Festbetragsgeräte oder mehr?

muggel
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#26

Beitrag von muggel »

Das Hausrecht ist doch Unabhängig vom Vertrag der Biha mit den Krankenkassen... und der Akustiker kann und darf sehr wohl eine Versorgung ablehnen. Fakt ist nämlich, dass in den Verträgen nicht steht, dass der Akustiker Hörgeräte deutlich über seinem Einkaufswert abgeben muss.
Fakt ist auch, dass die Krankenkasse ggü den Kunden, also seinem Versicherten, die Pflicht hat, geeignete Alternativprodukte zu empfehlen. Und -- so ist ja die Behauptung der Krankenkasse -- ist ja jeder ohne Aufzahlung mit Hörgeräten versorgbar.
Allerdings -- siehe auch oben -- gelten für die Krankenkassen nur die Werte in der Hörkabine. An Hörermüdung oder ähnliches glauben die eh nicht wirklich und für di ist das kein Argument, zumal du ja auch nicht nachweisen kannst, dass diese tatsählich weniger ist mit den teuren Hörgeräten.

Leider, leider ist es so, dass die KRANKENKASSEN überall die Preise drücken. Schau doch da mal auf andere Pauschalen in der Hilfsmittelversorgung....
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Johannes B.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#27

Beitrag von Johannes B. »

nun, wir wollen nicht spekulierend vorgreifen,
aber ich denke mal, dass ich demnächst eine interessante Entwicklung in dieser Thematik schildern kann.
Stand der Diskussion hier im Moment:
1.
Versorgungsvertrag hin oder her, der Hörakustiker muss nicht versorgen, wenn er nicht will.
2.
die Krankenkasse akzeptiert nur Hörkabinenwerte.
3.
verminderte Höranstrengung mit ausdrücklich dafür beworbenen Hörgeräten muss vom Anwender - nicht vom Anbieter - bewiesen werden.

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Johannes B.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#28

Beitrag von Johannes B. »

muggel hat geschrieben: 17. Okt 2021, 19:22 Das Hausrecht ist doch Unabhängig vom Vertrag der Biha mit den Krankenkassen... und der Akustiker kann und darf sehr wohl eine Versorgung ablehnen. Fakt ist nämlich, dass in den Verträgen nicht steht, dass der Akustiker Hörgeräte deutlich über seinem Einkaufswert abgeben muss.
moin muggel,

ich lese gerade noch einmal den Versorgungsvertrag zwischen vdek und biha und finde dort gleich im §1, Punkt 1, Absatz 2, Satz 2 diese konkrete Ansage:
Zitat:
"Die Mitgliedsbetriebe sind zur Abgabe der verordneten Hilfsmittel zu den Bedingungen dieses Vertrages und der vereinbarten Anlagen und Anhänge verpflichtet."
Zitatende.

wie verträgt sich das mit deiner Behauptung hinsichtlich Hausrecht und Einkaufspreis?

Freundlicher Gruß
Johannes B.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#29

Beitrag von Ohrenklempner »

Der Paragraph sagt, dass abgegebene Hilfsmittel den Bedingungen, Anlagen und Anhängen des Vertrages entsprechen müssen. Wenn man den mittleren Teil des Satzes auslassen würde ("Die Mitgliedsbetriebe sind zur Abgabe der verordneten Hilfsmittel (...) verpflichtet"), dann würde das ja bedeuten, dass eine VersorgungsPFLICHT besteht. So eine Gängelung kann ich mir absolut nicht vorstellen. Wir sind Handwerker und keine Notärzte. ;)
Johannes B.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#30

Beitrag von Johannes B. »

Ohrenklempner hat geschrieben: 18. Okt 2021, 07:25 Der Paragraph sagt, dass abgegebene Hilfsmittel den Bedingungen, Anlagen und Anhängen des Vertrages entsprechen müssen. Wenn man den mittleren Teil des Satzes auslassen würde ("Die Mitgliedsbetriebe sind zur Abgabe der verordneten Hilfsmittel (...) verpflichtet"), dann würde das ja bedeuten, dass eine VersorgungsPFLICHT besteht. So eine Gängelung kann ich mir absolut nicht vorstellen. Wir sind Handwerker und keine Notärzte. ;)
moin Ohrenklempner,
ich verstehe deine Sichtweise.
ich erkläre dir meine an einem Beispiel:
stell dir vor, ich komme zu dir und schließe mit dir einen Vertrag, dass du jeden Familienangehörigen von mir mit verbilligten Batterien versorgst. Diesen Vertrag schließt du nur, weil ich dir gegenüber ein so großes Erpressungspotenzial hätte, dass du nicht ablehnen kannst. Jetzt schicke ich dir vertragsgemäß dauernd Leute aus meiner Großfamilie, die billige Hörgerätebatterien wollen.
Auf welcher Grundlage willst du jetzt jemanden von denen wegschicken?

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#31

Beitrag von Ohrenklempner »

Wenn es im Vertrag so steht, mache ich es auch so.
svenyeng
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#32

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
"Die Mitgliedsbetriebe sind zur Abgabe der verordneten Hilfsmittel zu den Bedingungen dieses Vertrages und der vereinbarten Anlagen und Anhänge verpflichtet."
Zitatende.

wie verträgt sich das mit deiner Behauptung hinsichtlich Hausrecht und Einkaufspreis?
Ganz einfach, wenn der Akustiker einen Kunden versorgt, dann muss er natürlich den Vertrag einhalten.
Er muss aber niemanden versorgen, wenn er nicht will.
Er hat das Hausrecht. Wäre auch schlimm, wenn nicht.
Stelle Dir vor Du bist Akustiker und da kommt einer rein und Du müsstest ihn zwingend mit HGs versorgen.
Der stinkt aber meilenweit gegen den Wind und alle anderen Kunden laufen aus dem Geschäft.
Die KK hat bei Dir kein Hausrecht, sie kann nicht verlangen das Du den versorgst.
Es ist Dein Geschäft und wer es betritt entscheidest ganz alleine Du.

Nach wie vor drehst Du Dir alles so hin, wie Du es gerne hättest.

Gruß
sven
Samos
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#33

Beitrag von Samos »

Johannes B. hat geschrieben: 18. Okt 2021, 06:56
muggel hat geschrieben: 17. Okt 2021, 19:22 Das Hausrecht ist doch Unabhängig vom Vertrag der Biha mit den Krankenkassen... und der Akustiker kann und darf sehr wohl eine Versorgung ablehnen. Fakt ist nämlich, dass in den Verträgen nicht steht, dass der Akustiker Hörgeräte deutlich über seinem Einkaufswert abgeben muss.
moin muggel,

ich lese gerade noch einmal den Versorgungsvertrag zwischen vdek und biha und finde dort gleich im §1, Punkt 1, Absatz 2, Satz 2 diese konkrete Ansage:
Zitat:
"Die Mitgliedsbetriebe sind zur Abgabe der verordneten Hilfsmittel zu den Bedingungen dieses Vertrages und der vereinbarten Anlagen und Anhänge verpflichtet."
Zitatende.

wie verträgt sich das mit deiner Behauptung hinsichtlich Hausrecht und Einkaufspreis?

Freundlicher Gruß
Johannes B.
Guten Morgen,

ich denke, das Vertragsrecht ist auch hier zu berücksichtigen. Wenn Dein Hörgeräteakustiker mit Dir keine Vertrag schließen möchte, dann kann er das auch so machen. Ein Vertrag beinhaltet immer mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Kommt ein Vertrag nicht zustande, kannst Du dich noch so oft auf die Vereinbarungen zwischen vdek und biha berufen. Sie kommen mangels rechtwirksamen Vetrags zwischen Dir und deinem HA nicht zur Geltung.

Davon abgesehen kannst Du doch einfach mal versuchen, Deinen HA dazu zu bringen, höherwertige Hörgeräte ohne Zuzahlung zu seinen Lasten Dir zu verkaufen. Geb doch Bescheid, wenn es funktioniert hat. Dann brauchts Du auch nicht zig Treads zu diesem sich immer wiederholgenden Thema zu eröffnnen, bzw. andere Treads dafür zu kapern.

Gruß
Günter
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#34

Beitrag von Ohrenklempner »

svenyeng hat geschrieben: Stelle Dir vor Du bist Akustiker und da kommt einer rein und Du müsstest ihn zwingend mit HGs versorgen.
Der stinkt aber meilenweit gegen den Wind und alle anderen Kunden laufen aus dem Geschäft.
Die KK hat bei Dir kein Hausrecht, sie kann nicht verlangen das Du den versorgst.
Es ist Dein Geschäft und wer es betritt entscheidest ganz alleine Du.
Genau so ist es. Es gibt keinen Zwang, eine Dienstleistung erbringen zu müssen. Und das ist auch gut so.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#35

Beitrag von Johannes B. »

es ist schon verblüffend, wie hier pure Vertragsvereinbarungen argumentativ unterlaufen werden.
Natürlich muss man Niemanden bedienen, dessen Verhalten nicht akzeptabel ist.
Aber den vereinbarten Versorgungsvertrag schlicht nur deshalb zu missachten, weil man im Einzelfall befürchtet, dass man mal draufzahlt - wo man in der Regel auch gut absahnt - das ist schon abenteuerlich argumentiert. Beispiel "absahnen": die so genannten Festbeträge sind in Wirklichkeit Höchstbeträge. Kennt jemand einen Hörakustiker, der auch weniger als den Höchstbetrag abrechnet? Es wird schlicht immer so hineiniterpretiert, dass es passt. Nix anderes mache ich, weil:
"Gleiches Recht für Alle" ;-)
Zuletzt geändert von Johannes B. am 18. Okt 2021, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#36

Beitrag von rhae »

Johannes B. hat geschrieben: 18. Okt 2021, 11:10 es ist schon verblüffend, wie hier pure Vertragsvereinbarungen argumentativ unterlaufen werden.
Nur dass es keinen Vertrag zwischen Dir und Deinem Akustiker gibt, der unterlaufen werden könnte. Es gibt nur einen Vertrag zwischen Dir und Deiner Krankenkasse und einen weiteren Vertrag zwischen der Krankenkasse und dem Akustiker - letzteren kannst Du weder beanstanden noch durchsetzen (und verstanden hast Du ihn auch nicht).

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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#37

Beitrag von sedi »

Ohrenklempner hat geschrieben: 18. Okt 2021, 10:40
svenyeng hat geschrieben: Stelle Dir vor Du bist Akustiker und da kommt einer rein und Du müsstest ihn zwingend mit HGs versorgen.
Der stinkt aber meilenweit gegen den Wind und alle anderen Kunden laufen aus dem Geschäft.
Die KK hat bei Dir kein Hausrecht, sie kann nicht verlangen das Du den versorgst.
Es ist Dein Geschäft und wer es betritt entscheidest ganz alleine Du.
Genau so ist es. Es gibt keinen Zwang, eine Dienstleistung erbringen zu müssen. Und das ist auch gut so.
hm,,, da bin ich jetzt nicht ganz einig.
In einem Geschäft hat JEDER/Jede Person (natürlich und juristisch) das Recht, den feilgebotenen Artikel zum Preis lt. Auslage zu erwerben. Kein Verkäufer darf dies ohne triftigen Grund ablehen. "fehlende Hygiene" ist bis zu einem gewissen Grad KEIN solcher triftiger Grund, oder andersrum und meines Erachtens wirds dann ein Grund, wenn "Erregung öffentlichen Ärgernisses" im Raum steht. Nackig kommen, oder extrem verwahrlost.
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#38

Beitrag von Ohrenklempner »

Ja, JEDER hat das Recht, etwas zu kaufen oder zu verkaufen. Wenn aber eine der beiden Parteien das nicht möchte, kann sie auch nicht dazu gezwungen werden.
Dani!
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#39

Beitrag von Dani! »

sedi hat geschrieben: 18. Okt 2021, 11:34 hm,,, da bin ich jetzt nicht ganz einig.
In einem Geschäft hat JEDER/Jede Person (natürlich und juristisch) das Recht, den feilgebotenen Artikel zum Preis lt. Auslage zu erwerben.
(Hervorhebung durch mich)
Du hast bestimmt irgendwo eine Quelle zum BGB, wo das so steht, nehme ich mal an?

Tatsächlich darf bspw. ein Supermarkt einen günstigen Preis am Regal präsentieren und an der Kasse einen höheren Betrag eintippen, den du als Kunde entweder ablehnen kannst oder akzeptieren kannst. Erst im letzteren Fall kommt ein Vertrag zustande.
Oft macht das ein Verkäufer aber nicht, wenn der Kassen-Preis höher ausfällt. Schlechte Mundpropaganda ist ein tötliches Geschäft.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Johannes B.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#40

Beitrag von Johannes B. »

rhae hat geschrieben: 18. Okt 2021, 11:22
Johannes B. hat geschrieben: 18. Okt 2021, 11:10 es ist schon verblüffend, wie hier pure Vertragsvereinbarungen argumentativ unterlaufen werden.
Nur dass es keinen Vertrag zwischen Dir und Deinem Akustiker gibt, der unterlaufen werden könnte. Es gibt nur einen Vertrag zwischen Dir und Deiner Krankenkasse und einen weiteren Vertrag zwischen der Krankenkasse und dem Akustiker - letzteren kannst Du weder beanstanden noch durchsetzen (und verstanden hast Du ihn auch nicht).

VG Ralph
ich freue mich, dass du hier so klar herausstellst, dass der zu Versorgende einen Sachleistungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse hat und mitnichten "Kunde des Hörakustikers" ist, solange er es nicht durch eigene Aufzahlung wird.
Nichts Anderes versuche ich hier immer wieder deutlich zu machen.
Und wenn der zu Versorgende kein Kunde des Hörakustikers ist, kann der Hörakustiker auch nicht argumentieren: "Dich will ich als Kunden nicht". Weil: der Hörakustiker hat ja nicht dem zu Versorgenden gegenüber eine Vertragsverpflichtung, sondern der Krankenkasse gegenüber, die ihm jetzt zur Vertragserfüllung IHREN "Kunden" schickt. Da greift das Scheinargument "Hausrecht" eben nicht.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#41

Beitrag von rhae »

Johannes B. hat geschrieben: 18. Okt 2021, 12:17 Und wenn der zu Versorgende kein Kunde des Hörakustikers ist, kann der Hörakustiker auch nicht argumentieren: "Dich will ich als Kunden nicht". Weil: der Hörakustiker hat ja nicht dem zu Versorgenden gegenüber eine Vertragsverpflichtung, sondern der Krankenkasse gegenüber, die ihm jetzt zur Vertragserfüllung IHREN "Kunden" schickt. Da greift das Scheinargument "Hausrecht" eben nicht.
Was passiert denn, wenn der Akustiker Dich nicht bedienen will? - Nichts ...


VG Ralph
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#42

Beitrag von Johannes B. »

rhae hat geschrieben: 18. Okt 2021, 12:24
Johannes B. hat geschrieben: 18. Okt 2021, 12:17 Und wenn der zu Versorgende kein Kunde des Hörakustikers ist, kann der Hörakustiker auch nicht argumentieren: "Dich will ich als Kunden nicht". Weil: der Hörakustiker hat ja nicht dem zu Versorgenden gegenüber eine Vertragsverpflichtung, sondern der Krankenkasse gegenüber, die ihm jetzt zur Vertragserfüllung IHREN "Kunden" schickt. Da greift das Scheinargument "Hausrecht" eben nicht.
Was passiert denn, wenn der Akustiker Dich nicht bedienen will? - Nichts ...


VG Ralph
nun, wenn der Akustiker mich nicht bedienen will, dann hat das drei Wirkungen:
1. meine entsprechende Mitteilung an meine Krankenkasse hinsichtlich Vertragstreue ihres Vertragspartners.
2. ich suche mir einen anderen Vertragspartner meiner Krankenkasse und nenne ihm mein Problem mit seinem Kollegen.
3. ich nutze die heute bestehenden Möglichkeiten öffentlicher Bewertungen mit Reichweite.
ein bischen mehr als "nichts" ist das schon, denke ich ;-)

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#43

Beitrag von rhae »

Also außer Meckern und üble Nachrede Deinerseits passiert nichts. Passt aber gut zu Deinem bisherigen Auftreten hier im Forum.

VG Ralph
Carla
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#44

Beitrag von Carla »

Der Akustiker wird wohl auch eine entsprechende Mitteilung an die Krankenkasse einreichen.
Den Kollegen interessiert dein Problem mit deinem Akustiker nicht, nach einer Weile wird er es nachvollziehen können.
Es gibt Wenige, die heute auf öffentliche Bewertungen hören. Zu viele Fakes.

Und wenn du häufig Hausverbot bekommst, dann lässt das Rückschlüsse auf dich zu und die Krankenkasse wird sich eher an dich halten als an den / die Akustiker.

Will meinen: Irgendwann ist Schluss mit Lustig.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#45

Beitrag von Johannes B. »

rhae hat geschrieben: 18. Okt 2021, 12:41 Also außer Meckern und üble Nachrede Deinerseits passiert nichts. Passt aber gut zu Deinem bisherigen Auftreten hier im Forum.

VG Ralph
ich interpretiere mein insistieren nicht als meckern und schon gar nicht als üble Nachrede.
Das ist eine Zuschreibung durch dich.
Siehe meine Signatur :-)

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#46

Beitrag von Johannes B. »

Carla hat geschrieben: 18. Okt 2021, 12:45 Der Akustiker wird wohl auch eine entsprechende Mitteilung an die Krankenkasse einreichen.
Den Kollegen interessiert dein Problem mit deinem Akustiker nicht, nach einer Weile wird er es nachvollziehen können.
Es gibt Wenige, die heute auf öffentliche Bewertungen hören. Zu viele Fakes.

Und wenn du häufig Hausverbot bekommst, dann lässt das Rückschlüsse auf dich zu und die Krankenkasse wird sich eher an dich halten als an den / die Akustiker.

Will meinen: Irgendwann ist Schluss mit Lustig.
ich hatte noch nirgends Hausverbot.
auch Sperrungen in Foren erlebe ich nur hier.
auch das gibt zu denken ;-)
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#47

Beitrag von Carla »

Dir offenbar nicht ;)
Rondomat
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#48

Beitrag von Rondomat »

Allein Dein Punkt 3. "ich nutze die heute bestehenden Möglichkeiten öffentlicher Bewertungen mit Reichweite." lässt mich an Deiner Tätigkeit als Schöffe oder in sonstiger Funktion an einem Gericht zweifeln. Und ich wäre vorsichtig: Solche Aussagen wie in den drei Punkten beschrieben, können bei weniger nachdenkenden Lesern durchaus als Aufruf, es gleich zu tun, verstanden werden. Finde ich jetzt nicht so gut. Aber so ist es, wenn der Tellerrand so hoch ist, dass man selbst mit einer Leiter nicht drüber hinaus blicken kann oder will.
Viele Grüsse, Rainer
_________________________________ Ich habe dauernd Med-el's im Kopf ....
sedi
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#49

Beitrag von sedi »

also ich ziehe meinen Beitrag wenn möglich zurück,
GRUND: wiederholt wird aus einem vermeintlich diskutabelm Sachstand ein Häckmäck unterster Schublade.

Ich hab mit meiner unvollständigen, Wahrheit, nämlich den beschriebenen Fall des Preisunterschiedes zw. Regal und Kasse nicht bedacht zu haben innerhalt weniger als 1h ein m.E. verletztendes Gemetzel provoziert.

Wer alles derart auf die Goldwaage legt. (ich meine nicht die Feinheit s.o, das ist völlig ok dass ich da unsauber argumentiert hab), jeder Verkäufer ist ein Lump, ein Raubtierkapitalist der nur Profit maximiert, da verstehe ich, dass Auslagenpreise (UVP) mitunter in mancher Branche 70% höher als die vertraulich vereiinbarten Abgabepreise sind. Wenn ich einen Kunden nicht haben will, mach ich einfach weniger Rabatt. Funktioniert fast immer ganz pragmatisch.

schöne Woche uns Allen



manchmal isses schwer etwas einfach zu nehmen.....


entschuldigt bitte
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?

#50

Beitrag von Brittany »

@Rondomat:
Das mit dem Schöffen musst Du nun nicht so hoch hängen.
Schöffe kann jeder werden, der
- 25 bis 69 Jahre alt ist
- deutscher Staatsbürger ist.
Tatsächlich werden vielerorts händeringend Schöffen gesucht.

Ein Schöffe ist kein Jurist. Auch Johannes ist kein Jurist, wie er mit seinen Inhalten und seinem Sprachgebrauch in jedem Posting schlagend vorführt. Jemand mit diesen Denkmustern wäre als Jurastudent schon im ersten Semester bei der ersten Klausur gescheitert.

Brittany
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