TKK verweigert Hilfsmittel
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TKK verweigert Hilfsmittel
Hallo Alle, ich habe eben an verschiedene Zeitungen und Politiker, Patientenbeauftragten und andere diese Pressemitteilung geschickt.
Hier auch zur Kenntnis an euch:
http://www.kestner.de/n/verschiedenes/p ... rnahme.pdf
Gruß Karin, die jetzt mal endgültig die Nase voll hat!
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Mich würde ja mal interessieren, warum ausgerechnet die TK sich da jetzt so querstellt, wo sie ja damals als eine der ersten KK's überhaupt gezahlt hat...
Schon befremdlich.
Schon befremdlich.
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Hallo,
ist Tommys Gebärdenwelt tatsächlich als Hilfsmittel gelistet ? Wusste ich gar nicht ......
VG Fibi
ist Tommys Gebärdenwelt tatsächlich als Hilfsmittel gelistet ? Wusste ich gar nicht ......
VG Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Nein, nicht gelistet.
Aber das Verzeichnis ist nicht abschließend.
Die Gerichte haben es im Prinzip zu einem Hilfsmittel gemacht, wie auch die GUk-Karten und andere Symbolkarten .
LG
Karin
Aber das Verzeichnis ist nicht abschließend.
Die Gerichte haben es im Prinzip zu einem Hilfsmittel gemacht, wie auch die GUk-Karten und andere Symbolkarten .
LG
Karin
Zuletzt geändert von Karin am 1. Mär 2013, 23:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Hallo Karin,
es ist zwar nicht optimal, wenn die TKK sich aus ihrer Verantwortung stiehlt und an den Leistungsträger der Eingliederungshilfe weiter leitet. Allerdings ist dieser Leistungsträger seit der PETÖ-Entscheidung des BSG vom 29.09.2009 nicht nur verpflichtet, den Leistungsanspruch nach dem Recht der Eingliederungshilfe zu prüfen, sondern nach allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen - also auch nach § 33 SGB V. In einem eventuellen Gerichtsprozess müsste der Richter die KK zwingend beiladen.
Ähnliches gilt aber auch, wenn die KK nicht innerhalb von zwei Wochen weiterleitet. Dann muss sie nach allen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen - also auch nach dem Recht der Eingliederungshilfe - prüfen und innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Anderenfalls kann der Versicherte nach § 15 SGB IX eine kurze Frist setzen und bei ergebnislosem Verstreichenlassen sich die Hilfsmittel selbst beschaffen und die Kosten bei der KK in Rechnung stellen.
Im Ergebnis muss es egal sein, welcher Leistungsträger die Leistung erbringt. Zahlen wird immer derjenige Leistungsträger, nach dessen Rechtsgrundlage die Leistung erbracht wird. Von einem Ausgleich unter den Behörden hängt die Leistungsgewährung nicht ab.
Problematisch ist in der Praxis nur, dass gerade die Sozialämter diese Regelung oft nicht kennen (wollen) und ihre mehrseitigen Sozialhilfeanträge verschicken, obwohl die Leistung, wenn sie in den Katalog des § 92 Absatz 2 SGB XII fällt, für Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern zu erbringen ist.
Viele Grüße
es ist zwar nicht optimal, wenn die TKK sich aus ihrer Verantwortung stiehlt und an den Leistungsträger der Eingliederungshilfe weiter leitet. Allerdings ist dieser Leistungsträger seit der PETÖ-Entscheidung des BSG vom 29.09.2009 nicht nur verpflichtet, den Leistungsanspruch nach dem Recht der Eingliederungshilfe zu prüfen, sondern nach allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen - also auch nach § 33 SGB V. In einem eventuellen Gerichtsprozess müsste der Richter die KK zwingend beiladen.
Ähnliches gilt aber auch, wenn die KK nicht innerhalb von zwei Wochen weiterleitet. Dann muss sie nach allen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen - also auch nach dem Recht der Eingliederungshilfe - prüfen und innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Anderenfalls kann der Versicherte nach § 15 SGB IX eine kurze Frist setzen und bei ergebnislosem Verstreichenlassen sich die Hilfsmittel selbst beschaffen und die Kosten bei der KK in Rechnung stellen.
Im Ergebnis muss es egal sein, welcher Leistungsträger die Leistung erbringt. Zahlen wird immer derjenige Leistungsträger, nach dessen Rechtsgrundlage die Leistung erbracht wird. Von einem Ausgleich unter den Behörden hängt die Leistungsgewährung nicht ab.
Problematisch ist in der Praxis nur, dass gerade die Sozialämter diese Regelung oft nicht kennen (wollen) und ihre mehrseitigen Sozialhilfeanträge verschicken, obwohl die Leistung, wenn sie in den Katalog des § 92 Absatz 2 SGB XII fällt, für Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern zu erbringen ist.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Liebe Kaja, du hast in allem Recht, doch ist es in der Praxis so, dass die Eltern die Paragrafen nicht kennen und aufgeben.
Die TKK leitet sofort weiter.
Was am Schlimmsten ist, ist die Verzögerung und der kleine Betrag von 255 Euro - die Sozialämter scheuen den Aufwand der Erstattung.
Die TKK weiß genau was sie macht....
LG
Karin
Die TKK leitet sofort weiter.
Was am Schlimmsten ist, ist die Verzögerung und der kleine Betrag von 255 Euro - die Sozialämter scheuen den Aufwand der Erstattung.
Die TKK weiß genau was sie macht....
LG
Karin
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Hallo Karin,
Eigentlich kann man in dieser Situation den Eltern nur raten, konsequent § 15 SGB IX anzuwenden und notfalls die Sozialämter durch die Gerichte erziehen zu lassen.
Viele Grüße Kaja
eigentlich darf die Verzögerung nur höchstens 14 Tage betragen - nach Eingang beim Sozialamt laufen die engen Fristen des § 14 SGB IX.Karin hat geschrieben:Was am Schlimmsten ist, ist die Verzögerung
Ich denke, dann müssen wir alles tun, damit die Eltern gut informiert sind und in der Situation genau das richtige machen.Karin hat geschrieben:doch ist es in der Praxis so, dass die Eltern die Paragrafen nicht kennen und aufgeben.
Da bin ich mir nicht so sicher. Ich bekam neulich eine E-Mail einer jungen Frau, deren Antrag auf Versorgung mit einem Rollstuhl (also eindeutig § 33 SGB V) mit dem Hinweis, es handele sich um eine Leistung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach § 55 SGB IX von der KK an das Sozialamt weiter geleitet wurde. Ein Anruf bei der KK ergab, dass die Sachbearbeiterin die neue Arbeitsanweisung so verstanden hatte, dass ALLE Anträge auf Hilfsmittelversorgung SOFORT an das Sozialamt weiter geleitet werden müssten. Nicht immer steckt also Methode hinter unlogischen Entscheidungen, sondern einfach ein Abarbeiten von (schlecht formulierten) Arbeitsanweisungen durch juristische Laien.Karin hat geschrieben:Die TKK leitet sofort weiter. Die TKK weiß genau was sie macht
Die Leistungspflicht der Sozialämter besteht unabhängig davon, ob diese sich das Geld von der KK zurückholen. Hier sehe ich eher das Problem der (leider viel zu oft vorhandenen) Überheblichkeit der Mitarbeiter im Sozialamt, sich mit den konkreten Lebensumständen der Antragsteller UND der aktuellen Rechtslage auseinanderzusetzen. Die junge Frau bekam beispielsweise die Auskunft, dass sie, da die KK den Antrag angelehnt (!!!) habe, überhaupt keinen Anspruch auf die Leistung hätte. An dieser Aussage stimmt so gut wie alles nicht.Karin hat geschrieben:der kleine Betrag von 255 Euro - die Sozialämter scheuen den Aufwand der Erstattung.
Eigentlich kann man in dieser Situation den Eltern nur raten, konsequent § 15 SGB IX anzuwenden und notfalls die Sozialämter durch die Gerichte erziehen zu lassen.
Viele Grüße Kaja
Zuletzt geändert von Kaja am 3. Mär 2013, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Liebe Kaja, ich hatte mit dem Vorstand der TK Kontakt:
Folgendes schrieben die:
Auszug:
Wenn sich die Eltern an mich wenden, habe ich schon eine Standardantwort getippt.
LG
Karin
Folgendes schrieben die:
Auszug:
Ja, die Aufklärung versuche ich durch die Pressemitteilung.Die von Ihnen zitierten Urteile der Sozialgerichte haben auf unsere grundsätzliche Haltung keinen Einfluss. Sie regeln die Kostenübernahme für die jeweiligen Einzelfälle.
Sehr geehrte Frau Kestner, mir ist bewusst, dass unsere Einschätzung nicht in Ihrem Sinne erfolgt. Dennoch möchte ich an dieser Stelle betonen, dass wir selbstverständlich auch weiterhin die betroffenen Familien unterstützen werden, indem wir die Leistungsanträge für "Tommys Gebärdenwelt" an den zuständigen Träger weiterleiten.
Wenn sich die Eltern an mich wenden, habe ich schon eine Standardantwort getippt.
LG
Karin
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Hallo Karin,
Wenn die KK weiterleitet, sollte man genau schauen, wieviel Zeit zwischen Antragstellung und Weiterleitung liegt. Sind es mehr als zwei Wochen, ist die Weiterleitung unwirksam und die KK ist als erstangegangener Träger trotz Weiterleitung zuständig und muss auch nach dem Recht der Eingliederungshilfe prüfen. Das sollte man auch konsequent "durchziehen".
Ist die Weiterleitung wirksam und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sollte man die Beiladung der KK beantragen. Dann wird die Entscheidung auch gegenüber der KK wirksam und die TKK lernt, dass die Weiterleitung kein Allheilmittel ist.
Grundsätzlich kann man gegen ein ablehnendes Urteil auch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen - z.B. wegen Verfahrensfehlern aufgrund nicht erfolgter Beiladung der KK.
Viele Grüße
OK - das hört sich etwas anders an. Aus der verlinkten Stellungnahme könnte man schließen, dass dir ausschließlich die Weiterleitung (die von einigen KK-Sachbearbeitern als Standardmaßnahme aus Angst vor der "Allzuständigkeit" übertrieben häufig und ohne Nachdenken betrieben wird) "im Magen liegt". Tatsächlich ist es aber der irrige Rechtsansicht der TKK, die Programme seien (plötzlich) keine Hilfsmittel mehr.Die von Ihnen zitierten Urteile der Sozialgerichte haben auf unsere grundsätzliche Haltung keinen Einfluss. Sie regeln die Kostenübernahme für die jeweiligen Einzelfälle.
Sehr geehrte Frau Kestner, mir ist bewusst, dass unsere Einschätzung nicht in Ihrem Sinne erfolgt. Dennoch möchte ich an dieser Stelle betonen, dass wir selbstverständlich auch weiterhin die betroffenen Familien unterstützen werden, indem wir die Leistungsanträge für "Tommys Gebärdenwelt" an den zuständigen Träger weiterleiten.
Wenn die KK weiterleitet, sollte man genau schauen, wieviel Zeit zwischen Antragstellung und Weiterleitung liegt. Sind es mehr als zwei Wochen, ist die Weiterleitung unwirksam und die KK ist als erstangegangener Träger trotz Weiterleitung zuständig und muss auch nach dem Recht der Eingliederungshilfe prüfen. Das sollte man auch konsequent "durchziehen".
Ist die Weiterleitung wirksam und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sollte man die Beiladung der KK beantragen. Dann wird die Entscheidung auch gegenüber der KK wirksam und die TKK lernt, dass die Weiterleitung kein Allheilmittel ist.
Grundsätzlich kann man gegen ein ablehnendes Urteil auch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen - z.B. wegen Verfahrensfehlern aufgrund nicht erfolgter Beiladung der KK.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Liebe Kaja, natürlich können die Eltern klagen. Und ich schaue bei den Antägen und Weiterleitungsnachrichten, wenn ich sie bekomme, auf das Datum. Aber muss es denn sein, dass Eltern bei Allem und Jedem immer wieder klagen müssen??
Das darf doch alles nicht wahr sein.
LG
Karin
Das darf doch alles nicht wahr sein.
LG
Karin
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Hallo Karin,
vielleicht hättest du in der Pressemitteilung und/oder in deinem ersten Posting erwähnen sollen, dass du als Autorin von "Tommys Gebärdenwelt" ein nicht unbeachtliches wirtschaftliches Interesse daran hast, dass das weiterhin problemlos von den Krankenkassen bezahlt wird.
Wenn ich als Journalist und Buchautor über meine eigenen Texte bzw. Werke berichten würde (tue ich nicht -- denn ich kann ja nicht unabhängig gegenüber mir selbst sein), würde ich diesen Umstand jedenfalls ganz deutlich machen.
Viele Grüße, Mirko
vielleicht hättest du in der Pressemitteilung und/oder in deinem ersten Posting erwähnen sollen, dass du als Autorin von "Tommys Gebärdenwelt" ein nicht unbeachtliches wirtschaftliches Interesse daran hast, dass das weiterhin problemlos von den Krankenkassen bezahlt wird.
Wenn ich als Journalist und Buchautor über meine eigenen Texte bzw. Werke berichten würde (tue ich nicht -- denn ich kann ja nicht unabhängig gegenüber mir selbst sein), würde ich diesen Umstand jedenfalls ganz deutlich machen.
Viele Grüße, Mirko
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Hallo Mirko, mir kann es egal sein, von wem ich die Tommy bezahlt bekomme? Für mich ist es wichtig, dass die Kinder es überhaupt bekommen. Ich weiß auch nicht, was du dir für Vorstellungen machst, wie viel von den Tommys verkauft werden -
Von "nicht unbeachtliches wirtschaftliches Interesse" kann aber nicht die Rede sein.
Und wenn ich jedes mal Widersprüche für Eltern schreiben muss bleibt von einer CD nun auch nicht viel übrig - ist alles meine Zeit - oder?
Im übrigen habe ich an das Bundesministerium und an das Bundesversicherungsamt geschrieben und es natürlich deutlich geschrieben, dass ich der Herrsteller bin. Auf meiner Seite muss ich das aber wohl kaum noch machen!
Karin
Von "nicht unbeachtliches wirtschaftliches Interesse" kann aber nicht die Rede sein.
Und wenn ich jedes mal Widersprüche für Eltern schreiben muss bleibt von einer CD nun auch nicht viel übrig - ist alles meine Zeit - oder?
Im übrigen habe ich an das Bundesministerium und an das Bundesversicherungsamt geschrieben und es natürlich deutlich geschrieben, dass ich der Herrsteller bin. Auf meiner Seite muss ich das aber wohl kaum noch machen!
Karin
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Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Meine Meinung:
Die TKK schadet sich mit ihrer Knausrigkeit gegenüber benachteiligten Kindern und ihrem aus ihrem Verhalten vermutlich abzuleitenden Ignoranz, was Gehörprobleme anbetrifft, auf lange Sicht wahrscheinlich selbst.
Vermutlich spekuliert sie bewusst darauf, dass es Eltern zu mühsam wird und sie (als hätten sie nicht noch andere Probleme) klein bei geben. Da kann es nur recht sein, wenn man versucht, Medien einzusetzen, um den kleinlichen Bürokraten Feuer unter dem Hintern zu machen.
Sollte ein Imageverlust drohen, so hat dies die TKK selbst zu verantworten.
Wie sieht es eigentlich in Bezug auf CI aus (das eine schliesst das andere nicht aus, im Gegenteil; mich interessiert es nur der Kosten wegen)? Muss man hierfür auch klagen, wenn die Indiktation gegeben ist (oder erledigt dies dann die Krankenhausverwaltung für einen?)?
Gruss fast-foot
Die TKK schadet sich mit ihrer Knausrigkeit gegenüber benachteiligten Kindern und ihrem aus ihrem Verhalten vermutlich abzuleitenden Ignoranz, was Gehörprobleme anbetrifft, auf lange Sicht wahrscheinlich selbst.
Vermutlich spekuliert sie bewusst darauf, dass es Eltern zu mühsam wird und sie (als hätten sie nicht noch andere Probleme) klein bei geben. Da kann es nur recht sein, wenn man versucht, Medien einzusetzen, um den kleinlichen Bürokraten Feuer unter dem Hintern zu machen.
Sollte ein Imageverlust drohen, so hat dies die TKK selbst zu verantworten.
Wie sieht es eigentlich in Bezug auf CI aus (das eine schliesst das andere nicht aus, im Gegenteil; mich interessiert es nur der Kosten wegen)? Muss man hierfür auch klagen, wenn die Indiktation gegeben ist (oder erledigt dies dann die Krankenhausverwaltung für einen?)?
Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 7. Mär 2013, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Re: TKK verweigert Hilfsmittel
Hallo,
bei gegebener Indikation treten bei der Kostenübernahme von CIs keine Probleme auf.
Auch sonst haben wir die TK in vielen Jahren als äußerst großzügig und unkompliziert erlebt.
Erst ganz aktuell haben sie (allerdings nicht im Bereich Hörbehinderung) ein Hilfsmittel bewilligt und damit die Aussagen des Versicherten (schwerst körperbehindert) über die des von ihnen beauftragten Gutachters gestellt. Und da ging es um immense Beträge.
Daher wundere ich mich wirklich über dieses Vorgehen bei einem vergleichsweise lächerlichen Betrag. Verstehe ich nicht.
Viele Grüße,
Sabine
bei gegebener Indikation treten bei der Kostenübernahme von CIs keine Probleme auf.
Auch sonst haben wir die TK in vielen Jahren als äußerst großzügig und unkompliziert erlebt.
Erst ganz aktuell haben sie (allerdings nicht im Bereich Hörbehinderung) ein Hilfsmittel bewilligt und damit die Aussagen des Versicherten (schwerst körperbehindert) über die des von ihnen beauftragten Gutachters gestellt. Und da ging es um immense Beträge.
Daher wundere ich mich wirklich über dieses Vorgehen bei einem vergleichsweise lächerlichen Betrag. Verstehe ich nicht.
Viele Grüße,
Sabine