BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

ASA1
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BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#1

Beitrag von ASA1 »

Hallo zusammen,
ich heiße Sylvia, bin neu hier im Forum, 64 Jahre alt und seit über 20 Jahren Hörgeräteträgerin.
Nun hat die Krankenkasse völlig überraschend eine Beteiligung an meiner HG-Wiederversorgung mit der üblichen Pauschale (Festbetrag) abgelehnt, obwohl meine aktuellen Geräte älter als sechs Jahre sind und eine Verordnung des HNO-Arztes vorliegt.
Ich habe Widerspruch eingelegt, denn die Begründung ist für mich weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Da diese Vorgehensweise durch die BARMER wohl noch relativ neu ist (seit gut einem halben Jahr häufen sich diese Ablehnungen), frage ich mich, ob es in dieser Runde weitere Betroffene gibt, zwecks Erfahrungsaustausch.
Viele Grüße,
Sylvia
AlfredW
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#2

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

das kenne ich so bisher nicht; allerdings gehe ich meine Folgeversorgungen nie nach genau 6 Jahren an. Derzeit geht mein Altgerät ins 9. Jahr. Ich schlage mich aktuell mit der KK wegen voller Kostenübernahme rum.

Gruß

Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
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Akustik Alex
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#3

Beitrag von Akustik Alex »

Hey Sylvie,

ich kann dir zwar keine Erfahrung als Träger*in bieten, aber weitere Infos:

https://infohrmationen.blogspot.com/202 ... front.html

https://infohrmationen.blogspot.com/202 ... h-und.html

Besten Gruß,
Alex
Johannes B.
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#4

Beitrag von Johannes B. »

moin Sylvia,
sind deine bisherigen Hörgeräte unter Berücksichtigung des Standes des medizinischen und technischen Fortschritts individuell für dich noch ausreichend zweckmäßig wirtschaftlich, so wie es der Gesetzgeber vorsieht?
Falls "nein"
Warum nicht?
Wie alt ist der Technikstand des verbauten Chipsatzes bei einem branchenüblichen 2-Jahres-Zyklus technischer Innovationen (Stichwort Latenz, Delay, Rückkopplungsmanagement)?
Was hat sich inzwischen hinsichtlich medizinischer Erkenntnisse geändert (Stichwort "brainhearing")?
Wie hoch ist der absehbare Reparaturaufwand im Vergleich zu Herstellergarantie bei Neuversorgung?
Und ganz allgemein:
Kehrt die Barmer jetzt von der Regelversorgung ab und hin zur Individualbeurteilung?

Alles dieses sind meiner Meinung nach Fragwürdigkeiten seitens des Versicherten an seine Krankenkasse, die einen Widerspruch begründen.

Freundliche Grüße
Johannes B.
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svenyeng
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#5

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Du könntest die Krankenkasse einfach wechseln.
Die Leistungen der gesetzlichen KK sind ja bei den verschiedenen KK fast gleich.
Das kann man aber vergleichen. Wenn die rumzicken würde ich wechseln und gut ist.

Damals als die Zusatzbeiträge aufkamen war ich noch bei der DAK. Die haben als ersten Zusatzbeiträge verlangt.
Habe mich dann umgeschaut und siehe da, es gab ne KK die keine Zusatzbeiträge verlangte.
Seit dem bin ich zufriedener Kunde bei der IKK Classic. Bisher hab ich alle 6 Jahre neue HGs bekommen und es gab nie Probleme.

Bevor man sich lange rumärgert, KK wechseln und gut ist.

Gruß
sven
Carla
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#6

Beitrag von Carla »

Wenn man sehr lange in einer KK ist/war, sollte ein Wechsel gut überlegt sein. Man ist nicht nur wegen der Hörgeräteerstattung drin.
Auch wird es, so vermute ich, in Zukunft schwieriger, direkt ohne Grund nach 6 Jahren Hörgeräte neu zu bekommen. Wenn die alten ihren Zweck noch erfüllen, ist es nicht zwingend notwendig, neue zu erhalten. Darauf wird es hinauslaufen. Coronabedingt sind auf die Kassen viele Kosten zugekommen, die sie auf der ein oder anderen Stelle einsparen werden. Das wird jede Kasse so
machen. Es könnte also sein, dass du, Sylvie, durch einen Wechsel der KK unter Umgehung des Regens direkt in die Traufe gerätst.
Johannes B.
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#7

Beitrag von Johannes B. »

ich stimme Carla zu, wenngleich ich rückwirkende Veränderungen stets problematisch finde.
Hätte die TE bereits beim Kauf ihrer derzeitigen Hörgeräte gewusst, dass diese "für die Ewigkeit" sind, hätte sie ggf. eine ganz andere Wahl getroffen.

Freundliche Grüße
Johannes B.
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svenyeng
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#8

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich schrieb ja auch, das man sich vor einem Wechsel genau erkundigen muss.

Gruß
sven
muggel
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#9

Beitrag von muggel »

Hallo,
mit welcher Begründung genau lehnt denn die Kasse ab?

An sich kann man gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen. Hierbei sollte man detailliert erläutern, dass die in der Ablehnung aufgeführten Ablehnungsgründe falsch sind. Daher gibt es auch keinen "allgemeinen" Widerspruch, sondern nur individuell auf eben die vorliegende Ablehnung zugeschnittene Widersprüche.

Kurz: um dir helfen zu können, brauche ich zumindest den Grund für die Ablehnung.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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ASA1
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#10

Beitrag von ASA1 »

Hallo an alle,

ganz herzlichen Dank für die schnellen Rückmeldungen!!!

Ich mache das zum ersten Mal mit so einem Chat, bitte um Nachsicht, falls mal etwas nicht so gut klappt...

An Alfred: eine vollständige Kostenübernahme zu beantragen, würde ich mich gar nicht mehr trauen, aber den Festzuschuss möchte ich schon bekommen... Dir toi, toi, toi!

An Alex: die beiden Links sind sehr interessant und bestätigen meine Angst. Nach Ablauf der Versorgungspauschale wird es schwierig... meine beiden letzten Reparaturen eines Hörgeräts (bislang Widex Dream D 330 CIC) haben jeweils gut zwei Wochen gedauert... Ich mag nicht daran denken, wie lange das jetzt dauern würde, nach Einreichen eines Kostenvoranschlages durch den Hörakustiker und Prüfung und Beratung durch die Kasse... und wie mir die Dame von der Hilfsmittelstelle bei der Barmer sagte, wäre eine Folgeversorgung wohl erst nach vier bis eher fünf Reparaturen im Jahr realistisch...

An Johannes: Uih, deine technischen Fragen kann ich gar nicht alle beantworten... manches kenne ich gar nicht... Was ich aber z.B. weiß, ist, dass die neuen Geräte, die ich ja gerade anpassen lasse (noch musste ich sie nicht zurückgeben), Phonak Audeo P50 R, zwei statt einem Mikrofon haben, über Bluetoothtechnik verfügen, was meine bisher dazu benötigten Zusatzgeräte überflüssig macht und die Nutzung herrlich vereinfacht! Auch sind sie mit Akkubetrieb, die vielen Batterien im Laufe der Zeit entfallen. Und Phonak bietet eine weitere Hörlösung für sehr geräuschvolle Umgebungen, die ich mir gerne leisten würde, aber das ist momentan wohl nicht relevant, also mein Privatvergnügen...

Der Hörtestvergleich ergab außerdem ein 20% besseres Sprachverstehen mit den neuen Geräten, was ich auch in Alltagssituationen wahrnehme.

Also würde ich die Frage nach dem aktuellen Stand der Technik für meine alten Geräte verneinen.

An svenyeng, Carla und Johannes: Krankenkassenwechsel, ja, könnte man überlegen... aber im Prinzip habe ich mit der Barmer kein Problem, bin mein ganzes Leben lang Mitglied... Was die jetzige Vorgehensweise betrifft, bezweifele ich allerdings die Rechtmäßigkeit. Und ich möchte auch Rosinenpickerei nicht unterstützen... sollen jetzt Schwerhörige, oft also ältere Menschen, rausgedrängt werden? Bei Hörgeräten handelt es sich doch nicht um IGEL- Leistungen, sondern um Hilfsmittel, für die die Bedingungen in der für die Krankenkasse bindenden Hilfsmittelrichtlinie definiert sind ... und andere Versicherungen verhalten sich ja auch (noch?) nicht so.

An muggel:
Ja, Du hast recht!
Die Barmer hat zunächst ganz allgemein formuliert, dass "der alleinige Ablauf der Versorgungspauschale keinen Grund für eine neue Versorgung mit Hörgeräten darstellt. Diese könne nur erfolgen, wenn die bestehende Hörgeräteversorgung nicht mehr ausreichend ausgleichen kann."
Dann konkret: "Anhand der aktuellen Messungen benötigen Sie einen Verstärkungsbedarf von 30dB. Da Ihre jetzige Versorgung, WidexcDream D-CIC 330, laut Herstellenangaben eine Verstärkung von 62 dB vorhält, kann damit auch weiterhin ein angemessener Ausgleich Ihres Hörverlustes sichergestellt werden. An einer neuen Hörgeräteversorgung können wir uns somit nicht beteiligen."

Ich denke, dass dies gegen Paragraph 31 Hilfsmittelrichtlinie und Paragraph 2 Abs.1 SGB V verstößt.

Noch einmal ganz herzlichen Dank Euch allen, und bis zum nächsten Mal!
muggel
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#11

Beitrag von muggel »

Hallo,

dann würde ich vorschlagen, einen Widerspruch zu schreiben.
Hier einfach die Vergleichsmessung mit dem signifikanten Hörgewinn vom Akustiker bestätigen lassen.
Dann noch dazu schreiben, dass dieses nicht mit den alten Geräten erreichbar ist, weil diese zB keine Mehrmikrofontechnik besitzt, die nach den Versorgungsverträgen als Mindestmaß des Notwendigen deklariert wurde... dann sollte es klappen.
Viel Erfolg!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Johannes B.
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#12

Beitrag von Johannes B. »

ich kann muggel da nur beipflichten, weil:
wenn die Barmer schon von Regelversorgungszeitraum auf Individualbeurteilung umschwenkt, dann muss sie sich § 19 der Hilfsmittelrichtlinie zurechnen lassen.
Ich gebe deinem BEGRÜNDETEN Widerspruch gute Chancen.

Freundliche Grüße
Johannes B.
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ASA1
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#13

Beitrag von ASA1 »

Noch einmal Dankeschön! Ich halte Euch auf dem Laufenden!
Einen schönen Sonntag noch!
Akustik Alex
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#14

Beitrag von Akustik Alex »

Hey Asa,
ich spiele da ungern die Spaßbremse, aber wenn deine alten Widex nachjustiert werden würden, würdest du vermutlich das gleiche Sprachverstehen erzielen. Das wird die Kasse auch fordern, wenn du dich auf diese Messung berufst. Zumindest gehe ich schwer davon aus. Das bestätigt auch die konkrete Angabe der vorhandenen Verstärkung, die rein objektiv tatsächlich ausreichend ist und somit weiterhin problemlos nutzbar. Dennoch kostet ein Widerspruch ja erstmal nichts und es besteht ja dennoch eine Chance, wenn auch eine verschwindend geringe.

Viel Erfolg,
Alex
ASA1
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#15

Beitrag von ASA1 »

Hi Alex,
kein Problem mit der "Spaßbremse", mir geht es nicht darum, bestätigende oder gefällige Antworten zu erhalten. Warten wir ab. Aber unwidersprochen kann ich diese Vorgehensweise der Kasse nicht hinnehmen. Fühle mich wie der Esel, dem sie die Karotte vor die Nase halten. Vielleicht hinkt der Vergleich, aber ich kenne auch niemanden, dessen Handy älter als sechs Jahre ist...
Also, Dankeschön jeden Fall für Deine Einschätzung und einen schönen Tag!
ASA
Dani!
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#16

Beitrag von Dani! »

Hallo ASA
ich hab meine Autos länger als 6 Jahre gehalten. Der Vergleich ist passender als der mit Wegwerfgegenständen wie Smartphones.

Aber es verbietet dir ja keiner, neue HGs vor ihrer Zeit zu kaufen. Nur warum soll dafür die Allgemeinheit gerade stehen, wenn die aktuellen noch passend sind? Fortschritt der Komfortmerkmale (z.B. Bluetooth) ist kein Argument.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Johannes B.
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#17

Beitrag von Johannes B. »

Dani! hat geschrieben: 17. Jan 2022, 16:37 Hallo ASA
ich hab meine Autos länger als 6 Jahre gehalten. Der Vergleich ist passender als der mit Wegwerfgegenständen wie Smartphones.

Aber es verbietet dir ja keiner, neue HGs vor ihrer Zeit zu kaufen. Nur warum soll dafür die Allgemeinheit gerade stehen, wenn die aktuellen noch passend sind? Fortschritt der Komfortmerkmale (z.B. Bluetooth) ist kein Argument.
klarere Verständlichkeit wegen schnellerer Signalverarbeitung bei offenerer Versorgungsmöglichkeit ist ein Argument.
UND:
rückwirkende Veränderungen sind immer mehr als fragwürdig.
"rückwirkend" meint: Man hat sich für das Hörsystem für 6 Jahre entschieden und nicht für die Ewigkeit.
Konkret:
wenn ab sofort die Erst- oder Neuversorgung nicht mehr dem Regelversorgungszeitraum gehorcht, dann mag das ok sein.
Aber die TE konnte bei ihrer Hörgeräteentscheidung davon nichts wissen.
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Knödel
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#18

Beitrag von Knödel »

weisst du was es auch noch gibt als Möglichkeit?: man verliert mit Ankündigung gleich beide Hörgeräte auf einen Schlag

Der Ratschlag kann jedoch nicht ganz ernst gemeint sein. ;) aber es gibt User, welche dies so handhaben
Blümle
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#19

Beitrag von Blümle »

Das Leben ist dynamisch, - als ich mein Studium begonnen habe, gab es auch noch keine Studiengebühren….
Man kann im Leben bei Entscheidungen so vieles nicht wissen. Wenn beim Heiraten alle wüssten, was mal draus wird…. :? ;)
_________
Weiß nicht, ob das jetzt zu Deinen eigenen Glaubenssätzen passt und Du das also als „Wahrheit“ erfassen kannst.
_________
Neue Signatur? Chic!
Ohrenklempner
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#20

Beitrag von Ohrenklempner »

Wie schon erwähnt, wenn eine deutliche Hörverbesserung mit den neuen Geräten nachgewiesen werden kann, zahlt die KK auch.
Ohrenklempner
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#21

Beitrag von Ohrenklempner »

Wenn ich beim alten Hörgerät 5% Verstehensquote messe und beim neuen Hörgerät 35% (so geschehen bei einer fragwürdigen Folgeversorgung im vergangenen Jahr), dann ist das ein hinreichender Beweis.

edit: Ups, jetzt wurde da ein Beitrag gelöscht. Die Frage bestand darin, wie der Beweis einer Hörverbesserung erbracht wird oder so ähnlich. ;)
Johannes B.
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#22

Beitrag von Johannes B. »

Ohrenklempner hat geschrieben: 17. Jan 2022, 17:09 Wie schon erwähnt, wenn eine deutliche Hörverbesserung mit den neuen Geräten nachgewiesen werden kann, zahlt die KK auch.
mit welchem Test - von wem durchgeführt - soll das denn nachgewiesen werden können?
ich frage, weil:
der übliche Freiburger Test setzt voraus, dass das, was der maskentragende eigeninteressenfolgende Mensch nachspricht, vom eigeninteressegeleiteten Hörakustiker auch genau so verstanden wurde ;-)

übrigens:
meine Beiträge werden häufig "schwupps" gelöscht ;-)
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
Carla
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#23

Beitrag von Carla »

Es ist keine rückwirkende Massnahme. Die tritt eben sofort in Kraft, weil die Kassen leer sind. Was man sich wegen Covid vorstellen kann.
Früher wurden Hörgeräte eben nach 6 Jahren ungeprüft erneuert. Nun sind die Kassen leer und da prüft die KK, ob erforderlich oder nicht.
Und nein, niemand denkt beim Kauf von Hörgeräten, wie der neue Chip des Herstellers in 6 Jahren sein könnte und ob der wirklich die erhoffte Verbesserung bringt.
Wenn man aber nachjustieren kann, was spricht dagegen? Wenn es nur um das Sprachverstehen geht ?
akopti
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#24

Beitrag von akopti »

Ja, ich habe den Betrag gelöscht, wei es wieder um das unsägliche Verschwörungsthema geht, dass der Akustker die antworten den Probanden nicht verstehen kann, will oder was auch immer.

Hier haben doch beide das gleiche Interesse.




:oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops:
muggel
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Re: BARMER lehnt Beteiligung an Wiederversorgung nach Ablauf von 6 Jahren ab

#25

Beitrag von muggel »

Hallo,

natürlich ist es kein Argument für die Krankenkasse, wenn man sagt "ich hab die aber 6 Jahre getragen, ich habe ein Anrecht auf neue Hörgeräte."
Aber: wenn die Hörgeräte eine deutliche Verbesserung im Sprachverstehen bringen und man auch (technisch- medizinisch) begründen kann, dass dieses nicht mit den bisherigen Hörgeräten möglich ist, dann sollte ein Widerspruch erfolgreich sein.

Es wurde hier ja schon geschrieben, dass es eine Verbesserung von 20% mit den neuen Hörsystemen gibt. Dann muss man nur noch beweisen, dass dieses eben nicht mit den bisherigen Hörgeräten möglich ist. Sofern die Aussagen hier richtig sind, kann es z.B. an der Mehrmikrofon-Technik liegen, die nun in den neueren Hörgeräten verpflichtend sind. Durch Mehrmikrofontechnik sind überhaupt erst Programme für ein besseres Verstehen im Störschall möglich, was mit einem Mikrofon nun eben nicht geht (und deswegen ja auch die Mindestanforderung an die heutigen Hörgeräte die Mehrmikrofontechnik umfasst).

Wenn die hier gegebenen Aussagen stimmen, dann sehe ich einen Widerspruch gut begründet und von meiner Erfahrung her müsste diesem stattgegeben werden.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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