Ich habe seit längere Probleme die Klingel zu hören. Also ich höre sie sehr oft nicht. Deshalb sprach ich mit meinem Arzt über eine Lichtsignalanlage. Bekam auch ein Rezept.
Über meinen Akkustiker stellte sich damit den Antrag bei der
Diese lehnten ab. Ich ging in Widerspruch. Sie lehnten erneut ab. Ich ließ es weiter laufen und bekam am Ende die entgültige Ablehnung.
In der Ablehnung steht das ich rechts und links 70 db habe, laut WHO ein hochgradige Schwerhörigkeit. Sie sind dabei laut der Akte vom Akkustiker gegangen. Denn die vom HNO zeigt einen höheren Wert an.
Sie schreibe das die Anlage nur für Personen mit an Taubheit grenzender Hörminderung gewährt wird wenn diese von einer Hörhilfe keinen ausreichenden Nutzen ziehen.
Also wortwörtlich steht da:
Die Lichtsignalanlage wird für Personen mit an Taubheit grenzender Hörverminderung, die durch eine Hörhilfeversorgung in der Wahrnehmung von Umweltsignalen keinen ausreichenden Nutzen ziehen , von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt, um diesem Personenkreis durch Menschen von außen eine passsive Erreichbarkeit zu ermöglichen.
Diese Vorrausetzungen liegen für die begeehrte Hilfsmittelversorgung bei der Versicherten noch nicht vor. Die beehrte Versorgung ist noch nicht zu empfehlen.
Aber ich habe doch trotz Hörgeräte die Probleme. Ohne höre ich die Klingel zu 99 % nicht. Mit zu etwa 60 %.
Ich bin alleinerziehende Mutter. Die Klingel so wie Telefon zu hören ist einfach wichtig. Es kam oft genug vor das mein Kind vor verschlossener Tür stand und sich anderweitig behelfen musste weil ich die Klingel nicht gehört habe. Oder auch andere Leute, Postboten etc. ü
Ich möchte die Anlage doch nicht aus Spaß.
Kann ich da gar nichts tun?