Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

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CG04
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Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#1

Beitrag von CG04 »

Hallo zusammen! :wave:

Wir haben eine vorzeitige Hörgeräteversorgung für unseren Sohn bei der Barmer beantragt (Nov.2021) mit einer Verordnung vom Krankenhaus.

Die Barmer hat uns die Neuversorgung abgelehnt, da ein Verstärkungsbedarf von 15 dB mit den aktuellen Hörgeräten Widex Beyond Fusion B-F2 110 S lt. Herstellerangaben eine Verstärkung von 61 dB Verstärkung vorhält, kann der Ausgleich des Hörverlustes sichergestellt werden.

Die päd. Akustikerin sagt, sie kann ihm nicht einfach 15 dB Verstärkung aufs Ohr geben. Die Hörkurve von ihm weißt einige einzelne Frequenzen auf, besonders im Hochtonbereich, die mit einer extremen Abweichung zu den benachbarten Frequenzen wesentlich besser gehört werden können. Dadurch entsteht bei ihm eine Empfindlichkeit bei hohen Lautstärken im Hochtonbereich. Mit seinen derzeitigen Geräten wurde speziell in diesem Bereich diese sensiblen Frequenzen mehr komprimiert, wie die umliegenden, um somit eine bessere Toleranz zu erzielen. Auch wird damit das vorhandene Gehör vor zu lauten Pegeln geschützt.

Auch die Ärztin hat etwas für die Barmer geschrieben. Da unser Sohn kurz vor seinem Abi steht und drei mündliche Prüfungen (auch in Englisch) vor der Tür stehen.

Aber die Barmer bleibt bei ihrer Absage.

Als nächstes steht die Klage vor dem Sozialgericht.

Hat hier noch jmd eine Idee oder ähnliche Erfahrungen. Über helfende Kommentare würde ich mich sehr freuen.

Dankeschön
Michaela Ender
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#2

Beitrag von Michaela Ender »

Krankenkasse wechseln Barmer Dak und noch eine sind grad nicht die großzügigsten Kassen
:clap: Leute ich bin so 8-) das ich rolls Royce in den Ohrentrage :sm(4):
Ohrenklempner
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Bei nem Widerspruch (oder eine Klage) ist es auf jeden Fall erforderlich, ein Hörgerät zu benennen, welches den Hörverlust auch zielführend ausgleichen kann. Wenn man eine Leistung einklagen möchte, muss man auch sagen, welche Leistung genau. Je nachdem, welches Hörgerät eine bessere Leistung hat, kann auch anhand der technischen Daten argumentiert werden. Kommt drauf an, welches Gerät denn getestet wurde.

Ansonsten würd ich auch empfehlen, die KK zu wechseln. (Die andere "böse" war die KKH)
Am besten noch vor dem 18. Geburtstag und mit einer neuen Verordnung vom HNO.
muggel
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#4

Beitrag von muggel »

Hallo,
warum hat er denn die jetztigen Hörgeräte bekommen, wenn diese so schlecht sind?
Oder hat sich die Schwerhörigkeit verändert?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
svenyeng
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#5

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich würde auch sofort die KK wechseln.
Die Leistungen der gesetzlichen KK sind ziemlich gleich. Warum also lange ärgern?

Habe das selber vor langer Zeit gemacht:
War damals bei der DAK. Als die Zusatzbeiträge kamen war die DAK die erste KK, die die Hand gehoben hat und sofort die Zusatzbeiträge einführte. Ich habe dann sofort die KK gewechselt, denn die IKK Classic hat nie Zusatzbeiträge verlangt. Warum soll ich die also zahlen?

Gruß
sven
Dani!
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#6

Beitrag von Dani! »

@Sven
Wenn man Kinder hat, tut man sich nicht immer leicht, einfach mal die KK zu wechseln. Im Kindesalter laufen oft noch Zusagen für die Kostenübernahme irgendwelcher langwierigen Behandlungen, typischerweise die Kieferorthopädie. Ähnliche Zusagen gibt es auch im Erwachsenenalter, so dass man auch da aufpassen muss.

So etwas muss also unbedingt vor dem Wechsel der KK geklärt werden. Andernfalls zahlt man die Behandlung komplett selbst.
Dominik
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L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Brittany
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#7

Beitrag von Brittany »

Ich muss sagen, ich würde sowieso nicht "schnell mal eben" die Krankenkasse wechseln. Das ist sicher auch typ- und umständebedingt unterschiedlich, aber eine Krankenkasse wechsle ich nicht wie einen Mantel oder eine Kaffeemaschine. Das ist - abgesehen von den von Dominik erwähnten Aspekten - nicht nur Leistung XY, sondern das ist z.B. auch ein Kontakt mit Menschen und eine "Geschichte". Ich habe z.B. mit meiner Krankenkasse mehrfach gute Erfahrungen gemacht, und das weiß ich sehr zu würdigen und bleibe da zunächst mal treu. Ich sehe das mehr als so ein Gesamtbild und mache das nicht an einem Einzelpunkt fest.
Brittany
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#8

Beitrag von Brittany »

Vielleicht nur als Nachtrag noch die Anmerkung, dass mein Posting weniger als "Ratschlag" an CG04 zu verstehen ist, sondern eher allgemein, da bei Problemen mit der Krankenkasse hier schon öfter kam "Krankenkasse wechseln!" Und ich meine eben, dass das sehr gut überlegt sein sollte; das ist schon etwas komplexer.
Carla
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#9

Beitrag von Carla »

Das ist richtig, Brittany. Die Krankenkassen haben kein Geld, die Kassen sind leer. Insofern muss auch ein Wechsel nicht zwingend erfolgversprechend sein. Es kann gut sein, dass die nächste KK genau so ablehnt.
Dieser Tipp, die Kasse zu wechseln, gerade wegen Hörgeräte, finde ich persönlich nicht zielführend. Man ist in der KK ja noch wegen anderer Behandlungen. Uu werden die gestrichen, die Hörgeräte aber erlaubt. So einfach ist es nicht.
svenyeng
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#10

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Meine Wissens prüft die neue KK (also wenn man wechselt) nicht mal wie lange man die HGs schon hat.
Es ist normalerweise viel einfacher nach einem KK Wechsel den Zuschuss für die HGs zu bekommen.

Natürlich nicht blind wechseln, einfach mal die Leistungen vergleichen.
Sollte man durch nen Wechsel Nachteile haben, macht es natürlich keinen Sinn.

Letztendlich gibt es aber viele KKs und damit hat man freie Auswahl. Das ist halt sozusagen freie Marktwirtschaft.
Somit finde ich es sogar richtig zu wechseln, wenn einem die aktuelle KK dumm kommt.

Man kann ja bei der evtl. neuen KK einfach mal nachfragen, wie es aussieht wenn man zu denen wechselt.
Also ob man dann die entsprechenden Zuschüsse bekommt.
Natürlich nicht sagen das die aktuelle KK das ablehnt. Würde einfach sagen, ich bin mit der aktuellen KK nicht mehr zufrieden und denke über einen Wechsel nach. Folgendes steht an. Wird das von Ihnen übernommen, wenn ich zu Ihnen wechsele?

Gruß
sven
Crackliner
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#11

Beitrag von Crackliner »

Wenn man seine Hörgeräte verloren hat bewilligt die Krankenkasse problemlos neue. Wenn sie einfach alt geworden sind nicht?
Nur fantasielose flüchten in die Realität.
CG04
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#12

Beitrag von CG04 »

Hallo,
Die Krankenkasse würde uns nun entgegenkommen und vorab eine Erwachsenenversorgung genehmigen, da er jetzt in einem Monat schon 18. Jahre alt würde. Meinen Antrag auf vorzeitige Genehmigung habe ich schon im November gestellte. Das ärgert mich jetzt schon, dass das ganze jetzt darauf hinausläuft, das die Barmer meint er wird ja nun bald 18 und die Versorgung würde 4000€ Mehrkosten gegenüber der Erwachsenenversorgung kosten. Sie würden (unseren Widerspruch) teilweise den Bescheid aufheben. Oder wir können klagen. Hat hier einer noch irgendwelche Tipps oder schon einen ähnlich Fall. Wie lange kann das vor dem Sozialgericht gehen bis eine Entscheidung fällt?

Würde mich sehr über Ratschläge freuen!

Grüße
Ohrenklempner
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#13

Beitrag von Ohrenklempner »

Der Festbetrag für Erwachsene (Hörgerät und Otoplastik) liegt bei 718,50 Euro pro Hörgerät, bei Kindern sind's nur knapp 300 Euro mehr. Wo kommen denn die 4000 Euro her bzw. was genau soll die Barmer eigentlich bezahlen? Ich zitiere mal meine Rückfrage aus Beitrag #3:
Bei nem Widerspruch (oder eine Klage) ist es auf jeden Fall erforderlich, ein Hörgerät zu benennen, welches den Hörverlust auch zielführend ausgleichen kann. Wenn man eine Leistung einklagen möchte, muss man auch sagen, welche Leistung genau. Je nachdem, welches Hörgerät eine bessere Leistung hat, kann auch anhand der technischen Daten argumentiert werden. Kommt drauf an, welches Gerät denn getestet wurde.
Rein aus der Vernunft heraus würde ich das Angebot der Barmer annehmen. Denn selbst wenn die Barmer nach erfolgreichem Widerspruch oder erfolgreicher Klage die Kinderversorgung genehmigt, dann erlischt der Leistungsanspruch, wenn die Voraussetzungen dafür (Kinderversorgung) nicht mehr gegeben sind. Maßgeblich ist nämlich immer das Empfangsdatum des Hörgeräts. Wenn also die KK heute eine Kinderversorgung genehmigt, das Kind morgen aber 18 wird und übermorgen ein Hörgerät kauft, gilt die Genehmigung nicht mehr, weil dann nach den Verträgen für Erwachsene abgerechnet werden muss.
CG04
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#14

Beitrag von CG04 »

Hallo,

Erwachsenenversorgung 1534,02€ beidseitig

Kinderversorgung 2000€ beidseitig
450€ Reparatur/Ohrstücke/Batterien/Filter pro Jahr
(2250€ für 5 Jahre)

Für die FM-Anlage ist die Barmer dann auch nicht mehr zuständig? Woher bekäme man da evtl Zuschuss, wenn er studieren würde?

Wie ist es denn mit Reparaturen bei Erwachsenenversorgung, übernimmt das die KK nicht mehr? Batterien und Ohrstücke muss man die dann selbst bezahlen?

Viele Grüße
Ohrenklempner
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

Ach stimmt, die Reparaturpauschale, ja so wird ein Schuh draus mit den insgesamt 4000 Euro. Hab ich gar nicht dran gedacht.
Ich kann aber leider nicht sagen, wie das ist, wenn der Versorgungszeitraum der Kinderversorgung über den 18. Geburtstag hinausgeht.

Fürs Studium gibt es Ansprechpartner an den Universitäten, z.B. die Behindertenbeauftragten. Da lässt sich das viel besser und zuverlässiger klären als hier im Forum.

Otoplastiken bezahlt die Krankenkasse (33,50 Euro für ne einfache Otoplastik), Reparaturen und Nachsorge sind mit der Reparaturpauschale abgegolten, ebenso eine notwendige Nachlieferung einer Otoplastik. Anders sieht es aus, wenn man sich für ein teureres Hörgerät entscheidet. Da muss man evtl. die entstehenden Mehrkosten selbst zahlen. Zum Beispiel wenn man sich eine aufwändigere Exhörer-Otoplastik und/oder eine aus einem teureren Material fertigen lässt. Batterien muss man selbst kaufen.
CG04
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#16

Beitrag von CG04 »

Mein anderer Sohn wurde noch kurz vor seinem 18. Geburtstag versorgt. Dann ist für die nächsten 5 Jahre alles dabei, weil es noch eine Kinderversorgung ist. Bei unserem jüngsten Sohn hat uns die Akustikerin leider nicht gesagt, dass nicht das Datum vom Rezept sondern die Abrechnung als Stichtag gilt und somit ist jetzt nur eine vorzeitige Erwachsenenversorgung netterweise von der Barmer, da er ja in April 18 Jahre wird.

Verstehe ich das richtig, Reparaturen werden von der KK bezahlt?
Ohrenklempner
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#17

Beitrag von Ohrenklempner »

Ja, als Versorgungsdatum zählt das Datum der Abgabe des Hörgeräts. Ist ja auch sinnvoll so, denn manche Verordnungen werden im Frühjahr ausgestellt, im Sommer geht man damit zum Akustiker und im Winter entscheidet man sich für ein Hörgerät und kauft es.
Für Reparaturen zahlt die Krankenkasse einmalig für sechs Jahre eine Pauschale. Frag mal die Forensuche nach "Reparaturpauschale". ;)
Im Erwachsenenalter ist es aber nicht normal, dass häufig Reparaturen anfallen wie bei einem Kind.
muggel
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#18

Beitrag von muggel »

Hallo,

ich gestehe, dass ich das mit den 4000 Euro immer noch nicht kapiert hab. Warum sollte eine Kinderversorgung 4000 Euro mehr kosten als eine Erwachsenenversorgung? Oder hab ich da einen grundsätzlich anderen Denkfehler?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Ohrenklempner
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Re: Frühzeitige Folgeversorgung aufgrund sehr schlechtem Hörverstehen. Ablehnung von der Barmer

#19

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich stand auch erst auf dem Schlauch, aber wenn wir es für zwei Ohren ausrechnen, kommen 2000 Euro für die Hörgeräte inkl. Otoplastik raus, plus jährlich 450 Euro Reparaturpauschale für 5 Jahre. Das ergibt 2000 € + 2.250 € = 4.250 €. Der Preis für eine Erwachsenenversorgung ist (bis Ende März zumindest noch) 1.514 € und damit "nur" 2.736 € günstiger als eine Kinderversorgung.
Das setzt natürlich voraus, dass jedes Jahr die Kinder-Reparaturpauschale abgerechnet wird, was ich bei einem erwachsenen Mann aber eher für unwahrscheinlich halte. Fraglich ist auch, ob die KK überhaupt die Reparaturpauschalen über den 18. Geburstag hinaus bezahlt oder nicht lieber eine vorzeitige Folgeversorgung nahelegt.
Die Wege der Krankenkassen sind unergründlich. :D
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