Festbetragsgeräte oder mehr?

Dani!
Beiträge: 3378
Registriert: 9. Mär 2012, 14:22
12
Wohnort: Landkreis München

Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#51

Beitrag von Dani! »

sedi hat geschrieben: 18. Okt 2021, 13:09 also ich ziehe meinen Beitrag wenn möglich zurück,
GRUND: wiederholt wird aus einem vermeintlich diskutabelm Sachstand ein Häckmäck unterster Schublade.
Willkommen im Johns-TV (c)rTL: Mitgehangen - mitgefangen.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Johannes B.
Beiträge: 2345
Registriert: 28. Mai 2020, 20:58
3

Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#52

Beitrag von Johannes B. »

nur zur Erinnerung:
In diesem Strang geht es um die öffentliche Behauptung der GKV, dass fast jeder zweite Hörgeräteträger aufzahlungsfrei bestmöglich versorgt wurde.
In diesem Strang geht es um die Behauptung der biha, dass Aufzahlung nur für Komfort, Ästhetik und Bequemlichkeit erforderlich sei.
In diesem Strang geht es um die Hinterfragung dieser zwei Tatsachenbehauptungen am Beispiel eigener Erfahrungen mit aufpreispflichtiger, höherer Technikstufe in Hinblick auf Hören und Verstehen im Vergleich zu angebotenen "Festpreisgeräten".
In diesem Strang geht es nicht:...
... um eine charakterliche Bewertung des TE,
... um juristische Kenntnisse des TE,
... um den TE als Person geht´s hier schon gar nicht.
weil:
alle diese Aus- und Anwürfe haben nur das Ziel persönlicher Diskreditierung.
Und das zersetzt die Sachthematik - auch - dieses Threads, wie so oft und wie so oft vorsätzlich.
Das ist meine Meinung.

Freundliche Grüße
Johannes B.

übrigens:
dieser Strang ist nun auch erfolgreich gekillt und kann geschlossen werden ;-)
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
rabenschwinge
Beiträge: 2382
Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
6

Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#53

Beitrag von rabenschwinge »

Brittany hat geschrieben: 18. Okt 2021, 13:23 @Rondomat:
Das mit dem Schöffen musst Du nun nicht so hoch hängen.
Schöffe kann jeder werden, der
- 25 bis 69 Jahre alt ist
- deutscher Staatsbürger ist.
Tatsächlich werden vielerorts händeringend Schöffen gesucht.

Ein Schöffe ist kein Jurist. Auch Johannes ist kein Jurist, wie er mit seinen Inhalten und seinem Sprachgebrauch in jedem Posting schlagend vorführt. Jemand mit diesen Denkmustern wäre als Jurastudent schon im ersten Semester bei der ersten Klausur gescheitert.

Brittany
Du kannst auch durch Dritte vorgeschlagen ( ist mir passiert) oder via Zufallsgenerator gewählt werden. Danach kriegst Du einen netten Brief in dem dir das Schöffenamt angetragen wird ( welches Du mit guter Begründung übrigens auch ablehnen kannst). Nach Deiner Zustimmung kommst in den Topf mit möglichen Schöffen und wirst via Losverfahren ausgewählt oder auch nicht.
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#54

Beitrag von Ohrenklempner »

Johannes B. hat geschrieben: ich freue mich, dass du hier so klar herausstellst, dass der zu Versorgende einen Sachleistungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse hat und mitnichten "Kunde des Hörakustikers" ist, solange er es nicht durch eigene Aufzahlung wird.
Nichts Anderes versuche ich hier immer wieder deutlich zu machen.
Und wenn der zu Versorgende kein Kunde des Hörakustikers ist, kann der Hörakustiker auch nicht argumentieren: "Dich will ich als Kunden nicht". Weil: der Hörakustiker hat ja nicht dem zu Versorgenden gegenüber eine Vertragsverpflichtung, sondern der Krankenkasse gegenüber, die ihm jetzt zur Vertragserfüllung IHREN "Kunden" schickt. Da greift das Scheinargument "Hausrecht" eben nicht.
Nein nein, das stimmt so nicht.
Das Hausrecht hat ein Geschäftsinhaber immer. Egal ob jemand Kunde bei mir ist oder nicht. Ich darf ja auch herumlungernde Teenager rausschmeißen, die gar nichts bei mir kaufen. :D
Darüberhinaus wird ein Kaufvertrag mit jedem abgeschlossen, der ein Hörgerät erwirbt, egal ob es eine Aufzahlung von Null oder 4000 Euro kostet. Darum bestehen ja auch vollumfängliche Ansprüche seitens des Kunden, die aus dem Kaufvertrag entspringen (z.B. gesetzliche Gewährleistung bei Sachmängeln).
Es bleibt dabei, dass wir eine Vertragsfreiheit haben, die eine beiderseitige Willenserklärung erfordert. Niemandem kann der Wille aufgezwungen werden, eine Dienstleistung (oder einen Kauf) zu vollziehen, egal ob Käufer oder Verkäufer.

Sorry, passt nicht zum Thema, aber das konnte ich so nicht stehen lassen.
Vanni

Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#55

Beitrag von Vanni »

Johannes B. hat geschrieben: 18. Okt 2021, 13:42 übrigens:
dieser Strang ist nun auch erfolgreich gekillt und kann geschlossen werden ;-)
du bist ja so ein armer, mir kommen bereits die Tränen. Da siehst du mal, was DU als … täglich zigfach in normalen Themen anrichtest. Wenn ich Zeit habe, versinke ich in Mitleid

stimmt, gleich wird zensiert da es König Johns nicht passt
KatjaR
Beiträge: 1594
Registriert: 27. Aug 2012, 20:45
11

Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#56

Beitrag von KatjaR »

Nach angemessener Beileidsbekundung, kann das Thema wohl wirklich geschlossen werden.
Wünsche allen noch eine schöne Woche.
Gruß
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
akopti
Beiträge: 1296
Registriert: 17. Aug 2016, 23:06
7

Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#57

Beitrag von akopti »

Johannes B. hat geschrieben: 18. Okt 2021, 13:42 nur zur Erinnerung:
In diesem Strang geht es um die öffentliche Behauptung der GKV, dass fast jeder zweite Hörgeräteträger aufzahlungsfrei bestmöglich versorgt wurde.
In diesem Strang geht es um die Behauptung der biha, dass Aufzahlung nur für Komfort, Ästhetik und Bequemlichkeit erforderlich sei.
In diesem Strang geht es um die Hinterfragung dieser zwei Tatsachenbehauptungen am Beispiel eigener Erfahrungen mit aufpreispflichtiger, höherer Technikstufe in Hinblick auf Hören und Verstehen im Vergleich zu angebotenen "Festpreisgeräten".
Komisch ich finde in deinem Startpost weder den ersten noch den zweiten Punkt. Und da der dritte Punkt auf Punkt eins und zwei verweisen, finde ich diesen auch nicht.

Das einzige was ich finde, ist dass du deinen eigenen Strang gerade versucht in ein anderes neues Thema umzumünzen.

Zudem hat sich bisher einer gemeldet, der gerade versucht einen höheren Betrag als den Festbetrag zu erhalten.

Mir scheint es so, dass die meisten hier aktiven HG-Träger von ihrem Akustiker hinreichend aufgeklärt worden sind.
Das den meisten die Zusammenhänge bewusst sind, denn sonst würde deine Meinung ja auf fruchtbaren Boden fallen, was es anscheinend nicht tut.
Du deine individuelle Unzufriedenheit mit der HG Versorgung als Grund nimmst, das seit Jahrzehnten funktionierende System der Versorgung ständig zu hinterfragen.

Dein individuelles Problem ist nicht das Problem anderen, sondern nur deines alleine. Dieses Forum kann bei individuellen Problemen hilfreich sein und ist es.
Was es aber nicht ist, eine politische oder juristische Bühne.
Dieses Forum kann dir individuelle Tipps für die Vorbereitung und den Verfahrensweg zur Erlangung einer Versorgung über den Festbetrag hinaus (ohne privaten Eigenanteil) geben.

Also, stelle Fragen zu deiner individuelle HG-Versorgung und unterlasse alle anderen Diskussionen, denn dafür ist hier nicht der richtige Ort.

Gruß
Dirk
Gesperrt