hörgerät) messbar macht.
Wenn dieser Wert unter 100% liegt, dann ist es erwartbar, dass man auch mit HG bei 65 dB Sprache keine 100% erreichen wird.

Nun ist der Wunsch des Kunden natürlich das bestmögliche Verstehen, nur die Messung zeigt, was eben maximal möglich ist.

Und wenn das bestmögliche nicht mehr zu einem Sprachverstehen in Geräusvoller Umgebung führt, dann kann man dies nur mit dem Freiburger nachweisen.

Das wird jeder vernünftiger Akustiker nach der Anamnese und Durchführung des Ton und Sprachaudiogramms der Kunden erklären. Ich nenne das mal "Zielgespräch". Dabei erkläre ich dem Kunden im Vorfeld, was er bestmöglich erwarten kann und zwar unabhängig davon, für welches HG sich der Kunde letztendlich entscheidet.

Deshalb finde ich es extrem irreführend wenn man den Zusatz -soweit möglich- nicht mit zitiert, denn er ist essentiell.

Danke fürs lesen.

Dirk
serik
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#14

Beitrag von serik »

akopti hat geschrieben: 27. Feb 2021, 22:55 Hier der Orginaltext (aus dem VDEK-Vertrag) der auch in den anderen Verträgen so ähnlich drin steht.
Ich bin über das qualitativ hochwertige Angebot einer aufzahlungsfreien Versorgung (ohne Aufzahlung, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung) informiert worden. Mit dem(n) getesteten aufzahlungsfreien Hörsystem(en) habe ich -soweit möglich –sowohl bei störenden Umgebungsgeräuschen als auch in größeren Räumen und größeren Personengruppen ein bestmögliches Sprachverstehen erreicht.
Hier steht schon drin, dass man nach subjektiven Gefühl entscheidet. Allerdings kann man -soweit möglich - nur mittels eines reproduzierbaren Testverfahrens verifizieren und evaluieren.

Der Freiburger Test ist der einzige Test, der die maximale Diskrimination bei dB-opt (ohne Hörgerät) messbar macht.
Wenn dieser Wert unter 100% liegt, dann ist es erwartbar, dass man auch mit HG bei 65 dB Sprache keine 100% erreichen wird.

Nun ist der Wunsch des Kunden natürlich das bestmögliche Verstehen, nur die Messung zeigt, was eben maximal möglich ist.

Und wenn das bestmögliche nicht mehr zu einem Sprachverstehen in Geräusvoller Umgebung führt, dann kann man dies nur mit dem Freiburger nachweisen.

Das wird jeder vernünftiger Akustiker nach der Anamnese und Durchführung des Ton und Sprachaudiogramms der Kunden erklären. Ich nenne das mal "Zielgespräch". Dabei erkläre ich dem Kunden im Vorfeld, was er bestmöglich erwarten kann und zwar unabhängig davon, für welches HG sich der Kunde letztendlich entscheidet.
Hallo Dirk!

Eben einen "vernünftigen" Akustiker hab ich persönlich bis heute noch nie erlebt. Es wurde mir das von Dir Zitierte immer soweit "erklärt", dass der Text mir nur vorgelesen wurde, als ob ich Blind, doof, oder Analphabet wäre - nach dem Motto:
"Herr Professor, ich verstehe nicht, warum 1+2=7 ist ?",
und dieser zurück: "ist doch ganz einfach, weil 7=1+2 ist !"

Schöne Grüße,
Sergej
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Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
akopti
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#15

Beitrag von akopti »

Hallo,

worauf berufst du dich in deiner Antwort.
- auf mein Zitat von der Empfangsbescheinigung
- auf meine "Zielgespräch"

Gruß

Dirk
serik
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#16

Beitrag von serik »

...soll beides nicht irgendwie irgendwo zusammen hängen, was Aufklärung des Kunden betrifft?

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann mein(te)st Du, bei einer Sache soll der Akustiker vernünftig aufklären ("Zielgespräch") und bei anderen nur zum Unterschreiben geben (Empfangsbescheinigung), nachdem der Kunde so "aufgeklärt" wird, dass das Geschriebene vom Akustiker dem Kunden in eigenen Worten ungefähr inhaltlich vorgetragen wird. Und wenn dieser den Sinn des Inhalts nicht wirklich verstanden hat oder es nur scheint zu haben, dann kommt es mit bedauernder Miene dem Kunden entgegen wie z.B "tja, das müssen wir leider unterschreiben, weil die KK es so verlangt" - ist zwar nicht gelogen, jedoch eventuell zum falschen Verständnis geführt (ob bewusst oder nicht, ist hier erstmal vom 2. Rang, also weniger relevant).

Mir geht es nicht nur darum, was Du persönlich für vernünftig als Akustiker hältst, sondern: Es gibt die Sichtweise "des" Kunden auch noch, wie das Ganze bei ihm ankommt - und hier spielt es eine gewisse Rolle, ob und wie dieser (nicht) aufgeklärt wird.
Aber ich kann Dich als Akustiker schon verstehen, dass gewisse Sachen von Dir als Akustiker gar nicht verlangt werden (erst recht von der KK als Vertreter des Kunden).

Wenn ich mich irgendwo irre, korrigier(t) mich bitte.
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Blümle
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#17

Beitrag von Blümle »

@akopti
Ein solches Aufklärungs-/Zielgespräch hatte ich bei keinem der 4 Akustiker*innen, bei denen ich war. Ich hatte nur die Anamnesegespräche. Beim ersten wurde weder etwas von Preisen, noch von Otoplastiken erzählt. Die zweite kam dann gleich mit Trockenbox, Konferenz-Mikrophon (Roger 1000.-€) und immerhin schon mal mit Otoplastiken daher.
Ich habe wohl den Fehler gemacht, zu sagen, dass ich bereit bin auszugeben, was nötig ist, und dass ich gerne Akkus möchte. (Damit wurde dann wohl schon ausgeschlossen, dass ich Kassengeräte probieren darf/soll/muss). Habe aber stets dazu gesagt, dass der HNO meinte, dass man auch mit den zuzahlungsfreien sehr gut hören könne, einige Patient*innen damit sogar besser zurecht kämen.

Wie groß mein Hörverlust wirklich ist, weiß ich eigentlich erst seit 4 Wochen und AkuNr. 5. Welche Verbesserung maximal erreicht werden kann, weiß ich allerdings noch nicht wirklich. Das konnte auch noch nicht gemessen werden, weil ich 9 Monate nach Beginn der Hörgerätesuche immer noch nicht fertig bin. Es passt noch immer nicht richtig und folglich ist auch die End-Einstellung noch nicht erfolgt.

Mich nervt die ewig gleiche Frage 1000mal anders aufgezogen hier auch. Ich bin auch nicht der Meinung, dass „Kassen“geräte das gleiche können müssen, wie High-End-Produkte.

Ich will allerdings auch mitteilen, dass die Versorgung da „draußen“ halt leider auch nicht immer unbedingt so abläuft, wie sie lt. Innung/Zunft idealerweise ablaufen sollte. Da ist in puncto „Qualitätsstandardsetzung“ à la Fielmann schon noch Spiel drin. Ich finde es nicht gut, dass man als Patientin/Kundin dem Zufall ausgeliefert ist, ob man nun ein Geschäft betritt, in dem es die dortigen Fachleute nun gut und genau machen oder halt nach eigenem Befinden/Gutdünken. Bei der Erstversorgung verfügt man in der Regel nicht über das eigentlich nötige komplexe Wissen, das man bräuchte, um beurteilen zu können, an wen man denn geraten ist. Das erwirbt man sich leider erst (z.B. hier), wenn man merkt, dass es schief läuft....

Ein bißchen frustriert von der eigenen Versorgungsgeschichte grüßt
:blume1:
Johannes B.
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#18

Beitrag von Johannes B. »

rhae hat geschrieben: 27. Feb 2021, 22:49 Frag doch Deine Krankenkasse. Die Richtlinien der AOK Baden-Würtemberg sind z.B. hier: https://www.aok.de/gp/hoerhilfen/vertra ... #Anker3049

Auszug aus den Richtlinien
AOK BW hat geschrieben:Die Versorgungsziele orientieren sich an dem BSG-Urteil vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R) und der Hilfsmittel-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Der Leistungserbringer leistet zum Vertragspreis eine aufzahlungsfreie Versorgung mit modernen Hörsystemen, die geeignet sind, die individuelle Hörminderung des Versicherten im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs möglichst weitgehend auszugleichen. Die Versorgung muss ausreichend und zweckmäßig sein; das Wirtschaftlichkeitsgebot ist zu beachten. Je nach Bedarf kommen dabei auch Hörsysteme zum Einsatz, die neben der im Festbetragsgruppensystem genannten Mindestausstattung, z. B. über Mehrmikrofontechnik und/oder weitere Programme, automatische Verstärkungsregelung, T-Spule oder akustisches Telefonprogramm, Audioeingang und/oder Nano-Beschichtung verfügen
Den Rest fragst Du, wie gesagt, am Besten Deinen Krankenkassenberater ...

VG Ralph
ich danke dir, Ralph,

deine Antwort macht unmissverständlich klar, dass es um Antwort "b" meiner Frage im Eingangstext geht und sie ist auch mit Quelle belegt begründet.
Nochmal herzlichen Dank dafür.

LG
Johns
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#19

Beitrag von sordos »

bei viele AKU Aufklärungs-/Zielgespräch kommt mir vor wie wenn ich mit Jehovas Zeugen über Gott sprechen soll, ich keine Ahnung Jehovas Zeugen voll auf Missionierung vorbereitet!!
rhae
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#20

Beitrag von rhae »

Johns hat geschrieben: 28. Feb 2021, 07:37 deine Antwort macht unmissverständlich klar, dass es um Antwort "b" meiner Frage im Eingangstext geht und sie ist auch mit Quelle belegt begründet.
Johns hat geschrieben:b) attestiert er, dass er mit keinem getesteten Hörsystem - gleichgültig auf welcher Technikstufe - seine individuellen Hör- u. Verstehdefizite besser ausgleichen konnte als mit dem empfangenen Hörsystem. Und zwar auf Basis seiner subjektiven Empfindung im realen Erleben, dokumentiert z.B. mit dem APHAB-Formular (HilfsM-RL § 19 i.V. mit § 30 RN 4)?
Ich wüsste jetzt nicht, wie die Richtlinien der AOK-BW Deinen Punkt "b)" belegen. Im verlinkten PDF der Richtlinien kommt das Kürzel "APHAB" nicht vor, von einer "subjektiven Empfindung" ist dort auch nichts zu lesen. Der Freiburger-, Oldenburger- und Göttinger-Sprachtest werden aber genannt und als standartisiertes Testverfahren vorgeschlagen.
AOK hat geschrieben:Bei der Versorgung sind die aktuellen audiologischen Messverfahren (z. B. Ton- und Sprachaudiometrie, Hörfeldskalierung) einzusetzen. Der im Rahmen der vergleichenden Anpassung durch die Hörsystemversorgung erzielte Hörgewinn ist anhand eines standardisierten sprachaudiometrischen Testverfahrens (z. B. Freiburger Sprachtest) – auch unter Einsatz von Störgeräuschen (Störgeräuschbedingungen: 60 dB, Nutzschallquelle: 65 dB) -nachzuweisen und zu dokumentieren. Bei fehlendem Einsilber-Sprachverstehen sind fachlich geeignete Messverfahren zur Dokumentation zu verwenden. Das gewählte Messverfahren hat den jeweils gültigen Hilfsmittel-Richtlinien zu genügen. Neue bzw. alternative audiologische Messverfahren (z. B. Oldenburger oder Göttinger Satztest) sollen etabliert werden, sobald diese sich zum Standard der täglichen Praxis in der Diagnostik und zum Nachweis der Hörverbesserung und der Dokumentation entwickelt haben.
Aber ich weiss ja, dass Dich das alles nicht überzeugt und wieder nur vergebliche Mühe ist ...

VG Ralph
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#21

Beitrag von rabenschwinge »

Okay, wieso ist es mir dann nicht passiert?

Vielleicht deshalb weil ich klare Vorgaben formuliert habe, gerade im Preissektor? Ausgehend von dem, was ich mir in der Lage gerade finanziell erlauben konnte und was nicht?

Weil es bei mir ein paar anatomische Besonderheiten gibt aufgrund meiner sensationellen Größe von unter 1,50m ? Und klar kommuniziert wurde, was von meiner Anatomie her möglich ist und was nicht?
Dani!
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#22

Beitrag von Dani! »

Ist mir noch nicht aufgefallen, dass ich bei den Zeugen Jehovas was unterschreiben sollte, das ich vorher nie lesen durfte. Ist das so?

Eher nicht. Und beim Akustiker durfte ich den Text auch lesen, bevor ich unterschreibe. Die meisten wollen halt bloß nicht lesen. Sich hinterher zu beschweren ist halt doch viel einfacher. Gilt wie so oft nicht nur für die Akustikbranche. Das ist überall so! Es gibt keinen Grund, hier etwas besonderes draus zu machen.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
sordos
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#23

Beitrag von sordos »

sicher beziehst sich nicht nur auf der Akustikbranche, hier wird aber über die Akustikbranche debatiert. Manche AKU wollen sich als Samariter darstellen, über Preise sprechen wir nicht!
Johannes B.
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#24

Beitrag von Johannes B. »

hallo Ralph,
die höchstrichterliche Rechtsprechung bezieht sich ausdrücklich auf auf die HilfsM-RL.
Und die von dir zitierte AOK ausdrücklich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung UND die HilfsM-RL auf aktuellem Stand.
Und in der HilsM-RL auf aktuellem Stand kann man 2021 vom APHAB lesen (§30 RN 4).
LG
Johns
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Re: Ideologiestreit hinsichtlich Kassengeräte

#25

Beitrag von rabenschwinge »

sordos hat geschrieben: 28. Feb 2021, 09:59 sicher beziehst sich nicht nur auf der Akustikbranche, hier wird aber über die Akustikbranche debatiert. Manche AKU wollen sich als Samariter darstellen, über Preise sprechen wir nicht!
hab ich so noch nicht erlebt. Und stimmt, dass ist nicht nur beim Aku mein Weg. Klare Vorgaben , in welchem finanziellen Rahmen ich bewegen will oder kann hab ich überall.

Für mich als Kunde normal. Definieren was ich möchte ( und bei manchen Geräten auch was nicht) und wie teuer es im Höchstfall sein darf.
Antworten