Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

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caro99
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Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

#1

Beitrag von caro99 »

Hallo,

vielleicht finde ich hier Hilfe.

An taubheit grenzend Schwerhörig benötige ich dringend spez. Hörgeräte.
Die Krankenkasse hat den höchstbetrag bereits genehmigt.
Nun möchte ich, dass der DRVB die restlichen Kosten übernimmt. Die haben die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben den Antrag abgelehnt mit der Begründung die Anforderungen in meiner Berufstätigkeit (Assistentin) sei nicht erfüllt und benötigt keine spezifische berufsbedingte Notwendigkeit. Sollten die von der Krankenkasse geförderten Hörgeräte diese im Berufsleben üblichen Höranforderungen nicht erfüllen, ist dies dort unter dem Aspekt der medizinischen Grundversorgung zu überprüfen. Eine Leistungsverpflichtung des Rentenversicherungsträger folgt daraus nicht.

Nun ist der Antrag wieder bei der Krankenkasse.

Nun wollte ich Widerspruch beim DRVB einlegen. War bereits in der Uniklinik in Tübingen die wollten mir gleich ein CI verpassen, das will ich aber nicht, ich möchte das mit Hörgeräte überbrücken. Solange es geht.

Der Integrationsfachdienst kann mir nicht wirklich weiterhelfen.

Jetzt ist die Frage was muss im Widerspruch geschrieben werden oder gleich zum Anwalt?

Dankeschön
muggel
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Re: Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,

die Gerichte haben klar entschieden: Hörgeräte fallen in die Leistungspflicht der Krankenkasse, nicht des Rentenversicherungsträgers.
Folglich musst du bei der Krankenkasse die volle Kostenübernahme beantragen.
Ein Widerspruch beim Rentenversicherungsträger ist aussichtslos, da dieser klar gemacht hat, dass er in deinem Fall nicht zuständig ist!

Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
caro99
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Re: Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

#3

Beitrag von caro99 »

Hallo Miriam,

danke für die Rückantwort. Bei der Krankenkasse habe ich bereits angerufen, die sagen ich soll mein DRVB Widerspruch einlegen, da Sie ja die Kosten incl. Höchstbetrag genehmigt hätten. Dann rufe ich am Montag nochmal bei der Krankenkasse an und lege dort Widerspruch ein.

Grüße Caro
franzi
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Re: Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

#4

Beitrag von franzi »

Nicht anrufen um Widersprich einzulegen sondern der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
Steht in dem schreiben der Ablehung der vollen Kostenübernahme, etwas von einer Frist in der du widerspruch einlagen kann, wenn ja diese unbedingt einhalten.
Du kannst erst mal formlos Widerspruch einlagen das heißt: Du schreibst: Ich ( Name,Vorname) lege gegen blablaa... Widerspruch ein und reiche die Begründung zu einem späteren Zeitpunkt nach. Somit gewinnst du etwas Zeit die Begründung zuformulieren. Was du auch noch machen kannst ist Akten einsicht zu verlangen und da zuschauen ob du was findest was dir weiter hilft. All das sollte immer schriflich erfolgen, den am Telefon bringt dir das nicht viel.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Uli R.
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Re: Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

#5

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
in der Regel sind die KK zuständig. Das ist richtig. Aber je nach Begründig und nach Bedarf können nach wie vor andere Kostentäger zuständig sein.

In Auszügen:
Med. Gründe : KK
Arbeitsplatzverlust: AA
Drohende Rente: RV
Betriebl. Umsetzung/Weiterbildung: IA
caro99
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Re: Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

#6

Beitrag von caro99 »

Danke für die Rückantworten.

Die mhplus hat keine Frist zum Widerspruch gesetzt sondern nur geschrieben: wir haben ein Schreiben der DRV erhalten mit der Bitte um Prüfung unserer Möglichkeiten zur Kostenübernahme Ihrer Hörgeräte. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben ist eine Kostenbeteiligung in Höhe der geltenden Festbeträge für an Taubheit grenzende Schwerhörigkeitt gewährt worden. Eine erneute Kostenübernahme ist nicht möglich.

mh plus übernimmt 1663 Euro. Mein Eigenanteil beträgt dann immer noch 4100 Euro. Habe mich für die Bernafon Acriva Hörgeräte entschieden.

Ich lege nun bei der mhplus Widerspruch ein und beantrage die volle Kostenübernahme. Die Idee an die DRV zu Schreiben stammt vom Integrationsfachdienst doch die haben den Antrag ja wieder an die Krankenkasse zurückgesendet.
Coralie
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Re: Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

#7

Beitrag von Coralie »

Voraussichtlich wirst Du Deine KK verklagen müssen. Habe ich auch gemacht und Recht bekommen, allerdings vor der Erhöhung der Festbeträge. Das ist ein langwieriges Verfahren, bei mir hat es drei Jahre gedauert. Meiner Erfahrung nach lehnen die anderen Kostenträger ab bzw leiten an den zuständigen Kostenträger weiter, da ja die KK die medizinisch optimale Versorgung zahlen muß. Uli kennst Du Fälle in denen die anderen Kostenträger in den letzten Jahren noch gezahl haben? Beruflich begründen kann es jeder mit einem gewissen Maß an Kommunikationsbedarf im Beruf....
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Uli R.
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Re: Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

#8

Beitrag von Uli R. »

Coralie,
ja ich kenne einige Fälle wo andere Kostenträger übernommen haben.
Aber ich kenne die Fälle nur durchs Mitlesen in den unterschiedlichsten Foren. Früher habe ich solche Fälle notiert um mich evtl. darauf berufen zu können. Seit ich ein CI trage lese ich da nur noch mit.
Aber mit einem "gewissen Maß an Kommunikation" als berufliche Begründung gibt es bestimmt keine Übernahme. Da muss man schon gezielter begründen.
Kaja
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Re: Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo Caro,

schau mal hier:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=138734
Die Klägerin hatte auch einen Anspruch auf die Leistung als Sachleistung in Form eines Anspruches auf Übernahme der den Festbetrag übersteigenden Kosten. Dieser bestand allerdings nicht als Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf der Grundlage des § 33 Abs. 8 Nr. 4 SGB IX, da dieser – nachrangige - Anspruch nur solche Hilfsmittel umfasst, die zum Ausgleich einer Behinderung für eine bestimmte Berufsausübung erforderlich sind und nicht – wie Hörhilfen – generell für alle beruflichen Tätigkeiten benötigt werden (BSG, Urteil vom 21. August 2008, a. a ... O.). Hieraus folgt entgegen der Annahme der Beklagten jedoch nicht, dass sie deshalb als Rentenversicherungsträger derartige Hilfsmittel grundsätzlich nicht zu erbringen hätte bzw. nur in den kaum relevanten Fällen, in denen ausschließlich die Berufsausübung ein Hilfsmittel erforderlich macht, wofür von ihr im Erörterungstermin beispielhaft der Klavierstimmer genannt wurde. Denn deren Gewährung kommt daneben auch dann, wenn sie aus beruflichen Gründen erforderlich sind, als Leistung zur medizinischen Rehabilitation in Betracht....

Nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation behinderter Menschen, zu denen die Klägerin aufgrund ihrer Schwerhörigkeit gehört, erbracht, um Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden oder zu lindern. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation insbesondere auch Hilfsmittel, deren Erbringung wiederum in § 31 SGB IX näher geregelt ist.

Die Klägerin erfüllt die Voraussetzungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Persönliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe ist gemäß § 10 Abs.1 SGB IX zunächst, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet ist und dass bei erheblicher Gefährdung eine Minderung durch die Leistungsgewährung abgewendet werden kann bzw. bei geminderter Erwerbsfähigkeit, dass diese durch die Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Die Klägerin benötigt das von ihr beschaffte Hörgerät der Marke Savia 211 dSZ, da nur so die aus ihrer Schwerhörigkeit resultierende Einschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit zu überwinden ist...

Diesen Anforderungen kann die Klägerin aufgrund ihrer Schwerhörigkeit nicht gerecht werden; das Hörgerät ist geeignet, diesen Zustand wesentlich zu bessern...

Das von der Klägerin gewählte Hörgerät ist erforderlich im Sinne dieser Vorschrift. Wenn aus beruflichen Gründen ein Hörgerät erforderlich war, welches mit dem Festbetrag nicht erworben werden konnte, ist auf dieser Grundlage jedenfalls ein Anspruch auf eine diesbezügliche Ermessensentscheidung gegeben (BSG, Urteil vom 21. August 2008, a. a. O.). Die Klägerin benötigt das von ihr gewählte Gerät für ihre Berufsausübung, wie bereits ausgeführt wurde.
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.10 - L 31 R 37/10

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
caro99
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Re: Rentenversicherung Bund voll Kostenübernahme

#10

Beitrag von caro99 »

Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die Rückantworten.
Habe nun nochmals die KK angeschrieben mit der Bitte um volle Kostenübernahme etc.
Bei dem DRVB werde ich Widerspruch einlegen.
Dann muss ich erstmal einen Anwalt auffinden der mir helfen kann und die Kosten ja auch Geld.

Lieben Gruß Caro
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