KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Hallo,
meine 6 jährige Tochter ist beidseitig versorgt mit Hörgeräten bei mittel-hochgradiger Innenohrschwerhörigkeit.
Sie besucht eine Förderschule (Grundschule), in der eine Sendeanlage vorhanden ist (die Lehrer tragen u.a. die Umhänge-Mikrofone). Ihre Hörgeräte haben mittlerweile einen Empfänger für diese Anlage (dafür war bereits ein "Kampf" und Schriftwechsel mit der hkk notwendig).
Die hkk lehnt nun die weitere Versorgung mit dem vom HNO Arzt verordneten Zubehör (z.B. Phonak Roger Umhängemikrofon für uns) ab.
Ein umfangreicher Widerspruch von mir (2 Seiten mit zahlreichen sachlichen Argumenten meinerseits, Untersuchungen, Empfehlungsschreiben der Schule und Akustiker) wurde erneut abgelehnt:
[...] Tochter verfügt über ausreichendes Sprachverstehen von 100% ohne Störgeräusch im freien Schallfeld. Damit besteht nach der Sozialgerichtssprechung keine Verordnungsfähigkeit für eine FM-Anlage zur Befriedigung von allgemeinen Grundbeürfnissen des täglichen Lebens im privaten Rahmen. Der nach der Hilfsmittelrichtlinie möglichen Verordnungsfähigkeit (Sprachverstehen in der Schule) wird hieraus nachgekommen. [...]
Die Kasse / deren MDK argumentiert also damit, dass das Sprachverstehen *ohne* Störgeräusche ausreichend ist "zur Befriedigung von allgemeinen Grundbeürfnissen des täglichen Lebens" und daher keine weiteren Maßnahmen notwendig sind.
In meinen Argumenten legte ich zahlreiche Beispiele dar, wie meine Tochter im alltäglichen Leben benachteiligt wird, weil eben ständig Störgeräusche vorhanden sind (eines der vielen Beispiele war: öffentliche Vorträge / Lesung Bibliothek, sie versteht nichts durch das Rascheln der anderen Kinder -> ein Umhänge Mikrofon für den Leser würde definitiv helfen, Fahrradfahren -> sie fährt vorraus und hört uns nicht dass sie vor einer Kreuzung anhalten soll etc. -> auch hier hilft das Umhänge-Mikrofon).
Weiterhin hat sie eine leichte Sprachentwicklungsstörung (hatte deswegen Jahre Logopädie), weil durch die Hörgeräte eben die Aussprache der Wörter nicht so gut ankommt wie durch ein Mikrofon.
Es folgte eine Messung mit Störschall durch einen Akustiker wo das Ergebnis war, dass eben ein nicht ausreichendes Sprachverstehen vorliegt bei Störgeräuschen.
Aber auf all das ist die Kasse nicht eingegangen (wurde quasi ignoriert und nicht weiter kommentiert)
Sie "stützt" sich hier scheinbar nur auf eine Rechtssprechung, nach der Störgeräusche völlig egal sind, es zähle nur dass man in einem absolut stillen Setting unter "Idealbedingungen" gut hören kann.
Jetzt meine Frage an euch: Gibt es tatsächlich so eine Rechtssprechung? Ein Gesetz? Ein Gerichtsurteil?
Oder gab es bereits Gerichtsurteile, in denen eben dargelegt wurde, dass Störgeräusche mit berücksichtigt werden müssen?
Ich habe bisher nur lockere Hinweise gefunden wie
"Nach der HilfsM-RL sind FM-Anlagen seit dem 01.04.2012 verordnungsfähig:
§ 18: FM-Anlagen können Teil einer Hörgeräteversorgung sein
§ 19 (1): Zielsetzung der Hörgeräteversorgung u.a. “ (...) - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen
und in größeren Personengruppen zu erreichen.”"
Ich werde erneut Widerspruch einlegen und möchte zusätzlich Klage vor dem Sozialgericht einreichen.
Ich habe leider kein Jura studiert, aber ich könnte mir vorstellen, dass bisherige Gerichtsurteile auf jeden Fall helfen würden.
Und ich freue mich natürlich über weitere Tips, falls ihr welche habt.
Vielen Dank für die Hilfe!
meine 6 jährige Tochter ist beidseitig versorgt mit Hörgeräten bei mittel-hochgradiger Innenohrschwerhörigkeit.
Sie besucht eine Förderschule (Grundschule), in der eine Sendeanlage vorhanden ist (die Lehrer tragen u.a. die Umhänge-Mikrofone). Ihre Hörgeräte haben mittlerweile einen Empfänger für diese Anlage (dafür war bereits ein "Kampf" und Schriftwechsel mit der hkk notwendig).
Die hkk lehnt nun die weitere Versorgung mit dem vom HNO Arzt verordneten Zubehör (z.B. Phonak Roger Umhängemikrofon für uns) ab.
Ein umfangreicher Widerspruch von mir (2 Seiten mit zahlreichen sachlichen Argumenten meinerseits, Untersuchungen, Empfehlungsschreiben der Schule und Akustiker) wurde erneut abgelehnt:
[...] Tochter verfügt über ausreichendes Sprachverstehen von 100% ohne Störgeräusch im freien Schallfeld. Damit besteht nach der Sozialgerichtssprechung keine Verordnungsfähigkeit für eine FM-Anlage zur Befriedigung von allgemeinen Grundbeürfnissen des täglichen Lebens im privaten Rahmen. Der nach der Hilfsmittelrichtlinie möglichen Verordnungsfähigkeit (Sprachverstehen in der Schule) wird hieraus nachgekommen. [...]
Die Kasse / deren MDK argumentiert also damit, dass das Sprachverstehen *ohne* Störgeräusche ausreichend ist "zur Befriedigung von allgemeinen Grundbeürfnissen des täglichen Lebens" und daher keine weiteren Maßnahmen notwendig sind.
In meinen Argumenten legte ich zahlreiche Beispiele dar, wie meine Tochter im alltäglichen Leben benachteiligt wird, weil eben ständig Störgeräusche vorhanden sind (eines der vielen Beispiele war: öffentliche Vorträge / Lesung Bibliothek, sie versteht nichts durch das Rascheln der anderen Kinder -> ein Umhänge Mikrofon für den Leser würde definitiv helfen, Fahrradfahren -> sie fährt vorraus und hört uns nicht dass sie vor einer Kreuzung anhalten soll etc. -> auch hier hilft das Umhänge-Mikrofon).
Weiterhin hat sie eine leichte Sprachentwicklungsstörung (hatte deswegen Jahre Logopädie), weil durch die Hörgeräte eben die Aussprache der Wörter nicht so gut ankommt wie durch ein Mikrofon.
Es folgte eine Messung mit Störschall durch einen Akustiker wo das Ergebnis war, dass eben ein nicht ausreichendes Sprachverstehen vorliegt bei Störgeräuschen.
Aber auf all das ist die Kasse nicht eingegangen (wurde quasi ignoriert und nicht weiter kommentiert)
Sie "stützt" sich hier scheinbar nur auf eine Rechtssprechung, nach der Störgeräusche völlig egal sind, es zähle nur dass man in einem absolut stillen Setting unter "Idealbedingungen" gut hören kann.
Jetzt meine Frage an euch: Gibt es tatsächlich so eine Rechtssprechung? Ein Gesetz? Ein Gerichtsurteil?
Oder gab es bereits Gerichtsurteile, in denen eben dargelegt wurde, dass Störgeräusche mit berücksichtigt werden müssen?
Ich habe bisher nur lockere Hinweise gefunden wie
"Nach der HilfsM-RL sind FM-Anlagen seit dem 01.04.2012 verordnungsfähig:
§ 18: FM-Anlagen können Teil einer Hörgeräteversorgung sein
§ 19 (1): Zielsetzung der Hörgeräteversorgung u.a. “ (...) - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen
und in größeren Personengruppen zu erreichen.”"
Ich werde erneut Widerspruch einlegen und möchte zusätzlich Klage vor dem Sozialgericht einreichen.
Ich habe leider kein Jura studiert, aber ich könnte mir vorstellen, dass bisherige Gerichtsurteile auf jeden Fall helfen würden.
Und ich freue mich natürlich über weitere Tips, falls ihr welche habt.
Vielen Dank für die Hilfe!
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Gibt es an der Schule Deiner Tochter einen mobilen Dienst? Vielleicht können die Dir mit entsprechenden Urteilen weiterhelfen? Ansonsten falls es in Deiner Nähe eine Beratungsstelle des Deutschen Schwerhörigen Bunds gibt, dort mal nachfragen.
Viel Erfolg
Viel Erfolg
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Hallo, auch der Sozialverband VdK kann hier hilfreich sein. Diese können, eine Mitgliedschaft vorausgesetzt, dir beim Gang vor das Sozialgericht helfen.
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
@ Cyberman
Ich habe folgendes gefunden und hoffe es hilft Dir weiter:
"Die Kostenerstattung der Übertragungsanlage/FM-Anlage kann seitens der Krankenkasse nicht mit der
Begründung verweigert werden, dass diese bereits in der Förderschule zur Verfügung stehe. Barriere-
freies Kommunizieren geht über das Schulende hinaus und endet nicht nach Schulschluss.
Der Behinderungsausgleich muss stetig und soweit wie möglich stattfinden.
So heißt es z.B. in der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009:
„Schwerhörige haben Anspruch darauf, bestmöglich an das Hörvermögen eines Hörgesunden
herangeführt zu werden (...).” (BSG 17.12.2009, Aktenzeichen B 3 KR 20/08 R).
Der Maßstab ist also das Normalgehör."
Der Hinweis auf dem VdK ist nicht schlecht und ich hoffe dort wo Du herkommst sind sie gut aufgestellt. Leider haben Freunde von mir, die sich beim VdK im Sozialgerichtsverfahren bzgl. der Kostenübernahme von Hörgeräten vertreten keine guten Erfahrungen mit dem VdK Aachen Stadt und Aachen Land gemacht. Denn dort hat man keine großen Anstrengungen unternommen als es kompliziert wurde (wie auch in Deinem Fall hat die KK hier stur auf ihre Rechtsprechungen beharrt) oder vom Gericht sogar die Rücknahme der Klage gefordert worden ist. Das soll jetzt nicht heißen, dass der VdK schlecht ist. Denn auch über dem VdK sind schon gute Urteile für Hörgeschädigte erzielt worden. Vielleicht hatten der VdK in Aachen einfach nur andere Spezialthemen als die Vertretung von Hörgeschädigten.
Daher kann man nur hoffen, dass dies bei Dir anders ist.
Berichte mal wie es weitergegangen ist und fallst Du noch weitere Hilfe brauchst, kannst Du Dich gerne hier im Forum oder auch per PN melden.
Ich habe folgendes gefunden und hoffe es hilft Dir weiter:
"Die Kostenerstattung der Übertragungsanlage/FM-Anlage kann seitens der Krankenkasse nicht mit der
Begründung verweigert werden, dass diese bereits in der Förderschule zur Verfügung stehe. Barriere-
freies Kommunizieren geht über das Schulende hinaus und endet nicht nach Schulschluss.
Der Behinderungsausgleich muss stetig und soweit wie möglich stattfinden.
So heißt es z.B. in der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009:
„Schwerhörige haben Anspruch darauf, bestmöglich an das Hörvermögen eines Hörgesunden
herangeführt zu werden (...).” (BSG 17.12.2009, Aktenzeichen B 3 KR 20/08 R).
Der Maßstab ist also das Normalgehör."
Der Hinweis auf dem VdK ist nicht schlecht und ich hoffe dort wo Du herkommst sind sie gut aufgestellt. Leider haben Freunde von mir, die sich beim VdK im Sozialgerichtsverfahren bzgl. der Kostenübernahme von Hörgeräten vertreten keine guten Erfahrungen mit dem VdK Aachen Stadt und Aachen Land gemacht. Denn dort hat man keine großen Anstrengungen unternommen als es kompliziert wurde (wie auch in Deinem Fall hat die KK hier stur auf ihre Rechtsprechungen beharrt) oder vom Gericht sogar die Rücknahme der Klage gefordert worden ist. Das soll jetzt nicht heißen, dass der VdK schlecht ist. Denn auch über dem VdK sind schon gute Urteile für Hörgeschädigte erzielt worden. Vielleicht hatten der VdK in Aachen einfach nur andere Spezialthemen als die Vertretung von Hörgeschädigten.
Daher kann man nur hoffen, dass dies bei Dir anders ist.
Berichte mal wie es weitergegangen ist und fallst Du noch weitere Hilfe brauchst, kannst Du Dich gerne hier im Forum oder auch per PN melden.
Zuletzt geändert von gereon am 22. Nov 2024, 16:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Ja, es gibt tatsächlich einen "mobilen Dienst", den habe ich heute angeschrieben. Wegen den Beratungsstellen gucken wir noch.
Und danke für die zitierte Grundsatzentscheidung. So etwas hilft auf jeden Fall im weiteren Verlauf
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Hallo!
Siehe Beitrag hier in diesem Forum.
"Kostenübernahme Fm - Anlage!
Der Beitrag ist aber schon 20 J. alt.
Gefunden mit S u c h - Maschi.
Siehe Beitrag hier in diesem Forum.
"Kostenübernahme Fm - Anlage!
Der Beitrag ist aber schon 20 J. alt.
Gefunden mit S u c h - Maschi.
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
100% in Ruhe. Wow.
Ich bin froh, dass ich in meiner Kindheit trotz schlechteren Verstehen mit Hörgeräten keine weiteren Hilfsmittel im privaten Umfeld erhalten habe. So habe ich es auch in der Kindheit gelernt, trotzdem das Notwendige zu verstehen, auch wenn ich nicht jedes Wort exakt verstanden habe (andere nennen es "nichts verstehen"). Das hat heute im Erwachsenen Alter den Vorteil, dass ich mich mit jedem Unbekannten auf der Straße kommunizieren kann. Hätte ich in der Kindheit schon konsequent externe Hilfsmittel genutzt, hätte ich niemals meine berufliche Laufbahn so erfolgreich antreten können. Denn dort wird trotz der Pflicht zur Integration Behinderter effektiv nur sehr wenig Rücksicht genommen (von Kollegen und Kunden, außen wie innen).
Es wäre schade, wenn die Tochter mangels Übung im Umgang mit dem Alltag ohne Unterstützung Fremder nur in einer völlig unterbezahlten Behinderten Werkstatt unterkommt.
---
Das Problem, dass die Tochter auf dem Fahrrad nicht von hinten angesprochen werden kann, das kann durch eine kindgerechte Anpassung der Hörgeräte korrigiert werden. Das heißt, die Mikrofon Charakteristik muss auf omnidirektional gestellt werden, damit sie von allen Seiten gleich laut angesprochen werden kann.
Ich bin froh, dass ich in meiner Kindheit trotz schlechteren Verstehen mit Hörgeräten keine weiteren Hilfsmittel im privaten Umfeld erhalten habe. So habe ich es auch in der Kindheit gelernt, trotzdem das Notwendige zu verstehen, auch wenn ich nicht jedes Wort exakt verstanden habe (andere nennen es "nichts verstehen"). Das hat heute im Erwachsenen Alter den Vorteil, dass ich mich mit jedem Unbekannten auf der Straße kommunizieren kann. Hätte ich in der Kindheit schon konsequent externe Hilfsmittel genutzt, hätte ich niemals meine berufliche Laufbahn so erfolgreich antreten können. Denn dort wird trotz der Pflicht zur Integration Behinderter effektiv nur sehr wenig Rücksicht genommen (von Kollegen und Kunden, außen wie innen).
Es wäre schade, wenn die Tochter mangels Übung im Umgang mit dem Alltag ohne Unterstützung Fremder nur in einer völlig unterbezahlten Behinderten Werkstatt unterkommt.
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Das Problem, dass die Tochter auf dem Fahrrad nicht von hinten angesprochen werden kann, das kann durch eine kindgerechte Anpassung der Hörgeräte korrigiert werden. Das heißt, die Mikrofon Charakteristik muss auf omnidirektional gestellt werden, damit sie von allen Seiten gleich laut angesprochen werden kann.
Dominik
IT-Spezialist
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
IT-Spezialist
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Ich verstehe einerseits was du meinst, teile aber nicht so wirklich die Begründung. Würde an der Stelle eher dafür plädieren Hilfsmittel gezielt dort einzusetzen, wo diese auch essenziell sind (zum Beispiel in der Schule in Situationen, die ein gutes Verstehen wirklich voraussetzen). Im normalen Alltag und sonst dann auch ohne, damit eben eine gewisse Herausforderung besteht die auch das Gehör schult und damit Training ist.Dani! hat geschrieben: ↑22. Nov 2024, 20:10 100% in Ruhe. Wow.
Ich bin froh, dass ich in meiner Kindheit trotz schlechteren Verstehen mit Hörgeräten keine weiteren Hilfsmittel im privaten Umfeld erhalten habe. So habe ich es auch in der Kindheit gelernt, trotzdem das Notwendige zu verstehen, auch wenn ich nicht jedes Wort exakt verstanden habe (andere nennen es "nichts verstehen"). Das hat heute im Erwachsenen Alter den Vorteil, dass ich mich mit jedem Unbekannten auf der Straße kommunizieren kann. Hätte ich in der Kindheit schon konsequent externe Hilfsmittel genutzt, hätte ich niemals meine berufliche Laufbahn so erfolgreich antreten können. Denn dort wird trotz der Pflicht zur Integration Behinderter effektiv nur sehr wenig Rücksicht genommen (von Kollegen und Kunden, außen wie innen).
Das halte ich persönlich für Schwarzmalerei. Denn vor allem wenn sie noch in Ruhe auf 100% Sprachverstehen kommen kann, dann ist außer bei rapider Verschlechterung davon auszugehen, dass mit dem notwendigen Willen und geistiger Voraussetzungen ihr auch ein guter tertiärer Ausbildungswerdegang möglich ist. (Ob sie das auch will ist noch mal eine andere Frage)
Sehe ich ähnlich, auch wenn ich auch die leider nicht so effektive Windgeräuschunterdrückung vieler Hörgeräte da mit als Ursache sehe.Dani! hat geschrieben: ↑22. Nov 2024, 20:10 Das Problem, dass die Tochter auf dem Fahrrad nicht von hinten angesprochen werden kann, das kann durch eine kindgerechte Anpassung der Hörgeräte korrigiert werden. Das heißt, die Mikrofon Charakteristik muss auf omnidirektional gestellt werden, damit sie von allen Seiten gleich laut angesprochen werden kann.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Ich schrieb ja vom privaten Umfeld. Schule ist was anderer und da bekommt sie ja schon die Unterstützung.
Wer stets mit Unterstützung arbeitet, ist in dem Moment aufgeschmissen, sobald die Unterstützung nicht vorhanden ist, auch wenn man in Ruhe 100% versteht. Das Gehör muss schließlich dafür trainiert und immer wieder gefordert werden.
Wer stets mit Unterstützung arbeitet, ist in dem Moment aufgeschmissen, sobald die Unterstützung nicht vorhanden ist, auch wenn man in Ruhe 100% versteht. Das Gehör muss schließlich dafür trainiert und immer wieder gefordert werden.
Dominik
IT-Spezialist
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
IT-Spezialist
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Vielleicht hilft das auch noch:
Hilfsmittelrechtlinien:
Dort ist unter § 25 Übertragungsanlagen folgendes zu finden:
(1)
Übertragungsanlagen sind (altersunabhängig) zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zusätzlich zu einer erfolgten Hörhilfenversorgung oder Cl-Versorgung verordnungsfähig, zum Beispiel
- für die Sprachentwicklung oder Sprachförderung oder soweit dies für das Sprachverstehen in Kindergarten oder Schule bis zum Abschluss der schulischen Ausbildung erforderlich ist,
- zur Verbesserung des Sprachverstehens in jedem Alter, wenn trotz bestmöglicher Hörgeräteanpassung im gesamten täglichen Leben kein ausreichendes Sprachverstehen erreicht wird.
Hilfsmittelrechtlinien:
Dort ist unter § 25 Übertragungsanlagen folgendes zu finden:
(1)
Übertragungsanlagen sind (altersunabhängig) zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zusätzlich zu einer erfolgten Hörhilfenversorgung oder Cl-Versorgung verordnungsfähig, zum Beispiel
- für die Sprachentwicklung oder Sprachförderung oder soweit dies für das Sprachverstehen in Kindergarten oder Schule bis zum Abschluss der schulischen Ausbildung erforderlich ist,
- zur Verbesserung des Sprachverstehens in jedem Alter, wenn trotz bestmöglicher Hörgeräteanpassung im gesamten täglichen Leben kein ausreichendes Sprachverstehen erreicht wird.
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Verordnungsfähig bedeutet nicht, einen Anspruch zu haben.
Bei den genannten Beispielen ist das erste bereits durch die Schule abgedeckt. Dort wird eine FM-Anlage genutzt. Bei zweiten steht "im GESAMTEN täglichen Leben", was wörtlich ausgelegt bedeutet, dass die Hörhilfen nirgendswo/nie/was-auch-immer für ausreichendes Sprachverstehen geeignet/ausreichend sind. Das widerspricht den genannten 100% Wortverstehen in Ruhe. Der TE wünscht sich für seine Tochter ein Umhängemikrofon für die private Nutzung in speziellen/anspruchsvollen Situationen, der übrige Alltag scheint dagegen ja zu funktionieren.
Es ist ja nicht so, dass ich das Umhängemikrofon dem TE, bzw. seiner Tochter, nicht gönnen würde. Aber die Position der KK kann ich nachvollziehen.
Darüber hinaus ist ein kindliches Gehirn ausgesprochen lernfähig. Ich würde die Hörgeräte weitestgehend ohne Filter, Features, automatischer Fokussierung und Programmautomatik nutzen und gerade im privaten Umfeld auf zusätzliche technische Unterstützung verzichten. Je mehr die Technik dem Gehirn im Kindes- und Jugendalter abnimmt, desto mehr Unterstützung wird als Erwachsener benötigt.
Bei den genannten Beispielen ist das erste bereits durch die Schule abgedeckt. Dort wird eine FM-Anlage genutzt. Bei zweiten steht "im GESAMTEN täglichen Leben", was wörtlich ausgelegt bedeutet, dass die Hörhilfen nirgendswo/nie/was-auch-immer für ausreichendes Sprachverstehen geeignet/ausreichend sind. Das widerspricht den genannten 100% Wortverstehen in Ruhe. Der TE wünscht sich für seine Tochter ein Umhängemikrofon für die private Nutzung in speziellen/anspruchsvollen Situationen, der übrige Alltag scheint dagegen ja zu funktionieren.
Es ist ja nicht so, dass ich das Umhängemikrofon dem TE, bzw. seiner Tochter, nicht gönnen würde. Aber die Position der KK kann ich nachvollziehen.
Darüber hinaus ist ein kindliches Gehirn ausgesprochen lernfähig. Ich würde die Hörgeräte weitestgehend ohne Filter, Features, automatischer Fokussierung und Programmautomatik nutzen und gerade im privaten Umfeld auf zusätzliche technische Unterstützung verzichten. Je mehr die Technik dem Gehirn im Kindes- und Jugendalter abnimmt, desto mehr Unterstützung wird als Erwachsener benötigt.
Grüße vom cherusker
- - -
R 55 55 50 60 60 65 70 70 60 40 40
L 25 50 50 50 55 60 55 50 40 40 55
- - -
R 55 55 50 60 60 65 70 70 60 40 40
L 25 50 50 50 55 60 55 50 40 40 55
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Mit Gerichtsurteil kann ich leider auch nicht dienen, ich würde die noch nicht abgeschlossene Sprachentwicklung in den Mittelpunkt der Argumentation stellen.
Man kann dem Kind die Aussprache nur gut "vor Ohren führen" wenn diese in den meisten Situationen auch ausreichend verstanden wird.
Dies und auch die Entwicklung eines guten Wortschatzes ist abhängig von bestmöglichem Verstehen, um auch die kognitiven Energieressourcen des Kindes
nicht übermäßig beanspruchen zu müssen. Da Gedächtnisbildung auch für Sprache nicht gut stattfinden kann, wenn das Kind sich alleine auf das Verstehen stark konzentrieren muss, ist es wichtig, ihm das Verstehen in schwierigen Alltagssituationen so gut wie möglich zu erleichtern.
Die leichte Sprachentwicklungsstörung ist ja nachgewiesen und diese würde ich mit entsprechender Begründung in den Fokus stellen.
Viel Erfolg wünscht Katja
Man kann dem Kind die Aussprache nur gut "vor Ohren führen" wenn diese in den meisten Situationen auch ausreichend verstanden wird.
Dies und auch die Entwicklung eines guten Wortschatzes ist abhängig von bestmöglichem Verstehen, um auch die kognitiven Energieressourcen des Kindes
nicht übermäßig beanspruchen zu müssen. Da Gedächtnisbildung auch für Sprache nicht gut stattfinden kann, wenn das Kind sich alleine auf das Verstehen stark konzentrieren muss, ist es wichtig, ihm das Verstehen in schwierigen Alltagssituationen so gut wie möglich zu erleichtern.
Die leichte Sprachentwicklungsstörung ist ja nachgewiesen und diese würde ich mit entsprechender Begründung in den Fokus stellen.
Viel Erfolg wünscht Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
(Rainer Maria Rilke)
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Ich bedanke mich bei euch allen für die sachlichen Hinweise, Argumente und Anregungen.
Ich habe jetzt einen Widerspruch verfasst und abgeschickt.
Tipp an alle die hier mitlesen: Falls eure Kinder noch nicht zur Schule gehen, also im Kindergarten sind, beantragt die FM Anlage und das gesamte Zubehör bereits dann (also bevor die Schule losgeht). Von einigen Eltern die wir kennen, die ebenfalls hörgeschädigte Kinder haben, wissen wir dass die Anträge problemlos durchgegangen sind im Kindergartenalter. Wir hatten uns zwar gegen Ende des Kindergartens damit bereits befasst aber dachten wir warten noch ein halbes Jahr länger, weil wir das zusammen mit den neuen Hörgeräten nach 6 Jahren beantragen wollten... Was sich jetzt als Fehler herausgestellt hat (vor allem wenn man eine Förderschule besucht).
Ich habe jetzt einen Widerspruch verfasst und abgeschickt.
Tipp an alle die hier mitlesen: Falls eure Kinder noch nicht zur Schule gehen, also im Kindergarten sind, beantragt die FM Anlage und das gesamte Zubehör bereits dann (also bevor die Schule losgeht). Von einigen Eltern die wir kennen, die ebenfalls hörgeschädigte Kinder haben, wissen wir dass die Anträge problemlos durchgegangen sind im Kindergartenalter. Wir hatten uns zwar gegen Ende des Kindergartens damit bereits befasst aber dachten wir warten noch ein halbes Jahr länger, weil wir das zusammen mit den neuen Hörgeräten nach 6 Jahren beantragen wollten... Was sich jetzt als Fehler herausgestellt hat (vor allem wenn man eine Förderschule besucht).
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Hallo!
Hier ein Urteil:
SG Stuttgart
-Az. S 9 R 3390 / 16
Hier ein Urteil:
SG Stuttgart
-Az. S 9 R 3390 / 16
Re: KK lehnt FM-Anlage-Zubehör (Umhänge-Mikrofon) für Kind ab, auch den Widerspruch. Suche Rechtsurteile oder Tips
Siehe auch den Kommentar hier vom DSB (öffentlich einsehbar) zu diesem Urteil:
https://www.schwerhoerigen-netz.de/spek ... -2018/?L=0
Dass die Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg besonders tickt sagen einige Anwälte im Bereich Sozialrecht und ich habe selbst leider auch schon diese Erfahrung gemacht.
emilsborg hat geschrieben: ↑21. Jan 2024, 18:33 …
Hier noch ein Update nach einem durchaus erhellenden Telefonat mit einem spezialisierten Anwalt zu dem Thema Urteil vs. Gutachten und regionalen „Besonderheiten“.
…
Wichtig ist in jedem Fall, gänzlich unmöglich ist es grundsätzlich nirgends, auch bezüglich einem vollständigen Erstattungsanspruch Recht zu bekommen. ABER, es gibt mit Dresden und Stuttgart (und teilweise Essen) auch Landessozialgerichte, die deutlich mehr ablehnendere Entscheidungen fällen als andere (zum Beispiel Berlin-Brandenburg), so dass sehr ähnlich gelagerte Fälle, je nach Wohnort, grundsätzlich sehr unterschiedliche Erfolgsaussichten haben. Bezüglich der Entscheidungsfindung gewisser Senate in Dresden und Stuttgart scheint es dort „etablierte“ Glaubenssätze zu geben, die zwar in der Fachwelt bezüglich ihrer Stichhaltigkeit kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen werden auf Grund der doch bestenfalls sehr vereinfachten Sichtweise. …
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)