Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Atticus
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Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#1

Beitrag von Atticus »

Huhu,
ich habe ein paar Fragen und brauche jetzt doch mal Anregungen/Meinungen.
Vorweg: Ich bin bei Kind, eigentlich mag ich die Akustikerin, aber sie ist schon alt und wer weiß wie lange sie noch da ist, die anderen mag ich alle nicht - aber ich gerate immer häufiger an diese zwei. Und ganz zufrieden bin ich längst nicht mehr dort und will ohnehin von Kind weg. Ich würde gern einen anderen Akustiker ausprobieren, am liebsten neue Hörgeräte testen und im besten Fall auch bekommen. Meine 6 Jahre sind aber erst Anfang 2022 rum. Mein Hören hat sich in der Zeit, die ich meine Geräte habe, sehr verschlechtert. Von nur leicht bin ich zu Mittelgradig oder Hochgradig abgerutscht. Anfangs nur die tiefen Töne dann rutschten die Hohen komplett mit in die gleiche Gegend ab, wie die tiefen Töne. Ich weiß, dass ich wechseln kann, nur frage ich mich wann ich endlich auch Hörgeräte testen kann. Momentan habe ich Kind evo HS K1 (Starkey ist drin, welches weiß ich nicht)

Meine Akustikerin meint schon seit ca. zwei Jahren, dass meine Hörgeräte "so ziemlich" an der Grenze angekommen wären. Nun hatten wir aber noch mal lauter einstellen können (konnte man in dem Zeitraum mehrfach) und es heißt nach wie vor, dass man wohl noch ein klein wenig rausholen könnte. Ich frage mich ernsthaft wo dann die Grenze nun endlich ist, dass sie weg können. Hatte erst angenommen, dieses Jahr schon neue bekommen zu können - aber da hab ich mich im Jahr vertan. Der Todesstoß kam, als ich hier las, dass die DAK da nun auch noch herumzicken soll, oder es jedenfalls schon tat ...

Eigentlich mag ich nicht mehr so lange warten, denn ich ertrage das nun schon echt lang. Von der Lautstärke her sind sie in der Einstellung völlig in Ordnung. Hören kann ich Geräusche damit (mal abgesehen von Fahrrädern, aber die habe ich eh schon lang nicht mehr gehört). Das eigentliche Problem ist, dass mit jedem Mal dass die HG mehr leisten mussten, der Klang immer schlechter wurde. Oder zumindest ist der Job den sie tun immer mieser geworden. Ich verstehe mit HG nur unwesentlich, bis gar nicht besser als ohne HG und das macht so keinen Sinn, finde ich. Ich würde schon gern einen Nutzen haben, der in Sprachverstehen liegt und nicht nur in Umweltkrach. Wir haben wirklich viel an Einstellungen ausprobiert, sie versucht da wirklich immer sehr, aber keine passt mehr so richtig gut, da ist die Momentane schon die am besten funktionierende. (Zugegeben, es ist bei mir vielleicht auch nicht ganz so einfach, ich bin Autist und habe Wahrnehmungsstörungen, aber bisher sind wir immer noch zu einem Ziel gekommen)

Tatsächlich hab ich die HG das letzte Jahr daher sehr viel weniger getragen als sonst, einfach, weil ich ohne HG zwar alles leise habe, oder auch mal schlecht bis gar nicht höre; dafür aber immerhin Sprache eher verstehen kann, weil die Umgebung auch leise ist. (Also "verstehen" wie man das eben ohne HG tut. Wirklich hervorragend ist das ja auch nicht) Mit HG ist die Umgebung laut, bzw. so wie es sein sollte, aber dann hör ich die Menschen leider trotzdem nicht besser als ohne - das hat für mich keinen Nutzen. Eine Einstellung hilft da in so weit, dass ich tatsächlich besser Sprache verstehe, dann ist aber die Umgebung so weit ausgeschaltet, dass ich im Straßenverkehr null höre und mich vor plötzlich auftauchenden Autos quasi zu Tode erschreck, wenn ich nicht ganz bei der Sache bin. Also auch nicht unbedingt die beste Einstellung. Nur verstehe ich draußen in einer normalen Einstellung keine Gespräche. Und ich finde schon, dass man mehr hören sollte als Umgebungsgeräusche.

Nur in wie weit macht die Krankenkasse das mit? Dass vom Kauf an mein Hörvermögen sehr abgerutscht ist kann ich nachweisen, aber wie kann man nachweisen, dass es neue HGs sein müssen?

Bin bei beiden Ohren im Hörtest überall zwischen 60 und 70 (bzw 75, der schwankt manchmal, was an meiner Konzentrationsschwäche liegen mag oder dem Tag). Knochenleitung ist passend dazu, meist mittlerweile sogar gleich. Links ist momentan mein besseres Ohr. Kater-Miau-Frequenz höre ich grundsätzlich links, wenn es von rechts kommt. Richtungshören ist bei mir eh nicht mehr zuverlässig. Bei tiefen Tönen beim Test mit Knochenleitung höre ich auch von einem zum anderen Ohr rüber. Den tiefsten höre ich dabei im Test nicht sondern spüre ihn am Vibrieren. Falls das irgendwie hilfreich für meine Frage ist.
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Akustik Alex
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#2

Beitrag von Akustik Alex »

Hallo Atticus,

erstmal kann ich dich beruhigen. Die DAK lehnt die Folgeversorgungen ja nur ab, wenn die Versorgung noch zweckmäßig ist. Bei dir wäre sie das aber ja, durch die starke Hörverschlechterung, ohnehin nicht mehr. Ich glaube nicht, dass die sich auch da quer stellen. Ob eine Vorzeitige Versogung funktioniert, sieht man immer erst, wenn man es probiert. Wenn du das tun möchtest, dann gib dem Fachgeschäft eine aktuelle Verordnung (Achtung: Bei der DAK nur 28 Tage gültig) ab. Zusätzlich solltest du dir eine Verordnungskopie der aktuellen Versorgung bzw. einen Hörtest aus dem Versorgungsjahr von deinem aktuellen Fachgeschäft geben lassen und beim neuen mit abgeben. Den Rest macht der Betrieb vor Ort und dann heißt es abwarten. Je nach Gerät ist es tatsächlich noch justierbar, wenn nicht, hast du gute Karten.

Bezüglich der Töne rechts/links bzw. vibrieren, sollte man bei einem neuen Hörtest sicherheitshalber mal vertäuben. Dann kannst du nicht "überhören".

Besten Gruß,
Alex
Zuletzt geändert von Akustik Alex am 15. Apr 2021, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
Atticus
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#3

Beitrag von Atticus »

Hey Alex,
das hört sich ja schonmal gut an. Danke für die Antwort - es hilft mir tatsächlich schon sehr viel weiter. Dann werde ich das einfach mal ausprobieren und sehen was passiert :)
Auch liebe Grüße
Schwerhörig mit Autismus und Gendefekten
Ohrenklempner
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Man kann übrigens ganz problemlos die Krankenkasse wechseln. Hab ich manchen Kunden auch schon durch die Blume mitgeteilt. :D
svenyeng
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#5

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich würde auch, wie von Ohrenklempner vorgeschlagen, die KK wechseln. Die DAK ist für schlechteste und teuerste KK.
Auch ist bekannt das ist im Grunde immer alles ablehnen.
Grade als gesetzlich versicherter sind die Leistungen der KK so gut wie gleich. Und jetzt, wo Du eh den Akustiker wechseln willst, bietet sich das ja an.
Ich war früher auch bei der DAK und habe sofort gewechselt, als die damals Zusatzbeiträge wollten. Warum sollte ich die Zahlen, wenn ich die gleiche Leistung bei ner anderen KK ohne Zusatzbeitrag bekomme.

Da Du ja ggf. 1/2 Jahr überbrücken musst, dürfte auch das kein Problem sein. Du musst ja ganz in Ruhe neue HGs testen.
Ein Test kann sich auch über ein 1/2 Jahr hinziehen.
Vor allem derzeit unter Corona.
Der neue Akustiker freut sich über Dich als neuen Kunden und das er Dir neue HGs verkaufen darf.
Selbst wenn Du nach sagen wir mal 3 Monaten schon das richtige HG für Dich gefunden hast, kann der Akustiker Dich so lange bis er mit der KK verhandeln kann mit Kommissions HGs versorgen.

Gruß
sven
Atticus
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#6

Beitrag von Atticus »

Hallo,
wie schlecht oder gut eine KK ist ist ja tatsächlich bei jedem anders von den Erfahrungen her.
So ein Kassenwechsel ist, wenn man nur schwerhörig ist, natürlich wesentlich reibungsloser und leichter zu erledigen. Bei mir ist es so, dass durch meine Behinderungen noch sehr viel mehr dran hängt und auch während eines Wechsels müsste alles einwandfrei laufen. (Von Therapien bis zu all meinen Hilfsmitteln und sonstigem), das wäre ein riesen Stapel Papierkram und würde am Ende vermutlich für viel Stress sorgen. Und dann kann es am Ende ganz dumm laufen und man bekommt weniger bewilligt als vorher. Ein Wechsel käme da für mich erst in Frage, wenn immer wieder Probleme auftauchen.

Allerdings möchte ich eh erstmal versuchen ob ich neue HGs bekomme, sobald das Linke aus der Reparatur zurück kommt, denn bisher hat die DAK mir alle meine Hilfsmittel die ich so brauche ohne Probleme genehmigt. Bei Hilfsmitteln brauchte es bei mir tatsächlich noch nie (oder vielleicht einmal?) einen Wiederspruch. Ich weiß dass es ein ziemlicher Glücksfall ist, selbst wenn man das Hilfsmittel tatsächlich braucht - aber das ist bei allen Kassen so. Manche sind bei der einen begeistert, andere haben bei gleicher nur Probleme.
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Carla
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#7

Beitrag von Carla »

Atticus, da hast du Recht. Die Hörgeräte sind ja nur ein Teil der Leistung.

Trotzdem möchte ich hier noch was dazu sagen. Ich denke, dass in naher Zukunft alle Krankenkassen genau schauen werden, ob nachjustiert werden kann oder es ein neues Gerät sein muss. Daher würde ich mich persönlich nicht auf die 6 Jahre verlassen. Die Krankenkassen haben viel finanziell zu stemmen in der heutigen Zeit, wir leben in einer Pandemie. Die Schulden wird unsere Generation nicht mehr abzahlen können. Das ist bei den Krankenkassen eben so. Da wird genau geschaut, was notwendig ist.
Johannes B.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#8

Beitrag von Johannes B. »

Carla hat geschrieben: 21. Apr 2021, 11:20 Die Schulden wird unsere Generation nicht mehr abzahlen können. Das ist bei den Krankenkassen eben so. Da wird genau geschaut, was notwendig ist.
moin Carla,
ich widerspreche in zwei Punkten.
1. die Schulden werden überhaupt nicht mehr abgezahlt werden (können und sollen).
2. auch Krankenkassen haben sich an gültige Verträge und gültige Rechtslage zu halten und können nicht "nach gutdünken" mal so eben freihändig "notwendig" neu definieren.

Gruß
Johannes B.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#9

Beitrag von Carla »

@Johannes:
Deine Einlassung zu Pkt. 1 ist eher eine Bestätigung als ein Widerspruch.
Zu Pkt. 2: Falls es da rechtsverbindliche Verträge seitens der Krankenkasse und dem Hörgeräteträger gibt, dass dieser alle 6 Jahre verbindlichen Anspruch auf neue Geräte hat, wäre das richtig. Aber gibt es diese Gesetzesgrundlage? Notwendig bedeutet nicht zwingend neu. Ich meine mich zu erinnern, dass dies hier schon mal ein Thema war.
Johannes B.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#10

Beitrag von Johannes B. »

@Carla:
wenn Krankenkassen jetzt plötzlich "enger" bewerten dürften, dann hätten sie ja bisher den verbindlichen Grundsatz "ausreichend, zweckmäßig und für die Beitragszahlergemeinschaft wirtschaftlich" (§12 SGB V) rechtswidrig ignoriert haben müssen.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#11

Beitrag von Carla »

Nicht zwingend. Es kommt hier auf „die Beitragszahlergemeinschaft wirtschaftlich“ an. In Zeiten, wenn Gelder fehlen, kann und muss ergo enger bewertet werden.
Akustik Alex
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#12

Beitrag von Akustik Alex »

@Johannes, da muss ich auch widersprechen, wie bereits im Blog-Thema. Die Kassen waren bisher nur kulant und haben sich an den "Regelversorgungszeitraum" gehalten. Der ist aber, wie bereits erwähnt, nicht rechtlich bindend. Weder im SGB, noch in der Hilfsmittelrichtlinie, noch in den Versorgungsverträgen. Anonsten lasse ich mich gern eines Besseren belehren.

Ab dem 26.05. gelten Hörgeräte (und Otoplastiken) übrigens auch nicht mehr zu sonderangefertigten Medizinprodukten. Das MPR wird geändert. Sie sind ab da seriengefertigte Medizinprodukte. Damit gelten auch endgültig die strengen Auflagen dan die Hersteller nicht mehr für Akustiker. (Das war insbesondere für Otoplastiken noch immer nicht ganz eindeutig). Konformitätserklärungen/Sondererklärungen fallen ab da auch weg und müssen nicht mehr unterzeichnet werden. Dafür müssen alle (unabhängig vom Versorgungsvertrag) auch ein Verordnungsschreiben vom Akustiker ausgestellt bekommen. Zusätzlich zur evtl. benötigten ohrenärztlichen Verordnung. Das könnte ein weiterer Schritt in die Richtung "wirtschaftlich, zweckmäßig" und vorallem "notwendig" sein.
Zuletzt geändert von Akustik Alex am 21. Apr 2021, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.
Johannes B.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#13

Beitrag von Johannes B. »

@ Alex:
"Kulanz" sieht der §12 SGB V nicht vor.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#14

Beitrag von Dani! »

Herrrr B., lass diesen Nebenkriegsschauplatz bitte sein! Wenn eine Kasse nicht zahlt, hast du nunmal nur das Mittel einer Klage, die wiederum auch viel länger als die ominösen 6 Jahre dauern kann. Das bringt uns hier im Thread überhaupt nicht weiter.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#15

Beitrag von Johannes B. »

@Dani,
der Nebenkriegsschauplatz wurde von Carla eröffnet.
soviel Genauigkeit sollte schon sein ;-)
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#16

Beitrag von Dani! »

Johannes B. hat geschrieben: 21. Apr 2021, 13:02 @Dani,
der Nebenkriegsschauplatz wurde von Carla eröffnet.
soviel Genauigkeit sollte schon sein ;-)
Wieder mal gelogen. Carla hat nur eine Begründung geliefert, warum Kassen zieren. Du wiederum pochst zum Erbrechen auf den Gesetzestext wie in den allermeisten anderen deiner Beiträge.
Dominik
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L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#17

Beitrag von Akustik Alex »

Johannes B. hat geschrieben: 21. Apr 2021, 13:00 @ Alex:
"Kulanz" sieht der §12 SGB V nicht vor.
Genau so ist es, darum muss sich eine Kasse da auch nicht dran halten.
Folgeversorgung nach 6 Jahren sieht er auch nicht vor, da diese auch grundlegend alles andere als "wirtschaftlich" oder "notwendig" sind. "Wirtschaftlich" wäre eine große Reparatur oder Defekt. "Notwendig" wäre Totalschaden, Verlust oder Erstversorgung. Dein angegebener Paragraph bestätigt das ja nur noch ein weiteres Mal. Hier mal für alle (dient ja noch dem Thema und einer hoffentlich endgültigen Klärung der Sachlage):

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#18

Beitrag von Johannes B. »

WER definierte WANN - auf welcher Grundlage - die 6-Jahres-Frist für GKV zu Versorgende?
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#19

Beitrag von Akustik Alex »

Niemand
Johannes B.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#20

Beitrag von Johannes B. »

Akustik Alex hat geschrieben: 21. Apr 2021, 18:47 Niemand
sondern?
einfach so gemacht und von den zu Versorgenden nicht hinterfragt?
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#21

Beitrag von Akustik Alex »

Es wurde ein Regelversorgungszeitraum definiert. Keine bindende Frist.
Johannes B.
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#22

Beitrag von Johannes B. »

Akustik Alex hat geschrieben: 21. Apr 2021, 18:59 Es wurde ein Regelversorgungszeitraum definiert. Keine bindende Frist.
von WEM - WANN - und auf Basis welcher Prämissen (angenommener Innovationszyklus, oder reine Betriebswirtschaft)?
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#23

Beitrag von Akustik Alex »

Das kann ich dir nicht beantworten
Akustik Alex
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#24

Beitrag von Akustik Alex »

Wahrscheinlich haben biha und GKVs darüber verhandelt und BGs, PKVs, Einzelversorungsverträge usw. das so oder so ähnlich adaptiert. Aber wer da gesessen hat und auf welcher Grundlage, kann ich dir nicht sagen.
Ohrenklempner
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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

#25

Beitrag von Ohrenklempner »

Wie dem auch sei...

ich empfehle Rentnern auf jeden Fall eine Krankenkasse, wo eine Direktabrechnung einer Folgeversorgung ohne Versorgungsanzeige/Kostenvoranschlag möglich ist. Das wären die AOKs, BKKs, IKKs und die Barmer. Bei den anderen Kassen kann ich mir vorstellen, dass die sich dem ärgerlichen Prozedere anschließen. Ausschließen kann man natürlich auch nicht, dass eine Versorgungsanzeige/Kostenvoranschlag auch bei den genannten Krankenkassen bald obligatorisch sein wird; wobei die Barmer als einzige vdek-Kasse gerade erst seit dem letzten Jahr darauf verzichtet.
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