Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
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Dominik
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Vorsicht bissig.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
und wieder grüßt das Murmeltier
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Die Fragestellung bezog sich auf eine Folgeversorgung nach 6 Jahren, oder? Daher waren die Fragen und Antworten schon noch themenbezogen. Ich kenne Mr. Bs Spielchen, das weißt du auch. Es war bis hierhin sachlich von mir, also schreib mir nicht, dass ich das "gefälligst sein zu lassen habe"! Das ist ein bisschen übers Maß hinaus. Ich handel und informiere nach bestem Wissen und Gewissen. Das ist für Leser neutral und da lass ich mich auch nicht einschränken.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Ich finde die Diskussion sehr interessant und überhaupt nicht am Thema vorbei. Es sollten mal diejenigen den Ball flach halten, die bei jedem Beitrag eines unbeliebten Forenteilnehmers persönlich und abwertend werden. Denn genau das ist es, was stört. Wie alt sind wir denn? "Oooh, Johannes B. hat was geschrieben, da stürzen uns wir jetzt alle drauf!" -- ich dachte, vielleicht habe ich ja eine etwas zu fanatisch egalitäre Grundeinstellung... aber jeder sollte doch einen anderen Menschen so behandeln, wie man gerne selbst behandelt werden möchte, oder nicht?
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
moin,
zusammenfassend lässt sich also konstatieren:
Krankenkassen lösen sich von der Regelversorgungszeit (6 Jahre) und entscheiden lieber nach individueller Erfordernis.
Gut zu wissen, weil:
Individuell erforderlich kann also unabhängig von dem Regelversorgungszeitraum neu versorgt werden.
Und zwar NICHT ausschließlich, weil sich das Hörvermögen derart verschlechtert hat, dass das Altgerät nicht mehr reicht, sondern schlicht auch, weil die Technik nicht mehr dem medizinisch-technisch aktuellem Stand entspricht (wie höchstrichterlich gefordert)
zusammenfassend lässt sich also konstatieren:
Krankenkassen lösen sich von der Regelversorgungszeit (6 Jahre) und entscheiden lieber nach individueller Erfordernis.
Gut zu wissen, weil:
Individuell erforderlich kann also unabhängig von dem Regelversorgungszeitraum neu versorgt werden.
Und zwar NICHT ausschließlich, weil sich das Hörvermögen derart verschlechtert hat, dass das Altgerät nicht mehr reicht, sondern schlicht auch, weil die Technik nicht mehr dem medizinisch-technisch aktuellem Stand entspricht (wie höchstrichterlich gefordert)
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Naja, mit der Technik hat das im Grunde genommen nichts zu tun. Ich dürfte auch ein längst überholtes Hörgerät verkaufen und mit der Krankenkasse abrechnen, wenn es nach 2013 zugelassen wurde und eine 13.20.12...-Hilfsmittelnummer hat.
Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Johannes, das legst du nun für dich aus.
Mit meinem Einwand wollte ich eigentlich sagen, dass die Krankenkassen wegen Geldmangel, bedingt durch die Pandemie, in Zukunft genauer prüfen werden, ob etwas erforderlich ist. Bei allen Hilfen, eben auch bei Hörgeräten. In vielen Medizinbereichen kommen neue Gesetze heraus. Und die Durchführung wird genau geprüft und muss belegt werden. Aber man kann es sich denken, ohne hellseherische Fähigkeiten zu haben.
Ich habe es hier so verstanden, dass die 6 Jahre eine Regel sind, aber eben nicht gesetzlich verankert. Ich glaube daher nicht, dass man innerhalb noch kürzerer Zeit ein neues Gerät bekommt, weil es technisch besser ist. Ich habe Oticon OPN S, kurz nach meinem Kauf kam More heraus. Ich denke nicht, dass ich nun nach 1,5 Jahren Anspruch auf neue Geräte habe, weil die in der Technik weiter sind.
Aber das sind nur meine Gedanken.
Mit meinem Einwand wollte ich eigentlich sagen, dass die Krankenkassen wegen Geldmangel, bedingt durch die Pandemie, in Zukunft genauer prüfen werden, ob etwas erforderlich ist. Bei allen Hilfen, eben auch bei Hörgeräten. In vielen Medizinbereichen kommen neue Gesetze heraus. Und die Durchführung wird genau geprüft und muss belegt werden. Aber man kann es sich denken, ohne hellseherische Fähigkeiten zu haben.
Ich habe es hier so verstanden, dass die 6 Jahre eine Regel sind, aber eben nicht gesetzlich verankert. Ich glaube daher nicht, dass man innerhalb noch kürzerer Zeit ein neues Gerät bekommt, weil es technisch besser ist. Ich habe Oticon OPN S, kurz nach meinem Kauf kam More heraus. Ich denke nicht, dass ich nun nach 1,5 Jahren Anspruch auf neue Geräte habe, weil die in der Technik weiter sind.
Aber das sind nur meine Gedanken.
Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Tolle Interpretation, wenn du glaubst, dass dadurch vor dem bisherigen "Regelzeitraum" von 6Jahren der Anspruch auf eine Versorgung erwächst, wo die Krankenkassen doch offensichtlich gerade dabei sind, diesen Zeitraum in die Länge zu ziehen.Johannes B. hat geschrieben: ↑22. Apr 2021, 11:21 moin,
zusammenfassend lässt sich also konstatieren:
Krankenkassen lösen sich von der Regelversorgungszeit (6 Jahre) und entscheiden lieber nach individueller Erfordernis.
Gut zu wissen, weil:
Individuell erforderlich kann also unabhängig von dem Regelversorgungszeitraum neu versorgt werden.
Und zwar NICHT ausschließlich, weil sich das Hörvermögen derart verschlechtert hat, dass das Altgerät nicht mehr reicht, sondern schlicht auch, weil die Technik nicht mehr dem medizinisch-technisch aktuellem Stand entspricht (wie höchstrichterlich gefordert)
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
nur der Vollständigkeit halber:Ohrenklempner hat geschrieben: ↑22. Apr 2021, 12:02 Naja, mit der Technik hat das im Grunde genommen nichts zu tun. Ich dürfte auch ein längst überholtes Hörgerät verkaufen und mit der Krankenkasse abrechnen, wenn es nach 2013 zugelassen wurde und eine 13.20.12...-Hilfsmittelnummer hat.
...sofern dir der zu Versorgende DAS mit seiner Unterschrift unrichtigerweise als "bestmöglich" attestiert
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
nun, ich gehe schlicht davon aus, dass einem nix hinterhergetragen wird.akopti hat geschrieben: ↑22. Apr 2021, 12:32Tolle Interpretation, wenn du glaubst, dass dadurch vor dem bisherigen "Regelzeitraum" von 6Jahren der Anspruch auf eine Versorgung erwächst, wo die Krankenkassen doch offensichtlich gerade dabei sind, diesen Zeitraum in die Länge zu ziehen.Johannes B. hat geschrieben: ↑22. Apr 2021, 11:21 moin,
zusammenfassend lässt sich also konstatieren:
Krankenkassen lösen sich von der Regelversorgungszeit (6 Jahre) und entscheiden lieber nach individueller Erfordernis.
Gut zu wissen, weil:
Individuell erforderlich kann also unabhängig von dem Regelversorgungszeitraum neu versorgt werden.
Und zwar NICHT ausschließlich, weil sich das Hörvermögen derart verschlechtert hat, dass das Altgerät nicht mehr reicht, sondern schlicht auch, weil die Technik nicht mehr dem medizinisch-technisch aktuellem Stand entspricht (wie höchstrichterlich gefordert)
Aber dass eine Abkehr von einer Regel eben stets auch zwei Seiten - wie alles im Leben - hat.
kurz:
solange Menschen nicht selber (ver-)handeln, solange werden sie BEhandelt.
Das war nie anders.
Darum bemühe ich mich ja unermüdlich den Mut zur Selbstermächtigung zu wecken
Johannes
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Ja, das muss er wohl. Leider lässt sich "bestmöglich" nicht immer zweifelsfrei feststellen, es sei denn, man testet alle 15.000 im Hilfsmittelkatalog zugelassenen Hörgerätevarianten nacheinander durch.Johannes B. hat geschrieben: ...sofern dir der zu Versorgende DAS mit seiner Unterschrift unrichtigerweise als "bestmöglich" attestiert
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
och, ich glaube, dass sich da schon viel reduzieren lässt, wenn man sich an die Vertragsvereinbarung hält "auf medizinisch-technisch aktuellem Stand"Ohrenklempner hat geschrieben: ↑22. Apr 2021, 12:57Ja, das muss er wohl. Leider lässt sich "bestmöglich" nicht immer zweifelsfrei feststellen, es sei denn, man testet alle 15.000 im Hilfsmittelkatalog zugelassenen Hörgerätevarianten nacheinander durch.Johannes B. hat geschrieben: ...sofern dir der zu Versorgende DAS mit seiner Unterschrift unrichtigerweise als "bestmöglich" attestiert
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Nur gibt es für den "aktuellen technischen Stand" keine weitere einschränkende Definition. De jure sind sämtliche im Hilfsmittelkatalog gelisteten Hörgeräte auf aktuellem Stand.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
und ich dachte bisher, die gelisteten Hörgeräte unterschreiten lediglich nicht den vor fast 10 Jahren definierten Mindeststandard.Ohrenklempner hat geschrieben: ↑23. Apr 2021, 18:41 Nur gibt es für den "aktuellen technischen Stand" keine weitere einschränkende Definition. De jure sind sämtliche im Hilfsmittelkatalog gelisteten Hörgeräte auf aktuellem Stand.
Wieso soll DAS denn heute noch den AKTUELLEN technischen Stand definieren?
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Gemäß der “Beratungsrichtlinie zur Kostenübernahme bei Hörgeräten”, die vom Deutschen Schwerhörigen Bund (DSB) herausgegeben wurde, werden an Hörhilfen Mindestanforderungen gestellt. Hörakustiker haben sich verpflichtet, Hörgeräte anzubieten, die diesen Anforderungen entsprechen. In den neuen Verträgen mit den Hörgeräteakustikern werden die nachstehenden Anforderungen anerkannt. Als Mindestanforderung müssen Hörgeräte eine volldigitale Ausstattung aufweisen. Weiter sind drei Hörprogramme bereitzustellen, aus denen der Patient wählen kann. Zudem muss das Hörgerät über vier Frequenzkanäle verfügen und mit einer Rückkopplungsunterdrückung ausgestattet sein. Auch müssen die Hörgeräte eine Verstärkerleistung von bis zu 75 Dezibel bieten. Digitale Hörgeräte bieten den Vorteil, dass die Einstellung automatisch angepasst werden kann, sodass der Hörgeräteakustiker diese nicht mehr per Hand durchführen muss. Diese Anforderungen sind Pflicht, wenn die Krankenkasse die Sachleistung übernehmen soll. Aus diesem Grund bieten alle Hörgeräteakustiker auch Geräte im niedrigeren Preissegment an.
Quelle hier: https://www.hoeren-heute.de/hoergeraete ... l%20bieten.
Quelle hier: https://www.hoeren-heute.de/hoergeraete ... l%20bieten.
https://www.youtube.com/watch?v=RsK_oLK-MS4&t=90s macht nachdenklich
Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Also ich gehe ja davon aus (ich weiss es aber nicht), dass der aktuelle technische Stand von Hörgeräten bedeutet - die Hörgeräte sind digital und nicht mehr analog wie vor 20 Jahren. Ob da ein Gerät einen aktuelleren Prozessor hat oder 5 Programme mehr oder weniger spielt so gut wie keine Rolle. Und darum versuchen die Kassen derzeit auch Geräte die älter als diese ominösen 6 Jahre sind, immer noch als "aktuell" einzustufen und verweigern öfter eine Neuversorgung.
just my 2 cents
VG Ralph
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Hier: https://www.schwerhoerigen-netz.de/file ... tlinie.pdf ist es nochmals ganz genau definiert. Da Du, Johannes B., ja Mitglied im DSB bist sollte Dir bekannt sein!
https://www.youtube.com/watch?v=RsK_oLK-MS4&t=90s macht nachdenklich
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
der DSB verbreitet die Meinung des DSB - mehr nicht.rabenschwinge hat geschrieben: ↑23. Apr 2021, 20:16 Hier: https://www.schwerhoerigen-netz.de/file ... tlinie.pdf ist es nochmals ganz genau definiert. Da Du, Johannes B., ja Mitglied im DSB bist sollte Dir bekannt sein!
eigentlich ganz einfach - oder?
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Johannes B. hat geschrieben: ↑23. Apr 2021, 20:22der DSB verbreitet die Meinung des DSB - mehr nicht.rabenschwinge hat geschrieben: ↑23. Apr 2021, 20:16 Hier: https://www.schwerhoerigen-netz.de/file ... tlinie.pdf ist es nochmals ganz genau definiert. Da Du, Johannes B., ja Mitglied im DSB bist sollte Dir bekannt sein!
eigentlich ganz einfach - oder?
ja nee, is klar.
https://www.youtube.com/watch?v=RsK_oLK-MS4&t=90s macht nachdenklich
Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Wir drehen uns im Kreis - wie immer ...
Lies mal Paragraph 811 ZPO, der ist immer noch gültig, aber wer hat noch ne Kuh oder Schweine im Stall?
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
§811 Satz 11 ZPO schließt sogar Hörgeräte mit ein, da sind wir ja sogar noch beim Thema.
Das mit der Milchkuh bzw. den zwei Schweinen ist natürlich beruhigend zu wissen.
Es gibt noch andere schöne Gesetze, so kann z.B. nach §1314 Abs.2 BGB eine Ehe aufgehoben werden, wenn ein Ehepartner während der Eheschließung bewusstlos war oder nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt.
Das mit der Milchkuh bzw. den zwei Schweinen ist natürlich beruhigend zu wissen.
Es gibt noch andere schöne Gesetze, so kann z.B. nach §1314 Abs.2 BGB eine Ehe aufgehoben werden, wenn ein Ehepartner während der Eheschließung bewusstlos war oder nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt.
Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Huhu,
ich dachte ich melde mich mal wieder. Ich habe meinen Kontrolltermin beim Lieblings-HNO abgewartet und als er ohnehin die übliche Frage nach dem Hörgerät stellte habe ich den Moment ergriffen. Er hat dann auch nachgesehen und kam zu einem anderen Schluss als meine Akustikerin. Nämlich: Neue Hörgeräte könne ich schon ende diesen Jahres bekommen, da die Verordnung noch von dem früheren Jahr war und die 6 Jahre somit ende diesen Jahres um sind. Die Akustikerin ging nach dem Kaufdatum (was schon im Jahr darauf lag). Jedenfalls: Auch er meinte, dass was ich sage ja ziemlich deutlich zeigt, dass meine Versorgung eben nicht mehr ausreichend ist und hat mir meine Verordnung ausgestellt um es mit dem (neuen) Akustiker zu besprechen und auszuprobieren - nachdem er mit und ohne Hörgeräte Hörtests gemacht hat. Und wenn es nicht klappt, dann geht es Ende des Jahres eben in den zweiten Versuch.
Anschließend bin ich dann direkt zu dem Akustiker nebenan gegangen (keine Kette dieses Mal) und die Frau war super nett und sympathisch. Da ich dieses Mal ja kein Anfänger mehr bin, habe ich auch gut aufgepasst was sie so erzählt und bin bisher sehr zufrieden. Man fühlt sich doch direkt gut beraten und nicht über den Tisch gezogen, wenn alles einen guten Eindruck macht und man weiß auf was man achten kann. Diese Woche hatte ich dann auch schon meinen Termin für (sehr ausführliche) Hörtests. Ehrlich, das wirkte irgendwie viel umfangreicher als ich es gewohnt bin. Nächste Woche geht es ans Testen und dann bin ich mal gespannt was die Krankenkasse sagen wird, wenn es so weit ist. Bisher bin ich jedenfalls zufrieden mit der Akustikerin, das fühlt sich nach der absolut richtigen Entscheidung an dorthin zu wechseln.
Danke übrigens nochmal für die hilfreichen Antworten!
ich dachte ich melde mich mal wieder. Ich habe meinen Kontrolltermin beim Lieblings-HNO abgewartet und als er ohnehin die übliche Frage nach dem Hörgerät stellte habe ich den Moment ergriffen. Er hat dann auch nachgesehen und kam zu einem anderen Schluss als meine Akustikerin. Nämlich: Neue Hörgeräte könne ich schon ende diesen Jahres bekommen, da die Verordnung noch von dem früheren Jahr war und die 6 Jahre somit ende diesen Jahres um sind. Die Akustikerin ging nach dem Kaufdatum (was schon im Jahr darauf lag). Jedenfalls: Auch er meinte, dass was ich sage ja ziemlich deutlich zeigt, dass meine Versorgung eben nicht mehr ausreichend ist und hat mir meine Verordnung ausgestellt um es mit dem (neuen) Akustiker zu besprechen und auszuprobieren - nachdem er mit und ohne Hörgeräte Hörtests gemacht hat. Und wenn es nicht klappt, dann geht es Ende des Jahres eben in den zweiten Versuch.
Anschließend bin ich dann direkt zu dem Akustiker nebenan gegangen (keine Kette dieses Mal) und die Frau war super nett und sympathisch. Da ich dieses Mal ja kein Anfänger mehr bin, habe ich auch gut aufgepasst was sie so erzählt und bin bisher sehr zufrieden. Man fühlt sich doch direkt gut beraten und nicht über den Tisch gezogen, wenn alles einen guten Eindruck macht und man weiß auf was man achten kann. Diese Woche hatte ich dann auch schon meinen Termin für (sehr ausführliche) Hörtests. Ehrlich, das wirkte irgendwie viel umfangreicher als ich es gewohnt bin. Nächste Woche geht es ans Testen und dann bin ich mal gespannt was die Krankenkasse sagen wird, wenn es so weit ist. Bisher bin ich jedenfalls zufrieden mit der Akustikerin, das fühlt sich nach der absolut richtigen Entscheidung an dorthin zu wechseln.
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Schwerhörig mit Autismus und Gendefekten
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
DAS habe ich auch noch nicht gewusst, dass der Zeitraum der Regelversorgung mit dem Datum der Verordnung beginnt und nicht mit der Übernahme der ausgewählten Hörsysteme.
Danke für die Info
Freundliche Grüße
Johannes B.
Danke für die Info
Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Ich kenne es nicht von einem Fall sondern von zig Fällen, dass der Versorgungszeitraum mit dem Datum der Unterschrift des Kunden unter die Emfpangsbestätigung beginnt. Auch wird dieser Zeitpunkt als Start der Reparaturpauschale für 6 Jahre angesehen.
Das haben auch sehr viele Telefonate mit diversen Krankenkassen bestätigt ( ausgenommen den neuen "Regelungen" durch die DAK). Auch hat sich gezeigt, dass Ärzte sich in diesem Bereich eher gar nicht wirklich auskennen.
Gruß
Dirk
Das haben auch sehr viele Telefonate mit diversen Krankenkassen bestätigt ( ausgenommen den neuen "Regelungen" durch die DAK). Auch hat sich gezeigt, dass Ärzte sich in diesem Bereich eher gar nicht wirklich auskennen.
Gruß
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?
Das stimmt. Maßgeblich für den Beginn des Versorgungszeitraums ist das Datum der Empfangsbestätigung.
Mit "nicht mehr ausreichender" Versorgung ist es auch so eine Sache. Es gibt bestimmte Kriterien dafür, z.B. muss der Hörverlust für Zahlwörter 15 dB schlechter sein als bei der letzten Versorgung. HNOs können da verordnen was sie wollen, die Krankenkasse entscheidet am Ende, ob gezahlt wird oder nicht.
Mit "nicht mehr ausreichender" Versorgung ist es auch so eine Sache. Es gibt bestimmte Kriterien dafür, z.B. muss der Hörverlust für Zahlwörter 15 dB schlechter sein als bei der letzten Versorgung. HNOs können da verordnen was sie wollen, die Krankenkasse entscheidet am Ende, ob gezahlt wird oder nicht.