!!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

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Hans33
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!!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#1

Beitrag von Hans33 »

Hallo,
habe ich durch Zufall gefunden:

http://www.hoergeraet24.de/2011/12/neue ... -in-kraft/

Gruß,
Hans
Jochen
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#2

Beitrag von Jochen »

Wurde in den verschiedenen Foren schon sehr ausführlich diskutiert. Letztlich stellt man fest, dass nur ganz wenige in diese Definition hineinpassen, da eben viele noch ein paar Frequenzen haben, die besser als 81 db sind. Dadurch ist der Betrag keineswegs für hochgradig Schwerhörige gedacht.
info
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#3

Beitrag von info »

Kann mir jemand erklären, wieso dort scheinbar andere Bezeichnungen verwendet werden als beim GdB?
Pam
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#4

Beitrag von Pam »

Ärzte verwenden häufig auch andere Bezeichnung als beim GdB. Das ist ja nicht einheitlich vorgeschrieben.
So wie ich das jetzt verstanden habe muss der Durchschnittswert bei mindestens 81dB liegen. Demnach können einzelne Frequenzen ja auch oberhalb dieser Grenze liegen.
Viele Grüße Pam
-------------------
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Hans33
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#5

Beitrag von Hans33 »

Ja, es geht um den Durchschnitt, und zwar der BESSEREN Seite! Da komme ich auf 73, und schon bin ich draußen.
Man sollte aber den genauen Wortlaut der Verordnung abwarten und die Angaben überprüfen.
bernd01
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#6

Beitrag von bernd01 »

schaut mal hier! sehr aufschlussreich

http://www.hoergeraet24.de/2011/12/neue ... -in-kraft/
Hans33
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#7

Beitrag von Hans33 »

Hallo Bernd,
genau diesen Link habe ich oben schon eingestellt ;) ...
Gruß,
Hans
franzi
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#8

Beitrag von franzi »

Hans es kommt nicht auf den Wortlaut deines HNOs an sondern wirklich auf die Hörkurve und die werden die leute bei der KK genau anschauen und ausrechnen, die meisten KKs haben Akustiker oder sonst leute da sitzen die für die Hgs hilfsmittelgenehmigungsabteiliung sitzen.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
bernd01
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#9

Beitrag von bernd01 »

Hans33 hat geschrieben:Hallo Bernd,
genau diesen Link habe ich oben schon eingestellt ;) ...
Gruß,
Hans
ups,übersehen :lol: naja doppelt hält besser :D
LG
serik
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#10

Beitrag von serik »

Hallo zusammen,

wenn ich es richtig verstehe, hat man nicht viel von dem neuen Festbetrag, wenn man z.B. links durchschnittlich 90, aber rechts 70 dB hat (oder anders gesagt: Für das an Taubheit grenzende Ohr gibt es den üblichen Zuschuss wie auch für das "bessere" Ohr).
Falls ich es falsch verstehe, bitte ich um Korrektur eurerseits.

Sollte es aber doch richtig sein, dann käme die Frage:
Welchen Zuschuss hätte man bei einer SH, die auf der einen Seite durchnittlich 90 und der Anderen unter 26 dB (normalhörend) aufweisen würde?

In Zahlen würde es so aussehen:
- bei einer einseitigen SH mit den durchnittlichen 90dB = 841,94 € Zuschuss
- bei einer zweiseitigen SH mit den durchnittlichen 90 dB und 70 dB = 758, 30 € Zuschuss (421,28 €+ 80% von 421,28 €)

Sollte es bis jetzt immer noch richtig sein, dann hätte man bei der einseitigen SH also mehr Zuschuss als bei der zweiseitigen SH, obwohl es in beiden Fällen jeweils auf einer Seite eine an Taubkeit grenzende SH vorhanden ist.
(Was auch "interessant" wäre: Die Differenz von 841,94 € - 758, 30 € ist größer als jener 20% Abschlag von 421,28 € bei der zweiseitigen SH.)

Außerdem ist die Sache mit dem neuen Festbetrag sowieso eine Art von Augenwischerei. Denn prozentual gesehen gibt es von den auf beiden Seiten an Taubheit grenzenden SH relativ wenig, von diesen Wenigen entscheiden sich welche für CI und welche, die auf jegliche Hörhilfen und Implantate verzichten und lieber Alternativen wie Gebärden anwenden.
Man darf auch nicht vergessen, dass es auch (progrediente) SH gibt, deren Werte z.B. eine Zeit später nach der frisch abgeschlossenen HG-Versorgung von den durschnittlichen 80 und 85 dB in Bereich von 83 und 86 dB übergehen können.

Es gibt hier noch etwas zum Thema.

Schöne Grüße,
Sergej
Wie manipuliert man einen Menschen?
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
Ira
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#11

Beitrag von Ira »

Guten Abend an alle.
@Serik lese im Link den Beispiel – es zählt nur das bessere Ohr
Eickmann
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#12

Beitrag von Eickmann »

Guten Abend,
als Berechnungsgrundlage wurde die Tabelle der Weltgesundheitsorganisation WHO gewählt.
Wenn ein Ohr besser als durchschnittlich 81dB ist, gilt der normale Festbetrag.
Verträge für diesen Betrag sind bisher nicht vorhanden, und da in den Verträgen die Reparaturpauschalen vereinbart werden, ist hier noch nichts zu zu sagen.
Auch die Bundesinnung ist nicht wirklich einverstanden mit diesen Festbeträgen, kann bei diesen Festsetzungsgesprächen jedoch nur Informierend teilnehmen und wird meist ignoriert.

Und ja, es ist nur für einen kleinen Teil der Kunden relevant, dennoch freue ich mich wenn meine News aus der Hörakustik weiterhelfen können.

Liebe Grüße Werner.
hilde_tuchel
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#13

Beitrag von hilde_tuchel »

Hallo, Leute, mir wurde vor ein paar Tagen gesagt, daß bei der Beurteilung von höheren Festbeträgen die Werte von 0,5, 1, 2, und 4 zusammengelegt werden und dann durch 4 geteilt werden, und das ist maßgebend für die höheren Festbeträge. Stimmt das? Das würde dann heißen, daß fast niemand in den Genuß dieser höheren Festbeträge käme und von vollständiger Übernahme sowieso keine Rede sein kann. Das hieße dann ja, daß die KK auch weiterhin sich um die volle Kostenübernahme einen Dreck scheren müssen.
Ich habe mir daraufhin die Mühe gemacht, aus den akustischen Werten vom vorigen Jahr die Verlustwerte zusammen zu rechnen. Das Ergebnis ist: rechts 56,25 und links 67,5. Im Herbst 2011 war es links bei 68,75. Habe ich bei diesen Werten keine Chance, die erhöhten Festbeträge zu erhalten? Stimmt das?
für die Beantwortung dieser Frage bedanke ich mich.
Freundliche grüsse
Hilde Tuchel
Pam
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#14

Beitrag von Pam »

Hallo,
ja der Durchschnittswert muss bei mindestens 81dB liegen. Du fällst somit leider raus.
Viele Grüße Pam
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Volker B.
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#15

Beitrag von Volker B. »

Hallo,

ich habe dazu eine eher formale, aber für mich gerade wichtige Frage.

Darf sich die KK bei der Beurteilung auf das Audiogramm eines Akustikers stützen oder muss das Audiogramm zwingend ein HNO-Arzt erstellt haben?

Vielen Dank für Antworten.

Volker
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asterix79
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#16

Beitrag von asterix79 »

@ Hilde

Hallo Hilde,

wenn man es ganz genau nimmt, ich habe gerade eben nachgesehen, gilt der Vertrag "zur Versorgung von an Taubheit grenzend schwerhörigen Versicherten". "Nur hochgradig Schwerhörige sind also mit nichten von diesem vertrag erfasst.

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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#17

Beitrag von pinochio »

Ich hab eine Frage zur der Feststellung, ob man zu der Gruppe der An Taubheit grenzenden Schwerhörigen gehört.

Hier die Werte:
500 40/45
1000 85/85
2000 115/115
4000 nicht messbar

Wie wird nun gemessen?
Nimmt man die Summe der 3 ermitteltenden Frequenzen und teilt diese durch 3, kommt man auf 80/81,66 ....Nicht aTgSh.
Nimmt mann die 3 Frequenzen + z.B. 130 bei 4000Hz, kommt man auf 92,5/ 93,75.....ist aTgSh.

Was ist nun richtig?

Bin für Tips sehr dankbar.

Viele Grüße
asterix79
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Re: !!! Neuer Hörgerätefestbetrag für hochgradig Schwerhörige ab 1. März 2012 !!!

#18

Beitrag von asterix79 »

Hallo pinochio,

wenn eine Hörschwelle nicht mehr messbar ist dann wird ein Wert von 120dB für die jeweilige Frequenz angenommen.

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