Beraten von wem, Akustiker bei Kind oder wem?
Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Es gibt andere Akustiker außer Kind ...
Grüße vom cherusker
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Versuche es doch mal ohne Unterschrift unter die Mehrkostenerklärung zu setzen, das geht nicht. Und wage es handschriftlich einen Kommentar darauf zu machen weil das Verstehen im Störgeräusch im Alltag eben nicht erfüllt ist (auch wenn scheinbar der Freiburger im Störgeräusch etwas anderes aussagt). Bei letzterem verlangt die Abrechnungsstelle eine entsprechende neue Erklärung (natürlich rückdatiert mit bereits handschriftlich ausgefüllten Datum) ohne Zusatz… alles andere würde von der Krankenkasse nicht akzeptiert (das habe ich schriftlich per Email bekommen). Dass die Mehrkostenerklärung von vielen Gerichten als nichtig angesehen wurde (es gibt keine Wahlmöglichkeit sie nicht zu unterzeichnen, sonst geht es gar nicht Richtung Krankenkasse für deren Anteil).cherusker hat geschrieben: ↑4. Jan 2024, 10:49
Ich gehe auch davon aus, dass der Übernahme der Zuzahlung schriftlich zugestimmt wurde, sonst hätte KIND die zuzahlungspflichtigen Hörgeräte nicht abgegeben.
Anscheinend gab es Probleme bei den zuzahlungsfreien Geräten bei der Nutzung im Alltag, die nicht mit dem Freiburger nachgewiesen werden konnten. Warum man sich dann nicht anderweitig beraten lassen hat, bleibt ein Rätsel.
Wenn es bei dir eine große Auswahl an Akustikern gibt, herzlichen Glückwunsch. Ich habe hier schon Kommentare gesehen, wo es anscheinend 10(?) Akustiker im nahen Umfeld gibt. Bei mir gibt es genau 2, außer ich will weitere Strecken mit dem Auto fahren. Der Akustiker vor Ort neben Kind hat sich leider durch sein Gebahren disqualifiziert. Schwuppdiwupp gibt es aus schon von anderen genannten Gründen keine Alternative vor Ort, und dass die Möglichkeit vor Ort leider viele Vorteile hat, das können viele bestätigen.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Hallo,
ich habe die Mehrkostenerklärung bei meiner letzten Versorgung nicht unterschrieben.
Allerdings hat mir der Akustiker daraufhin deutlich gesagt, dass er lieber die Versorgung abbricht,
als ein aufzahlungspfichtiges Gerät kostenfrei abzugeben.
Gruß
Alfred
ich habe die Mehrkostenerklärung bei meiner letzten Versorgung nicht unterschrieben.
Allerdings hat mir der Akustiker daraufhin deutlich gesagt, dass er lieber die Versorgung abbricht,
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Gruß
Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Hallo,
Hier noch ein Update nach einem durchaus erhellenden Telefonat mit einem spezialisierten Anwalt zu dem Thema Urteil vs. Gutachten und regionalen „Besonderheiten“.
Auf Grund der richterlichen Unabhängigkeit dürfen die Gerichte quasi frei entscheiden, solange die Entscheidung nicht gegen ein Gesetz verstößt (dann wäre dies ein Grund für ein Weiterziehen des Verfahrens). Dass die Urteilsbegründung das Urteil nur in Teilen berücksichtigt und zudem sogar inhaltlich falsch interpretiert / wiedergibt, ist auch zulässig, auch wenn das (auch aus anwaltlicher Sicht) natürlich nicht das Vertrauen in eine neutrale und ausgewogene Bewertung der beigebrachten Argumente erhöht (zulässig aber allemal).
Wichtig ist in jedem Fall, gänzlich unmöglich ist es grundsätzlich nirgends, auch bezüglich einem vollständigen Erstattungsanspruch Recht zu bekommen. ABER, es gibt mit Dresden und Stuttgart (und teilweise Essen) auch Landessozialgerichte, die deutlich mehr ablehnendere Entscheidungen fällen als andere (zum Beispiel Berlin-Brandenburg), so dass sehr ähnlich gelagerte Fälle, je nach Wohnort, grundsätzlich sehr unterschiedliche Erfolgsaussichten haben. Bezüglich der Entscheidungsfindung gewisser Senate in Dresden und Stuttgart scheint es dort „etablierte“ Glaubenssätze zu geben, die zwar in der Fachwelt bezüglich ihrer Stichhaltigkeit kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen werden auf Grund der doch bestenfalls sehr vereinfachten Sichtweise. Die oben bereits erwähnte unabhängige Beweiswürdigung schützt die Richter aber davor, dass die Urteile reihenweise kassiert würden vom Bundessozialgericht, da man dorthin nicht kommt wenn „nur“ Tatsachen und Einschätzungen aus Gutachten falsch interpretiert wurden in der Urteilsbegründung.
Sozialgerichte innerhalb der Bezirke dieser Landessozialgerichte richten sich natürlich nach dem tonangebenden Entscheiden dort, denn wer hat schon Interesse immerzu gemaßregelt zu werden.
Es gibt offenbar eine Reihe anhängiger Fälle beim Bundessozialgericht bezüglich der tatsächlichen Aussagekraft kleiner Unterschiede (5/10 dB) im Freiburger und anderen Detailfragen, aber wann diese zur Verhandlung kommen und wie diese ausgehen, ist natürlich nicht absehbar.
Mein Fazit: wohl denen die im „richtigen“ Gebiet wohnen oder mit neutralen Gerichten ohne vorgefasste Meinung zu tun haben, dort scheint es sehr häufig zugunsten der klagenden Schwerhörigen auszugehen. Baden-Württemberg und Sachsen zählen zumindest bei bekannten Entscheidungstendenzen eher nicht dazu. Für die Einwohner dort und natürlich alle anderen auch bleibt nur die Hoffnung, dass es entweder durch das Bundessozialgericht (oder den Gesetzgeber) zu einer anderen Regelung kommt, die hier besser wie heute Klarheit schafft.
Hier noch ein Update nach einem durchaus erhellenden Telefonat mit einem spezialisierten Anwalt zu dem Thema Urteil vs. Gutachten und regionalen „Besonderheiten“.
Auf Grund der richterlichen Unabhängigkeit dürfen die Gerichte quasi frei entscheiden, solange die Entscheidung nicht gegen ein Gesetz verstößt (dann wäre dies ein Grund für ein Weiterziehen des Verfahrens). Dass die Urteilsbegründung das Urteil nur in Teilen berücksichtigt und zudem sogar inhaltlich falsch interpretiert / wiedergibt, ist auch zulässig, auch wenn das (auch aus anwaltlicher Sicht) natürlich nicht das Vertrauen in eine neutrale und ausgewogene Bewertung der beigebrachten Argumente erhöht (zulässig aber allemal).
Wichtig ist in jedem Fall, gänzlich unmöglich ist es grundsätzlich nirgends, auch bezüglich einem vollständigen Erstattungsanspruch Recht zu bekommen. ABER, es gibt mit Dresden und Stuttgart (und teilweise Essen) auch Landessozialgerichte, die deutlich mehr ablehnendere Entscheidungen fällen als andere (zum Beispiel Berlin-Brandenburg), so dass sehr ähnlich gelagerte Fälle, je nach Wohnort, grundsätzlich sehr unterschiedliche Erfolgsaussichten haben. Bezüglich der Entscheidungsfindung gewisser Senate in Dresden und Stuttgart scheint es dort „etablierte“ Glaubenssätze zu geben, die zwar in der Fachwelt bezüglich ihrer Stichhaltigkeit kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen werden auf Grund der doch bestenfalls sehr vereinfachten Sichtweise. Die oben bereits erwähnte unabhängige Beweiswürdigung schützt die Richter aber davor, dass die Urteile reihenweise kassiert würden vom Bundessozialgericht, da man dorthin nicht kommt wenn „nur“ Tatsachen und Einschätzungen aus Gutachten falsch interpretiert wurden in der Urteilsbegründung.
Sozialgerichte innerhalb der Bezirke dieser Landessozialgerichte richten sich natürlich nach dem tonangebenden Entscheiden dort, denn wer hat schon Interesse immerzu gemaßregelt zu werden.
Es gibt offenbar eine Reihe anhängiger Fälle beim Bundessozialgericht bezüglich der tatsächlichen Aussagekraft kleiner Unterschiede (5/10 dB) im Freiburger und anderen Detailfragen, aber wann diese zur Verhandlung kommen und wie diese ausgehen, ist natürlich nicht absehbar.
Mein Fazit: wohl denen die im „richtigen“ Gebiet wohnen oder mit neutralen Gerichten ohne vorgefasste Meinung zu tun haben, dort scheint es sehr häufig zugunsten der klagenden Schwerhörigen auszugehen. Baden-Württemberg und Sachsen zählen zumindest bei bekannten Entscheidungstendenzen eher nicht dazu. Für die Einwohner dort und natürlich alle anderen auch bleibt nur die Hoffnung, dass es entweder durch das Bundessozialgericht (oder den Gesetzgeber) zu einer anderen Regelung kommt, die hier besser wie heute Klarheit schafft.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
heyho ..
Das LSG Berlin Brandenburg möchte tatsächlich wenigstens 5% mehr im vergleichenden Hörtest. Bloß finde mal einen Akustiker, der dir das im Test bestätigt^^ letztlich juckt es die Krankenkasse nicht, wenn ein solches Urteil fällt, sie wird sich dank Knebelvertrag beim Akustiker schadlos halten.
Diese unsägliche Fixierung auf "objektiv messbar" müsste man auch in den "geneigteren Bundesländern" aushebeln. Selbstverständlich kann sich der vergleichende Hörtest nur auf schalldichte Kabine beziehen. Nun schweben aber Hörbehinderte seltenst in schalldichten Kabinen mit Störschall von hinten durchs Leben .. m.a.W.: der Vergleichstest ist eine völlig künstliche Situation, die von den realen Anforderungen des richtigen Lebens so weit entfernt ist wie der juristisch audiologische Elfenbeinturm von der Praxis.
Jeder Akustiker wird dir hinter vorgehaltener Hand mit guten Gründen bestätigen, dass - je nach Hörverlust und Hörgewohnheit - die aufzahlungspflichtigen Geräte die besseren im Sinne von hilfreicher sind.
Das Allerallerwichtigste in diesen Prozessen ist ein durchsetzungsstarker Anwalt mit Biss. Mit einem "Vergleichi" bist du bundesweit geliefert. Exakt darauf spekulieren die Krankenkassen.
Natürlich haben auch die Richter mehr Interesse an einem Vergleich als an einem Urteil. Macht weniger Arbeit^^
Das LSG Berlin Brandenburg möchte tatsächlich wenigstens 5% mehr im vergleichenden Hörtest. Bloß finde mal einen Akustiker, der dir das im Test bestätigt^^ letztlich juckt es die Krankenkasse nicht, wenn ein solches Urteil fällt, sie wird sich dank Knebelvertrag beim Akustiker schadlos halten.
Diese unsägliche Fixierung auf "objektiv messbar" müsste man auch in den "geneigteren Bundesländern" aushebeln. Selbstverständlich kann sich der vergleichende Hörtest nur auf schalldichte Kabine beziehen. Nun schweben aber Hörbehinderte seltenst in schalldichten Kabinen mit Störschall von hinten durchs Leben .. m.a.W.: der Vergleichstest ist eine völlig künstliche Situation, die von den realen Anforderungen des richtigen Lebens so weit entfernt ist wie der juristisch audiologische Elfenbeinturm von der Praxis.
Jeder Akustiker wird dir hinter vorgehaltener Hand mit guten Gründen bestätigen, dass - je nach Hörverlust und Hörgewohnheit - die aufzahlungspflichtigen Geräte die besseren im Sinne von hilfreicher sind.
Das Allerallerwichtigste in diesen Prozessen ist ein durchsetzungsstarker Anwalt mit Biss. Mit einem "Vergleichi" bist du bundesweit geliefert. Exakt darauf spekulieren die Krankenkassen.
Natürlich haben auch die Richter mehr Interesse an einem Vergleich als an einem Urteil. Macht weniger Arbeit^^
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Klar sind sie das, das kann ich dir auch ohne vorgehaltene Hand bestätigen.urlaubsreif hat geschrieben: ↑2. Jul 2024, 13:01 Jeder Akustiker wird dir hinter vorgehaltener Hand mit guten Gründen bestätigen, dass - je nach Hörverlust und Hörgewohnheit - die aufzahlungspflichtigen Geräte die besseren im Sinne von hilfreicher sind.

Es ist auch kein Geheimnis, dass man mit besseren Geräten durchaus auch besser Sprache verstehen kann.
Nur halt nicht im Freiburger, aber der hat auch nichts mit dem realen Leben zu tun. Das soll er auch nicht. Der Freiburger ist ein standardisiertes Messverfahren, welches reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse liefern soll, mehr nicht.
Schwierig bei diesen Klageprozessen ist der Nachweis, warum man denn ausgerechnet genau dieses teurere Hörgerät benötigt, welche Eigenschaft dieses Hörgeräts dafür ausschlaggebend ist und warum nicht mit einem alternativen aufzahlungsfreien Hörgerät ein besseres Hörerlebnis ermöglicht werden kann.
Ich habe mich in den letzten zehn Jahren auch mehrmals auf solche Klagegeschichten eingelassen. Das Ende vom Lied war bei drei von vier Fällen, dass ich am Ende einen enormen Aufwand für Anpassungen und Vergleichsmessungen hatte, nach ewigem Hinterherlaufen letzlich auf teuren Hörgeräten sitzen geblieben bin und in dem einen erfolgreichen Fall (der auch schon wieder sieben Jahre zurück liegt) auch ein halbes Jahr auf die Bezahlung der Hörgeräte gewartet habe. Ehrlich, das mache ich nicht mehr. Nur Aufwand und Ärger. Meine Ansage in solchen Fällen: Hier sind die Hörgeräte, hier ist die Rechnung, fertig. Wenn man sich das Geld von irgend jemandem erklagen möchte, bitte, gerne, aber ich bin da raus.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Absolut verständlich, Ohrenklempner.Wenn man sich das Geld von irgend jemandem erklagen möchte, bitte, gerne, aber ich bin da raus.
Es geht nur leider in etlichen Fällen nicht ums "Möchte", sondern ums "Müssen"! Nicht jede/r kann sich die 2 und mehr Tausend Euro Zuzahlung leisten. Arbeitnehmer können die immerhin bei der Steuer absetzen. Gerade Hörbehinderte sind aber überproportional häufig von Arbeitslosigkeit betroffen.
De facto erschöpft sich aktuell der vom BSG zugesicherte "bestmögliche Behinderungsausgleich" auf den Einsatz von aufzahlungsfreien Hörgeräten in einer realitätsfernen schalldichten Kabine, deren Aussagekraft für das richtige Leben von den Gerichten insgesamt komplett überbewertet wird. Was nicht nur nicht im Sinne des Erfinders ist, sondern darüber hinaus ernorme Folgekosten für das Gesundheitssystem verursacht.
Mich ärgert die Kurzsichtigkeit hinter dieser Denke.
Ich würde deshalb jedem Klagewilligen davon abraten, den Lieblingsakustiker zu nerven^^
Besser wäre, die aufzahlungsfreien Geräte bei Akustiker A zu testen (bei Fielmann zum Beispiel hätte ich diesbezüglich Null schlechtes Gewissen, denn die sind federführend beteiligt an der Versorgungsmisere) und sich für die aufzahlungspflichtigen Wunschgeräte an Lieblingsakustiker B zu wenden. Der erstellt letztlich nur ein Angebot mit Anpassungsbericht über das höherwertige Gerät. Damit ist er entlastet von der vertraglichen Verpflichtung.
Die Versorgungsanzeige mit Antrag auf Übernahme der Mehrkosten stellt man selbst^^ dadurch entfällt dann auch das sinnentleerte Geraffel um die Kostenübernahmeerklärung .. und man hat wirklich einen "objektiven" Vergleich!
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Das verstehe ist nicht. Warum soll denn ausgerechnet dieses eine hochwertige Hörgerät von "Lieblingsakustiker B" besser geeignet sein als das aufzahlungsfreie Hörgerät von Fielmann?
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Warum soll denn ausgerechnet dieses eine hochwertige Hörgerät von "Lieblingsakustiker B" besser geeignet sein als das aufzahlungsfreie Hörgerät von Fielmann?
Zum Beispiel dann, wenn es real life kompatibel ist und man damit Sprache in Störschall besser versteht^^
Zum Beispiel dann, wenn man weniger hör-gestresst und müde ist. Ganz wichtig für Menschen mit hörverlustinduzierenden Autoimmunerkrankungen wie Hashimoto, Lupus, Fibromyalgie.. allesamt extrem stressgetriggert.
Zum Beispiel dann, wenn man sich im akustischen Raum 360° orientieren kann und nicht bei jedem Radfahrer oder Jogger von hinten nen halben Herzinfarkt bekommt.
Zum Beispiel dann, wenn man den Klang emotional ertragen kann, ohne Aversion.
Zum Beispiel dann, wenn Hören Spaß macht, anstatt eine Belastung zu sein.
Ganz sicher verkauft auch Fielmann solche Geräte^^
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Das ist jetzt aber sehr spekulativ und würde bedeuten, dass du mit jedem teuren Hörgerät besser zurecht kommst als mit allen günstigeren Hörgeräten, egal von welchem Hersteller. Dafür habe ich nicht die Vorstellungskraft.
Es kann ja auch sein, dass dir Fielmann ein wirklich tolles Hörgerät aufzahlungsfrei anbietet und das High-End-Modell von Lieblingsakustiker B absolut nicht passt? VIelleicht hänge ich mich jetzt auch zu sehr aus dem Fenster, weil ich nicht weiß, welche Geräte du schon probiert hast.
Es kann ja auch sein, dass dir Fielmann ein wirklich tolles Hörgerät aufzahlungsfrei anbietet und das High-End-Modell von Lieblingsakustiker B absolut nicht passt? VIelleicht hänge ich mich jetzt auch zu sehr aus dem Fenster, weil ich nicht weiß, welche Geräte du schon probiert hast.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
... dann müsste man es aber getestet haben. Und genau darum geht es glaube ich: man kann gar nicht alle zuzahlungsfreien Geräte von allen möglichen Akustikern (denn jeder Akustiker legt ja letztendlich fest, welche Geräte er zuzahlungsfrei anbietet) testen und vergleichen.urlaubsreif hat geschrieben: ↑2. Jul 2024, 16:00Warum soll denn ausgerechnet dieses eine hochwertige Hörgerät von "Lieblingsakustiker B" besser geeignet sein als das aufzahlungsfreie Hörgerät von Fielmann?
Zum Beispiel dann, wenn es real life kompatibel ist und man damit Sprache in Störschall besser versteht^^
Zum Beispiel dann, wenn man weniger hör-gestresst und müde ist. Ganz wichtig für Menschen mit hörverlustinduzierenden Autoimmunerkrankungen wie Hashimoto, Lupus, Fibromyalgie.. allesamt extrem stressgetriggert.
Zum Beispiel dann, wenn man sich im akustischen Raum 360° orientieren kann und nicht bei jedem Radfahrer oder Jogger von hinten nen halben Herzinfarkt bekommt.
Zum Beispiel dann, wenn man den Klang emotional ertragen kann, ohne Aversion.
Zum Beispiel dann, wenn Hören Spaß macht, anstatt eine Belastung zu sein.
Ganz sicher verkauft auch Fielmann solche Geräte^^
Letztendlich hast du nur einen Vergleich zwischen den von dir getesten Geräten und dich dann für das Gerät entschieden, mit dem du (subjektiv?) am besten klarkommst....
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Schon klar^^Letztendlich hast du nur einen Vergleich zwischen den von dir getesten Geräten und dich dann für das Gerät entschieden, mit dem du (subjektiv?) am besten klarkommst....
Aber man will und muss ja keine Lebensaufgabe aus einem Hörgerätekauf machen. Ginge es nach den Krankenkassen, könnte die Testung allerdings endlos laufen.
Das Finden des richtigen Gerätetyps ist nur bei Erstversorgung komplizierter. Danach kennt man schon die Richtung.
Und natürlich subjektiv. Anders geht's nicht?
Da Hören und Verstehen im Gehirn stattfindet, kann es nicht objektiv erfasst werden.
Ich hatte zum Beispiel sämtliche! Flaggschiffe der Hersteller durchgetestet. Die Algorithmen passen den Höreindruck derart unterschiedlich an, das war faszinierend und gleichzeitig irritierend.
Meine Ohren bzw. mein Gehirn sind Typ Oticon^^
Nur damit fühlt es sich für mich weitestgehend "normal" an. Da hättest du mir die weitaus teureren Siemens und Phonaks hinterhertragen können, ich hätte sie nicht genommen.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Vergiss bitte nicht, dass bestmöglich NICHT gleichbedeutend ist mit "teuerstes Gerät". Tatsächlich wird bei dieser Art Diskussion stets unterschlagen, dass Wirtschaftlichkeit ebenso ein Ausschlag gebendes Kriterium ist.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
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Vorsicht bissig.
Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Die unendliche Geschichte 2.0.....
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Mit welchen günstigeren oder aufzahlungsfreien Geräten hast du es denn schon versucht?
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
In der Tat^^Vergiss bitte nicht, dass bestmöglich NICHT gleichbedeutend ist mit "teuerstes Gerät".
Wie gesagt, mit den Phonaks oder den Siemens "derselben" Geräteklasse, dafür rd. 2-400 € teurer, hättest du mich jagen können.
Eine Versorgung unterhalb des technisch Möglichen zur Angleichung an das Gehör Gesunder ist zudem alles andere als wirtschaftlich!
Es ist rausgeschmissenes Geld.
Dazu mit Folgekosten in Milliardenhöhe verbunden.
Zwischen Empfehlung für Hörgerät durch den HNO und Beratung beim Akustiker gehen lt. Survey des bvhi 29% der Hörbehinderten verloren. Ganz gewiss nicht deshalb, weil die Versorgung mit aufzahlungsfreien Geräten so brilliant wäre, als dass der Hörbehinderte gar nicht anders kann als dankend anzunehmen^^
Die Folgen unversorgter Schwerhörigkeit sind allgemein bekannt? Von Burnout über Depression bis hin zur Demenz, aber auch der Verschlechterung von stressgetriggerten Autoimmunerkrankungen ist alles dabei. Mit allen Krankheits Kosten behaftet, inklusive Pflegeleistungen.
Das weiß ich nicht mehr. Bernafon war aber ebenso dabei, wie irgendso ein Phonak Ableger. Unitron? Egal, alle samt und sonders katastrophal.Mit welchen günstigeren oder aufzahlungsfreien Geräten hast du es denn schon versucht?
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Du weißt aber schon, dass in Deutschland niemand unversorgt bleiben muss? Damit fällt dieses Zitat unter die Kategorie "Gut gebrüllt, Löwe!".urlaubsreif hat geschrieben: ↑2. Jul 2024, 21:00 Die Folgen unversorgter Schwerhörigkeit sind allgemein bekannt? Von Burnout über Depression bis hin zur Demenz, aber auch der Verschlechterung von stressgetriggerten Autoimmunerkrankungen ist alles dabei. Mit allen Krankheits Kosten behaftet, inklusive Pflegeleistungen.
Und wusstest du, dass Ameisen überhaupt nichts hören? Was da Milliarden von Arbeiterinnen versklavt werden, die mit dem technisch machbaren ein ganz normales Leben führen könnten. Darüber schon mal nachgedacht! Ich weiß, völlig am Thema vorbei, du aber auch.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Dani!
Wenn hier jemand am Thema vorbei ist, und zwar mächtig, dann doch wohl du!
Und da stellt sich mir erneut, vor allem nach dem überflüssigen Kommentar der DSB Vertreterin, die Frage: weshalb diese mangelnde Solidarität und der Versuch des Einnordens auf eine unterirdische Versorgung, weit unter dem technisch Machbaren??? Der DSB ist noch immer bei 8 Kanälen, wenn mich nicht alles täuscht. HighEnd Geräte wie das Oticon Intent 1 haben 48, die kleinste Technikstufe immerhin 12.
Weder spricht eine durchschnittliche Tragedauer von 8h für die Qualität der angepassten Geräte, noch die Tatsache, dass minumum 5% der Geräte ein Schubladendasein fristen^^ letzteres entspricht 80 Millionen totem Kapital. Wer vernünftige, für ihn passende Geräte hat, wird die nicht mehr rausnehmen wollen. Und wie Ohrenklempner bereits anmerkte: natürlich verbessern die besseren und damit teureren Geräte das Sprachverstehen im Real Life im Störschall, je ausgefeilter die hinterlegten Algorithmen sind und je differenzierter die Klangbehandlung in der Anzahl der verfügbaren Kanäle.
Ich kann mir also keine sachlich begründbare Motivation vorstellen, die Eure Haltung in irgendeiner Weise rechtfertigen würde.
Wenn hier jemand am Thema vorbei ist, und zwar mächtig, dann doch wohl du!
Und da stellt sich mir erneut, vor allem nach dem überflüssigen Kommentar der DSB Vertreterin, die Frage: weshalb diese mangelnde Solidarität und der Versuch des Einnordens auf eine unterirdische Versorgung, weit unter dem technisch Machbaren??? Der DSB ist noch immer bei 8 Kanälen, wenn mich nicht alles täuscht. HighEnd Geräte wie das Oticon Intent 1 haben 48, die kleinste Technikstufe immerhin 12.
Weder spricht eine durchschnittliche Tragedauer von 8h für die Qualität der angepassten Geräte, noch die Tatsache, dass minumum 5% der Geräte ein Schubladendasein fristen^^ letzteres entspricht 80 Millionen totem Kapital. Wer vernünftige, für ihn passende Geräte hat, wird die nicht mehr rausnehmen wollen. Und wie Ohrenklempner bereits anmerkte: natürlich verbessern die besseren und damit teureren Geräte das Sprachverstehen im Real Life im Störschall, je ausgefeilter die hinterlegten Algorithmen sind und je differenzierter die Klangbehandlung in der Anzahl der verfügbaren Kanäle.
Ich kann mir also keine sachlich begründbare Motivation vorstellen, die Eure Haltung in irgendeiner Weise rechtfertigen würde.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Diese 5% sind tatsächlich auch der kleinste mögliche Unterschied, da bei Tests mit 20 Wörtern 1 Wort mehr oder weniger gleich einem Unterschied von 5% entspricht.urlaubsreif hat geschrieben: ↑2. Jul 2024, 13:01 Das LSG Berlin Brandenburg möchte tatsächlich wenigstens 5% mehr im vergleichenden Hörtest.
Das glaube ich leider auch, so wie die Verträge gestrickt sind, sind die Hörgeräteakustiker, wie auch deren Kunden, in einem wahnwitzigen Korsett gefangen, welches am ehesten den Krankenkassen passt/dient. Wäre die Verpflichtung der Krankenkasse den gesellschaftlichen Benefit zu maximieren (was sich, wie du auch angedeutet hast finanziell sehr wohl rechnen kann), dann sähe es wahrscheinlich deutlich anders aus.urlaubsreif hat geschrieben: ↑2. Jul 2024, 13:01 Bloß finde mal einen Akustiker, der dir das im Test bestätigt^^ letztlich juckt es die Krankenkasse nicht, wenn ein solches Urteil fällt, sie wird sich dank Knebelvertrag beim Akustiker schadlos halten.
Unsäglich ist objektiv messbar erst einmal gar nicht, sondern rational. ABER wenn der Test eben gar nicht in der Lage ist die Realität halbwegs abzubilden (zu 95% würde vollkommen reichen), dann wird ein Schuh draus. Abgesehen davon, verwende den OLSA bei Patienten, die grundsätzlich ein noch ausreichendes Sprachverstehen besitzen (musst halt noch gut 50% verstehen können unter diesen Voraussetzungen), und du wirst Staunen. Dort wird nämlich eben NICHT wie beim Freiburger quasi plafoniert ab einem gewissen Schallpegel (Diskrimination bei verschiedenen Hörgeräten gleicht sich an, wenn diese halbwegs tauglich eingestellt sind). Das ist nämlich auch ein Kritikpunkt am Freiburger, dass er eben NICHT im Bereich der maximalen Diskrimination (bei geringeren Schallpegeln wie den üblichen 60/65 dB) eingesetzt wird.urlaubsreif hat geschrieben: ↑2. Jul 2024, 13:01 Diese unsägliche Fixierung auf "objektiv messbar" müsste man auch in den "geneigteren Bundesländern" aushebeln. Selbstverständlich kann sich der vergleichende Hörtest nur auf schalldichte Kabine beziehen.
Leider glaube ich nicht daran, dass sich das so durchsetzt, dafür sind die Beharrungskräfte im System zu hoch.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
So meinte ich das nicht. Ich sprach davon, dass bessere Geräte das Sprachverstehen verbessern können. Die vielen Filter und Features können hilfreich sein, aber genau so können sie auch stören. Vom eigenen Empfinden auf die Allgemeinheit zu schließen, funktioniert leider nicht.urlaubsreif hat geschrieben: ↑3. Jul 2024, 01:28 Und wie Ohrenklempner bereits anmerkte: natürlich verbessern die besseren und damit teureren Geräte das Sprachverstehen im Real Life im Störschall, je ausgefeilter die hinterlegten Algorithmen sind und je differenzierter die Klangbehandlung in der Anzahl der verfügbaren Kanäle.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Weshalb die "Allgemeinheit" meinem Akustiker die Oticon ab Opn an aufwärts auch aus den Händen reißt^^Vom eigenen Empfinden auf die Allgemeinheit zu schließen, funktioniert leider nicht.
Ich gebe dir Recht insofern, als dass Features auch stören können. Zum Beispiel dann, wenn man die Automatik zwischendrin auf anderes Programm "schalten" hört und womöglich plötzlich der gesamte akustische Raum radikal ausgeblendet wird, nur um einem vermeintlich wichtigem Sprecher den Vorzug zu geben. Im Extremfall oszilliert das on-off der Umgebungsgeräusche im Takt weniger Sekunden. Mich macht das extrem kirre! Mit ein Grund meiner Entscheidung für Oticon, die haben es anders gelöst.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Wenn deinurlaubsreif hat geschrieben: ↑3. Jul 2024, 09:33 Weshalb die "Allgemeinheit" meinem Akustiker die Oticon ab Opn an aufwärts auch aus den Händen reißt^^
Vielleicht hat er auch einfach kein gutes Händchen bei der Anpassung von aufzahlungsfreien

So pauschal würde ich das nicht stehen lassen wollen. Genauso wie deine Aussage, dass hörbeeinträchtigte Menschen überproportional häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Es bestehen sicherlich Zusammenhänge - das streite ich nicht ab - aber eine Kausalkette würde ich nicht daraus ableiten. Es ist doch eher - gerade bei Depressionen, Burnout und Stress - davon abhängig, wie labil/stabil man ist und was man aus seinem Leben machen bzw. wie man damit umgeht. Allein dadurch. dass man in seiner Schwerhörigkeit die Ursache für diverse andere Leiden sieht, macht es erst recht kompliziert.urlaubsreif hat geschrieben: ↑2. Jul 2024, 21:00 Die Folgen unversorgter Schwerhörigkeit sind allgemein bekannt? Von Burnout über Depression bis hin zur Demenz, aber auch der Verschlechterung von stressgetriggerten Autoimmunerkrankungen ist alles dabei. Mit allen Krankheits Kosten behaftet, inklusive Pflegeleistungen.
Grüße vom cherusker
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Aus statistischer Sicht kann ich das schon nachvollziehen, dass Schwerhörige (und andere Eingeschränkte) durch ihren zusätzlichen kognitiven Aufwand anfälliger für Stress etc sind. Dennoch muss niemand bei Hörhilfen unversorgt bleiben. Jeder gesetzlich Versicherte kann kostenlose Hörgeräte erhalten. Und im Vergleich zu bis vor 15 Jahren sind die richtig gut. Das Argument der (finanziellen) Folgeschäden sehe ich heute nur noch dann als gegeben, wenn gar keine Versorgung vorliegt.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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Vorsicht bissig.
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten
Nichts für ungut.Wenn dein Aku neben Oticon noch Siemens anbietet, wundert mich das auch nicht. Deren Technik ist schon etwas "angestaubt".
Aber meinen Beiträgen sind die getesteten aufzahlungsfreien Geräte als U.a. Bernafon und Unitron zu entnehmen^^ von Siemens hatte ich nur das Flaggschiff.
So pauschal würde ich das nicht stehen lassen wollen. Genauso wie deine Aussage, dass hörbeeinträchtigte Menschen überproportional häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Es steht dir selbstverfreilich frei, jede Statistik anzuzweifeln, die du nicht selbst gefälscht hast.
Oder anhand deiner persönlichen Zugehörigkeit zum rechten Rand der Normalverteilung.
Ich möchte jetzt ungern einen psychoneuroimmunologischen Vortrag halten über den durchaus bestehenden systemisch kausalen Zusammenhang von Stress/chronischem Hörstress, Burnout/Depression und Immunsystem. Mit der gewohnten Stressresilienz kann es nach einer einzigen schweren Infektion (Covid, Herpes, Gürtelrose, Cytomegalovirus, such dir was aus) schon vorbei sein^^ kommen Autoimmunerkrankungen hinzu gilt das umso mehr!
Für so unverwundbar wie du hielt ich mich vor 15 Jahren auch noch. Den Zahn haben sie mir in der Reha gründlichst gezogen^^
Bleib' schön gesund!
@Dani!
Hörstress besteht IMMER! Je schlechter das Hörvermögen, desto mehr. Hörstress wird durch ein Hörgerät idealerweise minimiert. Je besser das Hörgerät für den betreffenden Hörverlust, desto mehr! Hörstress wird aber selbst durch beste Geräte niemals vollständig eliminiert. Die kognitive Last bleibt.
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