Lohnt sich die kosten übernahme über die kk zu beantragen?

fast-foot
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Re: Lohnt sich die kosten übernahme über die kk zu beantragen?

#26

Beitrag von fast-foot »

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Ich kenne mich in der Frage leider nicht aus. Trotzdem scheint Hugo123 unter an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (beidseitig, nehme ich an), zu leiden.
Gemäss seiner Schilderung ist eine zufrieden stellende Versorgung mit Kassengeräten nicht möglich, sondern bspw. mit dem erwähnten Hörgerät.

Die Fragestellung (gemäss meinem Veständnis) lautet nun, wie er vorgehen muss, damit die Krankenkasse die Kosten des teureren Gerätes übernimmt.

Was ich zu wissen glaube, ist, dass der Akustiker hierzu nachweisen muss, dass mit dem teureren Gerät das Sprachverstehen (vermutlich im Störschall; gemäss Test) um so und so viel Prozent besser ist als mit dem besten der anderen (drei?) getesteten Hörgeräte (ebenfalls gemäss durchgeführten Sprachtests).

Ob die Tests ein HNO durchführt oder es genügt, wenn dies der Akustiker tut, weiss ich nicht.
Ich denke, dass dann der Akustiker auf Grund der Daten einen Antrag auf Kostenübernahme (in Bezug auf das teurere Gerät) an die Krankenkasse stellen kann.

Da ja Akustiker (nach eigenen und auch Angaben ihnen nahe stehender User) so gerne helfen, werden sie sich gleich auf diese Aufgabe stürzen, sofern ich denn die Situation richtig einschätze.
Sollte letzteres nicht der Fall sein (aber auch sonst), findet man (hoffentlich) im Schwerhörigennetz diesbezüglich Informationen.
Zuletzt geändert von fast-foot am 8. Jan 2014, 19:51, insgesamt 2-mal geändert.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
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