Hallo, hab mal ne Frage zur Langzeitverordnung Logopädie. Wie war das bei euch? Wer hat das wo beantragt und wie ist es entschieden worden?
Wie ist der Ablauf, wenn man eine solche Verordnung benötigt?
Langzeitverordnung Logopädie
Re: Langzeitverordnung Logopädie
Hallo,
ichbrauchte bei meinen Kindern keinen Antrag stellen.Das wurde einfach vom KiA gemacht.Begruendung:Hoergeschaedigt,traegt HG,sprachlicher entwicklungsrueckstand,oder so aehnlich.
Meine Tochter geht jetzt schon 3 Jahre und mein Grosser war4 Jahre bei der Logo...und zwischendurch mal ein einfacher Hoertest beim KiA ..voellig doof.
LG Nicole
ichbrauchte bei meinen Kindern keinen Antrag stellen.Das wurde einfach vom KiA gemacht.Begruendung:Hoergeschaedigt,traegt HG,sprachlicher entwicklungsrueckstand,oder so aehnlich.
Meine Tochter geht jetzt schon 3 Jahre und mein Grosser war4 Jahre bei der Logo...und zwischendurch mal ein einfacher Hoertest beim KiA ..voellig doof.
LG Nicole
Re: Langzeitverordnung Logopädie
Ich hab' da noch etwas in Erinnerung von max. 50 Logopädiestunden die ein hörgeschädigtes Kind pro Jahr verordnet bekommen kann. Wenn das Kind einmal je Woche zur Behandlung geht, reicht das für ein Jahr, geht es zweimal kommt es zu einer Art Zwangspause nach den 50 Stunden.
Und man muss sehr aufpassen, wenn man z.B. mit 7 Jahren die Logostunden beendet (weil z.B. die freie Zeit durch die Schule begrenzt ist) kommt in vielen Fällen das Versorgungsamt auf die Idee, dass die Sprachentwicklung des Kindes jetzt ausgeglichen ist, also normal im Vergleich zu guthörenden Kindern und somit die Voraussetzungen für GdB 100 nicht mehr gegeben sind. (war bei uns so und wir mussten vor Gericht wegen den GdB 100 klagen)
Also stets auf allen Fragebögen die Sprachstörungen weiter angeben und den Wegfall der Logopädiestunden mit sonstwas begründen.
vg Ralph
Und man muss sehr aufpassen, wenn man z.B. mit 7 Jahren die Logostunden beendet (weil z.B. die freie Zeit durch die Schule begrenzt ist) kommt in vielen Fällen das Versorgungsamt auf die Idee, dass die Sprachentwicklung des Kindes jetzt ausgeglichen ist, also normal im Vergleich zu guthörenden Kindern und somit die Voraussetzungen für GdB 100 nicht mehr gegeben sind. (war bei uns so und wir mussten vor Gericht wegen den GdB 100 klagen)
Also stets auf allen Fragebögen die Sprachstörungen weiter angeben und den Wegfall der Logopädiestunden mit sonstwas begründen.
vg Ralph
Re: Langzeitverordnung Logopädie
Hallo ralph,
Es sind 50std. im jahr.wir gehen in den ferien nicht
So das wir es nicht ohne zwangspause machen muessen
und meine kleine 2std.die woche machen kann.
Es sind 50std. im jahr.wir gehen in den ferien nicht
So das wir es nicht ohne zwangspause machen muessen
und meine kleine 2std.die woche machen kann.