Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

Jasira
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Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#1

Beitrag von Jasira »

Hallo

Ich habe seit längere Probleme die Klingel zu hören. Also ich höre sie sehr oft nicht. Deshalb sprach ich mit meinem Arzt über eine Lichtsignalanlage. Bekam auch ein Rezept.
Über meinen Akkustiker stellte sich damit den Antrag bei der KK zur Übernahme der Kosten.
Diese lehnten ab. Ich ging in Widerspruch. Sie lehnten erneut ab. Ich ließ es weiter laufen und bekam am Ende die entgültige Ablehnung.

In der Ablehnung steht das ich rechts und links 70 db habe, laut WHO ein hochgradige Schwerhörigkeit. Sie sind dabei laut der Akte vom Akkustiker gegangen. Denn die vom HNO zeigt einen höheren Wert an.

Sie schreibe das die Anlage nur für Personen mit an Taubheit grenzender Hörminderung gewährt wird wenn diese von einer Hörhilfe keinen ausreichenden Nutzen ziehen.
Also wortwörtlich steht da:

Die Lichtsignalanlage wird für Personen mit an Taubheit grenzender Hörverminderung, die durch eine Hörhilfeversorgung in der Wahrnehmung von Umweltsignalen keinen ausreichenden Nutzen ziehen , von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt, um diesem Personenkreis durch Menschen von außen eine passsive Erreichbarkeit zu ermöglichen.
Diese Vorrausetzungen liegen für die begeehrte Hilfsmittelversorgung bei der Versicherten noch nicht vor. Die beehrte Versorgung ist noch nicht zu empfehlen.

Aber ich habe doch trotz Hörgeräte die Probleme. Ohne höre ich die Klingel zu 99 % nicht. Mit zu etwa 60 %.
Ich bin alleinerziehende Mutter. Die Klingel so wie Telefon zu hören ist einfach wichtig. Es kam oft genug vor das mein Kind vor verschlossener Tür stand und sich anderweitig behelfen musste weil ich die Klingel nicht gehört habe. Oder auch andere Leute, Postboten etc. ü

Ich möchte die Anlage doch nicht aus Spaß.

Kann ich da gar nichts tun?
KatjaR
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#2

Beitrag von KatjaR »

https://www.datev-magazin.de/nachrichte ... lage-84311
Hier steht, dass im "begründeten Einzelfall" auch eine Versorgung bei hochgradier Schwerhörigkeit in Frage kommt.
In deinem Fall würde ich es halt mit der Situation auf das Kind bezogen begründen.
Viel Erfolg wünscht
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
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Randolf
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#3

Beitrag von Randolf »

Es gibt auch preisgünstige Signalanlagen, z. B. Grothe Mistral.
muggel
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#4

Beitrag von muggel »

Nach Hilfsmittelverzeichnis der GKV gilt als Indikation:
Taubheit, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit sowie im begründeten Einzelfall hochgradige Schwerhörigkeit, wenn akustische Signale (z. B. Türklingel, Babyschreie) nicht ausreichend wahrgenommen werden können

Lass dir das von deinem HNO und von deinem Akustiker das bestätigen, am Besten auf dem Rezept selbst.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
emilsborg
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#5

Beitrag von emilsborg »

Jasira hat geschrieben: 24. Apr 2025, 17:49 In der Ablehnung steht das ich rechts und links 70 db habe, laut WHO ein hochgradige Schwerhörigkeit.

Kann ich da gar nichts tun?
Ja, schau in dein Tonaudiogramm, wenn du Minimum einen Hörverlust von 60 dB bei 3 kHz auf beiden Ohren hast dann muss die gesetzliche Krankenversicherung dir das bezahlen. Ich habe damals auch Widerspruch eingelegt und ihnen das Dokument hier geschickt mit Verweis auf 2.2.16.4 Seite 72 geschickt:

https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/ ... 201210.pdf

Dann kam kurze Zeit später: wir freuen uns ihnen mitteilen zu dürfen dass wir das Paket … übernehmen, waren 3 Rauchmelder, Lichtwecker, Empfänger S, Alarmo und Universalempfänger akustisch von humantechnik (signolux).

Viele Grüße

Christian
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Jasira
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#6

Beitrag von Jasira »

KatjaR hat geschrieben: 24. Apr 2025, 18:18 https://www.datev-magazin.de/nachrichte ... lage-84311
Hier steht, dass im "begründeten Einzelfall" auch eine Versorgung bei hochgradier Schwerhörigkeit in Frage kommt.
In deinem Fall würde ich es halt mit der Situation auf das Kind bezogen begründen.
Viel Erfolg wünscht
Katja
Das haben wir getan, aber zählt nicht als Argument da es kein Kleinkind mehr ist. ich soll ihm einfach ein Schlüssel geben dann kommt es rein.
Jasira
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#7

Beitrag von Jasira »

muggel hat geschrieben: 24. Apr 2025, 19:22 Nach Hilfsmittelverzeichnis der GKV gilt als Indikation:
Taubheit, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit sowie im begründeten Einzelfall hochgradige Schwerhörigkeit, wenn akustische Signale (z. B. Türklingel, Babyschreie) nicht ausreichend wahrgenommen werden können

Lass dir das von deinem HNO und von deinem Akustiker das bestätigen, am Besten auf dem Rezept selbst.
Ich habe ja von meinem HNO ein Rezept bekommen eben weil ich meine Klingel, Telefon etc oft nicht höre. Mit diesem habe ich den Antrag auf Kostenübernahme gestellt gehabt.
Jasira
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#8

Beitrag von Jasira »

emilsborg hat geschrieben: 24. Apr 2025, 19:27
Jasira hat geschrieben: 24. Apr 2025, 17:49 In der Ablehnung steht das ich rechts und links 70 db habe, laut WHO ein hochgradige Schwerhörigkeit.

Kann ich da gar nichts tun?
Ja, schau in dein Tonaudiogramm, wenn du Minimum einen Hörverlust von 60 dB bei 3 kHz auf beiden Ohren hast dann muss die gesetzliche Krankenversicherung dir das bezahlen. Ich habe damals auch Widerspruch eingelegt und ihnen das Dokument hier geschickt mit Verweis auf 2.2.16.4 Seite 72 geschickt:

https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/ ... 201210.pdf

Dann kam kurze Zeit später: wir freuen uns ihnen mitteilen zu dürfen dass wir das Paket … übernehmen, waren 3 Rauchmelder, Lichtwecker, Empfänger S, Alarmo und Universalempfänger akustisch von humantechnik (signolux).

Viele Grüße

Christian
Wo finde ich den die 3 KHZ darauf?

Also ich häng mal die beiden Audio Daten die ich habe dran.

Von meinem HNO

Bild

von meinem Akkustiker (das war auch in der Ablehnung beigelegt)

Bild
emilsborg
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#9

Beitrag von emilsborg »

Unter den oberen beiden Kurven (vom HNO) siehst du die Daten nochmals in Zahlenreihen abgelegt. Die oberste ist die Frequenz, dort musst du bei 3k in der Zeile mit LL (Luftleitung) die Zahl direkt unter 3k lesen, 75 rechts und 70 links, beide Male eindeutig mehr wie die geforderten 60 dB bei 3kHz in dem oben verlinkten Dokument. Wenn du also gesetzlich krankenversichert bist, ist dies eigentlich ausreichend, am besten ist wenn du ein ähnliches Tonaudiogramm einige Monate (1-2 Jahre älter auch gut) hast, dann kannst du auch den Nachweis führen, dass dieser Zustand permanent ist. Im übrigen hast du keine Schwerhörigkeit vom Typ Lärmschwerhörigkeit (Tabelle C in der Versorgungsmedizinverordnung, Röser 1980), sondern für dich ist Tabelle B anwendbar und somit Röser 1973, womit du laut Tonaudiogramm auf beiden Ohren bei 93/91% Hörverlust liegst, also beide Male an Taubheit grenzend (siehe die kleine Tabelle oben in der Mitte).

Laut Sprachaudiogramm darunter (vom Akustiker ) hast du ein Gesamtwortverständnis von 145 bei einem 50% Zahlenverstehen bei etwas über 60 dB links (80% Hörverlust) und rechts 110 und 70 dB (100% Hörverlust) nach Tabelle A im Abschnitt 5 der Versorgungsmedizinverordnung und somit einen GdB von mindestens 60, wenn nicht sogar 70 alleine basierend auf deinem Hörverlust (nicht direkt relevant für die Lichtsignalanlage, aber du bist rechts dementsprechend als taub und links als mindestens hochgradig wenn nicht sogar als an Taubheit grenzend schwerhörig gemäß Sprachaudiogramm (80 % liegt genau auf der Grenze dazwischen) nach Tabelle D im gleichen Abschnitt.

Beide Male eindeutig im anspruchsberechtigten Bereich, deine KV versucht eindeutig berechtigte Ansprüche zu leugnen…

https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=4
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#10

Beitrag von Ohrenklempner »

Hmm, also die Schwerhörigkeit ist ja noch nicht WHO4, und nach meiner Ansicht ist es ziemlich schwer zu begründen, warum eine Lichtsignalanlage denn bewilligt werden sollte. Mit richtig eingestellten Hörgeräten sollten auf jeden Fall Tür- und Telefonklingel hörbar sein, es sei denn, die sind so leise, dass auch Normalhörende hinter einer geschlossenen Tür die Klingel nicht mehr hören.

Ich kenne es bei Signalanlagen auch so, dass die Kategorisierung nach WHO ausschlaggebend ist. Wenn der Mittelwert des Hörverlusts bei 500, 1k, 2k und 4kHz auf beiden Ohren nicht über 80dB ist, dann ist es nach WHO keine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (WHO4). Auch bei der Höhe des Festbetrags sind WHO4-Versorgungen anders eingestuft als WHO2/3. Mit der Versorgungsmedizinverordnung hatte ich noch nie etwas zu tun und auch in den Krankenkassenverträgen wird diese nicht erwähnt.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! :wave: – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Randolf
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#11

Beitrag von Randolf »

Vielen Dank, lieber O´klempner.
Hier ist Selbsthilfe die Antwort, da kein WHO 4.
Also Grothe Mistral 70.-- Eur. oder Klingelpeter.
'Bei Grothe ist die Lautstärke einstellbar, wählbar optische Anzeige.
Zuletzt geändert von Randolf am 25. Apr 2025, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
Jasira
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#12

Beitrag von Jasira »

Ohrenklempner hat geschrieben: 25. Apr 2025, 20:34 Hmm, also die Schwerhörigkeit ist ja noch nicht WHO4, und nach meiner Ansicht ist es ziemlich schwer zu begründen, warum eine Lichtsignalanlage denn bewilligt werden sollte. Mit richtig eingestellten Hörgeräten sollten auf jeden Fall Tür- und Telefonklingel hörbar sein, es sei denn, die sind so leise, dass auch Normalhörende hinter einer geschlossenen Tür die Klingel nicht mehr hören.

Ich kenne es bei Signalanlagen auch so, dass die Kategorisierung nach WHO ausschlaggebend ist. Wenn der Mittelwert des Hörverlusts bei 500, 1k, 2k und 4kHz auf beiden Ohren nicht über 80dB ist, dann ist es nach WHO keine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (WHO4). Auch bei der Höhe des Festbetrags sind WHO4-Versorgungen anders eingestuft als WHO2/3. Mit der Versorgungsmedizinverordnung hatte ich noch nie etwas zu tun und auch in den Krankenkassenverträgen wird diese nicht erwähnt.
Naja mag ja alles sein, Aber ich habe auch mit Hörgerät durchaus Probleme. Also vor allem im sprachlichen Bereich muss ich mir öfter Dinge wiederholen lassen. Aber eben auch Geräusche. Sei es die Türklingel, Telefon , Die Fahrradklingel eines herannahenden Fahrrad hinter mir. Oder ein Auto was aus der Ausfahrt kommt.

Und eine Türklingel sollte laut genug sein das man sie auch hört wenn man schläft. Zumindestens wäre es mir neu das es normal ist die Klingel nicht zu hören wenn man schläft.
Ohne Hörgeräte höre ich die aber definitiv gar nicht. Kam schon öfter vor das ich mich wunderte warum mein Kind an die Tür geht, obwohl doch alles still ist.

Selbst mein Wecker...der so laut eingestellt ist das man ihn bei geschlossener Tür zwei Räume weiter hört. Also sagt mein Kind jedenfalls. Den höre ich auch manchmal nicht.
Und er steht direkt vieleicht so 1/2 Meter neben mir.

Zumal Hörgeräte allein ja nur gegen ein Teil des Problems helfen. Neben einer "Altersbedingten Schwerhörigkeit" (so nennt es mein HNO weil es eine Schwerhörigkeit ist wie man normal eigentlich bei alten Menschen antrifft) habe ich auch eine beidseitige Steigbügelverknöcherung.

Und immerhin habe ich auch einen GDB von 70 unbefristet aufgrund dieser Hörproblematik.

Ich seh da keinen sinnigen Grund für die Ablehnung den ich höre eben oft die Dinge nicht was mich in meinem Alltag nun mal einschränkt.

Ist ja schon schlimm genug das die Kassengeräte das billigste vom Billigen sind und bei jeder zweiten Bewegung hinterm Ohr heraus rutschen weil sie so riesige Teile sind.
Jasira
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#13

Beitrag von Jasira »

Randolf hat geschrieben: 25. Apr 2025, 21:03 Vielen Dank, lieber O´klempner.
Hier ist Selbsthilfe die Antwort, da kein WNO 4.
Also Grothe Mistral 70.-- Eur. oder Klingelpeter.
'Bei Grothe ist die Lautstärke einstellbar, wählbar optische Anzeige.
Bis zu 86 db das ist gar nichts, 130 db ist eine Lautstärke die für mich gut hörbar ist. Aber die haben ja Lichtblitz , steht dort.

Nur finde ich 150 m Reichweite sehr gering. Laut deren Beschreibung muss man durch Wände und Decken mit bis zu 70% Einbußen in der Reichweite rechnen.
Dazu steht nicht da ob die Klingel auch Regensicher ist. Denn draußen werden sie definitiv nass. Unsere Klingeln sind nicht unter Regenschutz angebracht.

Der Empfänger benötigt offenbar zudem einen Steckdosenplatz was die Sichtbarkeit des Lichtblitzes einschränkt. Wobei ich nicht mal weiß ob so ein Lichtblitz auch gesund ist. Bin zwar kein Epileptiker aber naja.

Zu Klingelpeter finde ich gar nichts.
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#14

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich bin ja mehr ein lösungs- als problemorientierter Mensch.

An das Problem kommt man so einfach nicht ran, denn du bist noch nicht WHO4. Wenn du den Wunsch hast, die Türklingel während des Schlafs und ohne Hörgerät zu hören, dann muss es wirklich gut begründet sein, warum das so wichtig für dich ist. Vielleicht, wenn du im Katastrophenschutz arbeitest und dich die Kollegen aus der Feuerwache nebenan im Notfall wach klingeln, zum Beispiel.

Jetzt zur Lösungsorientierung. Wenn ich mir dein Audiogramm ansehe, dann wäre eine Nacheinstellung des Hörgeräts sicher hilfreich. Auch wenn man in einigen Situationen bei starkem Hörverlust Schwierigkeiten mit dem Sprachverstehen hat, sollte es absolut kein Problem sein, eine normal laute Türklingel mit Hörgerät wieder hörbar zu machen. Dein Hörgerät ist groß, sagst du, also dürfte es ordentlich Power haben. Diese Grenze zwischen WHO2/3 und WHO4 gibt es deshalb, weil davon ausgegangen wird, dass mit einem Hörgerät noch alle wesentlichen Tonsignale wahrgenommen werden können, wenn man eben noch nicht an Taubheit grenzend schwerhörig ist. Ist dem nicht so, sollte etwas am Hörgerät geschraubt werden.
Eine andere Lösung wären diese Türklingel-Extender oder wie sie heißen. Ich hab so ein Teil, ca. 45 Euro, ein Sender hängt neben dem Türgong und der Empfänger steht auf der Terrasse, falls wir tagsüber draußen sind und es läutet. Ich könnte mir den Empfänger auch auf den Nachttisch stellen, denn ich werde von der Türklingel auch nicht wach. Mach ich aber nicht, denn wenn ich schlafe, dann will ich auch nicht die Tür aufmachen. :mrgreen:
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#15

Beitrag von emilsborg »

Ohrenklempner hat geschrieben: 25. Apr 2025, 20:34 Hmm, also die Schwerhörigkeit ist ja noch nicht WHO4, und nach meiner Ansicht ist es ziemlich schwer zu begründen, warum eine Lichtsignalanlage denn bewilligt werden sollte. Mit richtig eingestellten Hörgeräten sollten auf jeden Fall Tür- und Telefonklingel hörbar sein, es sei denn, die sind so leise, dass auch Normalhörende hinter einer geschlossenen Tür die Klingel nicht mehr hören.

Ich kenne es bei Signalanlagen auch so, dass die Kategorisierung nach WHO ausschlaggebend ist. Wenn der Mittelwert des Hörverlusts bei 500, 1k, 2k und 4kHz auf beiden Ohren nicht über 80dB ist, dann ist es nach WHO keine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (WHO4). Auch bei der Höhe des Festbetrags sind WHO4-Versorgungen anders eingestuft als WHO2/3. Mit der Versorgungsmedizinverordnung hatte ich noch nie etwas zu tun und auch in den Krankenkassenverträgen wird diese nicht erwähnt.
Dem widerspricht aber die explizite Vorgabe in der verbindlichen Begutachtungsrichtlinie. Dort ist als Mindestanforderung für die Bewilligung von Signalanlagen 60 dB bei 3 kHz definiert. Man bekommt vielleicht noch nicht alles was die KV bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder eben Taubheit übernimmt, aber das Paket hat auch über 1000 € gekostet… und die KV war die TK, die gerne erst einmal den Anspruch verneint.
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Jasira
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#16

Beitrag von Jasira »

Ohrenklempner hat geschrieben: 25. Apr 2025, 21:46 Ich bin ja mehr ein lösungs- als problemorientierter Mensch.

An das Problem kommt man so einfach nicht ran, denn du bist noch nicht WHO4. Wenn du den Wunsch hast, die Türklingel während des Schlafs und ohne Hörgerät zu hören, dann muss es wirklich gut begründet sein, warum das so wichtig für dich ist. Vielleicht, wenn du im Katastrophenschutz arbeitest und dich die Kollegen aus der Feuerwache nebenan im Notfall wach klingeln, zum Beispiel.

Jetzt zur Lösungsorientierung. Wenn ich mir dein Audiogramm ansehe, dann wäre eine Nacheinstellung des Hörgeräts sicher hilfreich. Auch wenn man in einigen Situationen bei starkem Hörverlust Schwierigkeiten mit dem Sprachverstehen hat, sollte es absolut kein Problem sein, eine normal laute Türklingel mit Hörgerät wieder hörbar zu machen. Dein Hörgerät ist groß, sagst du, also dürfte es ordentlich Power haben. Diese Grenze zwischen WHO2/3 und WHO4 gibt es deshalb, weil davon ausgegangen wird, dass mit einem Hörgerät noch alle wesentlichen Tonsignale wahrgenommen werden können, wenn man eben noch nicht an Taubheit grenzend schwerhörig ist. Ist dem nicht so, sollte etwas am Hörgerät geschraubt werden.
Eine andere Lösung wären diese Türklingel-Extender oder wie sie heißen. Ich hab so ein Teil, ca. 45 Euro, ein Sender hängt neben dem Türgong und der Empfänger steht auf der Terrasse, falls wir tagsüber draußen sind und es läutet. Ich könnte mir den Empfänger auch auf den Nachttisch stellen, denn ich werde von der Türklingel auch nicht wach. Mach ich aber nicht, denn wenn ich schlafe, dann will ich auch nicht die Tür aufmachen. :mrgreen:
Naja gehen wir mal weg von der Türklingel. Was ist mit Rauchmeldern? Die finde ich mit Gerät schon leise. Ohne Geräte höre ich die definitiv nicht.
Und als Argument die Türklingel jederzeit hören zu können...ich möchte am Leben teilnehmen? Wenn ich sie während ich schlafe nicht höre ok. Aber tagsüber möchte ich sie immer hören. Egal ob ich nun Geräte drinnen habe, oder gerade nicht. Zumal ich sie eben MIT Geräten oft nicht höre.

Die Probleme des Sprachverstehen und das öfter nicht hören der Klingel, Telefon etc war schon immer da. Ein Nachstellen wird nichts ändern. Und ein Hörgerät was mir drei mal am Tag auf den Boden fällt weil es ZU GROß ist ist da wirklich nicht hilfreich.
Übrigens sagt die Größe nichts über die Technik darin aus.

Der Extender geht nicht. Da man neben der Türklingel keinen Platz hat um ihn anzubringen. Das Teil hängt zwischen zwei Türrahmen in der Ecke.
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#17

Beitrag von emilsborg »

Was genau hat dir dein HNO verordnet? Vielleicht ist da mit ein Grund für die Ablehnung zu finden.
Wie bereits erwähnt, solange du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichert bist, gelten die oben genannten Bedingungen. Mein HNO hat mir aber auch nicht groß geholfen, war aber bereit, mir, wenn ich ihm die Liste der Teile mit Hilfsmittelnummer zuschicken kann, diese zu verschreiben.
Am besten explizit die Erfüllung der Minimum 60 dB bei 3000 Hz sowie die Einstufung der Schwerhörigkeit gemäß Versorgungsmedizinverordnung mit drauf schreiben. Denn so sehr ohrenklempner auf WHO4 verweist, davon steht in den entsprechenden deutschen Vorgaben nichts drin! Also stur darauf hinweisen und auch getrost ankündigen, bei Ablehnung zu klagen, da die KV sich nicht mal an die verbindlichen eigenen Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland halten will. Wie ich anderswo auch schon erwähnt habe, die TK hat zuerst abgelehnt (wollte dem Akustiker mit Verweis auf den Datenschutz- Hallo? Der kennt doch mein Audiogramm!!! - nicht den Ablehnungsgrund mitteilen). Bei einem Telefonat hat mir dann eine Mitarbeiterin vorgeworfen, weil ich erwähnte dass ich im Internet etwas anderes als was sie behauptet hat sehen würde, dort ständen so viele Falschinformationen, ich solle doch bitte Ihnen die Quelle nennen damit sie dagegen vorgehen könnten.
Tja, Widerspruch eingelegt mit Kopie der entsprechenden Dokumente (Ausschnitt) wie oben verlinkt und markiert. Ein paar Wochen später kam dann der Bescheid, dass der Großteil der verordneten Teile übernommen wird. Mein Akustiker war baff und meinte nur, grundsätzlich wäre dieser Teil des Sozialrecht nicht ihr Spezialgebiet und auch nicht Teil der Ausbildung und obendrein sein Arbeitgeber (KIND) nicht daran interessiert, sich mit den Krankenkassen anzulegen. Daher das oft arg neutrale Verhalten (verständlicherweise) der Akustiker. Kleine inhabergeführte HA mit einer Mission wären vielleicht auch anders unterwegs, nur sind die leider eher selten (also mit Detailwissen und einem gewissen Kampfgeist).
Bei anderen Patienten legt sich mein HNO anscheinend auch richtig ins Zeug, bei jemandem der an Taubheit grenzend ist hat er zusammen mit Arbeitgeber geschafft im Widerspruchsverfahren die KV (eine BKK) davon zu überzeugen dass die Zusatzkosten von ca 800€ bei WHO 4 Geräten für die Bluetooth-Version auch aus Jobgründen übernommen wurden.
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#18

Beitrag von Jasira »

emilsborg hat geschrieben: 26. Apr 2025, 06:29 Was genau hat dir dein HNO verordnet? Vielleicht ist da mit ein Grund für die Ablehnung zu finden.
Eine Lichtsignalanlage. Ich habe ihm gesagt das ich die Klingel auch mit Geräten oft nicht höre. Weiß nicht mehr ob ich ihn explizit gesagt habe das eine Lichtsignalanlage hilfreich wäre. Weiß nur noch das ich ihn um ein Tonaudiogramm gebeten habe um schwarz auf weiß zu haben wie es um mein Hörvermögen steht und habe mir erklären lassen was es bedeutet. Im Grunde also das ich nur 30 % dessen höre was ein Normal hörender hört.

Mein HNO ist leider nicht sehr gut. Auch persönlich. Hat mich schon angemault als ich nach einer OP ,wonach ich aufgrund der Heilung nur einseitig hören konnte, ihn nicht so gut verstanden habe und er sich sehr oft wiederholen musste. Da hat er gemeckert das er das bei anderen Patienten nicht müsste und ich gefälligst meine Geräte richtig einstellen lassen soll.
Die waren da erst frisch eingestellt also lag es sicher nicht daran.

Leider gibt es hier keinen weiteren der neue Patienten aufnimmt. Und meine letzte HNO Ärztin ging vor der OP in Rente und konnte mir nur noch die Überweisung dazu schreiben.

Aber ich habe mir mal das was du weiter oben alles geschrieben hast notiert und schau mal ob sich da noch mal ein neuer Antrag fertigen läßt mit den Verweisungen darauf. Den ich selbst dann schicke und nicht über meinen Akkustiker. Aber diesmal auch in einem kompakteren Paket. Also neben der Lichtsignalanlage für die Tür auch Rauchmelder. Was nützt es denn wenn wir die in der Wohnung haben müssen wenn ich sie letzendlich ohnehin nicht höre sollten sie mal losgehen. Im besten Fall auch ein Wecker.
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#19

Beitrag von Ohrenklempner »

Okay, das ist mir alles neu. Von der Begutachtungsrichtlinie hab ich noch nie was gehört. Für mich gab es immer nur die Kategorisierung nach WHO. Ich hab da aber mal reingeschaut und das ist wirklich interessant. :yes:

Dass das Hörgerät aber immer vom Ohr fällt, lässt mich irgendwie nicht in Ruhe. Das muss doch vernünftig halten. Da würde ich auch mal den Akustiker konsultieren. Um was für ein Gerät handelt es sich denn? (Das wäre vielleicht eher ein extra Thema dann)
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#20

Beitrag von emilsborg »

Randolf hat geschrieben: 25. Apr 2025, 21:03 Hier ist Selbsthilfe die Antwort, da kein WHO 4.
Falsch, siehe die verlinkten Dokumente: Denn die Klassifikation in Deutschland muss gemäß der hier geltenden Bestimmungen durchgeführt werden und damit ist WHO 4 erst einmal komplett irrelevant für diesen Fall. Bitte die Leute nicht mit Falschinformationen noch mehr irritieren!
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#21

Beitrag von emilsborg »

Ohrenklempner hat geschrieben: 26. Apr 2025, 07:38 Okay, das ist mir alles neu. Von der Begutachtungsrichtlinie hab ich noch nie was gehört. Für mich gab es immer nur die Kategorisierung nach WHO. Ich hab da aber mal reingeschaut und das ist wirklich interessant. :yes:
Freut mich sehr dir da Zugang zu neuen Informationen gegeben zu haben. Ich bin damals auch nur über Recherche der verschiedenen Quellen zu dieser Thematik darauf gestoßen. Darauf verlassen dich die Krankenkassen offensichtlich auch, dass für viele nur dann ein Antrag gestellt wird, wenn ein freundlicher HNO sie darauf aufmerksam macht. Der Dschungel ist meines Erachtens bewusst so gestaltet um möglichst wenige darauf zu stoßen dass es da auch sehr umfangreiche Unterstützung gibt. Humantechnik bietet glaube ich auch Unterstützung an, aber die könnten auch deutlich mehr informieren… verdienen tun sie schließlich gut daran!
Ohrenklempner hat geschrieben: 26. Apr 2025, 07:38 Dass das Hörgerät aber immer vom Ohr fällt, lässt mich irgendwie nicht in Ruhe. Das muss doch vernünftig halten. Da würde ich auch mal den Akustiker konsultieren. Um was für ein Gerät handelt es sich denn? (Das wäre vielleicht eher ein extra Thema dann)
Sehr merkwürdig, gibt es so komische Gehörgänge, dass es auf Grund der Geometrie nicht wirklich hält? Da müsste es doch technische Möglichkeiten geben? Ich sehe da auch Potenzial für Unterstützung durch den Akustiker.
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#22

Beitrag von muggel »

Hallo,

ich bin etwas sehr irritiert gerade. Zum einen steht klar, dass man bei 3 kHz Hörverlust bei 60 dB Anspruch auf die Rauchmelder hat, aber eben nicht den Klingel-/Telefonsender.
Dann schreibt die Threadersteller:in Jassira etwas über Lichtblitze, dass das ja für sie fraglich ist usw. Ja, wie soll denn eine Lichtsignalanlage funktionieren??

Sorry, irgendwas ist da ganz komisch. Entweder ist die Klingel generell schlecht und zu leise, denn mit Hörgeräten sollte die hörbar sein - nicht im letzten Winkel des Gartens, aber im Haus.
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#23

Beitrag von emilsborg »

Ich habe vor 4 Jahren auch den alarmo und den universalsender akustisch bekommen. Vielleicht weil nachdem ich den generellen Widerstand geknackt hatte das Thema dann nicht mehr auf deren Radar war. Diese beiden bekam ich zusätzlich zu den drei guardion Rauchmeldern und dem Lichtwecker (Empfänger S übrigens auch - alles humantechnik signolux) und auch den Gateway. Zum Lichtwecker gibt es ebenfalls das Vibrationskissen. Ich nutze meines nicht und würde es gegen Ersatz der Portokosten auch abgeben an jemanden der Bedarf hat.
Ich habe von unserer anklingeln (Ring) den Ton rausgesucht der am besten hörbar ist und auf maximale Lautstärke eingestellt. Der Stecker mit Empfänger und Lautsprecher ist im Treppenhaus für maximale Reichweite. So höre selbst ich mit Hörgeräten es im Garten, wenn die Tür offen und es draußen ruhig ist. Aber da besteht häufig Optimierungspotenzial, bei nur Normalhörenden im Haushalt ist da oft anscheinend auch kein Bedarf an einem durchdringenden und gut abgrenzbaren Signalton.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Jasira
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#24

Beitrag von Jasira »

emilsborg hat geschrieben: 26. Apr 2025, 09:29 Sehr merkwürdig, gibt es so komische Gehörgänge, dass es auf Grund der Geometrie nicht wirklich hält? Da müsste es doch technische Möglichkeiten geben? Ich sehe da auch Potenzial für Unterstützung durch den Akustiker.
Ohrenklempner hat geschrieben: 26. Apr 2025, 07:38 Dass das Hörgerät aber immer vom Ohr fällt, lässt mich irgendwie nicht in Ruhe. Das muss doch vernünftig halten. Da würde ich auch mal den Akustiker konsultieren. Um was für ein Gerät handelt es sich denn? (Das wäre vielleicht eher ein extra Thema dann)
Nein das liegt nicht an den Gehörgängen. Das Problem ist der Teil der hinter dem Ohr sitzt. Der ist größer als mein Ohr. Wenn ich da meine Brille zurecht rück oder mir ein Haar zurückstreich oder irgend etwas wo ich ans Ohr komme. Dann rutscht das Teil raus und zieht den Rest mit sich. Und oft genug kann ich nicht schnell genug reagieren um es aufzufangen.

Die Kassengeräte sind für meine Ohren zu groß. Der Akkustiker bemängelt das ebenfalls. Aber für kleinere Geräte zahlt die KK nicht, da ich ja die Kassengeräte nutzen könnte.
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Re: Krankenkasse lehnt Lichtsignalanlage ab. Was tun?

#25

Beitrag von Jasira »

muggel hat geschrieben: 26. Apr 2025, 10:03 Hallo,

ich bin etwas sehr irritiert gerade. Zum einen steht klar, dass man bei 3 kHz Hörverlust bei 60 dB Anspruch auf die Rauchmelder hat, aber eben nicht den Klingel-/Telefonsender.
Dann schreibt die Threadersteller:in Jassira etwas über Lichtblitze, dass das ja für sie fraglich ist usw. Ja, wie soll denn eine Lichtsignalanlage funktionieren??

Sorry, irgendwas ist da ganz komisch. Entweder ist die Klingel generell schlecht und zu leise, denn mit Hörgeräten sollte die hörbar sein - nicht im letzten Winkel des Gartens, aber im Haus.
Was genau ist daran komisch? Mein normal hörendes Kind hört die Klingel. Sofern es nicht total ins spielen vertieft ist oder Musik auf den Ohren hat.

Aber ich halt nicht. Das war schon immer so, das ich auch mit Hörgeräten öfter mal Dinge nicht höre. Lass mal hinter mir ein Auto heran nahen zb auf einem Parkplatz oder aus einer Ausfahrt. ich höre es nicht.
Jemand mit dem Fahrrad der hinter mit klingelt...höre ich auch oft nicht.

Das Telefon was im Wohnzimmer klingelt während ich gerade auf Toilette sitze...höre ich nicht. Mein Kind hört es in seinem Zimmer wenn es klingelt. Also auch da kann es nicht an der Lautstärke liegen.


Was die Lichtblitze angeht...Ich weiß halt nicht wie ich mir das vorstellen kann also denke ich an so etwas wie wenn dich jemand mit starken Blitz fotografiert oder zuckende Lichter in der Disco nur viel heller.
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