Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

cherusker
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#51

Beitrag von cherusker »

urlaubsreif hat geschrieben: 3. Jul 2024, 12:59 von Siemens hatte ich nur das Flaggschiff
Das habe ich gelesen. Aber das Siemens "Flaggschiff" ist auch nicht wirklich konkurrenzfähig. Da würde ich eher zu einem einfachen Unitron tendieren.

... btw: Siemens Hörgeräte gibt es schon länger nicht mehr.
urlaubsreif hat geschrieben: 3. Jul 2024, 12:59 Es steht dir selbstverfreilich frei, jede Statistik anzuzweifeln, die du nicht selbst gefälscht hast.
Angezweifelt habe ich keine Statistik. Eine Statistik ist sehr von der Fragestellung und dem Datensatz abhängig. Wenn man mit einer Statistik untermauern möchte, dass (unversorgte) Schwerhörigkeit eine signifikante Ursache für Arbeitslosigkeit ist, ist das problemlos machbar. Der VDEK kann dir sicherlich auch eine Statistik anfertigen, nach der der überwiegende Teil der Träger von aufzahlungsfreien Hörgeräten keine bis kaum nennenswerte Einschränkungen im Alltag hat. Aber diese würdest du sofort anzweifeln.
urlaubsreif hat geschrieben: 3. Jul 2024, 12:59 [...] einen psychoneuroimmunologischen Vortrag halten [...] systemisch kausalen Zusammenhang von Stress/chronischem Hörstress, Burnout/Depression und Immunsystem [...]
Den Vortrag kannst du dir sparen. Aufgrund kognitiver Dissonanzen würde ich das eh' nicht verstehen :D

Leider liest und verstehst du in "schwarz/weiß". Aus meinem Beitrag formst du pauschale Aussagen, die ich so nicht getroffen habe.
Grüße vom cherusker :cheers:
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emilsborg
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#52

Beitrag von emilsborg »

Wenn man sich das Geld von irgend jemandem erklagen möchte, bitte, gerne, aber ich bin da raus.
Das versteht jeder, der euch Akustiker nicht hasst bzw. euch ruinieren will, ohrenklempner. Die Verträge der Krankenkassen sind in dem Punkt ehrlich gesagt unverschämt, da sie sowohl Patienten wie auch Hörgeräteakustiker in eine Situation bringen, die meiner Meinung nach an Erpressung grenzt.

urlaubsreif hat geschrieben: 2. Jul 2024, 15:09 Arbeitnehmer können die immerhin bei der Steuer absetzen. Gerade Hörbehinderte sind aber überproportional häufig von Arbeitslosigkeit betroffen.
Ersteres ist leider ein Gerücht, pauschal stimmt es so nicht. Du musst „nur“ über deine persönliche Grenze für außergewöhnliche Belastungen kommen (Details siehe zum Beispiel hier: https://www.finanztip.de/aussergewoehnl ... lastungen/). Als Werbungskosten kann man das vergessen, wurde versucht einzuklagen und höchstrichterlich abgelehnt.

Letzteres ist für Behinderte insgesamt in jedem Fall so, ob Hörgeschädigte da hervorstechen bin ich ehrlich gesagt skeptisch. Hilfreich ist die Schwerhörigkeit sicherlich nicht bei der Stellensuche.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Dani!
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#53

Beitrag von Dani! »

urlaubsreif,
Wenn wie du sagst hor Stress immer besteht, dann ziehe ich aus deiner Aussage die Schlussfolgerung, dass es dann wieder egal ist, ob man mit Hörgeräten versorgt ist oder nicht. Dann gilt die Aussage erst recht, dass Premium Geräte wirtschaftlich unsinnig sind für die Krankenkasse.

Tut mir leid, ich habe deine Logik nur zuende geführt, mein Standpunkt ist das jedoch nicht.
Dominik
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Vorsicht bissig.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#54

Beitrag von KatjaR »

Hörstress macht urlaubsreif :D
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
muggel
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#55

Beitrag von muggel »

Das Problem ist eher, dass man Hörstress nicht in dem Sinne nachweisen kann, dass man sagen kann "in der Situation X ist mit den Hörgeräten A der Hörstress 20% weniger als mit Hörgeräten B".
Denn Hörstress ist auch von individuellen Vorlieben mit abhängig.
Beispiel: Person A mag den Klang der Kopfhörer des Herstellers X gar nicht, während der Hersteller Y einen für Person A sehr angenehmen Klang hat. Mit Sicherheit hat Person A in Meetings mit Kopfhörern des Herstellers X deutlich mehr Hörstress als mit den Kopfhörern des Herstellerx Y.
Da stellt sich dann ja die Frage: welcher Hörstress ist "normal", welcher ist "akzeptabel" und welcher Hörstress ist nicht mehr zumutbar / nicht akzeptabel?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
gereon
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#57

Beitrag von gereon »

Auch ich klage seit März 2021 auf die vollständige Kostenübernahme meiner Phonak M30 SP. Es geht hier um eine aufzahlungspflichtige Versorgung, für die ich 1995 € selber zahlen musste. Mit diesen Hörgeräten komme ich in Ruhe auf ein Sprachverstehen von 70% und im Störschall auf 20%. Mit Hörgeräten zum Festbetrag (REsound Magna 290 MG) erreichte ich in Ruhe ein Sprachverstehen von 65% und im Störschall von 20%. Ich persönlich hatte aber im Störschall den Eindruck von 20 Wörtern gerade mal ein Wort verstanden zu haben. Aber aufgrund der Verträge zwischen Akustikern und Krankenkassen darf sich dass bessere Gerät von den Kassenbeträgen nur um 5% unterscheiden.
Ein Sachverständigengutachten von Oktober 2021 bescheinigt mir sogar ein Sprachverstehen im Störschall von 45%. Somit liegt ein besseres Sprachverstehen von 25% gegenüber Kassengeräten vor. Dies wird auch im Gutachten als wesentlicher Gebrauchsvorteil bestätigt. Allerdings schreibt der Gutachter, dass dennoch ein Ausgleich meiner Hörschädigung mit Kassengeräten möglich sei. Aufgrund dieses Widerspruch hat das Sozialgericht Aachen bei der Verhandlung im September 2024 die Entscheidung vertagt. Der Richter hat von meinem Anwalt (gottseidank kein VdK Anwalt sondern Dr. Weber vom DSB) eine schriftliche Stellungnahme angefordert, welche Anforderungen mein Beruf an eine Hörgeräteanforderung (ich bin Sozialpädagoge) stellt und welche Hilfen mein Arbeitsgeber zur Ausgleich der Hörschädigung zur Verfügung gestellt hat. Ich habe meinen Anwalt alles zukommen lassen und bin gespannt wann er weiter alles an Gericht leitet. Denn in der Regel bekomme ich alle Briefe, die er rausschickt und alle Briefe, die er erhält zur Kenntnisnahme geschickt.
Im Juli 2015 hatte ich schon einmal erfolgreich die Kostenübernahme von Hörgeräten beim Sozialgericht Aachen erwirken können. Damals wurde entschieden, dass bei scheinbar gleichen Messergebnissen der subjektive Höreindruck (Hörtagebücher) mit berücksichtigt werden muss. Viele Gerichte hatten dann damals mein Urteil aufgegriffen. Die Folge war, dass die Sozialgerichte deutlich mehr Arbeit hatten. Daher ist die Anerkennung von Hörtagebüchern wieder aufgehoben worden. Vor Gericht zählen leider nur noch objektive Messergebnisse.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#58

Beitrag von gereon »

Mal eine Frage an euch aufgrund des vorherigen Beitrags von mir. Im Strafrecht gibt es ja eine Fortsetzungsfrist falls bei der Verhandlung keine Entscheidung getroffen werden kann oder noch Gutachten erstellt werden müssen. Gibt es so eine Frist auch im Sozialrecht bzw. beim Sozialgericht?
Denn seit meinem Verhandlungstermin, der am 12. September stattgefunden hat, habe ich nichts mehr gehört, da die Entscheidung vertagt worden ist und ein Fortsetzungstermin angesetzt werden soll.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#59

Beitrag von cherusker »

Eine Fortsetzungsfrist gibt es auch am Sozialgericht. Aber m.W.n gilt die nur, wenn eine Partei eine gesetzte Frist unverschuldet verpasst/verstreichen lässt. Dann läuft die Frist ab Wegfall des Hinderungsgrundes.
Wenn ein Gericht die Entscheidung vertagt, kommt die Fortsetzungsfrist nicht zur Anwendung. Macht ja auch keinen Sinn, weil sich das Gericht dann selbst eine Frist setzt.

Fehlen Gutachten oder ist das Gericht überlastet, kann es schon etwas dauern, bis es weiter geht.
Grüße vom cherusker :cheers:
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#60

Beitrag von gereon »

Danke Cherusker
Fehlende Unterlagen oder fehlende Gutachten sind nicht die Ursache für die Vertagung der Entscheidung. Das Gutachten enthält leider einen Widerspruch, der auch nicht vor Gericht aufgeklärt werden konnte. Denn es wird ein 25% verbessertem Sprachverstehen im Störschall bestätigt, aber gleichzeitig der Ausgleich der Hörschädigung mit Kassengeräten grundsätzlich für möglich gehalten. Da ich die Geräte (Phonak M30 SP) auch aus beruflichen Gründen benötige sollte mein Anwalt eine Stellungnahme ans Gericht schicken, in welchen beruflichen Situationen ich auf einer höherwertigere Versorgung zwingend angewiesen bin.
Was mich total nervt ist folgendes. Die Klage läuft seit März 2021, die Begutachtung erfolgte im Oktober 2021 und seit Dezember 2021 liegt dem Gericht das Gutachten vor. Warum ist man dann nicht in der Lage den Gutachter schon beim Termin am 12.September 2024 als Zeugen zu vernehmen, wenn man Fragen zum Gutachten hat und muss noch einen Fortsetzungstermin mit Befragung des Gutachters ansetzen? Leider habe ich von meinem Anwalt noch keine Information erhalten, ob er die gewünschten Stellungnahmen schon weitergeschickt hat. Denn normalerweise bekomme ich jedes Schreiben, das rausgeht und jedes Schreiben, das rausgeht, zur Kenntnisnahme. Da ich in diesem Jahr nur noch über die Feiertage Urlaub habe, gehe ich nicht mehr von einem Folgetermin in 2024 aus. Ob mein Anwalt daher erst auch im nächsten Jahr wieder tätig wird? Denn dem Gericht und dem Anwalt ist die Tatsache bzgl. des Urlaubs bekannt.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#61

Beitrag von gereon »

Es geht endlich weiter.
Mein Anwalt hat noch einmal aufgelistet, warum ich mit dem Kassengerät ReSound Magna 290 MG nicht zurechtkam und im Mai 2021 zwei Phonak M30 SP gekauft hatte. Die Nutzschallanhebung war beim Resound absolut unzureichend, so dass ich an Besprechung des Betriebsrat (15 Personen) mit dieser Versorgung nicht teilnehmen konnte, während dies mit den M 30 SP aufgrund der Audiozoomfunktion (Beiträge von weiter weg sitzenden Personen werden automatisch herangezoomt) ohne weiteres möglich war. Dies wird ja auch an einem um 25% besseren Sprachverstehen im Störschall deutlich. Des Weiteren hatten die Resound Geräte den Nachteil, dass sie ständig pfiffen (enorme Rükkoppelungsgeräusche) und somit "völliger Schrott (O Ton meines Anwalts) waren.
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Randolf
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#62

Beitrag von Randolf »

Hallo,

die Probs haben Andere auch.
Da mußt du Rücklagen bilden oder einen Kredit aufnehmen.
gereon
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#63

Beitrag von gereon »

Ich habe die Hörgeräte mir ja im Mai 2021 nach dem ablehnenden Bescheid der TK selber besorgt. Der Beschaffungsweg wurde also eingehalten und nun hole ich mir über dem Klageweg die ausgelegten Kosten zurück. Antrag auf vollständige Kostenübernahme erfolgte bereits im Juli/August 2020, Klage wurde im März 2021 eingereicht und im Mai 2021 erfolgte die Selbstbeschaffung. Da am 12. September 2024 vom Sozialgericht die Entscheidung vertagt worden ist und um eine weitere Stellungnahme meines Anwalts gebeten worden ist, habe ich euch mit meinem letzten Post auf dem neusten Stand der Dinge bringen wollen.
@ Randolph, Deine Beiträge sind oft nicht sehr hilfreich. Daher frage ich mich, ob Du Kalle oder Johannes B unter einem anderem Namen bist?
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#64

Beitrag von gereon »

Das Sozialgericht Aachen hat sowohl meinen Akustiker als auch dem Gutachter am 23. Dezember mitgeteilt, dass eine Zeugenbefragung vorgesehen ist und sie daher bitte mitteilen sollen, wann sie im 1. Quartal urlaubs- und berufsbedingt hierfür nicht zur Verfügung stehen. Das Terminprotokoll von der Verhandlung, in dem lediglich der Beschluss über eine Vertagung aufgrund der Zeugenbefragung enthalten ist, habe ich erst am Donnerstag erhalten.
Mal sehen, ob bis März die Sache endlich abgeschlossen ist. Denn die Klage läuft ja dann schon seit vier Jahren. Bei meinem vorherigen Verfahren (Juli 2015) dauerte es von der Antragsstellung bis zum Urteil (gottseidank Sieg für mich) insgesamt nur 1 Jahr.
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