Kostenübernahme bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

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Riesin
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Kostenübernahme bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

#1

Beitrag von Riesin »

Hallo,
ich habe von der GKV - 4,5 Wochen nach Antragstellung - eine komplette Kostenzusage erhalten. Widerspruch war nicht nötig, das ging so durch.
Die künftigen Instandsetzungen und Wartungen werden bei einer vollen Kostenübernahme der HG durch die KK (Reha-Träger) abgedeckt. Aber man muss sich das schriftlich geben lassen und darf sich nicht mit einer Reparaturpauschale zufrieden geben. Die ist schneller ausgeschöpft, als man denkt.

Vielleicht kann ich hiermit anderen Mut machen. Ich war durch den höheren Zuschuss der KK seit 03.2012 auch verunsichert....

Evtl. Fragen hierzu bitte per PIN.
LG riesin
Zuletzt geändert von Riesin am 9. Sep 2012, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
SH und Tinnitus seit Kindheit, mittlerweile an Taubheit grenzende SH, beids. Naida B 90 UP versorgt (Compilot, TV-Link, Select, Table Mic II)
jomo62
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Re: Kostenübernahme bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

#2

Beitrag von jomo62 »

Servus,

welche Hörgeräte wurden denn bei dir angepaßt?

jomo
BenniK
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Re: Kostenübernahme bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

#3

Beitrag von BenniK »

Also volle Kostenübernahme heisst für mich nur der neue Festbetrag. Ansonsten wenn das HG teurer ist bleibt der Rest beim Endkunden. So ist mein Stand. So rein Interessemässig würd ich auch gerne wissen was für Geräte.
Riesin
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Re: Kostenübernahme bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

#4

Beitrag von Riesin »

Ich trage Naida S IX UP
SH und Tinnitus seit Kindheit, mittlerweile an Taubheit grenzende SH, beids. Naida B 90 UP versorgt (Compilot, TV-Link, Select, Table Mic II)
BenniK
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Re: Kostenübernahme bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

#5

Beitrag von BenniK »

Hallo Riesin, das sind ja 5000,00€ Geräte. Welche GKV war das? Nicht alle GKV haben einen Vertrag und es läuft über das KV Verfahren. Mittlerweile berufen sich aber die meisten KK´s auf die einheitlich FB in Höhe von knapp 820€ Brutto pro Ohr!
Riesin
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Re: Kostenübernahme bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

#6

Beitrag von Riesin »

Ich bin bei der BKK. Es mussten mind. 2 Festbetragsgeräte für an Taubh. grenzende getestet werden (z.B. Naida S I UP, Nitro 300 SP, Sumo DM). Durch den erhöhten Betrag seit März 2012 müssen Festbetragsgeräte mind. 4 Kanäle, mind. 3 Hörprogramme, Digitaltechnik und Rückkopplungs- sowie Störschallunterdrückung haben.
Um die größtmöglichen Chancen bei der Kostenzusage zu haben, sollte das Sprachverstehen in Ruhe des bevorzugten Gerätes mindestens 20% (besser mehr) höher sein, als das der Festbetragsgeräte (allein 10 % gelten als tagesformabhängig).
Der Vergleich der Diskrimination im Störschall gehört zwar nicht in den Anpassbericht, sollte aber unbedingt auftauchen. Hier sind oft noch größere Unterschiede im Sprachverstehen messbar.
Aber es fängt eigentlich schon bei der HG-Verordnung vom HNO an. Hier muss die Diagose "an Taubh. grenzende Schwerhörigkeit" stehen.

In vielen Städten gibt es einen Integrationsfachdienst; Fachabteilung für Sprach- und Hörbehinderte. Diese Menschen dort wissen genau, worauf es bei der Antragstellung ankommt. Bei mir stimmte nämlich schon die HNO-Verordung nicht. Das wäre der erste Formfehler gewesen. Ich habe erst eingereicht, als alles berichtigt war. Beim VDK habe ich leider keine so fundierte Auskunft erhalten.
Zuletzt geändert von Riesin am 20. Okt 2012, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
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BenniK
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Re: Kostenübernahme bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

#7

Beitrag von BenniK »

Riesin hat geschrieben:Ich bin bei der BKK. Es mussten mind. 2 Festbetragsgeräte für an Taubh. grenzende getestet werden (z.B. Naida S I UP, Nitro 300 SP, Sumo DM). Durch den erhöhten Betrag seit März 2012 müssen Festbetragsgeräte mind. 4 Kanäle, mind. 3 Hörprogramme, Digitaltechnik und Rückkopplungs- sowie Störschallunterdrückung haben.
Um die größtmöglichen Chancen bei der Kostenzusage zu haben, sollte das Sprachverstehen in Ruhe des bevorzugten Gerätes mindestens 20% (besser mehr) höher sein, als das der Festbetragsgeräte (allein 10 % gelten als tagesformabhängig).
Der Vergleich der Diskrimination im Störschall gehört zwar nicht in den Anpassbericht, sollte aber unbedingt auftauchen. Hier sind oft noch größere Unterschiede im Sprachverstehen messbar.
Aber es fängt eigentlich schon bei der HG-Verordnung vom HNO an. Hier muss die Diagose "an Taubh. grenzende Schwerhörigkeit" stehen.

In vielen Städten gibt es einen Integrationsfachdienst; Fachabteilung für Sprach- und Hörbehinderte. Diese Menschen dort wissen genau, worauf es bei der Antragstellung ankommt. Bei mir stimmte nämlich schon die HNO-Verordung nicht. Das wäre der erste Formfehler gewesen. Ich habe erst eingereicht, als alles berichtigt war. Beim VDK habe ich leider keine so fundierte Auskunft erhalten.
Danke für diese ausführliche Antwort. Wollte nur die KK wissen, den Rest kannte ich.
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